Vielleicht macht es unter diesen Umständen Sinn ein geplantes BKW mit 4 oder 6 Modulen schon anzumelden, obwohl da noch gar nichts auf dem Dach ist?
Falls dann eine strengere Regelung kommt, kann man sagen: ist ja schon mit 6 Modulen angemeldet 😎
Kann das so funktionieren?
Andere Frage: Was ist, wenn man eine bestehende (und angemeldete) PV-Anlage später erweitern möchte? Also eine größere Überschuss-Einspeiseanlage mit 10-15 kWp.
Wenn man plant, diese später zu erweitern (um sagen wir weitere 5 kWp), sollte (und kann?) man diese gleich anmelden?
3. Frage: Was ist mit ÜE-PV + BKW? Kann man ein BKW später dennoch installieren - oder sollte man es besser umgekehrt machen?
Sorry, Fragen über Fragen...
Kann das so funktionieren?
Sehe ich kein Problem. Kommt ja keiner vorbei und prüft, ob dein BKW wirklich schon installiert ist. Hat ja auch für niemanden irgendeine Relevanz.
Falls es keinen Bestandsschutz geben wird - wissen wir ja nicht wirklich - werden sie dann aber auf dich zukommen und dich zum Rückbau verpflichten. Aber auch da braucht es dann ja nur deine Meldung, dass du zurückgebaut hast auf die gültigen 960 Watt oder was auch immer.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Balkonkraftwerk vorher anmelden sehe ich kein Problem.
PV muss ja durch Elektriker/Solarteur angemeldet werden. Hier wird nur das erfolgen was dann da ist.
Spätere Erweiterung wird dann nachgemeldet. Innerhalb eines Jahres zählt es als eine Anlage mach EEG und danach als zweite.
Balkonkraftwerk später zur PV anmelden geht, muss aber als EEG gemeldet werden, wegen der Vergütung.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.