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Inselanlage mit Umschaltung auf Stromversorger

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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Ruf die aktuelle Webbhilfe fürs Marktstammdatenregister auf und lies selber. Auch den Link habe ich oben geteilt 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Und das Gesetz worauf sich diese Webhilfe bezieht ist 

Paragraph 111 Absatz E und F Energiewirtschaftsgesetz......

Sogar mit verweisen auf europäisches Recht falls immer noch jemand den Plan hat in Straßburg zu klagen.  Angekündigt habt ihr es ja 


   
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(@stein-vom-frank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 30
 

Schön das du es schon gefunden hast. Die Webhilfe steht nicht in irgendeinem Paragrafen.

Inselanlagen sind Atomstromfrei.
Weil es so viel Unfug gibt, ist Bullshit-Resistenz – oder allgemeiner: kritisches Denken – eine der wichtigsten Tugenden im Zeitalter der Digitalisierung.


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe die beiden Paragraphen grob überflogen und im Prinzip steht das gleiche drin aber in der Webhilfe ist es einfacher und komprimierter formuliert.  Aber es steht ja jedem frei es nachzulesen. Im Prinzip ist es mir persönlich auch egal, ob jemand meldet oder nicht.  Was ich absolut nicht fair finde,ist Neulingen und Unwissenden zu erzählen,  ihr braucht nur einen wie auch immer gearteten Schalter oder was auch immer und schon habt ihr eine rechtlich einwandfreie Insel und braucht nicht anmelden.  Das ist nicht korrekt, nicht ehrlich und nicht fair. 

Ich sage es nochmal, wenn es darum geht den großen Energieerzeugern oder VNB ans Bein zu pinkeln, bin ich der Erste.  Aber immer fair und rechtens. 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Was ich absolut nicht fair finde,ist Neulingen und Unwissenden zu erzählen,  ihr braucht nur einen wie auch immer gearteten Schalter oder was auch immer und schon habt ihr eine rechtlich einwandfreie Insel und braucht nicht anmelden.  Das ist nicht korrekt, nicht ehrlich und nicht fair.

Jeder von uns sagt seine Meinung. Neue, die sich informieren , können unsere beiden Meinungen bewerten und sich einer Meinung anschließen. Das dreht sich im Kreis, wir fangen ständig von vorne an, alles wird immer wieder wiederholt. Ich bin es müde, auf deine ständig gleichen Post zu antworten. Auch ich kann dann ja immer nur das wiederholen, was ich hier im Forum schon x mal geschrieben habe.

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Es geht nicht um Meinungen. Es geht um verbindliche Gesetze und Vorschriften. Das steht an mehreren Stellen schwarz auf weiß. 

Über deren Sinnhaftigkeit kann ich eine Meinung haben.  Aber du im speziellen hast diese Gesetze bestritten.  Fertig 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Ihr könnt ja auch gerne zum zivilen Ungehorsam aufrufen, darüber will, kann und werde ich nicht urteilen aber dann habt gefälligst auch den Arsch in der Hose und benennt es so. Aber was ihr getrieben habt ist,  ob bewusst oder aus Unwissenheit,  Leuten Lügen erzählt und falsche Tatsachen vorgehalten. 


   
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(@stein-vom-frank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 30
 

Eine offiziell zugängliche Seite.

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten von Stein vom Frank

Inselanlagen sind Atomstromfrei.
Weil es so viel Unfug gibt, ist Bullshit-Resistenz – oder allgemeiner: kritisches Denken – eine der wichtigsten Tugenden im Zeitalter der Digitalisierung.


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Und nocheinmal....genau lesen. 

1. Ganz unten steht ein Datum 2022!!!!!

2. Aus der VDE 4105-2018 kannst du keine Anmeldepflicht herleiten. Die verpflichtende Anmeldung ist beim Marktstammdatenregister und die ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f.

Das der VNB dann die Daten abgleicht und nachfragt, ist eine ganz andere Diskussion.  Aber die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist verpflichtent. 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Ausserdem wird da wieder von der Insel gesprochen. Natürlich ist eine Insel Anmeldefrei. Aber auch was eine Insel ist, wird im Gesetz und in der Webhilfe ganz klar definiert.  Einfach lesen 


   
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(@stein-vom-frank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 30
 

Man kann fast nicht mehr Werbung für Inselanlagen machen. Danke für deine Hilfe. 👍 

Inselanlagen sind Atomstromfrei.
Weil es so viel Unfug gibt, ist Bullshit-Resistenz – oder allgemeiner: kritisches Denken – eine der wichtigsten Tugenden im Zeitalter der Digitalisierung.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @stein-vom-frank

Man kann fast nicht mehr Werbung für Inselanlagen machen. Danke für deine Hilfe. 👍 

Eigentlich erübrigt sich das Forum.
Hier geht es subjektiv meist um Geräte und Technik deren Anwendung und Umsetzung eher theoretisch bleiben muss.

 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Für echte Inseln Werbung jepppp, ich bin dabei.  Erklär mal, wie setzt du das um. 


   
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maximilianh
(@maximilianh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 144
 

Hallo!

Veröffentlicht von: @sarowe1972
Für echte Inseln Werbung jepppp, ich bin dabei.  Erklär mal, wie setzt du das um.

Zwar bin ich nicht angesprochen, aber konkret denke ich auch über sowas nach und bin nach meinem Verständnis der Gesetzeslage der Meinung, dass ich das weder anmelden muß noch einen Fachbetrieb dafür benötige: Auf dem Garagendach möchte ich ein paar Solarpanels befestigen, die über einen Laderegler einen Akku laden. Von diesem kann ich über einen standalone Wechselrichter mein Auto aufladen. Oder den Akkuschrauber. Wenn ich tagsüber zuhause bin direkt mit Sonnenstrom, Abends mit Strom aus dem Akku. Das macht übrigens ein Kollege von mir schon seit Jahren genau so.

Obwohl auf dem Gundstück und auch in unserer Garage ein normaler Stromanschluss liegt, was nach der oben bereits mehrfach zitierten Webseitenmeinung des Marktstammdatenregisters und der Energieversorger eine „Insel“ bereits ausschließen soll, handelt es sich nach dem Gesetz, dass eine Seite weiter oben zitiert wurde, doch eine echte Insel. Weil dort nämlich steht (Hervorhebung von mir):

„1.
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,...“
Das soll nicht angeschlossen werden, damit ist dem Gesetz genüge getan. Wünsche und Meinungen von Registern und Versorgern sind irrelevant.
 
Grüße
Maximilian

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten 2 mal von maximilianh

   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Lies weiter......

Die Verbindung zum Netz darf nur unter erheblichen technischen Aufwand herzustellen sein. 


   
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