Wie ist es dann mit nicht angemeldet oder so nicht anmeldbar?
Brandrisiko Nummer 1 ist Elektrizität. Akkubrände gehören mittlerweile zu den häufigsten Brandursachen.
Ich sach mal so. Wenn einer Deiner (hypothetisch) 25 Akkus das Haus abbrennen lässt und der Brandermittler findet den nicht angemeldeten dazugehörigen Rest (und das wird er), möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
Bei mir kommen keine Li-Akkus ins Haus auch keine LFP von Ali aus China, mich stört schon der VW in der Garage mit dem NMC Akku. Aber ist auch die Wallbox ordnungsgemäß angemeldet und somit alles geregelt.
Der VW wird ja nicht wegen der Wallbox abbrennen. Generell gibt es natürlich eine Gefahr bei E-Autos. Aber die ist eher verschwindend gering und auch versichert.
das ursächlich nichts mit dem Versicherungsfall zu tun hat
Das wird aber sehr schwer nachzuweisen sein. Es ist nicht damit getan, dass der WR nicht in Flammen aufgegangen ist.
Viel mehr kann durch die zusätzliche Leistung irgendwo bei jedem Übergang / Klemmstelle der Leitung hinter der besagten Sicherung aufgrund der höheren möglichen Last ein Brand verursacht werden.
Ich hab das Glück dass ich kein Problem hatte neues dediziertes Kabel ziehen zu können und "ausnahmsweise" die Sicherung vom Elektriker einbauen zu lassen und habe somit einen schriftlichen Nachweis, dass die Einspeisung auf einer dedizierten separat abgesicherten Leitung erfolgt.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Ich hab das Glück dass ich kein Problem hatte neues dediziertes Kabel ziehen zu können und "ausnahmsweise" die Sicherung vom Elektriker einbauen zu lassen und habe somit einen schriftlichen Nachweis, dass die Einspeisung auf einer dedizierten separat abgesicherten Leitung erfolgt
Bei mir war mal ein erfahrener Brandermittler aus meiner Landeshauptstadt und hat sich bei mir Ware abgeholt. Mit dem hab ich mich über seinen Job unterhalten. I.d.R. finden/sehen die den Ort der Brandentstehung und von wo er sich wie ausgebreitet hat. Das ist nach dem Brand für die wie ein Buch, in dem sie lesen können.
Speziell hatte ich nach unserer Mikrowelle ohne Backofen im Schrank der Einbauküche hinter einer nach oben öffnenden Klappe gefragt. Da wurden die Mindesteinbauabstände zwischen Schrankwand und Mikrowelle so ganz und gar nicht eingehalten. Das wurde von der Küchenbaufirma so eingebaut. Er sagte, Brand ist Brand, die Versicherung hat zu zahlen.
Ja, wenn Du das hast vom Elektriker machen lassen und es dokumentiert ist, ist es mehr Sicherheit. Man kann auch Fotos vom Istzustand machen, das ist auch eine Dokumentation, egal von wem es gemacht wurde, bzw. es schon vorher da war. Die Fotos sollte man aber nicht nur zu Hause aufheben 😉, wo sie verbrennen können. Nicht mal eine Kerze anzustecken und aus dem Raum zu gehen, gilt als grobe Nachlässigkeit.
100%ige Sicherheit, wie sich das heute immer mehr Leute wünschen bzw. fordern, wird es nie geben, zu groß ist die Nachlässigkeit und Dummheit der Menschen.
"Sollten der Herd oder Backofen einen Brand verursachen, während sie kurz unbeaufsichtigt waren, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit. Unbeaufsichtigtes Kerzenlicht oder Zigarettenglut im Mistkübel sind weitere Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten."
aktuell sind für 600W Wechselrichter noch unbegrenzt DC/Modul Leistung erlaubt und können weiter im MaStR angemeldet werden, bis eine Änderung kommt ?
Sollte neben den 800W auch für die 600W Wechselrichter die DC/Modul Leistung limitiert werden (im ungünstigsten Fall auch auf +20%)
hab Ihr etwas gelesen, ob es einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen geben wird/soll ?
aktuell sind für 600W Wechselrichter noch unbegrenzt DC/Modul Leistung erlaubt und können weiter im MaStR angemeldet werden, bis eine Änderung kommt ?
Sollte neben den 800W auch für die 600W Wechselrichter die DC/Modul Leistung limitiert werden (im ungünstigsten Fall auch auf +20%)
hab Ihr etwas gelesen, ob es einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen geben wird/soll ?
Ich kann nur für hier und letztes/vorletztes Jahr sprechen:
Hier gab es nie mehr als 600Wp und niemals eine Batterie oder gedrosselte Wechselrichter.
Das haben sie mir nachdrücklich zu verstehen gegeben.
Tatsächlich kann man zu jeder Zeit in das StrammDatenregister schreiben was man möchte.
Vermutlich ist spätestens beim Wechsel des Marktakteurs Schluss mit lustig.
Umzug, Verkaufen, Übereignen und Vererben der „Altlast“ vermutlich nicht möglich?
Mir ist noch nicht einmal klar wie das gepriesene „Freischalten der 800VA“ ohne Neuanmeldung zu dann gültigen Bedingungen korrekt funktionieren soll/wird.
@solartester für den Idioten gibt es aber VDE Normen und neuerdings künstliche Intelligenz.
Bei mir war mal ein erfahrener Brandermittler aus meiner Landeshauptstadt und hat sich bei mir Ware abgeholt. Mit dem hab ich mich über seinen Job unterhalten. I.d.R. finden/sehen die den Ort der Brandentstehung und von wo er sich wie ausgebreitet hat. Das ist nach dem Brand für die wie ein Buch, in dem sie lesen können.
Klar kann man meist sehr gut den Brandentstehungsherd ermitteln, das sagte ich aber auch. Problem ist aber das durch die BKW die Leistung im kompletten Leitungsstrag deutlich höher sein kann und der Brand an jeder Stelle ausgelöst werden kann.
Somit muss der Brand nicht am WR entstehen, dennoch kann der WR verantwortlich sein, dass der LS nicht auslöst und der Brand irgendwo an der Leitung entsteht.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
100%ige Sicherheit, wie sich das heute immer mehr Leute wünschen bzw. fordern, wird es nie geben, zu groß ist die Nachlässigkeit und Dummheit der Menschen.
So ist es und es wird immer schlimmer.
Warum fühle ich mich an Cipolla erinnert?
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Ich kann nur für hier und letztes/vorletztes Jahr sprechen:
Hier gab es nie mehr als 600Wp und niemals eine Batterie oder gedrosselte Wechselrichter.
Das haben sie mir nachdrücklich zu verstehen gegeben.Tatsächlich kann man zu jeder Zeit in das StrammDatenregister schreiben was man möchte.
Vermutlich ist spätestens beim Wechsel des Marktakteurs Schluss mit lustig.
Danke, das habe ich befürchtet.
In dem Video von gewaltig nachhaltig "Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden - Bald nur noch 960 W Modulleistung?"
Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden - Bald nur noch 960 W Modulleistung? - YouTube
sieht das sehr einfach aus.
Darin wird das Balkonkraftwerk aber als EEG Anlage angemeldet !? Wieder so ein Sonderfall ?
100%ige Sicherheit, wie sich das heute immer mehr Leute wünschen bzw. fordern, wird es nie geben, zu groß ist die Nachlässigkeit und Dummheit der Menschen.
So ist es und es wird immer schlimmer.
Warum fühle ich mich an Cipolla erinnert?
Weil hier jeder ein dummer Idiot sein kann, es dennoch von zwei der drei weiteren Phänotypen handelt?
"Bandit" und "Hilfloser" sind leicht auszumachen.
sieht das sehr einfach aus.
Darin wird das Balkonkraftwerk aber als EEG Anlage angemeldet !? Wieder so ein Sonderfall ?
Ja und nein. Zumindest wird beides vermischt und manchmal in den Kommentaren etwas korrigiert.
In das StrammeDatenMaxDings etwas einzugeben was es nicht ist, ist keine große Kunst?
Man darf gespannt sein worauf sein VNB und die BNetzA sich verständigen werden müssen.
Die vollumfängliche Anmeldung beim VNB durch den konzessionierten Fachbetrieb und ein Steckersolargerät mit Speicher im MarkStramm(du weißt schon) ist komisch?
Ich würde gerne von jemandem lesen der so etwas steckerfertig und einfach angemeldet hat, ohne auch viel später Ärger zu haben.
Ich würde gerne von jemandem lesen der so etwas steckerfertig und einfach angemeldet hat, ohne auch viel später Ärger zu haben.
Der Grund, dass wir so etwas nicht lesen, ist wohl der, dass es nichts zu lesen gibt.
Z.B. meldet jemand ein Balkonkraftwerd mit 8 Modulen und 3200 Wp im Register an, wie hier und woanders immer wieder beschrieben wird. Dem VNB passt das nicht und er fordert die Anmeldung über einen Elektriker. Dann war es das erstmal.
Nun kann man sich herumstreiten, oder das auch ohne Zustimmung machen. Im Endeffekt hat der aber die Hoheit darüber und kann mächtig Ärger machen. Vor allem, wenn die Voraussetzungen für eine Anmeldung über Elektriker nicht gegeben sind, Zählerkasten usw. Das hat mit Vernunft für mich dann nichts mehr zu tun.
Bei mir war mal ein erfahrener Brandermittler aus meiner Landeshauptstadt und hat sich bei mir Ware abgeholt. Mit dem hab ich mich über seinen Job unterhalten. I.d.R. finden/sehen die den Ort der Brandentstehung und von wo er sich wie ausgebreitet hat. Das ist nach dem Brand für die wie ein Buch, in dem sie lesen können.
Klar kann man meist sehr gut den Brandentstehungsherd ermitteln, das sagte ich aber auch. Problem ist aber das durch die BKW die Leistung im kompletten Leitungsstrag deutlich höher sein kann und der Brand an jeder Stelle ausgelöst werden kann.
Somit muss der Brand nicht am WR entstehen, dennoch kann der WR verantwortlich sein, dass der LS nicht auslöst und der Brand irgendwo an der Leitung entsteht.
Ja, dieses klein klein, klein klein, hattest Du schon einmal so oder so ähnlich geschrieben und wir fahren jetzt Karussell.
Ich gehe natürlich davon aus, dass wenn jemand von der Norm abweicht, auch z.B. eine dedizierte Leitung mit extra Absicherung zieht und das Balkonkraftwerk da anschließt, um die Sicherheit der Norm zu ersetzten. Das Beispiel hast Du ja auch selbst schon gebracht. Wer das nicht macht, tja dem ist eh nicht mehr zu helfen und der muss dann Lehrgeld zahlen. Ja, das wird passieren, wir haben ja über Dummheit schon gesprochen. Das kann keine Norm und auch wir hier nicht verhindern.