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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3746
 

Wo ist eigentlich dein Problem?
Wenn du Insel haben möchtest, dann musst du auch mit den Konsequenzen leben. Kein Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und keine Verbindung mit öffentlichen Netz aufbauen können, und das dauerhaft.

Wenn du das nicht möchtest, dann halt keine Insel und Anlage anmelden.

Und nein, das öffentliche Netz ist nicht dein Eigentum, damit kannst du nicht machen was du möchtest.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
Themenstarter  

Leute, ich wollte keine weitere Grundsatzdiskussion über Inselanlagen führen.

Laut EEG ist es klar geregelt, Inselanlagen sind nicht anmeldungspflichtig. Was unter "mittelbar oder unmittelbar" zu verstehen ist, ist eigentlich auch ziemlich klar. Entscheiden tuts notfalls ein Richter. Ihr braucht euch hier nicht die Köpfe einschlagen deswegen.

Es ging mir darum, warum im Video von einer relativ "seriösen" Quelle (Laudeley halte ich in seiner Funktion schon als Mann vom Fach) etwas von einer Anmeldebefreiung gesprochen wird. Hintergrund der Frage ist also eher, gibt es neue Erkenntnisse? Ist da etwas in Planung seitens Gesetzgeber? Hat die Ampel evtl. irgendwo Pläne veröffentlicht, wie in Zukunft Bürokratie abgebaut werden soll?

Wir hier möchten niemanden verurteilen oder belehren, wie es seine DIY PV-Anlage zu bauen (oder anzumelden) hat, das sollen andere notfalls klären. Dafür gibt es das Photovoltaik-Forum 😒. Jeder sollte sein Risiko selbst bewerten.

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3746
 

Leute, ich wollte keine weitere Grundsatzdiskussion über Inselanlagen führen.

Laut EEG ist es klar geregelt, Inselanlagen sind nicht anmeldungspflichtig. Was unter "mittelbar oder unmittelbar" zu verstehen ist, ist eigentlich auch ziemlich klar. Entscheiden tuts notfalls ein Richter. Ihr braucht euch hier nicht die Köpfe einschlagen deswegen.

Es ging mir darum, warum im Video von einer relativ "seriösen" Quelle (Laudeley halte ich in seiner Funktion schon als Mann vom Fach) etwas von einer Anmeldebefreiung gesprochen wird. Hintergrund der Frage ist also eher, gibt es neue Erkenntnisse? Ist da etwas in Planung seitens Gesetzgeber? Hat die Ampel evtl. irgendwo Pläne veröffentlicht, wie in Zukunft Bürokratie abgebaut werden soll?

Wir hier möchten niemanden verurteilen oder belehren, wie es seine DIY PV-Anlage zu bauen (oder anzumelden) hat, das sollen andere notfalls klären. Dafür gibt es das Photovoltaik-Forum 😒. Jeder sollte sein Risiko selbst bewerten sollen.

Es gibt hier halt leider Leute die Probleme beim verstehen eines Textes haben. Die können tun was sie wollen ist mir total egal, sie sollten nur keine Fehlinformationen im Netz verbreiten.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Demnach hat man keine Insel, wenn man Strom aus dem Netz beziehen kann.

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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
Themenstarter  

Es gibt hier halt leider Leute die Probleme beim verstehen eines Textes haben. Die können tun was sie wollen ist mir total egal, sie sollten nur keine Fehlinformationen im Netz verbreiten.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Demnach hat man keine Insel, wenn man Strom aus dem Netz beziehen kann.

Glaube mir, ich weiß ganz genau was eine Inselanlage ist. Die Frage ist doch eher, ob du nun die technische Definition oder die gesetzliche/instituelle Einstufung wiedergibst. In "Deutschland" wird im "EEG Gesetz" diese Einteilung gemacht. Technisch stellt so Insel- bzw. Hybridwechselrichter ein Inselnetz bereit und dadurch ist es eine Inselanlage bzw. off-grid Anlage.

Versuch doch bitte nicht deine persönlichen Sichtweise auf diese Dinge als "einzige Richtige" Sichtweise darzustellen. Die meisten hier haben sich mit den Begrifflichkeiten "mittelbar und unmittelbar" auseinandergesetzt und für sich selbst daraus ihre Konsequenzen gezogen. Und ich behaupte auch von meiner Anlage, dass es eine Inselanlage ist --- eine technische Inselanlage!

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3746
 

Wenn deine Hütte mit dem Öffentlichen Netz verbunden ist, bzw. du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehst, dann ist es keine Insel.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
Themenstarter  

Es gibt hier halt leider Leute die Probleme beim verstehen eines Textes haben.

Bitte, ich habe mich selbst mit dem Thema beschäftigt, du musst mir nicht sagen was eine Inselanlage (technisch/deutsche Auslegung) ist. Versuch doch mal jemanden in einem anderen Land zu erklären, dass diese Anlage keine Inselanlage/off-grid Anlage ist, du wirst ausgelacht!

Ich möchte die Diskussion gerne beenden. Ich appelliere aber an deine eigene Aussage mit der bitte, dass du deine Vorwürfe an andere doch auch selbst beherzigen solltest.

Wenn es hier weitergeht mit der Diskussion, dann werde ich diesen Thread schließen. Bleibt beim Thema.

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6952
 

Wenn deine Hütte mit dem Öffentlichen Netz verbunden ist, bzw. du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehst, dann ist es keine Insel.

das steht nochmal in welchem gesetz? LoL

Demnach hat man keine Insel, wenn man Strom aus dem Netz beziehen kann.

nö das stimmt nicht 😉

Wo ist eigentlich dein Problem?

das problem ist, dass du versuchst interpretationen und ansichten von irgendwelchen institutionen, die privatleuten nichts zu sagen haben, als geltendes recht zu definieren.

du kannst dich drauf einstellen immer wenn du schreibst eine inselanlage muss angemeldet werden da sie keine insel ist
werde ich immer kontra geben

da es dazu verschiedene ansichten gibt
es ist schön das du deine anlage angemeldet hast aber lass doch den leuten die entscheidung das zu tun oder zu lassen 😉

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6952
 

Laudeley macht es genau richtig.

seine einstellung dazu ist vorbildlich

einfach machen, ist auch meine einstellung

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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 893
 

Vertragt euch Kinder!

Etwas interessantes habe ich mal irgendwo gelesen:

"Wenn ein Großteil der Betroffenen eine Vorschrift oder Gesetz dauerhaft ignoriert, wird es langfristig abgeschafft oder geändert." (sinngemäß)

Hat bei Balkonkraftwerken, auch dank Laudeley, schon gut funktioniert und nun versucht er es mit der 0-Einspeisung. Wünsche viel Erfolg :thumbup:


   
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gebrauchter-strom
(@gebrauchter-strom)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 583
 

"Wenn ein Großteil der Betroffenen eine Vorschrift oder Gesetz dauerhaft ignoriert, wird es langfristig abgeschafft oder geändert." (sinngemäß)

Alter, ich hau mich ab. Wie geil ist denn die Ansage Grin Grin

Würde es einfach gehen den Sprit billig zuhause zu destillieren würden es alle machen. Geht leider nicht. Nicht jeder hat eine Ölquelle.
Vor 20 Jahren hats angefangen mit PV. Leider alles zu teuer in großen Mengen.
Vor paar Jahren dann endlich der durchbruch. Für 10k bekommst 20kWp. Juhu - die Erzeugung ist geschafft.
Dann jetzt bezahlbare PV Speicher "die blauen Zellen" aus China. Jetzt haben wir alles um uns rundum mit Energie zu versorgen. Naja - teilweise. Winter ist noch ne challenge.

Laudeley wird das schaffen - ein total lustiger und sympatischer Typ.
Ich würd mir zwar kein sündhaft teuers E3DC hinstellen, aber es will ja nicht jeder basteln.

Aber die message ist sehr vorbildlich: jeder in der Bevölkerung nimmts selbst in die Hand: Energie machen und die selbst verbrauchen.
Einfach und unkompliziert. Ein energieerzeugendes Haushaltsgerät.

86kWp
125kWh akku (LiIon + LiFePo4)
Nulleinspeisungsanlage Hoymiles MicroWR, total 4.4kW, feedback via SDM630Modbus Inselanlage 3 phasig
2x(Renault ZOE Q210 Kaufakku) + Hyundai Kona 64kWh
my build: https://www.akkudoktor.net/forum/stell-dein-batterie-powerwall-projekt-vor/mein-kleines-kraftwerk-86kwp-90kwh/
my BMS: https://www.akkudoktor.net/forum/bms-batterie-management-monitoring-system/abms-ein-eigenbau-battery-monitor


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6952
 

Aber die message ist sehr vorbildlich: jeder in der Bevölkerung nimmts selbst in die Hand: Energie machen und die selbst verbrauchen.
Einfach und unkompliziert. Ein energieerzeugendes Haushaltsgerät.

ich sehe jetzt schon die netzbetreiber und evu mit schaum vor dem mund

skandal, der pöbel macht seinen strom selbst! LoL

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@sricky)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 28
 

Hier steht schon komisches ZEUG.
In der VDE Steht keine Definition wann eine Inselanlage eine Inselanlage ist.

Sie darf nicht mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreiber verbunden sein.
UND NUR DAS Zählt !

mit dem Blödsinn: Alm usw..... aufhören!


   
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(@sricky)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 28
 

Wo ist eigentlich dein Problem?
Wenn du Insel haben möchtest, dann musst du auch mit den Konsequenzen leben. Kein Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und keine Verbindung mit öffentlichen Netz aufbauen können, und das dauerhaft.

Wenn du das nicht möchtest, dann halt keine Insel und Anlage anmelden.

Und nein, das öffentliche Netz ist nicht dein Eigentum, damit kannst du nicht machen was du möchtest.

Das ist sorry. Wirklicher Quatsch!
Bitte lese die VDE die sind Maßgebend.
In diesem Sinn Smile


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3746
 

Wo ist eigentlich dein Problem?
Wenn du Insel haben möchtest, dann musst du auch mit den Konsequenzen leben. Kein Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und keine Verbindung mit öffentlichen Netz aufbauen können, und das dauerhaft.

Wenn du das nicht möchtest, dann halt keine Insel und Anlage anmelden.

Und nein, das öffentliche Netz ist nicht dein Eigentum, damit kannst du nicht machen was du möchtest.

Das ist sorry. Wirklicher Quatsch!
Bitte lese die VDE die sind Maßgebend.
In diesem Sinn Smile

Den Text bitte ganz lesen.

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6944
 

Ich finde es merkwürdig, dass in anderen (EU) Ländern Ballonanlagen einfach in die Steckdose gesteckt werden dürfen, während bei uns ein unfassbarer bürokratische Aufwand und angeblich technisch begründete Forderungen an die Technik aufgestellt werden.

Sind die andere Länder schlauer, weniger durch Lobby gesteuert oder sicherheitstechnisch nachlässiger?
Meine eigene Antwort darauf ist Ja, Ja und Nein.

Deswegen ist meine Wahl einfach:
Keine Anmeldung für etwas, was von ausserhalb meiner Wohnung messtechnisch nicht feststellbar ist und an der Übergabestelle im Jahresmittel nur durch einen Zähler, der Vorlauf und Rücklauf getrennt feststellt (und nur wenn ich einspeise) aber viel leichter manipulierbar ist als die alten Ferraris Zähler.
Noch habe ich einen davon, und angesichts meines Verbrauchs werden die auch lange noch wenig Lust haben, daran was zu ändern.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Anmeldung Null-Eins...
 
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