Solarpanele am Balk...
 
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Solarpanele am Balkon über 4 m Höhe

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 jay
(@jay)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1261
 

Veröffentlicht von: @markuese

die wiegen nur 5kg gegenüber den 410Wp Modulen mit knapp 2m², die gleich bei 25kg liegen also schon ein großer Unterschied.

Das relativiert sich aber, wenn man überlegt wieviel Unterschied es macht, ob dir 20 Kilo oder 5 Kilo aus 4m Höhe auf den Kopf fallen.

Ich vermute, der ist beide Male Matsch...

 


   
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(@blankerhans97)
Newbie
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 1
 

@ton1 Super zusammen gefasst, vielen Dank dafür!

Für mich sehr interessante Punkte finden sich auch im Brief vom Balkon.solar Verein ans BMWK vom März: <a title="Unser Brief im Volltext" href=" Link entfernt ">Unser Brief im Volltext

 

Neben den von Ihnen identifizierten Hürden gibt es ein weiteres Hemmnis, das derzeit in der Fachöffentlichkeit diskutiert wird:

Die Einbauhöhe für PV-Module in Glas-Glas und Glas-Folie Bauweise ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist an der Fassade derzeit auf maximal 4 m begrenzt.

Bislang besitzen nur sehr wenige Solarmodule (z.B. von Solarwatt, Kiotosolar) eine entsprechende abZ. In den Datenblättern sind allerdings auch die zulässigen Einbauhöhen nicht genannt. Der DGS-Standard-Standard für Balkonsolargeräte akzeptiert über einer Einbauhöhe von 4 m auch gerahmte Glas/Glasmodule, die die statischen Nachweise nach der IEC 61730 (z.B. hohe Wind- und Schneelasten 5,4 kN/m2 ) erbringen, den Hagelschlagtest mit 25 mm Durchmesser und den Pendelschlagversuch bestanden haben sowie eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen. Letztes ist zwar in Deutschland vom DIBt nicht anerkannt, wird aber seitens des DGS-Standards bei regelkonformer Befestigung (statischer Nachweis der Montagekonstruktion mit Modul erforderlich) als anerkannter Stand der Technik gelten, da in vielen anderen Ländern z.B. Österreich und Schweiz solche Module an Fassaden verbaut werden. Der PV-Modulrahmen sollte ein Mindestglaseinstand von 10 mm besitzen.

Glasnormen u.a. DIN 18008, wie vom DIBt gefordert, sehen bisher keine Prüfungen mit gerahmten Gläsern vor. Übliche Standard-PV-Module besitzen einen Aluminiumrahmen, der für die mechanische Stabilität und das Bruchverhalten entscheidend sein kann.

Hier wäre es aus unserer Sicht sehr sinnvoll, eine Konkretisierung und Klarstellung anzustreben, damit auch eine rechtssichere Anbringung über 4 m möglich ist.

Klingt für mich so, als müsste der DIBt diesbezüglich mal "in die Puschen kommen".

Und ich habe auch noch nicht rausgefunden, was im Solarpaket II passieren soll: BMWK Strategie (Abschnitt 3.4 c) )

Solarpaket II und weitere Themen

Bauliche und technische Anforderungen an Bal-
kon-PV weiter optimieren: Zum Teil hemmen auch
bauliche Detailregelungen den einfachen und effi-
zienten Zubau der Balkon-PV. Das BMWK wird sich
für eine Vereinfachung dieser technischen Rege-
lungen einsetzen.

Vielleicht hat das ja mit dieser gesamten Thematik zu tun. Jedenfalls will ich das mal hoffen...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten 2 mal von BlankerHans97

   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Entschuldigung, aber was wollen die immer mit dem Glas? Die Dinger sind komplett verklebt, das ist eine durchgehende, festgebackene und verschweißte Pampe. Da kann nichts splittern oder so. Solange nicht gleich das ganze Modul in den Abgrund rauscht, kann da nichts passieren, nicht mal bei fußballgroßen Hagelkörnern. Der interessante Teil in dem Video befindet sich an der Stelle 693 s.

Daniel


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6052
 

@docemmettbrown Nee, so sind viele Module nicht aufgebaut. Da ist schon eine echte Glasplatte, die man nicht so aufrollen, kann, wie er das macht.

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @win
Nee, so sind viele Module nicht aufgebaut. Da ist schon eine echte Glasplatte, die man nicht so aufrollen, kann, wie er das macht.
Die alten vielleicht, aber bei den modernen auch? 🤨

Daniel

 


   
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 Ton1
(@ton1)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 19
 

Veröffentlicht von: @blankerhans97

Das BMWK wird sich
für eine Vereinfachung dieser technischen Rege-
lungen einsetzen.

ymmd - ymmn Smile

Gegen das "technische Baurecht" und die Interessenverbände das Baurecht bewachenden Verbände kommt das BMWK nicht an.

Das wird dann so laufen:

  1. Es gilt DIN 18008. Was normkonform geplant und errichtet werden kann, unterligt dem Verdacht, richtig zu sein.
  2. Wenn DIN 18008 nicht erfüllt wird, ist eine AbZ erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn bspw. die Überkopfanforderungen nicht erfüllt werden.
  3. Im Rahmen einer AbZ kann man dann vorher prüfen und in die AbZ reinschreiben, was das Portemonaie hergibt. Kosten für Prüfungen (zum Beispiel Verbundeigenschaft von 2 Gläsern mit eingeklemmten und eingeklebtem Photovoltaikelement), Gutachten, Organisation und bspw. DIBt-Kopfnicken sind auf jeden Fall 5-stellig.

Theoretisch könnten sich auch die interessierten Verbände, Hersteller, Fachleute .. zusammensetzen und bspw. eine Prüfnorm erarbeiten. Kostet vermutlich 6-stellig und dauert mehrere Jahre. Daran hat niemand, auch kein Hersteller, Interesse, weil selbst die üblich hohen Preise für Normen so etwas wirtschaftlich kaum rechtfertigen und durch eine Norm hat dann ja eben kein Hersteller mehr ein Alleinstellungsmerkmal (wie sonst durch eine AbZ).

BlankerHans97, kannst du mir den Link zu den DGS-Standards für  Balkonsolargeräte per PN schicken? D 500 kg/m² für Balkonmoduln finde ich interessant, Deutschland bracuht neue Balkongeländer. Ich hoffe, daß sich die DGS etwas vernünftiges und realisierbares überlegt hat, da bin ich wieder am Anfang. Eine Regelung zur sicheren Nutzung eines BKW würde idealerweise durch die MVVTB verbindlich gemacht. Ich bin skeptisch, ob das gelingt. Ich bin sicher, daß ein nichtbindendes Regelwerk nicht viel hilft - sonst mach ich mir meine Regeln selbst 😉


   
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(@benhur)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich stell mal ne ganz blöde Frage

zählt ein Solarpaneel aus Glas eigentlich zu einer "Verglasung" ?

Denn es muss nicht isolieren oder eine Tragfähigkeit besitzen, so wie es in der DIN 18008 aufgeführt wird.

Wenn nicht, dann findet diese 4m Bauvorschrift für Solarpaneele keine Anwendung.

MFG
Matthias


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @benhur
zählt ein Solarpaneel aus Glas eigentlich zu einer "Verglasung" ?
Frag 10 Anwälte, dann kriegst Du mindestens 11 verschiedene Antworten.

Daniel

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6052
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Die alten vielleicht, aber bei den modernen auch? 🤨

Hier hab ich ein Datenblatt gefunden, wo mal die Glasdicke angegeben wird: 3,2mm. Das lässt sich garantiert nicht so aufwickeln, wie in dem Video gezeigt.

https://www.maxsel.de/wp-content/uploads/2022/02/01-000741_HYUNDAI_M6_SHINGLED_VG_60_SIZE_25yrs.pdf

----
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 Ton1
(@ton1)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 19
 

Aufgrund des Austausches mit BlankerHans97 (danke dafür) noch ein paar Gedanken:

  • Zertifikate sind vielleicht besser als nix, fraglich ist aber, was mit welchem Tiefgang zertifiziert wird
  • irgendwelchen Zertifikaten würde ich nicht zuviel Vertrauen entgegenbringen, weil die im Zweifelsfall den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbinden (hinterher ist gut quaken, soll sich doch der Betreiber um alle Anforderungen kümmern)
  • ob eine über Kopf angeordnete Glasscheibe eine Überkopfverglasung im Sinn der Norm ist, entscheidet sich spätestens im Schadensfall, eine normative und vergünstigende Festlegung gibt es vielleicht - kenne ich aber nicht
  • ein worst case an Überkopfverglasungen sieht anders aus, als ein herabfallender Blumentopf. "Normales" Glas splittert dolchartig - das wird nicht gewollt
  • es geht beim Glasthema erstmal nicht um den Absturz eines gesamten PV-Elements, sondern um Glasbruch (wenn ich das richtig verstehe)
  • letztlich haftet immer der Nutzer Link entfernt Ob der seinerseits Ansprüche gegen einen 19Euro90-PV-Halterungs-Hersteller oder die Vertriebsorganisation von Chinesit durchsetzen kann?

Ich sympathisiere (trotz meiner Dach-PV) mit einer Balkonanlage, hoffe aber, daß vielleicht ein Verband oder Hersteller das Thema gutachterlich von kompetenter Stelle bewerten läßt. Das wird wohl, jedenfalls in Hinsicht auf die verbreitete 4m-Regel, noch so lange dauern, bis der unter-4-m-Markt gesättigt ist.

Was ist eigentlich bei 3,9m? Und: ist das der höchste oder tiefste Punkt der Anlage?

Hat sich jemand mit Fassaden-PV befasst? Da geht es doch, wenn das auch noch selten ist, um grössere Flächen und um das artgleiche Risiko?

 


   
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(@markuese)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 5
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @markuese

die wiegen nur 5kg gegenüber den 410Wp Modulen mit knapp 2m², die gleich bei 25kg liegen also schon ein großer Unterschied.

Das relativiert sich aber, wenn man überlegt wieviel Unterschied es macht, ob dir 20 Kilo oder 5 Kilo aus 4m Höhe auf den Kopf fallen.

Ich vermute, der ist beide Male Matsch...

Ich wollte damit nicht sagen, dass jetzt mit 5kg alles toll ist, ich wollte lediglich dem Chat mitteilen, dass dieser Anbieter ein gezieltes Angebot für Fassaden-/Balkon-PV für ÜBER und für UNTER 4m gibt. Ich hatte gehofft, das jemand mit viel Erfahrung mit verschiedenen Modulen etwas dazu sagt, so nach dem Motto "Oh Gott, die leichten 5kg Module sind mit der und der Folie, nur im Ausnahmefall kaufen, weil die Effizienz einfach Banane ist" oder das komplette Gegenteil oder was auch immer.

 

30x Kioto 330/335Wp
Kostal plenticore plus 10kW
leider noch kein Batteriesystem


   
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(@markuese)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 5
 

Veröffentlicht von: @ton1

Was ist eigentlich bei 3,9m? Und: ist das der höchste oder tiefste Punkt der Anlage?

Es geht um den höchsten Punkt.

30x Kioto 330/335Wp
Kostal plenticore plus 10kW
leider noch kein Batteriesystem


   
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(@markuese)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 5
 

In einem vorherigen Post stand etwas von abZ und das die für 2 Hersteller schon da wäre, einer davon war Kioto, die Österreicher die jetzt "Sonnenkraft" heißen glaube ich.

Ein anderer Post sagte aus, dass höher angebrachte Module eine zusätzliche Verstrebung in der Befestigung benötigen. Das habe ich mir so vorgestellt, dass man die Platte jetzt nicht mit Klemmen links und rechts oder mit Klemmen oben und unten befestigen darf, sondern die Klemmen müssten vielleicht link, rechts, oben und unten an der Platte sitzen.

Nun habe ich habe mir die Kioto Sache mal angeschaut. Die haben ein bestimmtes Design, wo die Platten keine Ecken haben sonder abgerundet sind. Die Befestigung der Platte am Träger wird wiederum mit "Rund-Eck"-Klemmen gemacht. Also Elemente, die an den abgerundeten Ecken sitzen und damit jede Klemme eine Befestigungskraft in 2 Richtungen überträgt. Das wäre für mich jetzt das, was ich mir oben zusammengereimt habe, was da gewährleistet sein muss Crazy  

Da der Link bestimmt gelöscht wird, versuche ich mal, noch 2 Bilder zur Verdeutlichung mit anzuhängen, von dem Link wo ich den Test (aus 2020, damals hieß Kioto noch Kioto) gefunden habe. www.siio.de/mein-kraftwerk-mini-pv-von-kioto

 

30x Kioto 330/335Wp
Kostal plenticore plus 10kW
leider noch kein Batteriesystem


   
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(@sherlock-light)
Newbie
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 1
 

Jetzt noch mal zu den glasfreien Ultraleichtmodulen: Diese können bei über 4 m Höhe befestigt werden, auch mit Winkel >10 Grad, ohne dass man dafür eine aBZ oder Genehmigung bräuchte? Das lese ich bei Priwatt so raus.

Hab woanders aber gelesen, dass Solarmodule generell nicht angebracht werden dürfen, weil sie keine normalen Bauteile sind?!


   
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(@fry76)
Newbie
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 2
 

Wie ist das eigentlich, wenn meine Panele zwar vor meiner Balkonbrüstung, aber immer noch voll auf dem Beton des Balkons stehen und nirgends überragen?

Diese also gar nicht frei hängen?

Ich schätze es gilt dann immer noch die richtlinie für Vertikalvergalsung?

Das witzige ist ja, dass Glas-Glas-Module noch schwerer sind als Glas-Folien-Module...und im Zweifel dann sogar die Bruchstücke von zwei Glasscheiben der Gravitation folgen.

 

Natürlich ist mir klar, dass in Glas-Glas-Module eben eine andere Glasart verbaut ist.

 

Im Grunde geht es doch am Ende um zwei Punkte:

Punkt 1:

Reicht bei Glas-Folien-Modulen über 4m ein vollumrandeter (zusätzlicher) Rahmen?

(Den kann jeder Alubauer in 15 Minuten aus U-Profilen zusammenbauen..oder sind die bereits vorhandenen Alurahmen der Module selbst schon genug Voll-Umrandung? )

...und Punkt 2:

Sind Glas-Glas-Module generell über 4m erlaubt, wegen des verwendeten Glases?

 

Bei den Leichtmodulen gibt es mittlerweile auch sehr hohe Wirkungsgrade...  diese sind aber generell noch ein klein wenig teurer..

(PiE ist da ganz interessant)

Weiterhin habe ich bis jetzt kaum Leicht-Module auf der DGS-Standard-Liste gefunden, welche dann (in München) förderfähig wären.

 

Eine Frag hätte ich auch noch zur Verkehrsfläche.

Wenn unter meinem Balkon (4. Stockwerk) nur ein Garten ist...der ist zwar ´zugänglich´ (von Jedem)  er gehört aber zu keiner Wohnung...

Alos nur ein Grasfläche .. nicht aktiv von irgendjemandem benutzt.... aber eben trotzdem frei zugänglich, 50cm ums Haus herum sind auch noch Drainage-Steine verlegt..  ist das unter meinem balkon nun eine ´Verkehrsfläche´ ?

Es kann natürlich auch immer ein Nachbar unter mir mal den Kopf über sein Balkongeländer strecken. 😉

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten 4 mal von Fry76

   
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Solarpanele am Balk...
 
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