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Nulleinspeisung Ahoi DTU. Wie steht es mit Netzbetreiber und MaStR?

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @stromsparer99

ist absolut ausreichend. Hat mein Elektriker auch so gemacht.

Bei dir war das absolut ausreichend. Bei anderen gehts bei Anschluß einer PV (oder einer Wallbox, oder auch einfach bei einer anderen Änderung an der elektrischen Anlage) nicht ohne größere Umbauten, bis hin zum neuen Zählerkasten, und das kann dann sehr erheblicher Aufwand werden. 

Oliver


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

Welche Änderungen am Zählerkasten notwendig sind verrät einem der zuständige Netzbetreiber. Bei mir wurde die Zählersetzung verweigert weil ich keinen Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) hatte. Und ich hatte Kontakt zu einigen Elektrikern, die mir einen anderen Zählerschrank aufschwatzen wollten.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@leines)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ich schließe mich da dem stromsparend an.

bei mir liegt das Problem nicht an einem alten Zählerschrank, sondern an den örtlichen Gegebenheiten. Ich habe einfach nicht die Möglichkeit mit vertretbarem Aufwand zum Zählerschrank zu kommen. Allerdings habe ich mehrere unterverteiler. Diese Kästen reichen tatsächlich aus. Man muss nicht unbedingt zum Zählerschrank. 
würde für mich im Umkehrschluss bedeuten, man darf auch einen separaten Kasten für die Einspeisung setzen. Rede da einfach mal mit deinem Elektriker drüber. Ich hatte da gestern ein Gespräch und bin tatsächlich positiv überrascht. Ich muss ein neues Kabel verlegen… das hat es allerdings auch in sich, diese eine Anlage wird sich also niemals amortisieren. Aber ich rechne das als Mischkalkulation, dann sieht es wieder etwas besser aus und ich habe den Vorteil ggf. eine Starkstromsteckdose am hinteren Ende des Grundstücks haben zu können, falls ich sie mal brauchen sollte (wird wohl nicht passieren, aber nice to have😅)

Fakt ist jedenfalls… nach dem Gespräch mit dem Elektriker bin ich positiver gestimmt als vorher, auch wenn ich absolut noch keine Ahnung habe, wie ich das mit dem Kabel umsetzen soll.


   
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(@travelboy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Zum JA und Nein, muss und braucht nicht zur Anmeldung von Nulleinspeiseanlage (Inselanlagen) bei der Bundesnetzargentur und dem Netzbetreiber schwebt in einer Grauzone und wird in den "gesetzes" Texten nur sehr schwammig umschrieben.

Hierzu gibt es von Seiten Elektrofachkräfte und Rechtsanwälte eine sehr interessante Reihe von Aussagen.

Und nach Schätzungen gibt es von diesen Nulleinspeiseanlagen ohne Anmeldung inzwischen > 300.000 Anlagen.

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1224
 

Veröffentlicht von: @travelboy

Nulleinspeiseanlage (Inselanlagen)

Sind weder das gleiche noch das selbe. So lange da nicht mal die Begrifflichkeiten richtig verwendet werden, braucht’s eh keine weiteren Diskussionen.

 

Oliver


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 772
 

Ich denke, dass es in Deutschland wenig Inselanlagen gibt, die ein den Strom eines normalen Hauses abdecken. Das gibt es in gartenhäusern. 

In wie weit man von einer Insel Anlage reden kann, wenn man über schütz die Hausinstallation entweder zum Versorger oder zur Inselanlage schalten kann , da kann man Jahre drüber diskutieren.

Vielleicht hat travelboy den Satz auch unglücklich formuliert.

Wenn ich eine Inselanlage hätte, und meine Hausinstallation über schütz wahlweise zuschalten kann, würde ich das nicht anmelden. Weil es ja nie eine Verbindung zu den Leitungen des Versorgers gibt.  


 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

@travelboy Welche Gesetzestexte sind hier gemeint? Wo finden sich die Rechtsanwälte?

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
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(@travelboy)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 61
 

Hatte "gesetzestexte" je extra in "" gestellt, im EEG geht es einschließlich um die Abführung der EEG Umlage auch auf selbstverbrauchten Strom,

dazu sind die Texte so schwammig ausgelegt das sogar die Clairingstelle hat eine eindeutige Aussage zu machen.

https://www.vbvh.de/news-detail/aktuelles-votum-der-clearingstelle-temporaere-inselanlagen-nicht-von-der-eeg-umlage-befreit/

Hat sich jett aber ja sowieso erledigt, da die EEG Umlage abgeschafft wurde.

Und wer tiefer in die Texte einsteigt, findet unter Speicheranlagen auch die Pflicht jeden Speicher (unabhängig der Kapazität) anzumelden wenn er eine Netzanbindung hat. Also genaugenommen jede festinstallierte Notleuchte mit Akku und jede kleine USV, vieleicht sogar das fest angeschlossene Ladegerät für den E-Bike Akku.

Genau so schwammig sind die Aussagen vom Verein der Elektriker in der VDE04105, da wird den Netzversorgern vieles Freigestellt was si tun oder lassen können.

Hierzu mal ein Fachbericht:

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

Und noch zwei schöne Artikel:

https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

https://greenakku.de/Guerilla-PV-Anlagen-in-Deutschland:_:22.html

OK,

letztlich muß jeder für sich selbt entscheiden was er für eine Anlage baut und wie er mit den Anmeldungen umgeht,

aber das Zurückrudern der VDE (Balkonanlagen jetzt doch bis 800W am Schucostecker freizugeben und das Anmeldeverfahren zu Vereinfachen zeigt doch wo die Reise hingeht und vieleicht werden unsere nationalen Regeln ja irgendwann (hoffentlich bald) an die EU Regeln angepasst.


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

Ich habe es mal mit dem Elektrofachkraft-Artikel versucht. Aber der Artikel fängt schon mit der falschen Frage an: Sind Inselanlagen anmeldepflichtig? Natürlich sind sie das nicht. Und was hat das EEG mit der Anmeldung zu tun? Äpfel und Birnen?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von solarfreund

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

Hallo,

@ alter Hase,

das die Elektriker sich die Nase vergolden lassen wollen habe ich schon erfahren als ich vorsichtig angefragt habe. 1800 Teuro würde es angeblich ganz bestimmt kosten, vielleicht aber auch bis zu 4000Teuro. Da sage ich nur danke und versuche so lange wie möglich ohne auszukommen. Glücklicherweise wird nach dem Tausch des Klingeltrafos genügend Platz für den Shelly vorhanden sein.

Nulleinspeisung hat nicht zwingend was mit einem Akku zu tun. In meinem Fall sollen einfach nur die Wechselrichter auf den aktuellen Verbrauch gedrosselt werden. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

 

@ Oliver,

nachdem was ich gehört habe wird bei Nulleinspeisung nur gemeldet und nicht angemeldet. Das kann dann schon einen kleinen Unterschied machen, wenn man einen etwas unwilligen Netzbetreiber hat.

 

@ Solarfreund,

Du kannst ja gerne mal meinen Zählerkasten, bzw. die nähere Umgebung anschauen und dann reden wir weiter. Vielleicht macht es den gleichen Aufwand beim Melden, bzw. anmelden, aber wenn am Kasten Veränderungen erfolgen sollen, dann wird es teuer und ich kann auch gleich schon mal den Vorschlaghammer holen gehen.

 

@ Stromsparer99,

FI ist drin, aber der Blitzschutz fehlt und vom Bestandsschutz hat mir der örtliche Steckdosenkasper nichts gesagt, wohl aber was er ganz gerne hätte... Wann die Änderungen dann durchgeführt würden ist übrigens komplett ungewiss, da man ja ausgelastet ist. Eher Monate und nicht Wochen. Beim Sanitärfritzen war es ähnlich, der meinte was von 4 Monaten, aber nur wenn die Teile rechtzeitig lieferbar sind. Beim Heizungstechniker lauft es genau so. Im Anfang Februar hatte ich eine komplett defekte Heizung und der Fuzzie hat das Problem Ende April behoben. Im November leckte das Mistding schon wieder massiv und ich habe nicht mal einen Termin wann der Mensch denn mal gewillt ist Zeit vielleicht zu haben ...

Das Bild kann ich mir leider nicht ansehen, denn irgendwie geben sich hier beide Browser etwas unwillig, mal sehen ob ich noch den Schalter finde.

 

@ Travelboy,

Nulleinspeisung ist keine Inselanlage, obwohl bei dieser üblicherweise auch nichts eingespeist wird. ich werde jetzt hier aber ganz bestimmt nicht noch anfangen neue Kabel zu verlegen, mir reicht schon die kleine PV-Anlage und die Dämmung.

 

Grüße

 


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3690
 

Wie schon geschrieben der Zählerkasten kann so bleiben wie er ist, da man alles was PV angeht in einen extra Verteiler setzen kann.

Mein Elektriker ist direkt vom Zähler mit 10qmm in den neuen Verteiler für die PV wo Sicherungen, FI, Energymeter usw. verbaut sind und von dort dann wieder zurück in den alten Zählerkasten.

Somit hat der alte Zählerschrank Bestandschutz und muss nicht neu gemacht werden.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 718
 

@solar-dau da hat dir jemand Misst erzählt mit der Nulleinspeisung und nicht melden müssen. Es geht tatsächlich eher "nur" um die Leistung die AC-seitig eingespeist werden kann.

Aktuell sind es noch 600W die man maximal haben kann und nur MaStR eintragen muss. Alles größer 600W wird dann aufwendiger beim anmelden.
Es geht einzig und alleine darum was du einspeisen könntest und nicht was du tatsächlich einspeist.

Deswegen ist es egal ob du mit deiner Hoymiles DTU drosselst oder nicht. 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1224
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

nachdem was ich gehört habe wird bei Nulleinspeisung nur gemeldet und nicht angemeldet. Das kann dann schon einen kleinen Unterschied machen, wenn man einen etwas unwilligen Netzbetreiber hat.

Es gibt überhaupt keine Möglichkeit einer „Meldung“ für eine PV-Anlage jenseits von Balkonsolar. Es gibt nur Anmeldung. Wie das genau bei deinem Netzbetreiber abläuft, kannst du bei dem nachlesen.

Das einzige, was da im Verlauf der Anmeldung einen Unterschied machen kann, ist, daß der Netzbetreiber für eine Nulleinspeisungsanlage keine Leistung einplanen muß, und daher zumindest theoretisch die Anschlussanfrage nicht aus Netzüberlastungsgründen ablehnen kann. 

Es ist auch völlig sinnlos, irgendwelche „ich hab mal gehört“ von irgendjemandem aus irgendwo unverstanden zu glauben.

 

Ea gibt in D unzählige Netzbetreiber, die alle etwas verschieden ticken. Das kann dir aber egal sein, denn für dich gibt es nur ganz genau einen einzigen, und mit dem musst du dich beschäftigen.

Oliver


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1510
 

Was genau nötig ist kann nur der Netzbetreiber beantworten. Ich habe per Mail nachgefragt und schnell eine Antwort erhalten. Elektriker haben ein Interesse viel zu verkaufen. 

Ich habe meinen Elektriker über Kleinanzeigen gefunden. Ich habe inseriert. Ein Überzeugungstäter. Findet PV wichtig.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@ruby_cool)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 5
 

@oliverso  ich gebe travelboy recht - begrifflichkeiten klären.

alle solaranlagen, alle batteriespeicher sind im MaStR pflichteintragungen egal ob verbunden oder nicht. die wollen statistisch wissen wieviel strom erzeugt und gelagert wird. theoretisch auch akkulampen usw.

was nicht rechtens ist, dass das MaStR einfach die daten automatisch weitergibt an die netzbetreiben (zur genehmigung) meiner meinung nicht rechtens. auch die auswahlmöglichkeiten der eintragung - nur voll oder teileinspeisung ist falsch denn der gesetzgeber hat auch inselanlagen vorgesehen. aber solange netzbetreiber und MaStR sich die anmeldeformulare selbst schreiben dürfen, solange ist alles möglich in deutschland

eine nulleispeisung ist immer anmeldeplichtig beim MaStR und beim netzbetreiber (nulleinspeisung bedeutet doch einen physikalischen ausgleich zweier phasen zur nullzählung im zähler) das heist dauerhafte verbindung ans öffentliche netz und damit genemigungs - und abnahmeplichtig.

inselanlage bedeutet klare trennung des hausnetzes vom öffentlichem netz meldepflichtig beim MaStR und meldepflichtig aber nicht genehmnigungspflichtig beim netzbetreiber zb netzumschalter wie notstrominspeiseschalter oder bypass schalter mit nullstellung zwischem dem netzparallel liegendem öff,netz und dem kunden verbraucher netz wie zb insel wr mit netzbypass schaltung.

das ist nätürlich nur eine vereinfachte ausführung.

alles gefähliche halbwissen gehört mir allein, es sei denn einer kann es schriftlich belegen.

ruby


   
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Nulleinspeisung Aho...
 
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