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Netzbetreiber möchte Geld für Zählerwechsel

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(@asathor)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
Themenstarter  

Hallo,

ich habe leider Probleme mit meinem Netzbetreiber. Einzelne Informationen finde ich natürlich im Netz, wäre aber dankbar für Tipps, wie ich mich verhalten soll.

Folgendes ist die Situation:
Um Problemen aus dem Weg zu gehen, wollte ich meine Balkon PV ganz offiziell anmelden.
Ich habe dem Netzbetreiber alle Daten des Inverters (APSystems DS3-S) und der Messtelle geschickt. Ich habe mittgeteilt, dass die Anlage in 14 Werktagen in Betrieb geht und ich einer in Rechnungstellung des Zählertausch widerspreche.

Nachdem nie Antwort kam, habe ich dort eben angerufen. Antwort des Netzbetreibers:
Es ist eine Vollabnahme vor Ort nötig, für welche Gebühren anfallen, es muss der vor erst 6 Wochen verbaute Zwei Richtungs Zähler ersetzt werden, was Gebühr kostet.
Der Termin für die Abnahme/Inbetriebnahme ist erst im Oktober möglich!

Als ich entgegnete, dass dies nicht rechtskonform ist, wurde der Kollege frech und meinte dann könne er mir die Inbetriebnahme auch verweigern.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Ich bereu gerade so sehr, dass ich das ganze überhaupt anmelden wollte. Dafür noch extra einen sau teuren Inverter mit Zulassung gekauft......

Grüße

Yves


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Was leider Mal wieder bestätigt:
Die wollen garnicht, dass man anmeldet.

Die wollen, dass man es lässt.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@sonne-nutzen)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 148
 

Kommt stark auf den Netzbetreiber an. Generell sollen die Zähler in DE bis zu einem Datum X gegen digitale Zähler getauscht werden daher fände ich es frech wenn hier der Netzbetreiber eine Rechnung stellt.
Manche nehmen auch eine jährliche Zählergebühr. Bei meiner damaligen Anlage hat mich das zumindest über Westnetz nichts gekostet, mein Vater der nun meine ehemalige Anlage aufgebaut hat musste auch nichts beim Netzbetreiber zahlen (liegt ja in deren Interesse das der Zähler auf dem neusten Stand ist und nicht rückwärts dreht)

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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 2929
 

Das ist Unsinn was der Netzbetreiber da will, nix zahlen!
Wenn der meint, er müsse den Zähler wechseln, dann ist das sein Problem, es sei den du hast gesagt, du möchtest einen modernen Zähler.
Frage mich auch, wenn du schon einen hast, ist das kein Zweirichtungszähler der schon verbaut war?

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(@asathor)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
Themenstarter  

Der vor ein paar Wochen verbaute Zähler ist ein eHZM der 1.8.0 und 2.8.0 zählt. Von der Faktenseite also alles gut.
Die Stadtwerke bleiben aber dabei, dass er gewechselt werden muss, da er "intern nicht für PV freigeschaltet ist" LoL

Außerdem wäre das ja sowieso egal, ich möchte ja keine Vergütung für das bisschen, was eingespeist wird. Vorgeschrieben ist doch sowieso nur die Rücklaufsperre.

Ich hab bei dem Laden nicht nur das Gefühl, dass die nicht wollen, sondern auch einfach keine Ahnung haben. Sind eben Dorfstadtwerke...

Kann ich nicht hingehen und nach erneuter Fristsetzung von 14 Tagen einfach in Betrieb nehmen? Die Anzeige ist erfolgt und unter 600W brauche ich doch eh keine Genehmigung?!


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 895
 

Ich würde überhaupt nichts machen. Dein Anruf war schon völlig überflüssig.

Du hast dem Netzbetreiber das BKW angezeigt und das war es für dich.
Marktstamm eintragen und zuschalten.

Eine Genehmigung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich.
Was er mit seinen Zählern umhertauscht oder nicht, braucht dich nicht zu kümmern.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Die Stadtwerke bleiben aber dabei, dass er gewechselt werden muss, da er "intern nicht für PV freigeschaltet ist"

Gibt's hier keine Bereich für Humor?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@asathor)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
Themenstarter  

Ich würde überhaupt nichts machen. Dein Anruf war schon völlig überflüssig.

Du hast dem Netzbetreiber das BKW angezeigt und das war es für dich.
Marktstamm eintragen und zuschalten.

Eine Genehmigung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich.
Was er mit seinen Zählern umhertauscht oder nicht, braucht dich nicht zu kümmern.

Das sagt mir mein Rechtsempfinden auch, aber ist das tatsächlich rechtssicher? Der Netzbetreiber hat ja schon jetzt Drohungen ausgesprochen...


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Ich hab's schonmal gesagt, die Verbraucher Beratung in Hannover beherbergt auch die juristische Abteilung, die Telefon und Versorger überwacht und typischerweise die Abmahnungen in hoher 5 Stellinger Höhe ausspricht.
Ruf die doch Mal an, sprich mit denen, ich hoffe dass sie Interesse haben.
Und selbst wenn nicht, schreibe höflich die bekannten Fakten und rechtlichen Hinweise zusammen, schicke es dahin, und eine Kopie an den Versorger.
Ich kenne einen Fall, wo ein Internetbenutzer, nach Stress mit seinem Anbieter, nach entsorechender Mail in nur 2 Stunden kontaktiert wurde, von zwei verschiedenen Stellen und sowohl auf Telefon als auch per Mail.

Es wäre doch Mal interessant, ob das im Falle der bkw Verhinderung auch so gut funktioniert.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 895
 

aber ist das tatsächlich rechtssicher?

Natürlich nicht. Es ist schlicht meine Meinung, wie ich es machen würde.
Wie Carolus schon schreibt Verbraucherzentrale, oder Anwalt, wenn du da etwas vorsichtig bist.


   
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 2929
 

Ausserdem hat dein Versorger nix zu melden, der Netzbetreiber ist dafür zuständig.
Ich würde das auch nur melden, wenn du es denn schon gemacht hast und gut. Ggf. noch die Dokumente zum WR, aber auch da reicht die Angabe des zugelassenen Gerätes.

Was wollen die machen, abschalten? Da würde sich aber einige Zeitungen drüber freuen über so einen Bericht...

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Der vor ein paar Wochen verbaute Zähler ist ein eHZM der 1.8.0 und 2.8.0 zählt. Von der Faktenseite also alles gut.
Die Stadtwerke bleiben aber dabei, dass er gewechselt werden muss, da er "intern nicht für PV freigeschaltet ist" LoL Vermutlich ist auf der Rückseite ein Jumper, mit dem man das umschalten kann, zumindest würde es mich nicht wundern. Dazu muß er abmontiert werden, zurück ins Werk (natürlich mit einem Auftrag, der erst mal von fünf Sachbearbeitern bearbeitet werden muß). Natürlich kann man dem nächsten Kunden keinen "gebrauchten" Zähler zumuten, also wird der Zähler schlicht und einfach verschrottet und durch einen neuen ersetzt.

Kann ich nicht hingehen und nach erneuter Fristsetzung von 14 Tagen einfach in Betrieb nehmen? Die Anzeige ist erfolgt und unter 600W brauche ich doch eh keine Genehmigung?!

Mit der Rücklaufsperre ist es in jedem Fall keine Straftat mehr, aber vermutlich wird der Netzbetreiber angepi*t sein, wenn...ja...wenn er es überhaupt bemerkt. Da es hier aber nur um Kleinstmengen geht und Du die nicht mal bezahlt haben willst...

Was wollen die machen, abschalten? Da würde sich aber einige Zeitungen drüber freuen über so einen Bericht...

Oh, der Schuß kann ganz gewaltig nach hinten losgehen. Wenn ich mir überlege, was heutzutage manche sog. "Experten" in Interviews für einen Quark absondern... Da würde sich bestimmt irgendein Pressesprecher finden, der nicht mal das ohmsche Gesetz kennt, aber von einem vermeintlichen Brandrisiko erzählt.

Daniel


   
AntwortZitat
Netzbetreiber möcht...
 
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