Hallo liebe Gemeinde,
ich bin neu hier und mehr oder weniger ahnungslos was Thematik PV, Akku etc. betrifft.
Ich hab aber jemanden an der Hand, der mir helfen kann.
So wie viele hier spiele ich auch mit dem Gedanken Balkonkraftwerke bei mir zu montieren.
Jetzt zum Vorhaben selbst. Ein paar Daten zur Immobilie:
Das Haus bestand früher aus 2 Wohnungen. Es gibt immer noch 2 Zähler.
Ab dem 01.01.2024 wird es zulässig sein, max. 800 W pro Wohneinheit bzw. pro Zähler einzuspeisen. Max. anschließbare Modulleistung wäre dabei 2000W pro Einheit.
Demzufolge wäre es für den Fall möglich 2x800W einzuspeisen. Ist es so "genehmigungsfähig"?
Ich beabsichtige eine PV-Anlage mit einer max. zulässigen PV-Modulleistung ca. 4 kWp zu montieren.
Diese Module würden über Laderegler Batterien laden. Die beiden Microwechselrichten werden entweder direkt an die Batterien, wenn es ohne weiteres geht, angeschlossen.
Welche "Genehmigungsverfahren" sind für solche Anlage nötig?
Reicht da nur die Anmeldung von den beiden beim Marktstammdatenregister?
Welche unterlagen von den Komponenten braucht man für die Anmeldung beim MarktStR: theoretisch Konformitätserklärung, CE-Kennzeichen von Wechselrichter max. 800W?
Unterlagen zu PV-Modulen, PV Bilder, Schaltpläne, Bilder?
Vielen Dank im Voraus!
Ab dem 01.01.2024 wird es zulässig sein, max. 800 W pro Wohneinheit bzw. pro Zähler einzuspeisen. Max. anschließbare Modulleistung wäre dabei 2000W pro Einheit.
Nein, das ist inzwischen ziemlich unwahrscheinlich. Datum ist aktuell völlig offen.
Genau genommen ist eine PV mit Akkus auch kein BKW, im Sinne der vereinfachten Anmeldung.
Anmeldefähig wäre ein steckerfertiger Wechselrichter mit 600VA und z.Z. 1.000.000 kWp Module je nach Grundstücksgröße
Willst Du was mit Akku anmelden bekommst du das volle Programm mit Elektrofirma, Zählerschrank Überprüfung evtl. Umbau usw.
Melde doch einfach jetzt 1 bis 2 Zähler mit soviel Modulen wie du willst und 600VA WR an und gut ist.
Solltest du später mit Akkus was basteln ... ja mei.