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600W Vermieten.

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Hallo,
was gäbe es zu bedenken, wenn ich in einer Mietwohnung eine 600W PV mit vermieten möchte?
Das "1 Anlage pro Zähler" sollte doch auch bei gemieteten Anlagen gelten?

Welche Vertragsvarianten/Besonderheiten würdet ihr bedenken?


   
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 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Klingt sehr nach einer Frage für einen Anwalt.

Meine Gegenfragen:
Hast du mal mit dem Netzbetreiber gesprochen wie der Ablauf wäre wenn du auf deinen Namen, aber verschiedene Zähler, mehrere Balkonkraftwerke anmeldest?
Hast du mal mit dem Marktstammdatenregister gesprochen wie der Ablauf wäre wenn du auf deinen Namen, aber verschiedene Zähler, mehrere Balkonkraftwerke anmeldest?

Und ganz generell: Willst du die Balkonkraftwerke als Mehrwert, aber für den Mieter ohne Mehrkosten, mit vermieten? Oder willst du Miete für die Balkonkraftwerke erhalten?


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Klingt sehr nach einer Frage für einen Anwalt.

Es ist eine Hypothetische Frage, wie sie zu tausenden im Netz steht.
Ich erwarte auch keine Rechtsberatung, sondern eure Meinungend azu.

Hast du mal mit dem Netzbetreiber gesprochen wie der Ablauf wäre wenn du auf deinen Namen, aber verschiedene Zähler, mehrere Balkonkraftwerke anmeldest?

Mit dem würde ich als allerletztes Reden. Der Ablauf bei der "Anmeldung" scheint mir jedoch ziemlich Eindutig: Mitteilung der Inbetriebnahme. Fertig.
Das Gesetz ist eindutig. Es gilt nicht "eine Anlage Pro Person/Eigentümer".

Hast du mal mit dem Marktstammdatenregister gesprochen wie der Ablauf wäre wenn du auf deinen Namen, aber verschiedene Zähler, mehrere Balkonkraftwerke anmeldest?

Das ist komplett außen vor, da man 600W dort nicht (mehr) anmelden muss. Ansonsten: Wie vor.

Und ganz generell: Willst du die Balkonkraftwerke als Mehrwert, aber für den Mieter ohne Mehrkosten, mit vermieten? Oder willst du Miete für die Balkonkraftwerke erhalten?

Das wäre Irrelevant. Einmal wäre es in die Kaltmiete eingepreist, Das andere mal eine völlig eigene Mietsache.


   
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Eclipse
(@eclipse)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 990
 

Ein paar Fragestellungen aus meiner Sicht für ein solches Konstrukt:
Wer trägt das Risiko des Ausfalls?
Wer kommt für Reparaturen auf?
Wer haftet bei Brand oder elektrischem Schlag?
Gilt die Wohnung dann als "möbliert" vermietet?

Das mit dem Anwalt war auch mein erster Gedanke, als ich das gelesen hab, deshalb hab ich nicht sofort geantwortet.

Herzliche Grüße

Eclipse

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Den Anwalt würde ich natürlich befragen, wenn es wirklich zu einer Realisierung käme.

Wer trägt das Risiko des Ausfalls?

Der Mieter, oder seine Versicherung, wenn es so im Vertrag steht.

Wer kommt für Reparaturen auf?

Wie bei einer gemieten Baumaschine. Der Verursacher, oder der Eigentümer.

Wer haftet bei Brand oder elektrischem Schlag?

Siehe oben. Der Betreiber der Anlage, also der Mieter.

Gilt die Wohnung dann als "möbliert" vermietet?

Nein. In einem Fall wäre es Bestandteil der Mietsache, wie ein DLE, in einem Anderen ein vom Mieter eingebrachtes Gerät, das er eben zufällig auch beim Vermieter gemietet hat.


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 895
 

Ich denke auch darüber nach.

Probleme sehe ich da im Grunde überhaupt keine.
Anbauen wollte ich überwiegend bei Mieterwechsel oder bei guten Altmietern, die ich gerne behalten will.

Ich sehe da eine deutliche Aufwertung der Wohnungen sowohl im Bestand als auch bei Neuvermietung oder Verkauf.

In den Mietvertrag kommt da überhaupt nichts rein. Ist einfach ein Bestandteil der Mietsache.

Kernproblem sehe ich bei Anbringungsort bezüglich Himmelsrichtung, Verschattung, Anbindung an die Wohnungselektrik ... alles was man sonst auch bei BKW hat.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Ist einfach ein Bestandteil der Mietsache.

Dann hast du das Problem, dass alle Reparaturen und die Wartung zu deinen Lasten geht und der Wohnungsmieter ein Recht auf sofortige Reparatur bei Defekt hat.


   
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 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Da würde ich eben widersprechen.

Wenn es nicht explizit als Mitvermietet gilt, wie zum Beispiel die Hausaussenwand, dem Mieter einfach zur Verfügung gestellt wird, dann ist es eben nicht wie eine Mitvermietete Küche.
Wenn du allerdings so viel auf den Mieter abwälzen willst, wie du weiter oben schreibst, dann klingt das eher nach einem gesonderten Vertrag.

Du schreibst da ist dann der Mieter der Anlagenbetreiber, dass heißt er soll dann selbst anmelden?


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Wenn es nicht explizit als Mitvermietet gilt, wie zum Beispiel die Hausaussenwand, dem Mieter einfach zur Verfügung gestellt wird, dann ist es eben nicht wie eine Mitvermietete Küche.

So einer Meinung könnte man sein.
So ist es aber (leider) nicht. Das was bei Mietbeginn installiert ist, musst du Instand halten.
Wenn z.B. eine Markise installiert war, oder ein Fenterrollo, so musst du beides reparieren lassen oder ersetzen wenn es kaputt geht.

Wenn du allerdings so viel auf den Mieter abwälzen willst, wie du weiter oben schreibst, dann klingt das eher nach einem gesonderten Vertrag.

Das denke ich auch. aber was heißt abwälzen? Ich will nicht für etwas verantwortlich sein, von dem ich nichts habe außer Kosten.

Du schreibst da ist dann der Mieter der Anlagenbetreiber, dass heißt er soll dann selbst anmelden?

Er MUSS selbst anmelden, denn es geht ja nur, wenn die Anlage an seinen Stromzähler angeschlossen ist und den Strom meldet er ja auf sich bei einem beliebigen Betreiber an.


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 895
 

, dass alle Reparaturen und die Wartung zu deinen Lasten geht

Das Kostenrisiko sehe ich, in Relation zur Aufwertung der Wohnung, als extrem gering an.
Ich erwarte grob einen um 10 bis 20% höheren m2-Preis der "Solarwohnungen".
Gerade jetzt, wo die Preise für Strom, im zeitlichen Nachlauf zu den Gaspreisen, durch die Decke gehen werden.

Heizung und Sanitär kosten mich ziemlich viel an Rep&Wartung. Meine privaten Solaranlagen haben seit Jahren keinerlei Kosten produziert.
Außerdem kann ich PV komplett selber installieren und reparieren.


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 895
 

Er MUSS selbst anmelden, denn es geht ja nur, wenn die Anlage an seinen Stromzähler angeschlossen ist und den Strom meldet er ja auf sich bei einem beliebigen Betreiber an.

Bei kurzem Leerstand während eines Mieterwechsels bin ICH der Stromkunde also völlig Problemlos.
Meine geschätzten Altmieter werden für rund 200€ Stromkosten Einsparung p.a. sicher leicht zu überzeugen sein.
Zumal ich den kompletten Papierkram erledige und sie nur einmal unterschreiben müssen.

Aber ich will nicht dich überzeugen, sondern eher mich selber 😀
Bin ja auch noch in der Findungsphase.


   
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 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Naja, wenn das alles so klar ist und man genaue Vorstellungen hat, dann sollte man einen Anwalt beauftragen einen entsprechenden Mietvertrag für das Balkonkraftwerk oder eine Anlage zum normalen Mietvertrag zu entwerfen.

Ich bin ja in meiner Naivität davon ausgegangen, dass die Balkonkraftwerke als Mehrwert der Wohnung, wie zum Beispiel ein gepflegter Mülleimerunterstand, zu sehen sind und einen Beitrag zur Energiewende leisten.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Bin ja auch noch in der Findungsphase.

Eben.
Deshalb ja der Thread. Um die Meinungen anderer einzuholen.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
Themenstarter  

Naja, wenn das alles so klar ist und man genaue Vorstellungen hat, dann sollte man einen Anwalt beauftragen einen entsprechenden Mietvertrag für das Balkonkraftwerk oder eine Anlage zum normalen Mietvertrag zu entwerfen.

Eine Anlage zum Mietvertrag ganz sicher nicht, denn DANN gehört sie wieder zur Wohnung.
Es ist ja eben nicht alles "so klar".

Ich bin ja in meiner Naivität davon ausgegangen, dass die Balkonkraftwerke als Mehrwert der Wohnung, wie zum Beispiel ein gepflegter Mülleimerunterstand, zu sehen sind und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Lass mich raten. du bist Mieter? Smile Auch den gepflegten Mülleimerunterstand bezahlst du mit deiner Kaltmiete mit.
Ist aber kein so gutes Beispiel, da du dort weniger "Kaputtmacheinfluß" und weniger "muss sofort repariert werden" Anspruch hast.

Es geht eben (auch) darum, welche Modelle möglich und welche sinnvoll sind.


   
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 Zoe
(@zoe)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Lass mich raten. du bist Mieter? Smile

Ziemlich weit daneben. Nichts für ungut.

Und ich lese das schon so, dass du genau eine Vorstellung hast. Oder habe ich verpasst dass du auf eine Einlassung reagiert hast (also außer mit deine Meinung zu kontern)?
Auch an einer mit vermieteten Sache kann der Mieter zu Kleinreparaturen verpflichtet werden. Deswegen ja mit einem Fachanwalt sprechen und diesen die Texte entwerfen lassen.


   
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