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Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

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Carolus
(@carolus)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @sarowe1972

Als Unternehmer darf ich auch nur Geräte benutzen oder zur Verfügung stellen die eine CE Kennzeichnung haben. Das hat in der Regel aber was mit Arbeitssicherheit und Forderungen der jeweiligen BG zu tun. 

Das ist falsch.

Die interne Arbeitssicherheit kümmert sich um die Eigenbauten und nimmt sie ab, das ist nicht der gleiche bürokratische Vorgang. Dass dabei auf eine Grosszahl gleicher Arbeissichertsvorschriften zurückgegriffen wird oder diese beachtet werden, ändert daran nichts.

Ich habe immer wieder Sicherheits vorschriften glatt ignoriert, wenn sie eine Rationalisierung entgegen standen, und habe natürlich den Nachweis erbracht, dass die jeweiligen Schutzziele durch andere Maßnahmen sichergestellt werden.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@thomas0815)
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Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@sarowe1972 

klar darfst du privat Geräte ohne CE in Betrieb nehmen. Am Netz bist du nicht mehr privat. Deine Versicherung wird bei einem Schadensfall keine Haftung übernehmen. Vielleicht freiwillig einen Schaden bezahlen. Kann sie gerne machen. Die Produkthaftung kann sie nicht übernehmen. Die bleibt bei dir. Das wird dir aber "der Staat" dann gerne erklären. Du kannst dich von einer Haftung nicht ausschließen. Das ist "Gesetz". Du kannst eine Haftung ggf. beschränken. So ist nun mal das Gesetz.

Bei einem großen Schadensfall wird dir der Gutachter sagen was Sache ist. Und auch die Versicherung wird mit dem Gutachter kommunizieren. Bei einem Fremdschaden werden auch andere Behörden mit dem Gutachter kommunizieren. Da spielt deine Versicherung keine Rolle mehr. Dann wird 823BGB ins Spiel kommen. 

Wenn ich privat, beim fliegen, Freunde befördere, lasse ich trotzdem immer einen Beförderungsvertrag ausfüllen um eine komerzielle Angelegenheit daraus zu machen. Damit ich versicherungstechnisch abgesichert bin. 

ABER: die greift nur wenn es nicht zum 823BGB kommt. Also wenn Fahrlässigkeit ins Spiel kommt. Da reicht schon eine überzogene Wartung aus. 

Und mit Sicherheit ein Speicher ohne CE der auf Eigenverantwortung zusammengebaut wurde.

Du bist in der selben Zone wie ein Inselbetreiber mit einem Umschalter. Das Risiko wird bei dir sogar größer sein. 


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@carolus 

Was aber etwas Wortglauberei ist. Wenn ich eine hydraulische Presse selbst konstruiere, was ich gemacht habe, und die Nachweise erbracht habe dass dieses Gerät den aktuellen Normen und Richtlinie entspricht, und das alles dokumentiert habe, habe ich quasi eine CE intern gemacht :-p

Und jetzt frage ich mich welcher Speicherselbstbauer das gemacht hat. Und am Ende bleibt die Haftung immer noch bei mir.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6944
 

Veröffentlicht von: @thomas0815

Von mir aus kann jeder Selbstbauspeicher betreiben. Trotzdem haftest du selbst damit. Da gibt es keine Alternative.

Ach dem widerspreche ich. Im Zweifelsfall stellt ein Gerichtsgutachter fest, ob nach den geltenden technisch und Vorschriften stand Mängel bestehen, und wie  diese in die 

Genannte Kategorien fahrlässig usw. Einzuordnen sind.

Und danach entscheidet sich die Haftungsfrage.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@carolus 

wem will denn der Gutachter die Haftung auferlegen bei einem Selbstbauspeicher? Dem Zellenhersteller? Kaum. Der haftet nicht für deine Gesamtkonstruktion. Ich war genug mit Gutachtern unterwegs. Das erste was er sehen will sind die Unterlagen von deinem Selbstbauspeicher. Dann bin ich aber gespannt was du ihm dann erzählen willst.

Und Fahrlässigkeit usw. hat damit nichts zu tun. Das kommt dann mit 823BGB ins Spiel. Die Produkthaftung ändert daran nichts.


   
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alter Hase
(@alter-hase)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 900
 

Veröffentlicht von: @thomas0815

Wie groß ist die Gefahr die von meiner Insel ausgeht? Was passiert bei einem Personenschaden? Wer haftet? Ich natürlich.

Ich habe Respekt vor jedem der einen sauberen Selbstbauakku zusammenzimmert und erfolgreich betreibt. Ob ich es als Mieter in einer Mehrfamilienbude haben wollte? Na ich weiß nicht......Ich weiß eben nicht was da zusammengebaut wurde. 

Wer das im eigenen Haus macht, hat meinen Segen. Er sollte nur wissen das er dafür auch haftet. Und keine Versicherung

Meine Inselanlage ist nicht bei einer versicherung gemeldet, die panel sind auch nicht mit versichert, jedenfall nicht wo extra erwähnt.  Bei hagelschaden muss ich das selbst tragen. 

Versichern braucht man nur sachen, durch die man ruiniert wird. Wenn das haus abbrennt. Nicht, wenn 1.600 euro teure Splarplatten defekt gehen. 

Wenn mein haus abbrennt, könnte meine inselanlage zum problem werden. Ich habe das alles selbst installiert, auch dimensioniert und einiges an sicherheit eingebaut. Auch hier vertraue ich eher meinem eigenen sachverstand als irgend texten von versicherungen. 

Wenn bei @sarowe1972 ein versicherungsvertreter vor ort war und die Anlage abgesegnet hat, ist das das maximum, was man machen kann um im fall der fälle den schaden auch bezahlt zu bekommen. Da gibt es nix gegen zu sagen.

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@alter-hase 

mach ich auch so. Zudem ein Panel sowieso kaum noch was kostet. 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1030
 

Veröffentlicht von: @thomas0815

@solarheini 

die Regeln gibt es ja. Die Umsetzung ist eine andere. Was hindert dich einen Wechselrichter selbst zu bauen und ans Netz zu hängen? Anmelden kann man viel. Ich will auch gar nicht wissen wie viele 600Watt Wechselrichter angemeldet haben aber etwas völlig anderes da an der Leitung werkelt. Wo kein Kläger da kein Richter. An einer Insel nicht mal illegal. Aber du musst halt dafür gerade stehen.

Den Umschalter sehe ich persönlich als Grauzone. Einfach nicht eindeutig geklärt. Spätestens bei einem Schadensfall wird der Fall vielleicht geklärt. Aber wie groß ist überhaupt die Gefahr eines Umschalters? Was passiert beim Defekt eines Umschalters? 

Wie groß ist die Gefahr die von meiner Insel ausgeht? Was passiert bei einem Personenschaden? Wer haftet? Ich natürlich.

Ich habe Respekt vor jedem der einen sauberen Selbstbauakku zusammenzimmert und erfolgreich betreibt. Ob ich es als Mieter in einer Mehrfamilienbude haben wollte? Na ich weiß nicht......Ich weiß eben nicht was da zusammengebaut wurde. 

Wer das im eigenen Haus macht, hat meinen Segen. Er sollte nur wissen das er dafür auch haftet. Und keine Versicherung. Auch die eigene Frau ist ein fremder Personenschaden. Mal so als Beispiel. 

Der Selbstbau eines Wechselrichters wäre unrentabler Unfug. Warum sollte man das tun?

Ich sehe kein Risiko in einem Umschalter.
Analog kann man den Verbraucher auch in zwei verschiedene Steckdosen an zwei verschiedenen Generatoren stecken.
Der Umschalter ist allpolig gefordert (L1 & N oder L1,L2,L3 & N).
Beim „Kleben“ eines Kontaktes wären die Verbraucher ohne Versorgung.
Es müssen mindestens zwei Kontakte kleben und dennoch die Umschaltung mitmachen (! Sozusagen nicht trennen und umschalten zugleich !), um den Wechselrichter der Insel (IT Netz) mindestens zweipolig mit dem öffentlichen Netz zu verbinden. Das löst eine Schutzschaltung und/oder eine Schmelzsicherung im Inselwechselrichter sowie den FI im Haus aus.

Häufig wird das übliche IT Netz einer Insel nicht verstanden.
Für nur einen Verbraucher oder feste Installationen ein an sich hohes Maß an Eigensicherheit.
YouTube und unser Forum hat etliche Beiträge dazu.
Fachgerecht bzw. nach Herstellervorgaben ist mit FI Schaltern oder Isolationswächtern der gewohnte Personenschutz erzielbar.
Es ist also richtig ausgeführt nicht fahrlässig, ein Punkt den man bei tragbaren, kommerziellen Angeboten (mit CE Zeichen 😆 ) hinterfragen kann.

Ja, wer ist es dennoch schuld, wenn es nach menschlichem Ermessen niemals passieren kann?
Wer haftet für die Steckdosen die irgendwer vor Dekaden gesetzt hat?

sonst wie du schon schreibst …

 


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@solarheini 

Richtig, Das Risiko eines Umschalters geht quasi gegen null. Risikobewertung halt. Dann geht es weiter mit Querschnitte der Leitungen usw. 

Bei einem Selbstbauspeicher wird das Risiko schon größer sein. Aber das muss ja jeder mit sich selbst ausmachen. Ich trau auch vielen Leuten zu einen besseren Speicher zu bauen als so mancher Hersteller einen anbietet. Aber die Haftung liegt halt bei mir und nicht wie beim Kaufspeicher beim Hersteller des Kaufspeichers. 

Man sollte halt wissen was man tut. Einer CE generell zu trauen ist natürlich auch naiv. Der Zoll sortiert genug aus was da alles über den Teich kommt. LED-Lampen z.B. wurden schon genug aussortiert. Da wird auch viel gefälscht.

Wenn der Umschalter nur wegen gewissen Definitionen oder Auslegungen illegal sein soll, ist das Risiko überschaubar. Auch da: selber entscheiden. Ein Risiko ist ja kaum vorhanden.

PS zum Wechselrichter: es war natürlich nur ein Beispiel. Aber ein Freund von mir hat auch schon ein Röhrenradio für sich selbst gebaut. Einfach weil er Bock hatte. Elektroniker-Nerd


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@solarheini 

zum IT-Netz: beim TN-Netz braucht es halt Komponenten die den Nachteil des TN-Netzes kompensieren die es beim IT-Netz erst gar nicht gibt. Würde das grob so passen? 🙂 Es ist ungeerdet und sehr Ausfallssicher. Ich glaub die gibt es auch teilweise in Krankenhäusern. 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
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Thomas0815 reacted
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(@sarowe1972)
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Beiträge: 921
 

@carolus mag sein das ich mich zu unspeziell ausgedrückt habe. Vielleicht auch von meinem Gewerk auf andere schließe. Bei meiner BG , BG Bau Nord gilt CE Kennzeichnungpflicht, ohne kannst du bei einer Prüfung die Sachen einpacken.  Ich habe dann auch noch einen ganz speziellen Freund und Prüfer 🤬 


   
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(@sarowe1972)
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Beiträge: 921
 

@Thomas schau bitte mal in die NAV. Der Einflussbereich des VNB endet am Zähler. Ab diesen Punkt ist das Netz privat und liegt in Verantwortung des betreibenden. Ich müsste es jetzt raussuchen und habe da offen gestanden keine Lust drauf,weil zu oft. In der NAV steht sinngemäß "der VNB darf darüber hinaus technische Anschlussbedingungen formulieren die einen störungsfreien Betrieb des Netzes gewährleisten " . Im Falle eines DC Speichers hängt zwischen dem Netz und dem Speicher der/die Wechselrichter.  Durch das Erfüllen der VDE 4105-2018 und des NA-Schutz erfülle ich die Kriterien die der VNB in den TAB fordern DARF.  Das ist von der Clearingstelle bestätigt, müsste ich aber auch raussuchen. 

Ich habe mehrmals betont, das das bis 31.12.2023 auf jedenfall so war. Durch die Änderung bezüglich der Regelbarkeit von Verbrauchern über 4,2 Kwh?????  nach dem heiß diskutierten Paragraphen 14a bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher und momentan nicht auf dem neuesten Stand.  Aber bis 1.1.2024 bin ich mir sicher. Den Tanz habe ich mit meinem VNB durch.  


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 619
 

@sarowe1972 

Du ich hab keinen Zweifel daran das du den Speicher da hinhängen kannst bzw. ob der VNB davon wissen muss. So sehe ich das übrigens mit einem Umschalter einer Insel ähnlich. Ich finde es geht ihn nix an. Du musst für deinen Speicher den Kopf hinhalten wenn was ist und der Inselbetreiber muss den Kopf für seine Insel hinhalten. 

Wenn es zu einem Speicherbrand kommt wird auf jeden Fall ein Schuldiger gesucht. Der bist am Ende sowieso du. Die Versicherung wird ggf. auch noch den Kopf aus der Schlinge ziehen da Selbstbau. Machen wir da uns nix vor. 

Bei einem Fremdschaden sowieso. 

Was ich sagen will: wir alle müssen für unsere Eigenbauten den Kopf hinhalten. Und alle die den Kopf hinhalten müssen sollten zusammenarbeiten und sich nicht ans Bein pissen. Erfahrungsaustausch, technische Möglichkeiten, Gefahrenminimierung. 

Gepaart mit keiner Doppelmoral. Bohr ich meinen Wechselrichter auf aber maul den Akku-Selbstbauer an? Neee. Setz ich meine Wieland selbst aber piss den an der sein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hat? Neee. 

Es wird der Tag kommen wo ich mir einen Speicher zulegen muss. Weil mein Zähler wird nicht ewig rückwärts drehen. D.h. ich bin dann auch auf Tipps und Fachwissen von Inselspezialisten und Speicherspezialisten angewiesen. Also hoffe und bete ich es pissen sich nicht alle gegenseitig ans Bein und tauschen sich lieber aus. Weil ich brauch das Schwarmwissen von allen.

Baut eure Speicher selbst, baut eure Inseln auf. Aber um Himmels willen verirrt euch nicht in Grabenkämpfe was irgendwelche Bürohengste zusammengeschwurbelt haben. 

Amen.

 


   
Ulli and voltmeter reacted
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 2902
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

ein inselbetreiber hat gar keine lust sich mit so bürokratiemonstern abzugeben.

Nur das es in 90% der Fälle keine "Inselbetreiber" sind, weil sie die Vorzüge eines Netzanschlusses weiter nutzen wollen. Schau dir doch mal an, wie die meisten das ganze Umsetzen wollen hier... das sind halt keine Inseln, sondern Halbinseln. Mir eigentlich auch egal, aber die Rechtlichen Unsicherheiten sollten jedem Neuling der fragt aufgezeigt werden. Das hat nix mit Angst zu tun, ich habe ja auch keine Angst beim zu schnell fahren erwischt zu werden, möchte aber wissen was mich erwarten könnte.

Veröffentlicht von: @voltmeter

pv anlagen die nicht mit dem netz verbunden sind oder nicht verbunden werden sollen, haben keine auswirkungen auf die netzstabilität.

Auf die Netzstabilität nicht direkt, aber indirekt, denn pro Verbraucher wird ein Netzprofil angezogen, wie er wie viel Strom etwa verbraucht, dies ändert sich aber bei Vorhandensein von PV enorm. Das ganze ist erst mal bei 5% PV Nutzern nicht wirklich wichtig, aber je mehr es werden, je wichtiger wird es zu wissen, wie und wann der Verbrauch erfolgen wird. Aber scheinbar ist Vorausdenken nicht sonderlich verbreitet. Sient man auch gerne bei Diskusionen über die WP... die würde ja mit so viel Kohlestrom laufen und damit CO2 erzeugen... nur ist das eine Momentaufnahme, denn wenn 2030 oder 2035 keine Kohle mehr für Strom verbrannt werden muss und die WP aber noch weitere 10 Jahre läuft und keinen CO2 "produziert", aber eine Gas oder Ölheizung schon.

Veröffentlicht von: @voltmeter

deine, der vnb gräbt dir den stromanschlus ab aussage ist nur reine angst und panikmache.

der gräbt nix ab, kann dir aber den Vertrag kündigen, wenn du dich nicht an deren TAB hälst, das hat auch nix mit Angst machen zu tun, nur aufzeigen was er machen kann. Wer dadurch Angst bekommt, weil er weiß das er nicht nach den TAB handelt... und auch nicht mit seiner Angst klar kommt, da habe ich kein Mitleid.

Veröffentlicht von: @voltmeter

wer das grenzwertig findent trennt sein hausnetz komplett vom vnb und wenn im winter der strom nicht reicht dann schließt man ein extra dc gekoppeltes ladegerät an den akku an um diesen aufzuladen.

Auch hierzu und zur USV gibt es hier was zum nachlesen ein Trennschalter ist keine Netztrennung im Rechtlichen Sinne. Noch mal, machen kann jeder was er/sie/es für richtig hält, wem es Angst macht das es solche Regeln gibt, der sollte sein handeln überdenken oder mit der Angst leben.

Zurück zur Frage " Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?"
Antwort, ich sage nein.

Ob sich jemals einer dafür interessiert? Keine Ahnung.

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