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[Gelöst] PV-Anlage daheim mit Powerstation und ohne jeglichen Kontakt zur Hauselektronik – welche rechtlichen Bestimmungen gelten?

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(@zentrifuge15)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 9
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich würde gerne erfragen, welche rechtlichen Bestimmungen gelten, wenn man so wie ich eine PV-Anlage betreibt, die auf einer Freifläche von meiner Mietwohnung aufgebaut ist und der erzeugte Strom ausschließlich in Powerstationen gespeichert wird und direkt aus diesen später genutzt wird.

Ich habe es von Anfang an komplett vermieden, dass alle Geräte der PV-Anlage irgendwie mit der Hauselektronik oder dem Stromnetz in Kontakt sind.

Ich dachte, wenn ich dem Brandschutz Rechnung trage, könnte nur mein eigenes Eigentum gefährdet sein, und damit wäre eine Registrierung bei verschiedenen Stellen und Umbauten nicht notwendig.

Jetzt soll ich gegenüber meinem Vermieter nachweisen, dass ich hier in der Tat kein Balkonkraftwerk betreibe, wovon ich ausgegangen bin, weil der Strom nur von meinen Geräten und meinem Eigentum genutzt wird.

Könnte mir bitte jemand weiterhelfen oder mich weiterverweisen? Vielen Dank dafür!

Gruß, Zentrifuge15


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6189
 

Einfach ein Schreiben aufsetzen, worin du erklärst, dass dein erzeugter Strom nicht eingespeist wird, sondern in einer Powerstation gespeichert und selbst verbraucht. Damit hast du kein klassisches Balkonkraftwerk, weil keine Verbindung zu öffentlichen Netz.

Eine andere Frage ist, ob dein Vermieter damit einverstanden ist, dass Module auf der Freifläche von dir aufgebaut wurden. Wenn der das nicht will, kann er es bestimmt untersagen.

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(@zentrifuge15)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 9
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Vielen Dank für deine Antwort, Win!

Mir ist noch eine Frage eingefallen: Ich nutze Module von EcoFlow, die in eine Powerstation von EcoFlow einspeisen. Die Module habe ich auf Alugestellen aufgestellt, auch von EcoFlow, und über längere Kabel und die ultraflachen Kabel von EcoFlow mit der Powerstation im Innenraum verbunden.

Mein Vermieter meinte auch, dass die PV-Anlage "absolut fachgerecht" installiert sein muss. Ich hatte ihm schon früher versucht zu erklären, dass meine Geräte nicht mit dem Hausstromnetz in Kontakt kommen. Jetzt weiß ich nicht, ob ich eine Art Bestätigung von einem Elektriker brauche, ob meine PV-Anlage "fachgerecht" ist.

Wie könnte ich der Forderung von meinem Vermieter hier am besten begegnen?


   
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mager
(@mager)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 279
 

Man kann die Nicht-Existenz von etwas schon aus logischen Gründen nicht beweisen. Biete dem Vermieter einen Ortstermin an und versichere ihm, dass Du Dich an alle einschlägigen Vorschriften hältst und die Haftung für Schäden übernimmst bzw. versichert bist - der hat nur Angst, dass was passiert und keiner zahlt!


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1310
 

Veröffentlicht von: @zentrifuge15

auf einer Freifläche von meiner Mietwohnung

Wie ist das denn zu verstehen?

Je nachdem was das für eine Freifläche ist, braucht man da sogar ne Baugenehmigung...

Zur Solaranlage an sich: Es ist ein etwas größerer, solarbetriebener, Akkulader.

Deinen Vermieter wird/sollte eher interessieren, wie/wo du die Powerstationen lagerst und nacher benutzt.

Das könnte in einer Mietwohnung nämlich kritisch gesehen werden.

 


   
Zentrifuge15 reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6189
 

Die Ecoflow ist ja ein steckerfertiges transportables Gerät, wie auch eine Kaffeemaschine oder Computer. Dafür braucht es keinen Elektriker. Die Module sind auch vom selben Hersteller mit Originalmaterial. Darf alles so verbunden werden ohne Elektriker. Allerdings dürfte die Außenaufstellung so einige Problempunkte mit sich bringen.

Ich würde versuchen, die Sorge deines Vermieters besser zu verstehen, damit du weißt, wie du ihm diese Sorge nehmen kannst.

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1310
 

Veröffentlicht von: @win

wie auch eine Kaffeemaschine

Die fängt aber nicht u.U. eigenständig an zu brennen, oder hat "Gefahrstoffe" drin, die nix in einer Wohnung zu suchen haben.

Veröffentlicht von: @win

Dafür braucht es keinen Elektriker.

Ich spiele auch nicht auf einen Elektriker an, sondern auf das Gerät selbst.

Der Vermieter darf genauso etwas dagegen haben, wenn du x 20l Kanister mit Benzin in die Wohnung, oder auch auf den Balkon stellst.

 


   
U-F-O reacted
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(@waldemar-hartmann)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 1
 

Ich habe Andreas Schmitz Videobeitrag gesehen, das so ein Balkonkraftwerk  auf max 860 Watt/ 4 Ampere beschränkt wird, damit von der Schutzsicherung 16Ampere und der Einspeisung via Stecker 4 Ampere in der Summe bei max 20 Ampere im Kabel bleiben.  Wie können wir die Normung bzw.wir in der Petition den Begriff Balkonkraftwerk mit einem vereinfachten legalen Betrieb erweitern, wenn zwischen Frequenzumrichter und PV- Modul noch ein Akku- Speicher dazwischen geschaltet ist, der über einen Stromteiler  max 4 Ampere zu FU und den Rest in den Akku einspeichert.  In diesem Stromteiler ist auch eine Uhr  die zwischen 7 und 9Uhr den Strom aus dem Akku ins Netz , sowie zwischen 19 Uhr bis 22 Uhr ins Netz  über den FU einspeist. Gibt es immer noch den Nacht - Niedertarif NT von den Energieversorgungsunternehmen? Mit handelsüblichen Akkus , die man von den Akkubohrern her kennt, mit der Option das man pro Tag zweimal speichern kann, sollte man 1,5 KW Peak Module mit einem 230V Schüco Stecker anschließen dürfen. Kauft man sich so eine Ladestation 2OVolt 4 Ah , kostet das unter 40€ . Aktuell habe ich das Balkonkraftwerk 600 Watt für 380€ gesehen. Diese Konfiguration müsste etwas über 800€ kosten. Die Stromleitung würde maximal von 6 bis um 22 Uhr theoretisch mit 4 Ampere belastet.  


   
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(@zentrifuge15)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 9
Themenstarter  

Dankeschön für all eure Antworten!

Ich nutze von EcoFlow nur LiFePO4-Modelle der Powerstationen, also die mit meines Wissens vergleichsweise geringem Gefahrenpotenzial.

Auf den Kartons der Powerstationen steht ja auch immer, dass es Gefahrengut darstellt. Ich vermute, weil Lithium Teil der Akkuchemie ist. Es steht immer bei den LiFePO4-Modellen auf den Kartons, "Lithium-Ion Battery", was mich schon wunderte, weil es ja nicht die klassische Lithium-Ionen-Akkuzelle ist.

Hinsichtlich der "Freifläche von meiner Mietwohnung": Es handelt sich hierbei um einen gepflasterten, pflanzenfreien Teil eines Gartens. 

Ich habe meinem Vermieter schon viele Bilder von der Anlage geschickt, weil er weiter weg wohnt, und auch vorher Bescheid gegeben, dass ich in dem Gartenteil die PV-Anlage aufstellen möchte, was er zuvor gebilligt hat.

Mir erscheint es so, dass, so wie Win schon sagte, er nicht so recht weiß, ob sich dadurch Probleme für ihn ergeben und er sich deshalb versichern möchte. Und ich habe meine Fragen hier nicht zu wenig aus dem Grund gestellt, weil ich sicherlich auch nicht über alle Bestimmungen Bescheid weiß, die irgendwie gelten könnten, beispielsweise auch was das Thema Brandschutz anbelangt.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, da keine öffentlichen Einrichtungen in direktem Kontakt stehen, ist wie bei allen elektrischen Geräten der Problemfall wichtig. Ich muss mich daher vorwiegend um bestimmungsgemäße Verwendung kümmern. Also, ich meine, mit das Wichtigste ist Sorgfaltspflicht.

Insofern, @jay, wüsstest du mehr zum Thema "Baugenehmigungen" im Zusammenhang mit dem Aufstellen einer Solaranlage?


   
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(@g1cs2009)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 30
 

Was Du betreibst ist Schlussendlich eine ortsveränderliche, nicht stationäre Inselanlage. 

Schwachsinn ist, das der Vermieter Dir die Lagerung und Nutzung eine Akkus untersagen kann. Diese Geräte werden für Endverbraucher in den Verkehr gebracht. So lange sich an die Gebrauchsanleitung gehalten wird, haftet der Hersteller bei Brand. Dann müsste nach dieser Logik selbst das Smartphone vom Vermieter genehmigt werden, jedes E-Fahrzeug eines Mieters wäre Zustimmungspflichtig, wenn es auf dem Grundstück oder gar in der Garage steht. Also das ist völliger Humbug. Des weiteren hat der Vermieter keinen Einfluss auf die Lagerung von X 20l Kanistern, das machen die Bundesländer schon ganz alleine. Es ist ohnehin nicht einfach erlaubt Benzin etc IN den Wohnräumlichkeiten oder Lagerräumen im Wohngebäude zu lagern. Die Menge in der Garage ist definitiv genauso begrenzt. Also schlechtes Beispiel.

Es handelt sich um ein fertiges Gerät welches in Deutschland von Händlern frei angeboten und für diesen Markt zugelassen ist, wie zb. ein Smartphone und kann nicht zum einspeisen ans Stromnetz angeschlossen werden. Somit ist das schon mal komplett genehmigungsfrei. Die PV-Module fest zu montieren ist so eine Sache, aber theoretisch immer noch die Anforderung einer ortsveränderlichen PV und "schnell" wieder abgebaut. Somit nicht mal meldepflichtig. Nur für die Aufstellung aus bautechnischer Sicht nur die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Wenn Du die Anlage jeden Abend zusammen packst und Morgens wieder raus stellst, ist noch nicht mal hierfür die Erlaubnis notwendig, wenn Du diesen Teil gemietet/schriftlich zur Nutzung überlassen bekommen hast. Baugenehmigung ist nur erforderlich wenn es eine Feste Aufstellung ist. Wenn die Module nicht fest verankert sind, ist es schlicht keine feste Aufstellung, auch wenn diese sich die ganze Zeit an gleicher Stelle befinden. Das ist wie ein kleiner Kinderpool oder ein gegossener Pool, ersteres Antrags- und genehmigungsfrei letzteres in fast allen Bundesländern Antragspflichtig.

Ich würde, wie hier bereits erwähnt, ein Schreiben aufsetzen, das dieses Gerät für Endverbraucher hergestellt und zb auch beim Camping etc genutzt wird. Das keinerlei Anschluss an das Stromnetz im Haus vorgesehen ist und die Powerstation auch technisch nicht in der Lage ist, in ein bestehendes Stromnetz einzuspeisen. Die Haftung für technischen defekt übernimmt der Hersteller und zweitrangig deine Hausratversicherung wenn es sich im Gebäude befand und es einen technischen Ausfall gegeben hat. Sämtliche Geräteteile sind mit sicheren Spezialsteckern versehen, welche eine anderweitige Nutzung, Falschanschluss oder Gefährdung Dritter unterbinden. Da es als ortsveränderliche Photovoltaik nicht anmeldepflichtig ist, ist auch keine Meldung über eine PV beim Versorgungsnetzbetreiber vorhanden. Die Module erzeugen eine geringe Spannung von 37V Gleichstrom ohne Lebensgefahr bei sehr geringer Stromstärke, welche direkt im Gerät gespeichert wird. Bei Störungen egal welcher Art schaltet es sofort ab. Sollte eine Störung dauerhaft vorhanden sein, kann nur der Hersteller das Gerät nach Reparatur wieder in Betrieb nehmen. 

Denke dann sollte das Wesentliche benannt sein. Wenn er dann immer noch auf andere Infos besteht, dann ist da echt nichts zu helfen.

 


   
Ulli and Zentrifuge15 reacted
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(@zentrifuge15)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Wochen
Beiträge: 9
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Vielen, vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, g1cs2009! Dank deiner Erklärung kann ich mich jetzt sehr viel besser orientieren.

Ich sollte auch einen Haftpflichtnachweis meinem Vermieter schicken, und die Fachabteilung in der Versicherung hat mir auf meine weitere Frage hin bestätigt, dass meine Anlage wegen fehlenden Anschlusses ans Haus-/Stromnetz nur wegen Brandschutz relevant ist.

Ich kauf mir jetzt noch einen Mini-Feuerlöscher zur Sicherheit mit dazu!

 


   
g1cs2009 reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6189
 

Für den Brandschutz dürfte das ähnlich zu bewerten sein, wie ein Laptop oder viele andere Geräte mit Lithium-Akkus. Technisch gesehen ist das Risiko wg. LFP-Zellen sogar geringer.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von Win

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g1cs2009 reacted
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(@crunch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 4
 

Veröffentlicht von: @zentrifuge15

Jetzt soll ich gegenüber meinem Vermieter nachweisen, dass ich hier in der Tat kein Balkonkraftwerk betreibe, wovon ich ausgegangen bin, weil der Strom nur von meinen Geräten und meinem Eigentum genutzt wird.

Wenn das Ding offiziell auf dem deutschen Markt verkauft wird, hat der Inverkehrbringer dafür zu sorgen, dass das Gerät alle gültigen Normen erfüllt.
Das umfasst u.A. EMV und Richtlinien und Prüfungen zur Sicherheit - Auch für den Akku.
Die werden üblicherweise in den zugehörigen Dokumenten genannt, dort stehen auch Hinweise zum Aufbau und zur sicheren Verwendung. Wie bei einem Fernseher, oder der Mikrowelle:
Nicht in der Badewanne verwenden, nicht geeignet zur Trocknung von Katzen etc...

Da du ein Komplettpaket gekauft hast, würde ich das wie eine Schaukel im Garten betrachten. Du musstest nicht einmal etwas eigenständig installieren und sogar Kinder dürfen da ran.
Geprüft und Idiotensicher, ein Mixer ist in der Bedienung gefährlicher.

Der brave Deutsche geht leider immer zuerst davon aus, dass etwas verboten ist - das eigene Gehirn verwenden ist ja verboten...


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1396
 

@jay Haushaltsgeräte, insbesondere die die 24/7 am Strom hängen, sind immer geeignet einfach so zu brennen zu beginnen. Erst Recht, wenn ihre Hauptaufgabe die Wärmeerzeugung ist und die Netztrennung nicht galvanisch sondern elektronisch, Stichwort Stand-By, erfolgt. Kühlschränke sind auch geeignet und Trockner, wenn man das Flusensieb nicht regelmäßig reinigt. Zum Thema "Gefahrstoffe": In so einer Kaffeemaschine ist auch praktisch gar ken Plastik enthalten und das wenige erzeugt im Brandfall nur gesundheitsfördernde Rauchgase.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von ThorstenKoehler

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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(@g1cs2009)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
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@thorstenkoehler Im gewerblichen Bereich müssen Kaffeemaschinen, auch die für Mitarbeiter, auf entsprechend Feuerfesten Unterlagen stehen oder jeden Tag zu Feierabend wieder der Stecker aus der Steckdose gezogen werden. Kaffeemaschinen und Wasserkocher waren lange Zeit Brandursache Nummer 1 in Aufenthalts und Büroräumen.

 

Ein Feuerlöscher ist aber bei Akkugeräten immer zu empfehlen. Nicht unbedingt um den Akku zu löschen, wissen wir ja, nicht so einfach möglich, aber um umliegendes Material zu löschen wenn der Brand noch klein ist. Wir  haben mehrere Überall verteilt, wen die Optik Stört, einfach in den Schrank, aber im Ernstfall ist es zumindest eine Chance wenn man dran denkt.

 

@Crunch Ich habe in der Meisterschule gelernt, Wenn es nicht EXPLIZIT verboten ist, ist es erlaubt. Aber gerade in Foren für Erneuerbare Energie, welche ja eigentlich durch den Versuchsweg immer weiter gewachsen und effizienter geworden ist, wird gerne alle so lange gestreckt und interpretiert bis man einem anderen sagen kann das daß was er dort macht nicht erlaubt ist. Ich bin kein Freund vom E-Fahrzeug Konzept für alle, aber das ist auch nur meine Meinung, dsehalb versuche ich nicht krampfhaft Wege zu finden wo denn überall was nicht erlaubt ist. Auch E-Fahrzeuge werden getuned und es wird Menschen geben die diese selber reparieren, obwohl es nicht explizit erlaubt ist. Ist deren Recht, die Vorschriften existieren für Gewerbliche welche diese Reparieren wollen. Aber das es sehr gefährlich ist, wenn man sich nicht aus kennt, das kann man mal anmerken, aber ich werde da zB nicht drauf rum reiten.

 


   
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