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Projekt: Erweiterung und rechtliche Fragen

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(@felix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich schon seit langer Zeit mit dem Thema der Erweiterung meiner bestehenden Anlage. Ich habe jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und Montagematerial und PV-Panels bestellt...Jetzt kommen mir aber wieder neue Herausforderungen in den Kopf. Roll

Ausgangssituation (IST-Stand):
- Solaranlage gem. EEG ist seit 2011 auf dem Dach (Süd-Ost-Ausrichtung 50:50; 4,7kWp an einem SMA Sunny Boy 4000)
- Einspeisevergütung *YEAH* die sich (noch) lohnt
- der WR ist ist im Verteilerschrank über einen eigenen Zähler mit dem Hausnetz/Zähler verbunden
-> WR -> 16A LS -> Zähler Solarstrom (einphasig) -> 1. FI -> Hauptzähler
- nach dem o.g. 1. FI geht es auf einen 2. FI (der 1.FI ist "alt" und hat noch 500mA Fehlerstrom, der 2. ist in Reihe und hat 30mA), dahinter hängt das komplette Haus
Weitere Eckdaten, da ich das als gesamtes Paket betrachte:
- Warmwasser über Durchlauferhitzer (im Bad 21kW, in der Küche 11kW), Ölheizung mit rel. großen Heizkörpern, Ölverbrauch 15.000kWh/a (ca. 1.500 Liter)

Planung (SOLL):
- West Dach (ca. 50qm) mit PV-Modulen "voll" machen (aktuelle Planung ca. 8 kWp, Montagematerial ist bestellt), auf Süd- und Ostdach die freien Flächen für je zwei Module à 410Wp nutzen.
- Akku DIY (280AH LiFePO4, 48V [16s]) mit einem passenden BMS (in Planung, Bestellung in den nächsten Wochen)
- 2x Victron MPPT 150/85, 1x Victron MultiPlus II 5000W
- Die beiden zusätzlichen Flächen auf dem Süd- und Ostdach würde ich am liebsten mit je einem Modulwechselrichter ausstatten.
- Monoblock 7kW zur Ölheizung (Hybridsystem) (in Planung)
- Elektroauto ist in Planung und kommt spätestens im Herbst 2023.

Jetzt kommen bei mir aber die folgende Frage auf:
Wie ist das mit der Einspeisevergütung geregelt, wenn ich in der Konstellation eigentlich auf eine Nulleinspeisung hinaus möchte, also die alte Anlage weiter einspeist und die neue nur den Bedarf deckt. Oder ist das als eine Erweiterung der Bestandsanlage zu sehen?
Ich hatte schon einmal recherchiert, wie es aussieht, wenn man "nur" ein Balkonkraftwerk zu einer bestehenden PV Anlage gem. EEG installiert. Da gibt es zahlreiche Meinungen dazu... Hat da einer von euch schon einmal mit Erfahrung gemacht?

Danke schon mal vorab!


   
Zitat
profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Erfahrungen habe ich keine gemacht aber im EEG gibt es eine Passus zur Anlagenerweiterung.
Wenn ich das noch korrekt in Erinnerung habe läuft die alte Anlage mit ihren Konditionen weiter und die Neue kommt nach den geltenden Regeln dazu.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
AntwortZitat
A2Christoph
(@a2christoph)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
 

Jetzt kommen bei mir aber die folgende Frage auf:
Wie ist das mit der Einspeisevergütung geregelt, wenn ich in der Konstellation eigentlich auf eine Nulleinspeisung hinaus möchte, also die alte Anlage weiter einspeist und die neue nur den Bedarf deckt. Oder ist das als eine Erweiterung der Bestandsanlage zu sehen?
Danke schon mal vorab!

Eine Erweiterung der Bestandsanlage im EEG-Sinne scheint es nicht zu sein, das gilt wohl nur für die ersten 12 Monate.
Möglich ist jederzeit eine weitere Anlage, gleicher Trott wie immer, erst NAB, dann Bauen und ordentlich anmelden ... das gilt für alle netzgekoppelten Anlagen.
Dann brauchst du auch nicht über Nulleinspeisung nachdenken, hole dir die EEG-Vergütung für den Überschuss, der Kurs ist gut und für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2022 fällt auch die 70% Abregelung weg.
Mit der ordentlichen Anmeldung geht man möglichem Ärger direkt aus dem Weg (Anschiss durch Nachbarn und/oder Neidern, etc.).
Falls es zu einer Anzeige kommt ist die Möglichkeit, dass du die EEG-Vergütung für die alte Anlage verlierst und rückwirkend zurückerstatten musst im Bereich des Möglichen.

Tesla Model 3 SR+
6,5 kWp Photovoltaikanlage mit 11kW Wallbox und openWB PV-Überschussladung
Kostal PIKO 4.6-2 MP plus
20x Heckert Solar NeMo 2.0 60 M 325Wp
Bosch Brauchwasser-WP CS4000DW 250-1


   
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(@felix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
Themenstarter  

Vielen Dank für die Antworten.

Ok, also der NAB muss ja scheinbar 8 Wochen vor Installation erfolgen.
Wenn ich den jetzt stelle und schon mit der Montage beginne (Material kommt diese Woche), geht es bei der Frist doch vermutlich "nur" um den Anschluss ans Netz, richtig?
Wenn ich die Anlage dann erstmal als Insel betreibe, kann mir da ja keiner was.

Was mir dazu noch einfällt:
Wie ist der aktuelle Stand bei Neuanlagen? Muss dann ein separater Zähler installiert werden? Der würde nicht mehr in meinen Zählerschrank passen.

Für die alte Anlage ist ein Einphasen Zähler Ferraris-Zähler im Zählerschrank und der "normale" Zweiwegezähler (Iskra mt681).
Neue Zählerschränke sind zur Zeit (laut Aussage eines Bekannten[Elektriker]) nicht lieferbar. Möchte da ungern noch weitere Verzögerungen in Kauf nehmen.


   
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 maba
(@maba)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 100
 

Ich betreiben zwei bzw. eine Anlage mit

10 kwPeak aus 2016
10 kwPeak aus 2020

Wenn die zwei Anlagen mit mind. 12 Monaten Abstand in Betrieb gehen fällt keine EEG Umlage an auf den selbstverbrauchte Energie. Gute Frage was mit dieser Regelung passiert da ja die EEG Umlage ja entfällt bzw. entfallen soll.
Was die Vergütung angeht:

Der Versorger bestand auf 2 Zähler die jeweils direkt nach der PV angebracht sind um die unterschiedlichen Mengen bezgl. der Vergütungspreise exakt bestimmen zu können.

Info: Die zwei 'extra' Zähler müssen nicht 'verplompt' sein, da ja die Summe der beiden PVs ja in dem Hausanschlusszähler erkennbar ist - so zumindest meinte der Versorger bei mir.... Ich musste lediglich dafür sorge Tragen, dass die Zwei Zähler eindeutlig und 'irreveribel' numeriert sind - im meinem Falle via im Gehäuse eingeritzte Nummer.

Bei einer 'Insel' - egal ob alles oder nur ein Teil der Anlage hat der Versorger und der Staat keinerlei Handhabe .... meiner Meinung nach.

Gruss Martin


   
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