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WEG Antrag - Winkel der Solarpanels am Balkon - rechtl. Vorgaben?

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(@wwwchrisde)
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Themenstarter  

Hallo zusammen,

 

ich schreibe gerade an einem Antrag an unsere WEG um den Eigentümern und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken zu genehmigen. Die meisten Wohnungen haben Ihren Balkon auf der Südseite, einige Süd-Ost.

 

Ich habe in einem der unzähligen geschauten Videos gehört, dass es angeblich unzulässig sei die Panels an Balkonen mit einem größeren Winkel zu montieren wenn sich unter den Balkonen für gewöhnlich Menschen aufhalten könnten da ab einer bestimmten Ausladung die Paneele wie ein Vordach zählen.

 

Ist euch da etwas bekannt, gibt es da was zu beachten?

 

Ich poste euch hier mal auch den ganzen Antrag wie ich ihn bislang formuliert habe und freue mich auf Anregungen und Ergänzungen.

 

die Eigentümergemeinschaft beschließt:

 Die Eigentümergemeinschaft genehmigt den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mietenden der WEG XXX die Installation von Balkonsolarkraftwerken unter folgenden Maßgaben:

  • Die Komponenten (Solarpanele, Wechselrichter, Kabel) halten die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben ein.
  • Die Komponenten werden sicher an den Balkongeländern montiert.
  • Die Hausordnung wird dahingehend geändert, dass die Montage von Balkonkraftwerken auch an der Balkonaußenseite erlaubt ist.
  • Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten sollen die Solarpanele soweit verfügbar flächig schwarz sein und keinen silbernen Rand aufweisen.
  • An den Balkongeländern zur Straße hin ist die Montage von zwei Solarpanelen, an den kürzeren Balkonen an der Stirnseite nur ein Panel möglich damit die Panele nicht an den Seiten über das Geländer hinaus ragen.
  • Die Panele werden horizontal am Balkongeländer mittig zentriert mit einem Winkel von 10 Grad montiert.
  • Die Eigentümer bzw. Mieter sind verpflichtet die nötigen Anmeldungen (aktuell sind dies der lokale Stromnetzbetreiber und das Marktstammregister) zu tätigen.
  • Sämtliche Kosten und Folgekosten (sowie evtl Rückbaukosten) fallen dem jeweiligen Eigentümer/Mieter der jeweiligen Wohneinheit zur Last.
  • Im Falle einer Sanierung/Instandsetzungsmaßnahme am Gebäude sind die Kraftwerke sofern erforderlich durch die jeweiligen Parteien auf eigene Kosten zu demontieren und nach Abschluss der Arbeiten wieder anzubringen.

Begründung:
Die Erzeugung von Strom durch Photovoltaik zählt aufgrund der technologischen Fortschritte zusammen mit Windkraft zu den günstigsten Arten der Energieerzeugung. Mit Balkon-Solaranlagen kann die erzeugte Energie direkt im eigenen Haushalt verbraucht werden.

Aus dem Energieatlas Baden-Württemberg ist ersichtlich, dass der Standort unserer Wohnanlage ideale Bedingungen für die Erzeugung von Solarstrom bietet ( Link entfernt ).

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Hitzewellen durch den Klimawandel und der in Folge von Krisen gestiegenen Stromkosten bieten Photovoltaikanlagen tagsüber eine gute Möglichkeit einen Teil des eigenen Strombedarfs (z.B. für Klimatisierung im Sommer) selbst dezentral zu erzeugen und somit Kosten einzusparen. Bei den aktuellen Strompreisen lohnt sich eine Anschaffung finanziell schon in 3 – 4 Jahren. Einige Stromanbieter unterstützen ihre Stromkunden auch finanziell bei der Anschaffung einer solchen Anlage. Die mittlere Lebensdauer einer PV-Anlage beträgt 25 bis 35 Jahre so dass hier eine erhebliche Ersparnis möglich ist.

Die erhältlichen Geräte sind aufgrund technischer Normen sicher in der Verwendung. Die Montage ist mit den am Markt verfügbaren Befestigungssystemen einfach und sicher möglich. Es ist hierfür keine Beauftragung eines Elektrikers nötig.

Ein Anschauungsobjekt existiert bereits  in der XXX Straße. Sollten Sie interessiert an einem solchen Gerät sein, sich selbst aber nicht in der Lage sehen eine solche Anlage zu montieren bzw. benötigen Unterstützung bei der Anmeldung der Anlage bin ich gerne bereit Sie dabei, ggf. mit weiteren Miteigentümern, zu unterstützen.

Aktuell sieht die Gesetzeslage vor, dass pro Wohneinheit maximal 600W Leistung eingespeist werden dürfen. Ein aktuelles Gesetzesvorhaben sieht für die nahe Zukunft eine Anhebung auf 800W vor. Auch werden handelsübliche Schuko-Steckdosen für den Anschluss an das elektrische Netz der Wohnung ausreichen. Auch soll ähnlich wie bei Wallboxen zum Laden von Elektroautos ein gesetzlicher Anspruch auf Genehmigung kommen.

Diese Novelle möchten wir jedoch nicht abwarten denn die Zeit für eine sonnige Zukunft ist bereits da. Gemeinsam können wir die Energiewende nach vorne bringen.

Deshalb bitten wir Sie unserem Antrag zuzustimmen und die Montage von Balkonkraftwerken für interessierte Eigentümer und Mieter zu genehmigen.

Falls Sie schon im Vorfeld der Versammlung Fragen haben zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Formulierung zum Winkel habe ich aufgrund der oben angeführten Gerüchte gewählt. Sollte dies nicht erforderlich sein würde ich den Passus natürlich streichen bzw. auf den optimalen Wert ändern.

Und wo misst man den Winkel eigentlich? Oben am Geländer oder unten zwischen Panel und Montagewinkel?

 

Grüße

 

Chris

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 11 Monaten von wwwchrisde

   
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(@frank_z)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 11
 

Die rechtliche Vorgabe, die ich kenne ist, dass man Glas Module nicht über einer Höhe von 4m montieren darf.

Ansonsten: ich würde den Passus mit der Unterstützung beim Antrag und der Montage streichen: wer haftet, wenn Du bei der Montage etwas verkratzt, zerstörst oder im Nachgang etwas elektrisch defekt geht. Gerade unter Nachbarn würde ich das lassen. Dadurch kann langfristig der Mietfrieden gestört werden.

Ansonsten: "...soweit verfügbar..." - das kannst Du dann gleich lassen. Wenn einer ein günstiges, silber/blaues, polykristallines (blaues) NoName Panel verbaut, kannst Du kaum etwas machen. Mach es fest oder lass es. Ohne genaue Vorgaben (Größe, Farbe, Material (Glas/Kunststoff)) wirst Du unweigerlich Wildwuchs am Haus bekommen. Ich würde darauf bestehen, dass das BKW von einem Fachunternehmen montiert und in Betrieb genommen wird. Sonst fällt nachher dem Nachbarn ein Panel auf den Kopf ... .

Daran scheitern gerade in meinem Umfeld ein paar BKW Anträge in WEG´s. Da hat immer mind. eine Partei Bedenken wegen dem Aussehen der Fassade und der Sicherheit - was ich tatsächlich verstehen kann.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten 2 mal von Frank_Z

   
AntwortZitat
(@greyhound)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 8
 

Seit dem 01.12.2020 ist nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzt (WeMoG) für die Errichtung eines Balkonkraftwerks ein einfacher Gestattungsbeschluss erforderlich. Eine allgemeine (auf die Zukunft gerichtete) Ermächtigung sollte dabei grundsätzlich vermieden werden. Solche Beschlüsse sind in der Regel anfechtbar bzw. nichtig. Darüber hinaus können Mieter nicht Adressaten eines WEG Beschlusses sein.

Ein Beschluss über die Errichtung eines Balkonkraftwerkes ist immer für den konkreten Einzelfall zu fassen. Alternativ bietet sich eine Ergänzung der Teilungserklärung an. Hierüber können auch auf die Zukunft gerichtete Regelungen zu diesem Thema getroffen werden.

Bei einer Beschlussfassung sollte vermeiden werden sich in Details zu verlieren, da sonst Streitigkeiten bei geringsten Abweichungen vorprogrammiert sind. Zudem fehlen dem Beschlusstext wichtige Teile, wie z.B. sturmsichere Montage oder Versicherungsverpflichtung. Die Begründung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn auch ganz nett geschrieben, wird sie aus Erfahrung zu mehr Diskussionen auf der Versammlung führen, als ein einfacher Beschlusstext über den abgestimmt wird. 

Als WEG-Verwalter empfehle ich daher den nachstehenden Artikel. Dieser enthält auch ein Beschlussmuster.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/balkonkraftwerke-wemog-34-gestattung-nach-20-abs-1-alt-2-weg-einfacher-gestattungsbeschluss_idesk_PI17574_HI15563249.html

Gruß und viel Erfolg


   
Michael-123 reacted
AntwortZitat
(@greyhound)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 8
 

NACHTRAG

Veröffentlicht von: @wwwchrisde

Die Formulierung zum Winkel habe ich aufgrund der oben angeführten Gerüchte gewählt. Sollte dies nicht erforderlich sein würde ich den Passus natürlich streichen bzw. auf den optimalen Wert ändern.

Beim Winkel kommt es maßgeblich auf die Verschattung anderer Wohnungen an. Mit anderen Worten durch die Anlage dürfen andere Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt werden.


   
AntwortZitat
WEG Antrag - Winkel...
 
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