Märchenstunde im Fa...
 
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Märchenstunde im Fahrradladen

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Kosthaus
(@kosthaus)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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@thorstenkoehler 
genau da fängt es an "richtigen führerschein unterstellt"
heißt brauchst du dann ein mokick führerschein oder klasse 1a oder klasse 1 ?
da es nicht abgenommen ist gehen richter von klasse 1 aus soweit ich weiß
ich hab klasse 1 aber ich bezweifel das die anderen das haben
somit ist fahren ohne führerschein das delikt womit sie rechtlich rechnen müssen
und da müssen wir von aus gehen, nicht das die ein solches führerschein erworben haben

desweiteren
ja deine haftpflicht muss zahlen (da hast du wenigstens noch ne haftpflicht)
aber die versicherung wird es von dir wider holen

"ergebnisse aus rechspechungen"


Welche Strafe bei getunten Moped?
Selbst ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung zu fahren ? oder das Fahren zuzulassen - kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sowie mit 6 Punkten in Flensburg geahndet werden.23.08.2010


Ist man ohne Betriebserlaubnis versichert?
Kfz ohne Betriebserlaubnis – kein Versicherungsschutz.

1 sek googeln

tjunen und friesieren fällt unter die selbe rechtssprechung
da ist es egal ob du eine leistungssteigeung raus holst (mehr PS)
oder kraft/geschwindigkeits verhältniss veränderst

und das ist die ganze zeit meine aussage

beispiel:
du färst mit einem auto
rempelst ein parkendes fahrzeug an und fährst einfach weiter
das ist fahrerflucht
bei fahrerflucht zahlt KEINE versicherung
das heißt nicht das sie nicht zahlt
das heißt sie zahlt es (weil haftpflicht) aber sie wird es von dir wider holen
hier herrscht opferschutz  nicht veruhrsacher schutz
das gild zu unterscheiden
auf gut deutsch
die versicherung bezahlt den schaden hat aber ein titel bei dir auf den schaden (nicht das opfer) und kann dir zb. die eigentumswohnung unterm hintern weg pfänden
auch hier gibt es fälle wo die versicherung bezahlt und den schaden nicht zurück holt
das ist aber kulanz
das machen die bei langjärigen kunden und kleinen schäden
das darf man aber nicht als grundsatz und gegeben an sehen

und das ist auch hier der springende punkt
mir geht es nicht darum hier den moralapostel zu spielen
sondern auf zu klären was passiert wenn es mal ganz ganz dumm läuft
den in dem beispiel mit der fahrerflucht kann es auch passieren das du ein ferari im wert von 2 mio beschädigst und nicht ne stoßstange vom trabbi
und das ergebniss ist das selbe wenn du ein selbst gebasteltes e-bike hast was kein versicherungsschutz hat und nen fußgänger aufs korn nimmst der danach zb querschitzsgelähmt ist
dann kannst du harz4 (bürgergeld) anmelden
und selbst davon wird dir noch 50€ jeden monat abgezogen
(schulden aus krimineller handlung unterliegen nicht der privatinsolvenz und auch nicht der pfändungsfreigrenze)
ist wie kindesunterhalt da kommst du auch nicht raus
in wie weit das als kriminelle handung geahndet/behandelt wird (versuchter versicherunsbetrug/fahren ohne führerschein etc..) da sollen sich die gelehrten drum streiten

und das alles nur weil man sich zu schön ist mal zum TÜV zu fahren
und für 200-300€ überprüfen zu lassen ob man alle normen ein hält ?
ein gutachter vor gericht würde später 3000-4000€ kosten um zum selben ergebniss zu kommen
und man hätte nicht die zitterpartie "hab ich auch alle normen eingehalten?" "kannte ich alle normen?"

 
 

   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 131
 

Ich verlier bei dem Gesabbel langsam Überblick: geht es hier noch um Fahrräder, die entsprechend der gültigen Vorgaben (Tretunterstützung bis max. 25 km/h, Dauernennleistung max. 250W, Schiebeunterstützung bis max. 6 km/h, Fortbewegung nur bei Bewegung der Pedale möglich) mit handwerklichem Sachverstand von Privatleuten aufgebaut und gefahren werden? Falls ja: die sind trotz der (teils schwer lesbaren) überbordenden Einlassungen von @kosthaus selbstverständlich nicht verboten. Daran ändert sich auch nichts, wenn es manche Leute gibt, die sich nicht an die Regeln halten: die gibt es immer und überall. Deswegen sofort den Kreischreflex nach staatlicher Reglementierung mit Bußgeldandrohung auszulösen ist ein typisch deutsches Phenomen. Aber weder notwendig noch vernünftig.
Bisher habe ich es trotz fortgeschrittenen Alters (in diesem Jahr werde ich noch 60, omg) nicht nötig mit einer Motoruntersützung zu fahren, werde es aber irgendwann sicher in Betracht ziehen. Dabei werde ich wahrscheinlich einen Umbausatz wählen, der genau meinen Anforderungen entspricht und mir ggfs. ermöglicht, eins meiner liebgewonnenen Räder weiter zu betreiben, völlig legal, ganz ohne TÜV oder sonstigen Unfug.
BTW ist es auch Unsinn, dass Pedelecs nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Der Motor darf nur bis 25 km/h unterstützen. Wenn ich aber die notwendige Fitness habe, kann ich ruhig bis 35 oder 40 km/h ohne Motor weitertreten, wie auf einem normalen Fahrrad auch. Ist halt nur etwas anstrengender als auf einem Fahrrad ohne Motor. Bei meinem täglichen Pendeln (Fahrrad komplett ohne Motor, 18 km one way) fahre ich auf der Trasse - sobald ich den Stadtverkehr hinter mir gelassen habe -  ca. 30 km/h ohne größere Probleme, teils auch schneller: es ist eine relativ ebene Strecke. Das ist weder verboten noch sonderlich außergewöhnlich: ich begegne morgens vielen Pendlern, die gerne mal richtig in die Pedale treten.

 


   
und mehr and Anonym reacted
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1126
 

Danke.

Radfahren ist reine Übungssache, Ich hab mal 20 Jahre in Berlin gewohnt, da bin ich nie Rad gefahren, außer bei Urlaubstouren.
Die ersten 3 Tage war ich froh 80km zu schaffen. Nach 3 Wochen sind 180km am Tag mit 50kg Gepäck und knappe 40km/h im durchaus möglich, ohne Doping.
Der Motor wird überbewertet, ich nutze das "Motorrad", nur wenn ich mit Hänger fahre.
Ich hab mal geguckt, ob ich am Hänger ein Hinweis auf den TÜV finde, da ist nichts.
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich so was jemals an einem der verbauten Teile gesehen hätte.

Zwei meiner Räder haben SPD Pedale, ohne Reflektoren. Soll eigentlich nicht sein, aber was solls, die Vorgaben sind halt sehr alt, da gab es sowas noch gar nicht.
Am MTB fehlt auch die Klingel, wozu auch ich würde die nie benutzen, Bremsen ist besser.
Das, was ich wichtig finde, ist zugelassene Beleuchtung am Rad zu haben, um den Gegenverkehr nicht blenden.

..,-


   
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Kosthaus
(@kosthaus)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 64
 

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Falls ja: die sind trotz der (teils schwer lesbaren) überbordenden Einlassungen von @kosthaus selbstverständlich nicht verboten.

zeig mir wo ich geschrieben habe das es verboten sei ???

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Deswegen sofort den Kreischreflex nach staatlicher Reglementierung mit Bußgeldandrohung auszulösen ist ein typisch deutsches Phenomen.

ich habe auch keine regelmentierung gefordert wenn ja zeig mir den abschnitt

kannst du nicht ?? komisch wiso behauptest du das dann ?

Veröffentlicht von: @derdickebaer

BTW ist es auch Unsinn, dass Pedelecs nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen. Der Motor darf nur bis 25 km/h unterstützen.

hab ich auch nihct geschrieben
übrigens gibt es auch r-pedileks die bis ca 45 kmh mit unterstützung fahren dürfen
dazu braucht man aber einen mofa führerschein + anmeldung

und das ist hier auch das grundlegende problem
ihr wollt ir die ganze zeit sachen in den mund legen die ich nicht schieb
aber die rechlichen folgen wenn was passiert darauf geht ihr nicht ein
und das ist genau der punkt worüber ich schreibe
findet den fehler


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6946
 

Veröffentlicht von: @kosthaus

zeig mir wo ich geschrieben habe das es verboten sei ???

Aufwendig.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6133
 

Veröffentlicht von: @kosthaus

aber die rechlichen folgen wenn was passiert darauf geht ihr nicht ein
und das ist genau der punkt worüber ich schreibe

Ok, deine Grundaussage lässt sich kurz zusammenfassen, wenn ich dich richtig verstehe: "Geht zum TÜV und lasst euch euren Umbau abnehmen. Das spielt im normalen Alltag zwar keine Rolle, aber wenn was passiert, seid ihr auf der sicheren Seite."

Das kann man ja durchaus als konstruktiven Hinweis sehen. Das ist aber auch eine sehr exotische Empfehlung. Ich hab noch nie von jemanden gehört, der zum TÜV mit seinem Fahrrad gegangen ist. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Ich stelle mir eher vor, wie die Prüfer einen Lachkrampf bekommen, wenn ich dort mit einem Fahrrad auftauche. 

Ich hab hier mal was gefunden:

https://www.presseportal.de/pm/65031/4901136

Da nimmt also der TÜV-Verband Stellung zu dem Thema und bestätigt im Grunde, was du auch sagst: Zitat: "Achtung: Bei umgerüsteten Pedelecs verfällt die ursprüngliche Herstellergarantie. Denn durch den Umbau werden aus Fahrradbesitzern Hersteller. Fehlen die entsprechenden Nachweise bei einem Unfall, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Weitere Konsequenzen drohen, wenn die Motoren auch bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25km/h elektrisch unterstützen."

Aber selbst die schreiben nicht: Kommen Sie zum TÜV und lassen Sie ihr Fahrrad prüfen. 

Wenn die so eine Dienstleistung zu bezahlbaren Preisen anbieten würden, hätten die es doch sicher in dem Artikel geschrieben. 

Was die Kosten angeht: Wer da wirklich für seinen Eigenbau eine EMV-Prüfung machen will, würde 2000-4000 Euro in einem Prüflabor hinlegen. Die Preise kenne ich, weil ich da beruflich ab und zu mal bin. Da kommt man in Regionen, wo jeder Selberbauer abwinkt. 

Was mich interessieren würde: Bist du mit einem Pedelec zum TÜV gefahren und hast es abnehmen lassen? Hast du also konkrete praktische Erfahrung damit?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten 2 mal von Win

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Kosthaus
(@kosthaus)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 64
 

Veröffentlicht von: @win

Das ist aber auch eine sehr exotische Empfehlung. Ich hab noch nie von jemanden gehört, der zum TÜV mit seinem Fahrrad gegangen ist.

das ist kein gewöhnliches farrad
1 fehler bei der planung oder 1 fehler bei den vorrausssetzungen
schon ist es kein rad mehr
und otto normal bürger wird kaum alle vorrausetzungen kennen
wie viel KW höchst leistung etc..
kettenstärke etc..

Veröffentlicht von: @win

Ich hab hier mal was gefunden:

https://www.presseportal.de/pm/65031/4901136

Da nimmt also der TÜV-Verband Stellung zu dem Thema und bestätigt im Grunde, was du auch sagst: Zitat: "Achtung: Bei umgerüsteten Pedelecs verfällt die ursprüngliche Herstellergarantie. Denn durch den Umbau werden aus Fahrradbesitzern Hersteller. Fehlen die entsprechenden Nachweise bei einem Unfall, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Weitere Konsequenzen drohen, wenn die Motoren auch bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25km/h elektrisch unterstützen."

ich hab oben ein ähnlichen link (ich glaub vom farradverband) schon gepostet gehabt
selbe aussage
da steht auch dabei das man wenn man sicher gehen will beim TÜV eine VDE/EMV prüfung machen soll
(ca.3000€ kosten) ich schlug daher auch vor beim tüv ein GUTACHTEN machen zu lassen das alles rechtens ist (kostenpunkt ca 200-300€) und die beraten einen sogar noch beim bau bzw vorher das man keine fehler macht
den dann ist es kein farrad mit hilfsmotor mehr sondern schnell eine mofa bzw motorrad (siehe oben)
und dann treten im falle des falles die ganzen rechtlichen probleme auf einen ein
die ich beschrieben habe
fahren ohne füherschein / ohne versicherungschutz etc etc etc
und das dann bei höheren schäden keine versicherung kulant sein wird
im gegenteil die werden dann zum persönlichen feind

Veröffentlicht von: @win

Wenn die so eine Dienstleistung zu bezahlbaren Preisen anbieten würden, hätten die es doch sicher in dem Artikel geschrieben. 

Was die Kosten angeht: Wer da wirklich für seinen Eigenbau eine EMV-Prüfung machen will, würde 2000-4000 Euro in einem Prüflabor hinlegen. Die Preise kenne ich, weil ich da beruflich ab und zu mal bin. Da kommt man in Regionen, wo jeder Selberbauer abwinkt. 

Was mich interessieren würde: Bist du mit einem Pedelec zum TÜV gefahren und hast es abnehmen lassen? Hast du also konkrete praktische Erfahrung damit?

deswegen hab ich wie oben beschrieben vorgeschlagen ein gutachten machen zu lassen
deutlich günstiger
aber man ist auf der sicheren seite und bei einem farrad mit hilfsmotor sollte jeder richter das auch an erkennen
und nicht den punkt vergessen beim bau hat man hilfe fehler zu vermeiden
und selbst wenn fehler dren sind wird der richter sehen das der TÜV damit einverstanden war
somit fällt grobe fahrlässigkeit weg
somit ist versicherungschutz wider gegeben
das ist quasie das pferd von hinten aufgezäunt
aber deutlich günstiger
und von jedem problemlos machbar
zumal der TÜV(dekra und co) an jeder ecke ist
und nicht wie bei ner VDE/EMV-Prüfung 2-3 ? stellen in deutschland gibt wo man das machen lassen kann

zu der frage ob ich sowas mal gemacht habe
jain
ich hab eine 80ér (motorrad) mal umtragen lassen als motorrad
versicherung vorher ca 1200DM danach keine 100DM
ich musste damals (30 jahre her) irgendwas verändern das die betriebserlaubniss erlischt
(hab nen anderes ritzel eingebaut mit 1 zahn mehr oder weniger)
somit gald meine 80cmm als motorrad mit ca. 1,2 ps oder so
und ich musste 1a haben
und das ist im endefeckt nichts anderes als wenn man hier den kleinsten fehler macht (zu schnell zu viel kraft oder was auch immer) beim pedilek
schwup ist es kein pedilek mehr
und im falle des falles hat man die A-Karte mit den ganzen beschriebenen folgen

genau das ist auch der grund wiso die ganzen farradläden so ein selbstbau ab lehnen
die würden das wahnsinnig gerne machen
weil an nem farradladen verdiehnt man nicht so viel
die haben keine inspektonen etc.. was geld ein bringt
jeder motorradladen ist dagegen eine goldgrube
und trotzdem lehnen sie es ab
das sollte einen zu denken geben..

PS: bevor ich mir nen pedilek oder farrad baue oder kaufe
kaufe ich mir wider nen richtiges motorrad 😉 unter 95PS kommt mir nix mit 2 rädern untern hintern 😉
mich bekommt auch keiner in buss oder bahn, da muss man mich mit der peitsche rein treiben:D


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1386
 

...
übrigens gibt es auch r-pedileks die bis ca 45 kmh mit unterstützung fahren dürfen

dazu braucht man aber einen mofa führerschein + anmeldung

und das ist hier auch das grundlegende problem
ihr wollt ir die ganze zeit sachen in den mund legen die ich nicht schieb
aber die rechlichen folgen wenn was passiert darauf geht ihr nicht ein
und das ist genau der punkt worüber ich schreibe

findet den fehler

...

 

Da wäre ein Fehler. Für ein Pedelec mit bHg 45km/h braucht es AM oder die alte Klasse 4. Eine Anmeldung, wie die Zulassung eines Kfz im Volksmund oft genannt wird, braucht es dagegen auch nicht. Eine gültige Versicherung reicht. Schilder kann man in den meisten Versicherungsbüros kaufen und muss nicht zum Straßenverkehrsamt.

M ist Mofa <= 25km/h bHg.

Da wäre ein weiterer Fehler, die Sache mit sechs Punkten für Fahren ohne Zulassung. 5, 6 oder 7 Punkte gab es früher für Verkehrsstraftaten. Fahren ohne Zulassung war und ist eine Ordungswidrigkeit, also Bußgeldverfahren. Keine Geld- oder Freiheitsstrafe dafür.

 

Die Passage weiter unten über Fahren ohne Versicherungsschutz ist auch falsch.

Du schließt einen Versicherungsvertrag für ein Mofa ab, also bHg <=25km/h, jetzt frisierst Du die Kiste auf 60 km/h und wirst erwischt.

Ergebnis: Versicherungsschutz bleibt erhalten, die Versicherung zahlt im Schadensfall an den Geschädigten und nimmt Dich anschließend in Regreß. Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 70 oder 105€ Bußgeld plus Gebühren wenn es ohne wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit abging.

Fehlt es Dir am passenden Führerschein gibt es einen auf den Deckel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber:

Es gibt in der Konstellation keine Strafbarkeit wegen Fahren ohne Versicherungsschutz.

Studium des Gesetzestextes erleichtert die Rechtsfindung.

 

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6133
 

Veröffentlicht von: @kosthaus

ich schlug daher auch vor beim tüv ein GUTACHTEN machen zu lassen das alles rechtens ist (kostenpunkt ca 200-300€) und die beraten einen sogar noch beim bau bzw vorher das man keine fehler macht

Ok, dann wäre die kurze Zusammenfassung: Nachdem man das Rad zusammengebaut hat, zum TÜV und Gutachten machen lassen, ob soweit alles ok ist. Als rechtliche Absicherung für den Ernstfall, was einem dann Probleme mit Versicherung etc. erspart. Und das machen die dann für 200-300 Euro. 

Ist das deine Botschaft?

Falls ja: Interessante Überlegung und 200-300 Euro wären da auch eine vernünftige Investition. 

Ob man das wirklich für den Preis bekommt, da habe ich Zweifel. Eine kleine Recherche dazu hat keine Angebote in die Richtung gebracht. Und mit dem Päckchen Kaffee auf den Tisch stellen funktioniert bei unserem TÜV auch nicht. 

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Kosthaus
(@kosthaus)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Da wäre ein Fehler. Für ein Pedelec mit bHg 45km/h braucht es AM oder die alte Klasse 4.


du zietierst mich das man ein mofa führerschein brauchst
und sagst es sei falsch und schreibst direckt das man ein mofa führerscein braucht
ob du es jetzt führerschein oder fahrerlaubniss nennst ist kleinkrämerei

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Eine Anmeldung, wie die Zulassung eines Kfz im Volksmund oft genannt wird, braucht es dagegen auch nicht. Eine gültige Versicherung reicht. Schilder kann man in den meisten Versicherungsbüros kaufen und muss nicht zum Straßenverkehrsamt.

auch hier sagst du mit anderen worten das, der pedilek angemeldet sein muss
in dem fall übernimmt die versicherung die regestrierung deines kennzeichens
den dein nummernschild ist dem straßenverkehrsamt bekannt und von der polizei abrufbar
ansonsten würde das kenzeichen keinen sinn machen
ob das straßenverkehrsamt direckt deinen namen weiß oder nur welche versicherung und dort weiter nach fragt entzieht sich meiner kenntniss
ist aber völlig egal. weil das ergebniss ist das dein kennzeichen regestriert ist und nur auf das eine fahrzeug zugelassen ist
du darfst das kennzeichen nicht ab schrauben und wo anders dran schrauben
nur weil das ganze indirekt beim straßenverkehrsamt angemeldet ist bzw bei der versicherung angemeldet ist
heißt nicht das es nicht angemeldet werden muss
ich habe nicht geschrieben das man eine mofa oder pedilek beim straßenverkehrsamt anmelden muss

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Da wäre ein weiterer Fehler, die Sache mit sechs Punkten für Fahren ohne Zulassung. 5, 6 oder 7 Punkte gab es früher für Verkehrsstraftaten. Fahren ohne Zulassung war und ist eine Ordungswidrigkeit, also Bußgeldverfahren. Keine Geld- oder Freiheitsstrafe dafür.

auch hier wider ein weiterer fehler
ich schreibe die ganze zeit das wenn man ein fehler macht beim bau des pedileks
kann es rechtlich schnell als motorrad gewertet werden
und dann reicht deine fahrerlaubniss nicht aus
dann sind wir bei klasse 1 oder 1a
und nicht bei mofa den ein pedilek gild versicherungstechnisch schon als mofa
und schwup sind wir auch schon beim fahren ohne führerschein

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Die Passage weiter unten über Fahren ohne Versicherungsschutz ist auch falsch.

Du schließt einen Versicherungsvertrag für ein Mofa ab, also bHg <=25km/h, jetzt frisierst Du die Kiste auf 60 km/h und wirst erwischt.

Ergebnis: Versicherungsschutz bleibt erhalten, die Versicherung zahlt im Schadensfall an den Geschädigten und nimmt Dich anschließend in Regreß.

1. hab ich genau das beschrieben
ka wiso du mich widerholst
und gleichzeitig deineigenen text nicht verstehst
frage wie kann dich die versicherung in regress nehmen wenn du versicherungsschutz hast ??
2.
ich hab es oben auch erklärt mann müsste es nur lesen und verstehen
haftpflicht heißt opferschutz nicht täterschutz
das opfer wird immer bezahlt
der täter in dem falle verliehrst du allerdings den versicherungsschutz
daher nimmt dich die versicherung in regress
anders hätte die versicherung keine rechtliche hand habe dich in regess zu nehmen wenn du versicherungsschutz hättest

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Fehlt es Dir am passenden Führerschein gibt es einen auf den Deckel wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber:

Es gibt in der Konstellation keine Strafbarkeit wegen Fahren ohne Versicherungsschutz.

Studium des Gesetzestextes erleichtert die Rechtsfindung.

ist oben erklärt
und darüber weitere 10x erklärt
es exestiert einen unterschied zwischen fahren mit ein kraftfahrzeug was als motorrad eingestuft wird (wofür man keinen führerschein hat)
und zb. einer mofa wo man (was weiß ich...) die bremsen ausgebaut hat (nicht verkehrstüchtig/kein versicherungschutz)
weiterhin gibt es eine konstelation versichrungschutz und strafbarkeit
wenn ich keinen passenden führerschein habe
entfällt versicherungschutz
weil dann begehe ich eine straftat und ein verstoß in der stvg
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/44.html

deine aussage ist hey ich hole mir ein fahrrad bau da ein 136PS motor ein vom ner kawasaki 1100 ZZR  oder nen e-motor vom tesla und es entfällt nur der versicherungschutz
ach ne versicherungschutz bleibt aber die versicherung holt sich das geld von mir wider aber ist ja nicht schlimm
dann geht meine eigentumswohning nicht an das opfer sondern an meine versicherung
macht aber nix ich bin ja versichert....
weiter hin bleibe es ja nur ein fahrrad
sorry kleiner rechenfehler schaft doch mehr als 45 kmh (ca 345 Kmh)
und die 136 PS keine ahnung kenne keine vorschift die aus sagt das ein pedilek weniger haben darf
wie jetzt?? ein pedilek darf nur (geraten weiß den wert nicht) 0,2 PS haben ??
ging aber gut vorwärtz wie ne rakete wenn ich trampelte
aber ich hab mich dran gehalten der motor läuft nur wenn ich auch trampel
wie die versicherung will nicht zahlen ?
wie ihr wollt mir mein auto führerschein weg nehmen weil ich angeblich ein motorrad gefahren? ich bin ohne führerschein für das rad unterwegs gewesen ? es war doch nur ein farrad mit hilfsmotor.. und kein motorrad ?
wie jetzt das gild als motorrad ??
ich hab auch nicht grob fahrlässig gehandelt
schaut her auf dem bierdeckel stehen alle meine berechnungen
wie die sind falsch ?
wie ich hab mich nicht richtig informiert wie viel PS ein pedilek haben darf..??
ich hab papa googel gefragt und der sagte mir nicht das es eine PS beschränkung gibt

und jetzt finde die fehler die du gemacht hast raus
traurig das man mit den werten übertreiben muß um es deutlich zu machen

Veröffentlicht von: @win

Ok, dann wäre die kurze Zusammenfassung: Nachdem man das Rad zusammengebaut hat, zum TÜV und Gutachten machen lassen, ob soweit alles ok ist. Als rechtliche Absicherung für den Ernstfall, was einem dann Probleme mit Versicherung etc. erspart. Und das machen die dann für 200-300 Euro. 

Ist das deine Botschaft?

japs und um fehler zu vermeiden vorm bau bzw beim bau
(dafür auch der kaffe und nicht für das gutachten)
wenn man vernünftig fragt
ist die ganze beratung kostenlos
wie ihr ja schon richtig bemerkt habt wollt ihr ja kein rennwagen mit straßen zulassung bauen was man auch als flugzeug benutzen kann
siehe hier ->
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/technische-anfragen/

Veröffentlicht von: @win

Falls ja: Interessante Überlegung und 200-300 Euro wären da auch eine vernünftige Investition.

zumindest um einiges besser als nur papa googel zu fragen
das zu bauen
und später dumm da zu stehen

Veröffentlicht von: @win

Ob man das wirklich für den Preis bekommt, da habe ich Zweifel. Eine kleine Recherche dazu hat keine Angebote in die Richtung gebracht.

ich hab den preis genommen für ein 3 teile gutachten
theoretisch könnte der preis auch wie ne normale TüV abnahme durch gehen
(googel setzt fahrrad mit kraftrad gleich)

Was kostet Fahrrad TÜV?
TÜV-Kosten 2023 nach Bundesland in der Tabelle
Prüfungsorganisation Bundesland HU für Kraftrad inkl. AU
TÜV Nord Mecklenburg-Vorpommern 83,0 Euro

im endefeckt geht es ja nur darum das man vorm bau sich beraten lässt auf welche punkte (vorgaben) man achten muss (papa googel ist nicht zuverlässig)
dann lieber ne e-mail anfrage an den tüv stellen wenn man keine lust hat hin zu latschen
bevor man was baut wo die sagen... ne du nicht mit uns... und dann die hälfte aus tauschen muss
daher macht es auch sinn den TÜV zu fragen wo man das ganze später kontrolieren lassen will
(päckchen kaffe fördert die lust einem gut zu beraten)

und das man das ganze 1x überprüfen lässt wenn man es gebaut hat (hier hilft kein päckchen kaffe)
um später irgendwas in der hand zu haben das man nicht GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hat
stichwort ist hier GROB FAHRLÄSSIG
den das bricht euch bei all den genannten punkten das genick
sobald man nach weisen kann das man versucht hat seine sorgfalspflicht nach zu kommen
handelt man nicht mehr grob fahrlässig und man bewegt sich auch nicht mehr (wenn es dumm kommt) im STGB
die versicherungen haben riesen probleme bis gar keine möglichkeit den versicherungschutz ab zu lehnen

hier würde auch keiner auf die idee kommen
sich nen BMS für sein 12 kw batteriespeicher selber zu löten
oder ein BMS weg zu lassen
und somit auf sämtliche sicherheiten zu verzichten
selbst nen hungpfui BMS würdet ihr nicht nehmen und lieber 50€ mehr ausgeben für nen heltec oder JK BMS (wobei die fast baugleich sind und über den selben band laufen) ausgeben
ihr würdet sogar nen hungpfui BMS nehmen oder empfehlen (übergangsweise) wenn es wegen liefeschwierigkeiten oder was weiß ich derzeit keine alternativen gibt
es würde auch keiner auf die idee kommen hier einem das zu raten an selbriges zu sparen selbst wenn der nur eine einzige 100w panele hat bei 12 KW oder mehr speicher
aber genau selbriges wird hier die ganze zeit klein geredet (analogie)
aber hey wenn die bude brennt ist es wenigstens warm Wink  

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten 2 mal von Kosthaus

   
AntwortZitat
(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 131
 

Dass es immer Idioten gibt, die keine Ahnung haben, sich aber alles zutrauen, hatte ich oben bereits geschrieben. Dass ein Fahrrad beileibe keine Raketentechnik ist, ist dir ja erstaunlicherweise selbst klar geworden. Deshalb jetzt zum dritten und letzten Mal: wer mit Sachverstand und handwerklichem Geschick sein Fahrrad im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben motorisiert muss nicht zum TÜV (ich wiederhole die Vorgaben jetzt nicht noch einmal). Ich stelle mir gerade vor, wie jemand - ganz getreu deinem Vorschlag - zur HU für Krafträder (denn wenn Google sagt, dass Fahrräder mit Krafträdern gleichzusetzen sind, dann muss es ja stimmen) mit seinem Fahrrad kommt und für die erwähnten 83 Euro die HU machen lassen möchte. Ist bestimmt ein Riesenspaß. Deine Unterstellung, grob fahrlässig zu handeln, wenn man dies nicht versucht, ist schon sehr niedlich. Aber tun wir mal so, als würden sich die Prüfingenieure nicht vor Lachen biegen und eine HU mit dem Fahrrad machen: dies wirkte weder haftungsbefreiend noch stellte es eine Zertifizierung dar. Es nutzt also nichts. Und nochmal: wenn ich keine Ahnung habe, dann lass ich die Finger von so einem Umbau, denn dann hilft auch kein TÜV mehr.
Aber ich bin jetzt hier raus und wünsche noch viel Spaß mit dem Thema: ich werde stark erheitert mitlesen.


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
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Veröffentlicht von: @kosthaus

daher macht es auch sinn den TÜV zu fragen

Genau das habe ich Mal gemacht. Ich habe die zentrale Frage,   prüft der TÜV Pedelec und größeres, an einen TÜV Ingenieur gestellt. Ich gebe zu, unfair.

Ich bekam zwei Antworten, für Pedelec und größeres.

Die Antworten in Kurzform: was größeres bekommt keine TÜV Prüfung, sondern ein Typ-Prüfung oder Baumuster Prüfung. Kosten sind oberhalb 5 stellig, das macht also nur ein Hersteller. Die Zeiten des legalen selbst bau sind also vorbei. Kann man so Machen, will man aber nicht.

Für Pedelec, also begrenzt auf 25 kmh, ohne Gasdrehgriff, haften Hersteller und Lieferant der teile für die Einhaltung der Pedelec Vorschriften, und außer der technischen Sorgfalt, das nicht in einen bremsenlosen Rosthaufen einzubauen, und am besten auch die Einhaltung der 25 kmh Sperre zu prüfen, hat der Selbstbauer nichts zu tun. Und auch nichts zu befürchten.

Man kann das auch nicht vom TÜV prüfen lassen, denn das machen die nicht. Beratung bekommt man ggf, die ist kostenlos.

Und  jegliche Konsequenzen, die sich aus Missachtung der Vorschriften ergeben, sind für dieses Board irrelevant, da hier niemand Vorschriften missachtet.

Das kann ja jeder, der will, vorher prüfen, oder sich das von seinem Rechtsanwalt und dem Amtsgericht erklären lassen.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
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Beiträge: 6946
 

@Kosthaus

Noch eine Kleinigkeit. Du scheinst ziemlich gut darin zu sein, Vorschriften und Regeln zu interpretieren und zu beachten.

Indem du dieses Board nutzt, nutzt du einen Service, den @drbacke zu verfügung stellt und aus seiner privaten Tasche bezahlt. Somit hat er auf diesem Board auch das Hausrecht. Du sitzt also, wenn du postest, sozusagen im Wohnzimmer von Andreas

Dieses Hausrecht vertreten auch die von ihm eingesetzten Moderatoren in seinem Sinne und in Absprache mit ihm. Vieles davon ist in den Regeln für diese Board enthalten, die leicht auch auf diesem Board zu finden sind.

Eine dieser Regeln besagt, das Werbung in der Signatur nicht zulässig ist. Für Firmen und deren Werbung gibt es einen eigenen Bereich. Eine andere Regel fordert ausschliesslich höflichen und freundlichen Umgang untereinander.

Ansagen der Moderatoren an Boardmitglieder werden in Rot markiert, um das von allgemeinen technischen Diskussionen zu unterscheiden, an denen Moderatoren auch teilnehmen.

Rot ist die Farbe, in denen dieser Satz markiert ist.

Bezüglich deiner Signatur hast du bereits von einem Moderator die Auforderung bekommen, die Werbung daraus zu entfernen. Ich wiederhole diese Forderung auch von meiner Seite.

 

 

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1386
 

@kosthaus Du schreibst viel und leider auch viel falsches.

Mofa, fährt höchstens 25km/h ohne Strampeln. Alte Säcke brauchen gar keine Fahrerlaubnis, solche wie ich eine Mofaprüfbescheinigung und das junge Gemüse braucht halt Klasse M.

S-Pedelec oder wie immer Du das nennst, fährt bis 45km/h oder Moped, Mokick... fährt ohne Strampelaufwand auch 45km/h, Schwalbe sogar 60km/h. Klasse AM mindestens.

 

Eine Strafbarkeit wegen fehlendem Versicherungsschutz liegt vor, wenn Du entweder gar keine abgeschlossen hast und das Fahrzeug auf Grund der technischen Eigenschaften versicherungspflichtig ist, durch Manipulation versicherungspflichtig geworden ist (aus einem Pedelec wurde ein Speed-Pedelec gemacht) oder aus irgendeinem Grund, meist nicht bezahlte Beiträge, der bestehende Vertrag gekündigt wurde.

Vorhandener Versicherungsschutz bleibt erhalten, auch wenn Du besoffen warst, ohne Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug gefahren bist oder nach Unfall die Biege gemacht hast.

In diesen drei Fällen steht ungefähr in allen Versicherungsverträge eine Regressklausel drin. Ich glaub für Sauf und Flucht je 5.000 und für keine Pappe 10.000€. Legst Du alles gemeinsam hin, zahlt die Versicherung den angerichteten Schaden und holt sich bei Dir bis zu 20.000€ zurück. Du stehst nachher möglicherweise auch vor Gericht und wirst verknackt, aber nicht wg. fehlendem Versicherungsschutz. 

Das ist jetzt ziemlich eindeutig und es wäre schön, wenn Du das einfach mal selber überprüfen würdest. Guck mal in die Police einer Kfz-Versicherung aus den letzten Jahren.

 

S-Pedelec, Moped, Mokick, all die Kleinschildflitzer sind zulassungsfrei. Keine Steuer kein TÜV nur jährlich einmal Versicherung abdocken. Keine Warterei auf dem Straßenverkehrsamt.

Wer so sensibel auf Details rumreitet, muss den Unterschied zwischen zulassungsfrei (Anmeldungsfrei) und zulassungspflichtig bitte auch richtig benennen. Das die Versicherung die erfassten Daten an das KBA meldet ist ebenso selbstredend, wie die Tatsache, dass das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz ohne die richtige Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6946
 

@kosthaus, wir haben hier auf dem Board Regeln.

Wir haben freie Meinungsäußerung, und Beleidigungsverbot.

Deswegen  gibt  kein Recht auf Rechthaben. Jeder andere darf jede andere Meinung behalten.

Wenn also Andere eine andere Meinung haben als du, musst du das hinnehmen.

Und Kritik an Moderation Nur per PN. 

Lies unsere Boardregeln. Und halte dich dran.

 

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AntwortZitat
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Märchenstunde im Fa...
 
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