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Inselsolar auf Balkon - Vermieter macht Ärger

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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 362
 

Ob es eine verleumdischer Falschunterstellung ist, kannst Du so nicht behaupten. Der Brief könnte ja verloren gegangen sein. Ist nicht mal so selten.

Wenn das BKW seit 4 Wochen aktiv ist, hast Du es sicherlich angemeldet sowohl bei der BNetzA als auch beim Verteil-Netzbetreiber. Und damit hast das Schreibens des Netzbetreibers.

Das würde ich kopieren, mitteilen, dass Du kein Schreiben von denen erhalten hast, den Auszug aus dem Markenstammregister (BNEtzA) beifügen und denen ein Foto beilegen, wo man erkennen kann, dass Du die Fassade nicht angebohrt hast. Wenn man das/die Panels von außen nicht sehen kann, würde ich noch ein Foto von Außen beifügen, aus dem das ersichtlich ist.

Klar: Wenn Du die Anlage nicht angemeldet hast und deren Ängste nicht nehmen kannst, dass Du am Gebäude gebohrt hast (Da sind Vermieter insbesondere sensibel, wenn es ein Wärmedämmsystem ist) oder sonst etwas beschädigt hast, wird man darauf bestehen, dass Du die Anlage erst mal abbaust. Du hast ja auch rechtlich keine Möglichkeit ohne Anmeldung die Anlage zu betreiben.

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6094
 

Veröffentlicht von: @greenlinephoto

Das Modul ist grad mal seit vier Wochen aktiv. Eine Begründung fehlt auch.

Schreib denen doch erstmal ganz freundlich und erkläre die Situation, dass du das erste Schreiben nicht erhalten hast und dir auch eine Begründung fehlt, warum das Balkonsolar abgebaut werden soll bzw. sie dir die Bedingungen schicken sollen, unter denen du das BKW weiter betreiben kannst.

Generell hast du kein Anrecht darauf und hättest es vorher mit dem Vermieter absprechen müssen. Du bist also in einer schlechten Verhandlungslage.

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greenlinephoto
(@greenlinephoto)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

Keinerlei Bohrungen, einzig zwei gummierte Rohrschellen und zwei Rund-Halterungen hängen am Rund-Rohr. MaStR ist durch, Stadtwerke lassen noch auf sich warten.

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greenlinephoto
(@greenlinephoto)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

So, die Stadtwerke haben es genehmigt, sogar dass ich es selbst aufbauen kann hab ich schriftlich. Auch das MaStR ist fertig und damit die Förderung. 

Und ab 8. April könnte das Solarpaket 1 politisch fertig diskutiert werden, damit entfällt die nötige Genehmigung durch den Vermieter les ich immer wieder. Zudem ist der Klimaschutz deutlich wichtiger geworden, zwei Referenzurteile kenn ich ja schon die den Mietern Recht gegeben haben. 

Frohe Ostern!

In dieser Stellungnahme zum Solarpaket 1 auf bundestag.de ist auch klar genannt, dass Mieter das Vorrecht erhalten sollen.
https://www.bundestag.de/resource/blob/990274/ea0c3c3204eba9077861def217d35101/Stellungnahme-Schuhrmann_DMB.pdf

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von greenlinephoto

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(@blindwiderstand)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 108
 

@greenlinephoto die eventuell kommende "priviligierte Maßnahme" bedeutet noch lange nicht das man ohne Zustimmung alles machen darf.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @blindwiderstand

bedeutet noch lange nicht das man ohne Zustimmung alles machen darf.

aber man kann auch nicht mehr einfach alles verbieten, weil ist halt so und nicht schön und so

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@blindwiderstand)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 108
 

@voltmeter ... es müssten dann schon plausible und nachvollziehbare Gründe sein welche dagegen sprechen.

Bin gespannt welche Mindestvorgaben und Standards (Produktnorm, Sicherheit, etc.) dann erfüllt sein müssen um vom Vorteil einer "priviligierten Maßnahme" zu profitieren.


   
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