Anlage über 10kWp t...
 
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Anlage über 10kWp trotzdem Liebhaberei

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(@damianator)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 126
Themenstarter  

Hallo,

ich plane unser Dach mit PV voll zu machen. Es würden 28 x 400 Watt = 11.200 kWp drauf passen.
Da alles bis auf die Abnahme/Zählerschrank in DIY erfolgen soll mache ich mir gerade Gedanken wegen der Steuerlichen Seite.
Es gibt ja die Möglichkeiten die Anlage bis 10kWp als Liebhaberei laufen zu lassen. Damit kann man sich zwar die MwSt. nicht wiederholen, muss aber auch keine Steuern auf den Eigenverbrauch zahlen.

Heute habe ich mit dem Finanzamt telefoniert. Er meinte dass auch Anlagen die Größer 10 kWp sind als Liebhaberei deklarieret werden können.
Hierzu muss man eine Prognoseberechnung für die nächsten 20 Jahre abgeben.
Da bei der DIY Anlage die Erstellungskosten relativ gering sind und nur Materialkosten entstanden sind wird die Berechnung vielleicht positiv ausfallen.

Jetzt überlege ich die PV Fläche auf 10 kWp zu verkleinern um den Ärger zu entgehen.
Hat da jemand von euch Erfahrung dazu? Wie läuft das ab? Bekomme ich die Liebhaberei mit meinen 11.2 kWp vielleicht doch hin?

Danke schon mal für Unterstützung.

PV: 11,2KW in 2 Strings - Süden
WR: MPP SOLAR - MPI5k (im parallel Betrieb, mit 0-Einspeisung)
EM:. SDM630
Speicher: LiFePO4 16S x 280Ah = 14.3 KWh


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7038
 

mach halt 1,2kwp dc gekoppelt das direkt den akku lädt
oder deklarier die anlage als 9,9kwp und fertig wen juckts wird wohl kaum jemand aufs dach steigen und das datenblatt der pv panel kontrollieren...

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@damianator)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 126
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Ich glaube bei der Anmeldung wird schon festgehalten welche Paneele und welche Leistung auf dem Dach ist.
Und trennen bringt nichts. Es zählt immer die gesamtmenge. Also z.B. Garage + Hausdach.

PV: 11,2KW in 2 Strings - Süden
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7038
 

Ich glaube bei der Anmeldung wird schon festgehalten welche Paneele und welche Leistung auf dem Dach ist.
Und trennen bringt nichts. Es zählt immer die gesamtmenge. Also z.B. Garage + Hausdach.

kann ja mal passieren, das ein datenblatt mit anderer leistungklasse vorhanden ist 😉
wo ein wille da ein weg

warum sollte die gesamtmenge zählen, du kanst doch auch ne inselanlage auf die garage bauen das hat die nichts anzugehen

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Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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(@damianator)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 126
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Denkst Du...

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Die Einstufung als Liebhaberei ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

Die installierte Gesamtleistung aller eigenen PV-Anlagen (eigenes Haus, Ferienhaus, Garage) darf 10,0 kW/kWp nicht überschreiten (unabhängig von maximaler Werkleistungseinspeisung).
Anlagenbesitzer verbrauchen den erzeugten Strom selbst in den eigenen Wohnräumen (eventuelle Mieteinnahmen liegen unter 520 Euro im Jahr).
Die Anlage(n) wurde(n) nach dem 31. Dezember 2003 oder vor mehr als 20 Jahren in Betrieb genommen.

https://de.ecovis.com/aktuelles/steuertipp-des-monats/photovoltaik-anlagen-als-liebhaberei-wie-sie-weniger-arbeit-mit-ihrer-pv-anlage-haben/

PV: 11,2KW in 2 Strings - Süden
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(@masterofdisaster)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
 

Hallo,

ich stelle auch ähnliche Überlegungen an... wenn ich das richtig verstehe, gelten die 10kwp doch pro natürliche Person, oder? Wenn die eine Hälfte meiner Frau gehört und die andere mir, müsste man dann doch auch max 20kwp kommen können, ohne Tricksereien, oder?

Viele Grüße,
Fab


   
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(@damianator)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 126
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Das ist ein guter Hinweis.
In meiner Verlinkung steht auch: „ ... aller eigenen PV-Anlagen...“
Bei uns ist es auch so dass 50% meiner Frau gehört. :think:

Wäre cool wenn da jemand Bescheid wüsste.

PV: 11,2KW in 2 Strings - Süden
WR: MPP SOLAR - MPI5k (im parallel Betrieb, mit 0-Einspeisung)
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 2943
 

Schau mal bei YT Mücke, der ist Steuerberater, der hat so was mal erwähnt das dies ginge auf zwei aufteilen...

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(@damianator)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 126
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Also ich habe mit das Video hier angesehen, aber kein Hinweis darauf gefunden.

PV: 11,2KW in 2 Strings - Süden
WR: MPP SOLAR - MPI5k (im parallel Betrieb, mit 0-Einspeisung)
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(@wolfgang)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 322
 

Hallo,

ich plane unser Dach mit PV voll zu machen. Es würden 28 x 400 Watt = 11.200 kWp drauf passen.
Da alles bis auf die Abnahme/Zählerschrank in DIY erfolgen soll mache ich mir gerade Gedanken wegen der Steuerlichen Seite.
Es gibt ja die Möglichkeiten die Anlage bis 10kWp als Liebhaberei laufen zu lassen. Damit kann man sich zwar die MwSt. nicht wiederholen, muss aber auch keine Steuern auf den Eigenverbrauch zahlen.

Heute habe ich mit dem Finanzamt telefoniert. Er meinte dass auch Anlagen die Größer 10 kWp sind als Liebhaberei deklarieret werden können.
Hierzu muss man eine Prognoseberechnung für die nächsten 20 Jahre abgeben.
Da bei der DIY Anlage die Erstellungskosten relativ gering sind und nur Materialkosten entstanden sind wird die Berechnung vielleicht positiv ausfallen.

Jetzt überlege ich die PV Fläche auf 10 kWp zu verkleinern um den Ärger zu entgehen.
Hat da jemand von euch Erfahrung dazu? Wie läuft das ab? Bekomme ich die Liebhaberei mit meinen 11.2 kWp vielleicht doch hin?

Danke schon mal für Unterstützung.

1. entscheidend ist kWp installiert und nicht eine Begrenzung durch einen 10 kW Wechselrichter
2. das ganze dreht sich um Einspeisung und EEG, also Subventionen, was bedeutet, das Verstöße gegen die Regeln im Subventionsbetrug und damit im Bereich von Straftaten enden, wenn man z.B. vor 10 Jahren eine PV mit Eeinspeisung anmeldete und nun meint, ein Balkonkraftwerk sei der letzte Schrei. Dann gibt es auch rückwirkend keine damals gültigen 50 Cent mehr an Einspeisevergütung, weil man damals unterschreiben musste, dass man keine weitere PV Anlage in Betrieb nimmt
3. eine DIY Anlage bringt doch gewaltige Profite aus steuerlicher Sicht, weil einige Tausend € Lohn an Kosten fehlen.
4. von daher ist der Ansatz im Zweifel richtig, sich in der Größe zu beschränken.

Am ENde ist es aber wohl besser, das Ding anders aufzuziehen und zwar mit 2 Anlagen, der Volleinspeiseanlage und einer Eigenverbrauchsanlage, die abregelt, denn in einem Haushalt gibt es nur 1 Anlage die einspeisen darf nach EEG.
Die ab 2023 in Betrieb gehende Volleinspeiseanlage bringt Dir 13,4 Cent netto.

Versuch maximal zu belegen, dann versuch mit PV Sol die Flächen / Module auf 2 Anlagen zu verteilen, sprich die Einspeiseanlage und die Eigenverbrauchsanlage. Hintergrund ist halt, dass beim Volleinspeiser für jede kWh 13,4 Cent und damit mehr als das Doppelte gezahlt wird, denn die Überschusseinspeiser liegen aktuell knapp über 6 Cent. Hast Du bei 10 kWP gut 4000 kWh über sind die 240€ wert oder aber 536€.
Das sind 300€ mehr p.a. mehr - wobei Du nur die Mehrkosten für einen 2. Einspeise Wechselrichter davon zu zahlen hast. Nach 3 Jahren hast Du einen Growatt 7 kW Wechselrichter bezahlt, danach fährt die Anlage jährlich 536€ oder 300€ mehr ein als die reine, große Überschuss Einspeiseanlage, die ja primär dem Eigenverbrauch dienen sollte.

Deshalb mal nachrechnen bzw. mit PV Sol simulieren, ob Du nicht mit 2 Anlagen besser bedient bist, also 7 und 4 kWP oder 6 und 5 kWp , denn am Ende zählt ja nur eines: maximieren des Ergebnis aus Einnahmen - Strombezugskosten

Die 7 kW Volleinspeiser bringen grob 7000 kWh, sollten auch an den Stellen mit maximalem Ertrag gebündelt werden, also gerade die Sommersonnen voll mitnehmen können, so dass am Ende grob 1000€ EEG Einnahme auf dem Konto landen und 4 kWP wird zum Nulleinspeiser, dient dem Versorgen von Haushalt, dann der Batterie und am Ende dem Überschussladen eines EV. Hast Du das EV noch nicht, schau Dich rechtzeitig nach Nebenflächen um, denn die Anlage kannst Du problemlos vergrößern, weil es sich dort lohnt, weil das ein Großabnehmer ist, wo die Ladezeit meist auch angepasst werden kann.

Bei Dächern mit über 10 kWP macht es nun immer Sinn, für 2023 eine Volleinspeise Anlage einzuplanen und eine kleinere für den Eigenbedarf oder aber auch ggf. umzubauen, weil man ja jährlich wechseln kann.
Einfach in PV SOL Premium die Modelle rechnen, um mit möglichst wenig kWp die Eigenverbrauchsanlage auszustatten , den Nulleinspeiser, weil Du nur 1 EInspeisanlage haben darfst.
für 2 Module a 500 WP oder 1 kWP bekommst Du immer 134€ beim Volleinspeiser, bei der Eigenverbrauchsanlage hingegen sinkt der Eigenverbrauch nur noch ganz langsam, vielleicht 200 kWh sind noch nutzbar und sparen dann 78€, bei 2 weiteren Modulen sind es dann nur noch 100 kWh oder 39€.

Aber wichtig: behalte Reserven für den Fall, dass noch ein E-Auto dazu kommt, so dass Du Deinen Ertrag im Eigenverbrauch noch steigern kannst.


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1405
 

Hallo,

ich plane unser Dach mit PV voll zu machen. Es würden 28 x 400 Watt = 11.200 kWp drauf passen.
Da alles bis auf die Abnahme/Zählerschrank in DIY erfolgen soll mache ich mir gerade Gedanken wegen der Steuerlichen Seite.
Es gibt ja die Möglichkeiten die Anlage bis 10kWp als Liebhaberei laufen zu lassen. Damit kann man sich zwar die MwSt. nicht wiederholen, muss aber auch keine Steuern auf den Eigenverbrauch zahlen.

Heute habe ich mit dem Finanzamt telefoniert. Er meinte dass auch Anlagen die Größer 10 kWp sind als Liebhaberei deklarieret werden können.
Hierzu muss man eine Prognoseberechnung für die nächsten 20 Jahre abgeben.
Da bei der DIY Anlage die Erstellungskosten relativ gering sind und nur Materialkosten entstanden sind wird die Berechnung vielleicht positiv ausfallen.

Jetzt überlege ich die PV Fläche auf 10 kWp zu verkleinern um den Ärger zu entgehen.
Hat da jemand von euch Erfahrung dazu? Wie läuft das ab? Bekomme ich die Liebhaberei mit meinen 11.2 kWp vielleicht doch hin?

Danke schon mal für Unterstützung.

Wenn ich Steuerberater Mücke KUR und Liebhaberei richtig verstanden habe, dann gibt es die Mehrwertsteuer auf die Anlagenkosten zurück, wenn man
- auf die KleinUnternehmerRegelung verzichtet
- und sich bis zu sechs Jahren mit Umsatzsteuervoranmeldungen ans FinanzAmt beschäftigt.
Nach der Frist wechselt man in die KUR und zahlt nix mehr an Umsatzsteuer.

Liebhaberei betrifft die Einkommenssteuerseite.
Wenn Du da Gewinn erzielst, musst Du über die Abschreibungsdauer 20J Gewinne und Verluste erklären. Dafür kannst Du die Versicherung, Wartung etc. geltend machen. Außerdem gibt es einen Investitionsabzugsbetrag von 50% im Jahr vor der Anschaffung.
Du machst dann 50% der geplanten Anschaffungskosten bei der Einkommenssteuer geltend und erhältst entsprechend Kohle vom FA zurück bevor Du die Anlage gekauft hast.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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Anlage über 10kWp t...
 
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