Inselsolar auf Balk...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Inselsolar auf Balkon - Vermieter macht Ärger

52 Beiträge
24 Benutzer
10 Reactions
2,420 Ansichten
(@mobilsolar)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 269
 

@thorstenkoehler Danke für deine Einschätzung. Ich halte sie jedoch für überflüssig. 

sonnige Grüße mobilsolar 

Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1315
 

Veröffentlicht von: @maximilianh

die den Mietern ein Recht auf eine kleine Solaranlage gibt

Solche allgemeinen "Rechte" halte ich für sehr Problematisch.

Viele Mieter denken dann, sie könnten irgend ein Konstrukt an eine beliebige Leitung dranknoten. "ist ja mein Recht"...

Dass damit aber praktisch immer mehr (oft unsinnige) Regeln einzuhalten sind, als ohne eine gesetzliche Regelung, sehen sie nicht.

Solche Gesetze waren bisher immer ein Bärendienst und haben mehr Probleme und Kosten geschaffen, als gelöst.

 


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1315
 

Veröffentlicht von: @Anonym

Ich stimme mit Ihnen völlig überein

@admins Haltet den User mal im Auge. Seine Posts klingen stark nach KI zum etablieren eines Spambots...

 Gibt es diese Phrase nicht gerade auch bei andren Neuusern?

 

 


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Welchen User meinst du ??

( Grins.... weg isser !)

Gut mitgedacht, danke.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
Monokristallin
(@monokristallin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 112
 

Hm,

 

 hat sich die Vonovia denn einmal dazu geäußert, auf welcher Rechtsgrundlage sie meint, Dir verbieten zu können, was auch immer auf den Balkon zu stellen? Könnte ja auch ein Bild von Oma Frieda oder ein Dicker Kaktus sein. Das muss dem Vonovia-Mitarbeiter ja nicht gefallen. Aber einen Befehl a'la "Runter damit!" würde ich echt belächeln. Da würde ich's auch auf eine KLage ankommen lassen. Spätestens dann muss er ja einen Grund für die Klage engeben. Du könntest auch mal die Hauptgeschäftstelle der Vonovia befragen, wie sie denn generell zu Kleinsolaranlagen steht. Die Antwort gerne mal hier posten.

Ich weiß allerings nicht, ob Du mit einem nach DIN zugelassenen Balkonkraftwerk vielleicht sogar besser dastehst. Denn das hat wegen seiner elektrischen Anbindung meines Wissens nach in letzter Zeit niemand mehr verboten bekommen. Eine Batterie in der Wohnung muss der Vermieter vielleicht nicht akteptieren. Weiß ich aber nicht. Vielleicht feuersicher einpacken. Habe ich mit meiner DIY Anlage aus eigenem Interese auch so geamcht.

Zur allerletzter Not baust Du ein Klappgestell drunter und behauptest, Du hättest den Tisch an die Wand gelehnt. Das man einen Tisch nicht an die Wand lehnen darf, davon habe ich jetzt auch echt noch nie gehört. Und außerdem kannst Du Dich auf das oben schon erwähnte Urteil berufen. Einer Klage würde ich da ganz gelassen entgegensehen. Wenn die durchkäme, dann wäre Dein Fall jedenfalls in allen Medien.

Vonovia, was? Wo ist denn gleich noch meine schwarze Liste? Ah, hier: vermerkt!


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Ich würde, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, auch nochmal die Sache mit der Drohne ins Gespräch einbringen, das kann schnell sehr teuer für die werden.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 406
 

Warum sollten Drohnenaufnahmen vom eigenen Haus in der Außenansicht nicht erlaubt sein, wenn man die Bilder nicht im Internet veröffentlicht? So wie ich das verstehe darf man die Außenansicht des eigenen Hauses nach Belieben fotografieren. Wo ist da die Gesetzesgrundlage, die dies verbietet? Hier zoomt ja keiner in das Innere der Wohnung rein.


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Das Überfliegen mit Drohnen die Kameras haben ist nur mit Zustimmung der Nutzungsberechtigen zulässig.

Und es wurde hier ja offensichtlich der Balkon fotografiert, so das Gegenstände darauf erkennbar waren.

Da sins nicht nur die Aufnahmen datenschutzrechtlich problematisch, sondern schon der Flug selbst alleine gem. LuftVO.

Kann sehr schnell sehr teuer werden.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 406
 

Da wird m.E. nur das Überfliegen von Wohngrundstücken geregelt. Wenn man die Aufnahmen vom öffentlichen Grund aus macht, sollte das kein Problem sein. Bei berechtigtem Interesse wie z.B. Fotografieren des Hauses, um ein 3D-Modell zu erstellen zwecks Solaranlagenplanung sind aber auch Aufnahmen mit Überfliegen von Wohngrundstücken erlaubt.

Wenn es überhaupt eine Drohnenaufnahme war und man dies nachweisen kann.

 


   
AntwortZitat
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @wihz

Da wird m.E. nur das Überfliegen von Wohngrundstücken geregelt.

Gilt dafür nicht, daß man die Erlaubnis vom Grundstückeigentümer braucht? Was für einen Vermieter ja wohl dann eher kein Hindernis wäre.

 

Oliver 


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Unsere WEG wollte Aufnahmen machen und wurde dahingehend vom Dienstleister informiert, das alle Mieter rechtzeitig schriftlich zu informieren sind mit genauer Zeitangabe, so das sie persönliche Gegenstände vom Balkon nehmen und die Vorhänge schließen können.

Und nur der Widerspruch eines Mieters hätte gereicht das zu verhindern.

Die LuftVO verlangt das Einverständnis der Nutzungsberechtigten, und bei vermieteten Wohnungen sind das die Mieter. Öffentlichen Grund ohne Nutzungsberechtigte wirst Du in Wohngebieten kaum finden. Beachte dabei auch Abstandsregelungen zu anderen Objekten.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 406
 

Öffentlichen Grund gibt es in unseren Wohngebieten viele. Nennt sich öffentliche Straßen mit vielen Parkplätzen. Drohnen der Klasse C0 und C1 reichen für Aufnahmen aus, um ein Haus zu vermessen (z.B. Festellung wie viele Solarpanels auf das Dach passen) und Schäden festzustellen. Bei diesen Klassen sind die Abstandsregelungen lax.

Alternativ sollte es vermutlich kein Problem sein ein berechtigtes Interesse darzustellen. Eine Konzern wie Vonovia kann das sicherlich mit dem eigenen Anwalt vorher juristisch abstimmen. Es geht hier ja nicht darum, Fotos zu veröffentlichen.

Und wenn es doch eine Klage gibt, ist das für einen Konzern wie Vonovia vermutlich weniger ein Problem. Evtl. nimmt man das Restrisiko billigend in Kauf, wenn man andere abschrecken kann.

Insofern sollte ich mir als Mieter nicht allzu sicher sein, dass ich eine Wohnungsgesellschaft erfolgreich verklagen kann, weil diese festgestellt hat, dass man Panels auf dem Balkon hat. Zumal, wenn man keine Beweise hat, dass Drohnenaufnahmen vorliegen.

Wenn die Panels auf dem Balkon wie beschrieben angebracht sind,

Das System ist nicht mit dem Stromnetz verbunden.
Es ist auf dem Balkon nichts angebohrt oder angedübelt worden.
Ebenfalls ist das System von aussen nicht zu sehen.

würde ich das dem Vermieter darstellen und ihm zur Beruhigung Fotos bereitstellen, die dies nachweisen. Wenn dies standsicher auf dem Balkon ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter es verbietet.

Klar ohne Nachweis, also ohne Foto, wird das die Wohnungsgesellschaft nicht akzeptieren.


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Wie Du zitiert hast, waren die Pannels von aussen nicht sichtbar. Sie befanden ich im höchstpersönlich Lebensraum, da ist schon das Aufnehmen und Übertragen der Aufnahmen strafbar.

Start und Landung von öffentlichen Verkehrsflächen aus sind so gut wie unmöglich aufgrund der einzuhalten Abstände zu Unbeteiligten. Wer kann schon ein Gebiet von einen Durchmesser von 60 bis 100 Meter dauerhaft frei von Unbeteiligten halten? Die Genehmigung dürfte schwer zu bekommen sein.

Sollte der Vermieter ein berechtigtes Interesse haben, kann er dies ja den Mietern rechtzeitig schriftlich Ankündigungen. Die Anschrift hat er ja.

Ich würde mich als Mieter nicht in Rechtfertigungszwang setzen lassen.

Wenn der Vermieter Vorwürfe hat, darf der die gerne schriftlich vorbringen und begründen.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Hab gerade gesehen, das die Mavic 3 inzwischen eine C1 Zulassung hat, dann reduziert sich der Bereich der Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes ja deutlich. Dürfte dann einfacher bei der Stadt zu beantragen sein.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
greenlinephoto
(@greenlinephoto)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 19
 

So bei mir ist die Wohnbau GmbH (> 20.000 Wohnungen) das Problem, habe gestern ein Schreiben erhalten, mit verleumdischer Falschunterstellung, ich hätte schonmal die Aufforderung erhalten das PV-Modul am Balkon wieder zu entfernen. Inkl. Fristsetzung in zwei Wochen, was tun? Das Modul ist grad mal seit vier Wochen aktiv. Eine Begründung fehlt auch.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten 2 mal von greenlinephoto

EVT560 + 2x 275 Wp Suntech
570 Wp YHSunpro


   
AntwortZitat
Seite 3 / 4
Inselsolar auf Balk...
 
Teilen: