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Inselanlage mit Umschaltung auf Stromversorger

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(@stein-vom-frank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
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Veröffentlicht von: @alter-hase

Man fragt sich dann doch warum die Stromkonzerne die privaten Strominseln so vehement bekämpfen, wenn sie doch jedes jahr eine umsatzsteigerung haben. 

Hier sind es aber nicht die Stromkonzerne, sondern ein Klientel das meint die Welt retten zu können in dem jedes Watt ins Netz gelangen muss, das nicht gebraucht wird. Mich persönlich macht das nur noch härter an der Inselanlage fest zu halten.

Inselanlagen sind Atomstromfrei.
Weil es so viel Unfug gibt, ist Bullshit-Resistenz – oder allgemeiner: kritisches Denken – eine der wichtigsten Tugenden im Zeitalter der Digitalisierung.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @stein-vom-frank

Veröffentlicht von: @alter-hase

Man fragt sich dann doch warum die Stromkonzerne die privaten Strominseln so vehement bekämpfen, wenn sie doch jedes jahr eine umsatzsteigerung haben. 

Hier sind es aber nicht die Stromkonzerne, sondern ein Klientel das meint die Welt retten zu können in dem jedes Watt ins Netz gelangen muss, das nicht gebraucht wird. Mich persönlich macht das nur noch härter an der Inselanlage fest zu halten.

Ein wenig von Allem.
Es gibt eine Allianz von Interessengruppen und nur einen privaten Abnehmer.
Die Seilschaft aus Handwerk, Verbänden und VNBs nicht zu vergessen.

Strom verkaufen und den Anlagenbau überteuert monopolisieren.
Eines von beiden müssen wir immer zahlen und das soll so bleiben.

So erklärt sich das beeindruckende Bouquet der Hemmnisse und Widrigkeiten.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von SolarHeini

   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921

   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Huch da steht ja alles, was der Anwalt mir gesagt hat. Das Gespräch hätte ich mir sparen können und wir die gesamte Diskussion.  Könnt ihr es alle öffnen und lesen? Oder soll ich es nochmal rauskopieren? Übrigens eine offizielle Seite. 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Ich habe die entscheidenden Passagen direkt vom Marktstammdatenregister doch nochmal kopiert 

 

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

 

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

 

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

 

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.


   
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(@travelboy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 61
 

Ok, ich habe eine "legale" Inselanlage mit Netzanschluß (zum Akku laden und als Bypass bei wenig Ertrag.

Das Zauberwort heißt "mobile" Inselanlage, die sitzt auf dem Wohnmobil und das kann ich überall abstellen und mit dem Eurostecker an das Natz anstöpseln. Meine Verbraucher (Haushaltsgeräte, Kühlschrank, TV, Licht, Waschmaschine oder Kühlschrank ) stecke ich dann einfach in die Steckdosen am Wohnmobil ein.

Momentan hab ich da eine 1kWp Anlage mit einem 3KWh Speicher drauf, die Anlagengröße wird aber nirgends vorgeschrieben, ist lediglich durch die Dachfläche vom Mobil begrenzt. Vieleicht stelle ich mit da noch mehrere alte Campingwagen auf mein Grundstück, ist ja groß genug dafür und dann ist alles Legal.

Welch ein Wahnsinn mit den Vorschriften :)Und so fahren zigtausend Wohnmobile mit Solaranlagen durch unser Land und nutzen auf jeden Stellplatzt den Landanschluß - und keiner hat was dagegen.

Haben wir nicht tolle Gesetze?


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @maximilianh

Der Staat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen

 

Hat er das? In jeglichem Umfang? Das bestreite ich mal. 

Oliver


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Ich auch

Staatskunde 6 setzen 


   
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maximilianh
(@maximilianh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 142
 

Hallo!

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Ich auch

Staatskunde 6 setzen 

 

Sag das unserer Regierung! Ich zitiere von hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/viii-sicherheit-fuer-die-buerger-457468
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger zu schützen.“ Und dazu gehört auch die Schutz vor körperlichem Schaden durch schlecht konstruierte elektrische Einrichtungen.

Grüße

Maximilian

 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Ist ja auch völlig richtig.  Ihr müsst alle mal richtig lesen.  Was hat Oli geschrieben????? "In jeglichem Umfang"

Auch völlig egal.  Ich habe kein Bock mehr auf das Thema und die eigentliche Fragestellung sollte geklärt sein. 


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

@travelboy Ist das Wohmobil/Wohnwagen dann ortsfest sobald es mehr als 10 cm eingesunken ist im Garten? 😉


   
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(@stein-vom-frank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 30
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Ich habe die entscheidenden Passagen direkt vom Marktstammdatenregister doch nochmal kopiert 

 

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

 

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

 

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

 

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Und das steht wo im Gesetzt?

 

Inselanlagen sind Atomstromfrei.
Weil es so viel Unfug gibt, ist Bullshit-Resistenz – oder allgemeiner: kritisches Denken – eine der wichtigsten Tugenden im Zeitalter der Digitalisierung.


   
alter Hase reacted
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Was ich geteilt habe.....? 

Webhilfe fürs Marktstammdatenregister . Offizielle Seite der Bundesregierung. 

Grundlage ist das Energiewirtschaftgesetz, da darfst du dich aber gerne selber durchgeben.


   
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(@stein-vom-frank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 30
 

Alles klar! Die Webhilfe ist ein Gesetz und der Leitfaden von 2016 gleich dazu. 

Hier ist das Gesetz:

§ 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen

2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

1.
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,
 
 
da steht im übrigen immer noch das gleiche wie vor Jahren, aber Respekt, die Webhilfe wurde tatsächlich erweitert.
Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten 2 mal von Stein vom Frank

Inselanlagen sind Atomstromfrei.
Weil es so viel Unfug gibt, ist Bullshit-Resistenz – oder allgemeiner: kritisches Denken – eine der wichtigsten Tugenden im Zeitalter der Digitalisierung.


   
alter Hase reacted
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Bitte Bitte Frank.

Sachlich bleiben.....

Was ich geteilt habe ist von 2023.

Und dann bitte genau lesen.  Die verpflichtende Registrierung IN DER PLANUNGSPHASE entfällt für.......

Für die übrigen Anlagen Gasspeicher , LNG und..... besteht schon eine Registrierungspflicht in der Planungsphase.

 


   
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