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Wie ist der Stand bei der Produktnorm des VDE

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Win
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(@win)
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Veröffentlicht von: @derdickebaer

Das einzige, was man sagen kann, ist: wenn diese Produktnorm so durchgeht und man sich ein Fertigprodukt mit dem Namen "Steckersolargerät", das dieser Norm entspricht, in Zukunft kaufen wird, wird man nicht mehr als 960 Wp bekommen.

Ich frag mich, wohin das am Markt führen wird. Wird das dann massenweise zu Angeboten führen in der Art: "Ist kein Steckersolargerät, weil die Modulleistung über 960 Wp liegt, darf aber genauso betrieben werden."

Führt das dann zu einer Norm, die kaum noch jemand beachtet? Oder wird gesetzlich dagegen gearbeitet, dass nur noch Steckersolargeräte mit 960Wp verkauft werden dürfen? Und suchen sich dann die Hersteller wieder Schlupflöcher mit Aufrüstsätzen, die man so wieder problemlos verkaufen kann...

Wo so eine Norm klare Auswirkungen haben könnte: Vermieter berufen sich darauf und dulden nur Systeme, die dieser Produktnorm entsprechen.

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(@tageloehner)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 536
 

Ich gehe davon aus, daß die Stromdealer sich auf diese Produktnorm einschießen und alles versuchen, daß nix anderes an deren Zähler kommt. Das Ding wird eine weitere Begrenzung darstellen. Deswegen habe ich euch gebeten, euren Senf dazuzugeben, aber scheint euch ja allen egal zu sein.


   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 164
 

Veröffentlicht von: @win

Ich frag mich, wohin das am Markt führen wird.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass es bei den Discountern, in den Baumärkten, bei Amazon und auf vielen anderen Vertriebswegen exakt diese "genormten Steckersolargeräte" zu kaufen geben wird. Ich hatte es ja bereits vor vielen Wochen an anderer Stelle hier geschrieben: außerhalb unserer sehr sehr überschaubaren Wahrnehmungsblase interessiert das niemanden. Die Mehrheit wird froh sein, ein Gerät kaufen zu können, das sie nicht mehr mit dem Vermieter vorher abklären müssen und mit dem es keinen Stress mit Versicherungen oder sonstigen Instituten gibt.

Die anderen - also wir hier - halten sich an die gültigen Gesetze.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Niemand kann sagen was in den TABs stehen wird. VDE V 0126-95: 2024-06 ?
Genauso berechtigt wie NA Schutz, Heillanddose usw.

Bislang  sind nur die Mindestanforderungen publik, von jedem VNB bis Januar 2025 zu ergänzen oder zu ändern.
3000_BDEW_Bundesmusterwortlaut_TAB_2023_v20230502.pdf
14.1 und folgend.
Es bleibt die Meldung beim VNB durch die BNetzA und dessen maßgebliche Regelungen für den Netzanschluss.
Dem VNB bleibt es auch unbenommen Details zur Installation abzufragen und Korrekturen anzumahnen? 

Für die Vermieter ein gefundenes Fressen.

Man darf gespannt sein welcher Hersteller, Importeur oder Händler sich herablässt für die paar Krauts eine Extrawurst zu braten.
Preiswerter wird es auf keinen Fall.

Veröffentlicht von: @tageloehner

Deswegen habe ich euch gebeten, euren Senf dazuzugeben, aber scheint euch ja allen egal zu sein.

Es ist mir nicht egal. Aber bereits hier in "dieser Wahrnehmungsblase" ist es zu kontrovers und mündet in Endlosschleifen.
Teils kann ich nicht nachvollziehen was die Leute bewegt.

Bei den maßgeblichen Akteuren ist es aber aus meiner Sicht allzu offensichtlich mit realen wirtschaftlichen Interessen unauflöslich verbunden. Nur wenige fühlen sich zum Don Quijote berufen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6260
 

Zu fordern, dass Steckverbinder auf DC-Seite vom gleichen Hersteller sein sollen, erscheint mir weltfremd und hat schon ein Geschmäckle. Richtigerweise müssten die darauf drängen, dass es einen MC4-Standard gibt und jeder Hersteller, der diesen Standard einhält, ist eben kompatibel. Man stelle sich mal vor, in einer Busch-Jäger Schukodose dürfte nur eine Kaffeemaschine mit Busch-Jäger Schukostecker. Was ein Unsinn.

Das es heute Kompatibilitätsprobleme gibt, ist allerdings ein reales Übel. Da muss aufgeräumt werden.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen 3 mal von Win

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Abrissfunke reacted
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 164
 

Veröffentlicht von: @solarheini
Es bleibt die Meldung beim VNB durch die BNetzA und dessen maßgebliche Regelungen für den Netzanschluss.
Ja, das wird so sein. Welche Konsequenzen der VNB daraus zieht, bleibt sicher ihm überlassen. Ein anderer User hier mutmaßte, dass den meisten VNBs damit ein Stück Arbeit abgenommen wird, weil sie eh besseres zu tun haben, als sich um die Mini-Einspeiser mit ihren BKWs zu kümmern. Von Gesetzes wegen müssen sie es ja nicht mehr. Das einzige, was ihnen obliegt, ist der Zählertausch, falls denn überhaupt notwendig. Die tatsächliche Reaktion hängt von dem jeweiligen VNB ab.
Veröffentlicht von: @solarheini
Dem VNB bleibt es auch unbenommen Details zur Installation abzufragen und Korrekturen anzumahnen?
s.o.

Es wird solche und solche geben. In meinen Augen ist das alles kein Grund, jetzt in Panik zu geraten.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Es wird solche und solche geben. In meinen Augen ist das alles kein Grund, jetzt in Panik zu geraten.

Was ist dann der Unterschied und Fortschritt?

 


   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 164
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Was ist dann der Unterschied und Fortschritt?

Ich hatte weder von dem einen noch von dem anderen gesprochen. Aber der Unterschied ist, dass es irgendwann eine Produktnorm für den Vertrieb von zertifizierten Steckersolargeräten geben wird, die es bislang nicht gab. Ob das ein Fortschritt, liegt sicher im Auge des Betrachters. Am Gesetzestext ändert das nichts. Oder meintest du, ob das neue Gesetz ein Fortschritt ist? Auch das liegt sicher im Auge des Betrachters: alleine hier im Forum gibt es diverse Standpunkte dazu...


   
Abrissfunke reacted
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 145
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Es bleibt die Meldung beim VNB durch die BNetzA und dessen maßgebliche Regelungen für den Netzanschluss.
Dem VNB bleibt es auch unbenommen Details zur Installation abzufragen und Korrekturen anzumahnen? 

  • Eine interessante Formulierung ist übrigens bereits im §1 der NAV zu finden: In Absatz 1 wird der Geltungsbereich der NAV beschrieben. Hier heißt es: “Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen … Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse … Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien …”. Obwohl sich die Netzbetreiber in allen Argumentationen zum Thema “Anschluss einer PV-Anlage” auf die NAV beziehen, wird dieser Zusammenhang bereits in §1 der NAV von vornherein ausgeschlossen. Bei näherer Betrachtung des Sachverhalts wird auch klar, warum: Das EEG wurde vom Gesetzgeber als führendes Gesetz zur Reglung aller Belange der Erneuerbaren Energien formuliert und in Kraft gesetzt. Die NAV hat nur nachrangigen Charakter. Zum Thema “Erneuerbare Energien” ist das EEG bindend.  

aus: https://solarbringer.de/wegweisendes-urteil-zum-eeg-und-zur-nav/


   
Ulli reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

@tigger 
Was erwartet man?
Die Flut und Vielfalt der Gesetze, Erlasse, Normen, Schiedssprüche und Vertragsklauseln für nahezu jedes Thema kann nur zu einem Ergebnis führen:
Keiner kann es nachvollziehen, jeder interpretiert zu seinem Vorteil und am Ende regiert gewollte Rechtsunsicherheit, etwas Willkür und das simple Hebelgesetz.


   
Abrissfunke reacted
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 145
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Was erwartet man?
Die Flut und Vielfalt der Gesetze, Erlasse, Normen, Schiedssprüche und Vertragsklauseln für nahezu jedes Thema kann nur zu einem Ergebnis führen:
Keiner kann es nachvollziehen, jeder interpretiert zu seinem Vorteil und am Ende regiert gewollte Rechtsunsicherheit, etwas Willkür und das simple Hebelgesetz.

Naja, wenn ich weiß, dass der Netzbetreiber über die NAV beim Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien nichts zu melden hat (er kann mir höchstens einen neuen Zähler einbauen), finde ich das schon sehr beruhigend. 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @tigger

Naja, wenn ich weiß, dass der Netzbetreiber über die NAV beim Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien nichts zu melden hat

Jemand sollte das Wissen einmal weitergeben.
Am Ende kann ich doch eine kleine, reguläre PV-Anlage errichten ohne sinnlose Nebenkosten für Hauinstallation und Netzanschluss.

🤔


   
Ulli reacted
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 145
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Am Ende kann ich doch eine kleine, reguläre PV-Anlage errichten ohne sinnlose Nebenkosten für Hauinstallation und Netzanschluss.

 

wenn das nach EEG möglich ist....


   
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 130
 

Wenn das so weiter geht, dann kann man sich keine Module (1-4), Kabel, und WR (1x) kaufen und anschließen. Es muss dann ein Paket sein. Also sowas wie Stehlampe mit Leutmittel, am besten fest verbaut. Und wenn es dann man kaputt ist, dann kann man das sicher auch in 10 Jahren ganz günstig reparieren lassen, man hat ja das Recht auf Reparatur.

Oder hat Wiesoland schon ein fertiges Produkt (Modul+WR in einem) in der Schublade, dann kann doch der VDE das auch direkt so benennen.

Aus Balkon Kraftwerk ist nun eine "Steckerfertige Solaranlage" geworden, man hätte sofort bei der ersten Beschreibung eines BKW als "Steckerfertige Solaranlage" aufschreien sollen. Besser währe es gewesen, das BKW als "Private Solar-Anlage zu Grundlastsenkung" (PSG) zu benennen; sowie mit Speicher (PSG+S). 

Hoffentlich baut Osram bald Lampen, sonst wird es dunkel, wenn das so weiter geht.... 

Und das ewige gejammer um alte Installationen. Dann währe es doch sinnvoll eine Leistungsbegrenzung in Abhängigkeit vom Alter dieser zu definieren. Wenn diese Information dem Mieter nicht vorliegt, dann 600 und wenn es bekannt ist, dann kann es in eine Stufe darüber einzuordnen werden und dann darf man etwas mehr. Die Zeit läuft weiter und (man glaubt es kaum) die Installationen werden moderner.

Wer überwacht eigentlich was ich in eine Lampenfassung rein drehe, die angegeben Blühbirne mit 20 Watt oder doch die 100 Watt Variante? (Auch da kann das Zimmer brennen.)

Wenn man Menschen zu Dummheit erzieht, dann muss man sich nicht wundern, wenn diese unvorsichtig werden. 

Es wäre doch schön, wenn man in die theoretischen Überlegungen auch etwas Erfahrung einfließen lässt, sowie auch eine zukunftsorientierte Sichtweise. Bisher habe ich das Gefühl, das bestimmte Interessen mit Sicherheit begründet werden, aber es nicht um sichere Möglichkeiten geht. 

 

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @win

Zu fordern, dass Steckverbinder auf DC-Seite vom gleichen Hersteller sein sollen, erscheint mir weltfremd und hat schon ein Geschmäckle. Richtigerweise müssten die darauf drängen, dass es einen MC4-Standard gibt und jeder Hersteller, der diesen Standard einhält, ist eben kompatibel. Man stelle sich mal vor, in einer Busch-Jäger Schukodose dürfte nur eine Kaffeemaschine mit Busch-Jäger Schukostecker. Was ein Unsinn.

Das es heute Kompatibilitätsprobleme gibt, ist allerdings ein reales Übel. Da muss aufgeräumt werden.

Man hätte ein Gerät definieren sollen, mit dem man bis zu 600VA in den Endstromkreis eines Letztverbrauchers einspeisen kann.
Der Anschluss und Betrieb sollte lediglich der BNetzA angezeigt werden müssen.
Der Betrieb sollte ohne Genehmigung und mit jedem Verbrauchszähler sofort aufgenommen werden können.
Geräte mit in Summe 600VA pro Zähler sind zulässig.Die Gleichspannungsversorgung erfolgt mit Sicherheitskleinspannung.
Eine Definition wie das unmittelbar mit der Kundenanlage und dadurch mittelbar mit dem öffentlichen Netz zu verbinden ist.

Davon losgelöst hätte man ein Steckersolargerät mit einem solchen Gerät definieren können.
Im Besonderen auch ein Produkt „Steckersolargerät“ (meinetwegen)

Dann hätte man sich auch kümmern können wer das wo und wie installieren darf.

Ganz bestimmt wäre die sprichwörtliche deutsche Ingenieurskunst besser verschwendet Möglichkeiten zu schaffen und Optionen aufzuzeigen. Eine verlorene Tugend.
Alle Male sinnvoller als fadenscheinig Monopole, Märkte und Reservate zu sichern.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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