MaStR | Webhilfe (marktstammdatenregister.de)
Ich frage mich wie das läuft. Leute scheinen 600VA Steckersolargeräte zu erwerben und betreiben.
Z.T. wird in den Raum gestellt, dass die Geräte zum Stichtag 1.1.2024 um 200VA auf 800VA Wechselrichterleistung und auf 2000Wp Solarmodulleistung umgerüstet oder erweitert bzw. umgemeldet werden können.
Kommen die 800VA überhaupt und zu welchen Konditionen?
Stand heute ist, dass keine Leistungserhöhungen nachgetragen werden können.
Weitere Module sind sogar als weitere Anlage einzutragen.
Höhere Anschlussleistung kann nur nach erneuter Prüfung vom Netzbetreiber eingetragen werden.
Verwirrt mich doch sehr …
Das kann man gar nicht so eintragen und einpflegen wie es sein wird.
Wie belegt man dann (heute) die Berechtigung zum 0% Umsatzsteuersatz durch einen Eintrag im Markstammdatenregister?
Wegen Zukauf, Update oder Austausch alles löschen und der ganze Affentanz beginnt von vorne?
SolarHeini
Ich denke, das wird sich im Laufe des nächsten Jahres eines nach dem anderen ergeben, oder das eine oder andere davon auch nicht. Das ist noch zu früh, ist ja noch nix vom Gesetz veröffentlicht und die 800 Watt werden (hoffentlich) irgendwann durch Normung festgelegt.
Die "Erweiterung" auf 2kWp ist in Wirklichkeit eine Beschränkung, da es bisher hierfür keine Grenze gibt.
Mit einem Growatt 600 könntest Du jetzt z.B. eine steckerfertige Solaranlage mit bis zu 6.5kWh legal betreiben (500V × 13A, grob).
Nur muss diese bis 32.12. angemeldet werden um die vereinfachte Anmeldung nutzen zu können.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Ich denke, das wird sich im Laufe des nächsten Jahres eines nach dem anderen ergeben, oder das eine oder andere davon auch nicht. Das ist noch zu früh, ist ja noch nix vom Gesetz veröffentlicht und die 800 Watt werden (hoffentlich) irgendwann durch Normung festgelegt.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich ganz andere Spielregeln und "Normen" ergeben werden.
Die gelten dann auch für aktuellen Bestand der sich ändert oder erweitert ohne die 600VA oder 2000Wp zu überschreiten.
Soweit es die Umsatzsteuer betrifft scheint mir das jedenfalls albern und weder nachvollziehbar noch belegbar …
Die "Erweiterung" auf 2kWp ist in Wirklichkeit eine Beschränkung, da es bisher hierfür keine Grenze gibt.
Mit einem Growatt 600 könntest Du jetzt z.B. eine steckerfertige Solaranlage mit bis zu 6.5kWh legal betreiben (500V × 13A, grob).
Nur muss diese bis 32.12. angemeldet werden um die vereinfachte Anmeldung nutzen zu können.
Das ist leider immer anders als man denkt.
Manche VNBs bestehen noch auf max. 600Wp und 600VA ...
Manche VNBs akzeptieren nur tatsächliche/maximale Wechselrichterleistung andere auch 600VA Einspeiseleistung ..
Sie haben (noch) das Sagen.