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BNetzA - In­te­gra­ti­on von steu­er­ba­ren Ver­brauch­sein­rich­tun­gen

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hANSIc99
(@hansic99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 28
Themenstarter  

Die Bundesnetzagentur hat neue Regelungen für 2024 festgelegt wie in dieser Pressemitteilung zu lesen.

Zusammenfassung:

,,Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“."

,,Die Netzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken"

,,Die Bundesnetzagentur erhöht in der Festlegung die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können einzelne Anlagen direkt vom Netzbetreiber ansteuern lassen. Alternativ können sie wählen, von ihrem Netzbetreiber den Wert für einen zulässigen Strombezug zu erhalten, der insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall koordinieren sie die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem für mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen eigenständig. Selbst erzeugte Energiemengen können eingerechnet werden. Eine Wallbox darf also zum Beispiel mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt."

,,Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen."

Da bei mir eine vollumfänglichen Sanierung eines Altbau vor der Tür steht bin ich dabei die Elektrik zu planen. Bei meinen Trockenübungen scheint es doch lohnenswert zu sein sich einen zusätzlichen Zähler für die WP ins Haus zu setzen und das Messkonzept 8 (vgl. Westnetz) anzuwenden (berücksichtigt den Selbstverbrauch bei vorhandener PV).

Bisher viel der Mehrwert eines zusätzlichen Zählers für den WP Strom eher überschaubar aus bedingt durch den höheren Installations-/ Investitionsaufwand und die zusätzliche Zählermiete (20€/a). Mit den neuen Regelungen in Kombination mit den zusätzlichen anreizen (Modul 1: Pauschale von 110 - 190 €/a) wird das Ganze natürlich wieder interessant. Blendet man die Wallbox mal aus dürften 4,2 kW auch in den allermeisten Fällen für Heizung und WW ausreichen - eine Abschaltung wäre dann nicht mehr erforderlich.

Wie das Ganze technisch umgesetzt werden soll fänd ich noch interessant - habe dazu aber noch nichts gefunden.

Eventuell gibt es den ein oder anderen hier im Forum der sich mit der Umsetzung auskennt? (DIY-Einbau von WP? Verplombung?)

 


   
Zitat
(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1132
 

Veröffentlicht von: @hansic99

Alternativ können sie wählen, von ihrem Netzbetreiber den Wert für einen zulässigen Strombezug zu erhalten, der insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall koordinieren sie die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem für mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen eigenständig

Kaum zu glauben, da war tatsächlich mal ein Fachmann am Werk.
Mit nem ESS ist das keine große Sache, ohne ESS würde das aber auch gehen muss man nur etwas denken.
Zum Nachweis braucht man ja nur einen anderen Zähler für den Hausstrom der die Überschreitungen registriert, also keine zusätzliche Verplombung.

Und die Leute, die das nicht auf die Reihe bekommen, können das vom Netzbetreiber abstellen lassen.

Was ich nicht einordnen kann, ist der Anreiz das zu tun, zahlt man dann 2€ weniger Grundgebühr?

..,-


   
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BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
 

Veröffentlicht von: @und-mehr

ist der Anreiz das zu tun,

 

 

irgendwas mit Netzentgeld
Nur in der Zeit der Reduzierung? Sonst immer? 10% 50%?
Woanders waren mal 5ct/kWh Reduzierung bei Nachbarstrom im Gespräch.
Wünschen wir uns mal 25%.

 

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Die Bundesnetzagentur legt außerdem zukunftsgerichtet erstmals Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt fest, die sicherstellen, dass zeitliche Verbrauchsverschiebungen belohnt werden können.

 


   
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hANSIc99
(@hansic99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 28
Themenstarter  

Du kannst wohl zwischen einem Pauschalbetrag von 110 - 190 €/a wählen (Modul 1) oder einer Reduzierung des Netzentgeldes über eine Reduzierung des Arbeitspreises um 60% (Modul 2).

Für Modul 2 ist aber ein separater Zähler erforderlich (Zählermiete 20€/a).


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1132
 

Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen fallen.

Gilt wohl nur für Neukunden und Kunden die schon 2 Tarife haben.

Mach bei mir nur Sinn, wenn ich komplett auf den 2. Tarif wechseln würde, ich wurde 1 Phasig sicher immer unter der Schneelastgrenze bleiben können,

..,-


   
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