Benachrichtigungen
Alles löschen

600W Vermieten.

28 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
1,990 Ansichten
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

dass du auf eine Einlassung reagiert hast

Ist das nicht der Sinn einer Diskussion?


   
AntwortZitat
 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Ist das nicht der Sinn einer Diskussion?

Am Ende einer Diskussion sollte ein Kompromiss stehen. Wenn jemand aber nur genau seine Ansicht vertritt und jegliche Einlassung mit seiner vorgefertigten Meinung beantwortet, dann ist es eben keine Diskussion.
Und genau deswegen bin ich hier raus.


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Am Ende einer Diskussion sollte ein Kompromiss stehen.

Nein nein.
In einer Diskussion vertritt jeder seine Meinung und führt Vor und Nachteile der Vorschläge anderer aus.
Und am Ende sind wir ja (hoffentlich) noch lange nicht...

Und genau deswegen bin ich hier raus.

Das nun wieder ist eher ein kindisches "der ist nicht meiner Meinung, also bin ich jetzt eingeschnappt", als das Vertreten seiner Meinung.


   
AntwortZitat
 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Das nun wieder ist eher ein kindisches "der ist nicht meiner Meinung, also bin ich jetzt eingeschnappt", als das Vertreten seiner Meinung.

Nein, es herrscht hier Stillstand, weil du eben auf nichts eingehst, was du dir nicht selbst vorher ausgedacht hast.
Denn auf jede Frage oder Einlassung antwortest du mit fester Bestimmung deine Meinung. Du darfst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen dass du eine Diskussion willst und nicht einen Sparringspartner für deine Ideen.


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Denn auf jede Frage oder Einlassung antwortest du mit fester Bestimmung deine Meinung.

Nein.
Das auf was ich mit "fester Bestimmung" antworte, sind gesetzliche Regelungen, die ich "aus eigener Erfahrung" bereits weiß.
Ich will ja, dass mir jemand meine Annahmen widerlegen kann, rechtliche Gegebenheiten zu bedenken gibt, oder neue Ideen zur Verwirklichung mitteilt.
Natürlich habe ich mir bereits Gedanken gemacht und damit auch einiges ausgeschlossen, bei dem ich WEIß dass es rechtliche Probleme gibt.


   
AntwortZitat
 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

q. e. d.
Es geht doch nichts über "Brüllen" in seinen Posts.


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Es geht doch nichts über "Brüllen" in seinen Posts.

DAS HIER IST BRÜLLEN.
Ein einzelnes Wort groß schreiben nennt man hervorheben.
Aber jemand wie du findet scheints immer irgenwas zum Nölen, Flamen, oder Trollen...


   
AntwortZitat
 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

DAS HIER IST BRÜLLEN.
Ein einzelnes Wort groß schreiben nennt man hervorheben.

Hervorgehoben durch Fettschrift
Hervorgehoben durch Kursivschrift
Hervorgehoben durch Unterstreichung.

Du darfst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen dass du eine Diskussion willst und nicht einen Sparringspartner für deine Ideen.

Die letzten Posts weiterhin nichts Überzeugendes von dir dass es eine offene Diskussion werden soll.

Ansonsten fasse ich einmal zusammen:

  • Du weißt schon dass die rechtliche Ausgestaltung durch einen Fachanwalt passieren sollte.
    Du möchtest mit dem Netzbetreiber als letztes Reden.
    Du weißt anscheinend das man Balkonkraftwerke bis 600 (nicht) mehr im Markstammdatenregister anmelden muss. (Gibt es dazu eine Quelle?)
    Du willst dass der Mieter das Risiko trägt.
    Du willst dass der Mieter selbst dann dass Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmeldet. Was dann auch heißt bei Auszug müsste er eine Abmeldung vornehmen.
    Und wenn ich das richtig sehe, willst du einen eigenen Mietvertrag für die Anlage.
  • Das sind alles deine Dinge die Du mit Vehemenz und teils mit Brüllen hier geschrieben hast.
    Andere Teilnehmer waren maximal Stichwortgeber um deine schon feststehenden Argumente noch einmal niederzuschreiben.

    aber was heißt abwälzen? Ich will nicht für etwas verantwortlich sein, von dem ich nichts habe außer Kosten.

    Was ist denn dann deine Intention die Balkonkraftwerke anzubringen?


       
    AntwortZitat
     Zoe
    (@zoe)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 53
     

    Ich erwarte grob einen um 10 bis 20% höheren m2-Preis der "Solarwohnungen".

    Ich weiß ja nicht was bei so der m² Kaltmiete beträgt, aber in meiner Gegend sind das mal 1- 2 € pro Quadratmeter.
    Also für eine 60 m² Wohnung mal eben 720 bis 1440 € in einem Jahr.


       
    AntwortZitat
    (@mitsch06)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 206
     

    Finde es durchaus sehr interessant! Klar will man nicht unbedingt mehr Risiko/Kosten tragen wie "notwendig",(PV Ausfall ist aber ja sehr unwahrscheinlich, wer Schuld hat lässt sich ja kaum beweisen,ansich kommt ja nur der WR in Betracht. Der könnte Blitzschlag oder Überspannung vom Netz bekommen. Das Modul auf dem Dach wird der Mieter ja kaum beschädigen) da nicht unbedingt jeder die Wohlfahrt ist 😉
    Also habt euch wieder lieb :angel:

    Wenn jeder Mieter seinen eigenen Zähler hat, wird man um an/abmelden durch den Mieter oder im Auftrag des Mieters wohl nicht drum rum kommen.

    Evtl. ist jemand Mitglied im "Haus & Grund" oder ähnlichem, und die können Beratungsmäßig was bieten oder rechtlich klären?


       
    AntwortZitat
    (@uschi)
    Autarkiekönig
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 895
     

    Wenn jeder Mieter seinen eigenen Zähler hat, wird man um an/abmelden durch den Mieter oder im Auftrag des Mieters wohl nicht drum rum kommen.

    Warum sollte man das ummelden? Halte ich für völlig unlogisch.
    Da ein BKW nicht angemeldet wird, kann man es folglich auch nicht ab- oder ummelden.
    Einzig die die Installation wird ANGEZEIGT.
    Da das BKW bei Auszug nicht demontiert wird, gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage für einen Kontakt zum Netzbetreiber.
    Der Netzbetreiber weis, egal wer da gerade Mieter ist, das am Zähler XYZ ein BKW hängt.


       
    AntwortZitat
    (@uschi)
    Autarkiekönig
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 895
     

    Ich weiß ja nicht was bei so der m² Kaltmiete beträgt, aber in meiner Gegend sind das mal 1- 2 € pro Quadratmeter.
    Also für eine 60 m² Wohnung mal eben 720 bis 1440 € in einem Jahr.

    Die Mieten in Deutschland varieren grob zwischen 3€ und 30€ je m2.
    Deshalb ist Deine Gegend für meine Erwartung nicht zutreffend 😉


       
    AntwortZitat
     Zoe
    (@zoe)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 53
     

    Da ein BKW nicht angemeldet wird, kann man es folglich auch nicht ab- oder ummelden.
    Einzig die die Installation wird ANGEZEIGT.

    Bitte nicht Anmelden mit Genehmigungspflicht verwechseln. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerk ist die Anzeige der Inbetriebnahme.

    Da das BKW bei Auszug nicht demontiert wird, gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage für einen Kontakt zum Netzbetreiber.
    Der Netzbetreiber weis, egal wer da gerade Mieter ist, das am Zähler XYZ ein BKW hängt.

    Bei der Anmeldung ist der Betreiber des Balkonkraftwerks anzugeben. Bei einem Mieterwechsel würde der Betreiber wechseln.
    So wie ich das sehe, darf der Netzbetreiber nicht eigenständig die Daten ändern. Mi welchen Recht sollte er das ohne Meldung vornehmen dürfen?

    Deshalb ist Deine Gegend für meine Erwartung nicht zutreffend 😉

    Zum Einen habe ich ja schon eingeleitet dass ich keinen Allgemeingültigen Anspruch darlege, sondern eingeschränkt.
    Passend wäre ja jetzt einfach gewesen mitzuteilen was die Prozentuale Steigerung denn so ausmacht.


       
    AntwortZitat
    Seite 2 / 2
    Teilen: