Netzbetreiber will ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Netzbetreiber will mir die Einspeisung vergüten beim Balkonkraftwerk?

15 Beiträge
7 Benutzer
0 Likes
562 Ansichten
(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo,

bei der Anmeldung meines Balkonkraftwerks hatte ich eigentlich im Sommer letzten Jahren angegeben auf die Vergütung zu verzichten, so wie es in allen Vorlagen im Netz stand.

Jetzt, Ewigkeiten später ist ein etwas seltsames Schreiben bei mir angekommen, siehe Bilder.

Es hat nie einen Live-Chat gegeben. Im Dezember wurde der Zählerstand elektronisch übermittelt, ansonsten gab es keine Interaktion oder Kommunikation...

Habe ich irgendwelche Nachteile wenn ich dem jetzt Zustimme und mir die Einspeisung vergüten lasse? Sind ja nur Peanuts was dabei rumkommt.

Was bedeutet "Besteuerungsart Kleinunternehmer" für mich?

 

Danke euch.

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 3 Monaten von Tischleuchte

   
Zitat
Surolac
(@surolac)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 222
 

Veröffentlicht von: @tischleuchte

bei der Anmeldung meines Balkonkraftwerks hatte ich ...  angegeben auf die Vergütung zu verzichten, so wie es in allen Vorlagen im Netz stand.

Wenn du nicht freiwillig verzichtest müssen die das vergüten. Das ist gesetz. Natürlich sagen die dir das nicht. Du kannst diese einwilligung auch wiederrufen. 

Ich hab letztes jahr insgesamt 90 eur kassiert. 

 


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Das läuft hier ganz genauso.
Wir bekamen dann ein Schreiben, dass unser monatlicher Abschlag 0€ betragen wird.

🤪Ampelt es schon wieder?


   
AntwortZitat
(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Und wie läuft das dann mit der Steuer etc. ab?

Solange das für mich keinen großen Mehraufwand bedeutet würde ich das dann schon gerne mitnehmen Smile


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

@tischleuchte 
Wohl doch nicht ganz genauso?
Hier gab es keine Option die Abwahl bei der Anmeldung rückgängig zu machen?

Es war einfach kommentarlos die Abfrage der Zählerstände.
Darauf irgendwann die NULL Meldung.


   
AntwortZitat
(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hä?

Was wie genauso?

Laut meinen Zählerständen speise ich ein, das heißt die müssten mir auch etwas bezahlen sofern ich dieses Angebot jetzt annehme oder nicht?

Wie läuft das denn ab falls die mir dann 30-60€ im Jahr auszahlen? Wie muss man das versteuern oder in der Steuererklärung angeben? Ich möchte nur wissen wie viel Aufwand das steuerlich wird.

Hatte bisher immer Taxfix genommen und war in 10 Minuten mit der Steuer fertig...

Hab keine Lust da jetzt extra einen Steuerberater zu bezahlen zu müssen oder Stunden für die Steuer zu brauchen.


   
AntwortZitat
(@oldipoldi)
Newbie
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 1
 

???? Ich denke, das kann mit der Jahresrechnung verrechnet werden? Man wird ja mehr einkaufen als verkaufen!


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @tischleuchte

Hä?

Was wie genauso?

...

Ich hatte übersehen, dass du neu wählen konntest.
Also anders als bei mir und nicht genauso.

Nur Rücklaufsperre genügt nicht (mehr?).
Hier hieß es, dass sie von Gesetzes wegen jede eingespeiste Leistung messen müssen.
Deshalb muss man einen Zweiwegezähler haben und eine erhöhte Zählermiete zahlen. 

Das ist der Mehrwert den du als Gegenleistung bekommst:
Bedrucktes Papier und die Genugtuung, dass sie wenigstens zweimal Porto zahlen.

Unabhängig davon ob das nun vergütet wird oder auch nicht. 

 


   
AntwortZitat
(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  
 

???? Ich denke, das kann mit der Jahresrechnung verrechnet werden? Man wird ja mehr einkaufen als verkaufen!

Ich kaufen den Strom bei meinem Stromanbieter, der Zettel zur Vergütung kommt vom Netzbetreiber, das sind zwei verschiedene Firmen.

Nur Rücklaufsperre genügt nicht (mehr?).

Zweirichtungszähler wurde im Herbst vom Netzbetreiber kostenlos eingebaut, kostet glaube ich 1€ mehr im Monat, also vernachlässigbar.

 

 

Ich denke ich muss hier noch ein paar Infos nachschießen, oder es weiß hier einfach echt niemand...

- Balkonkraftwerk steht bei meinen Eltern, ich bin ebenfalls dort mit Hauptwohnsitz gemeldet

- Gekauft und angemeldet wurde es von mir, auch im Marktstammregister und beim Netzbetreiber

- Zweirichtungszähler vorhanden

- Bei der Zählerabfrage wurde Verbrauch und Einspeisung übermittelt, also beides

- Vergüten möchte die Einspeisung der Netzbetreiber, Stromanbieter ist wer anders

- Sie wollen von mir IBAN und Steuernummer

Bei dem Hintergrund steht für mich noch immer diese Frage offen:

Was bedeutet "Besteuerungsart Kleinunternehmer" für mich?

Angenommen ich erhalte für 2024 50€ Vergütung, dann ist das in Deutschland doch sicher Einkommen, welches versteuert werden muss oder zumindest in der Steuererklärung angegeben werden muss.

 

Veröffentlicht von: @surolac

Wenn du nicht freiwillig verzichtest müssen die das vergüten. Das ist gesetz. Natürlich sagen die dir das nicht. Du kannst diese einwilligung auch wiederrufen. 

Ich hab letztes jahr insgesamt 90 eur kassiert. 

Wie läuft das denn bei dir, schiebt man die 90€ dann einfach ein oder wird da etwas versteuert etc.?

 

 


   
AntwortZitat
Surolac
(@surolac)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 222
 

@tischleuchte

Da kommt ende jahr eine abrechnung fürs finanzamt. Ja, muss versteuert werden.

In der praxis wird das intern verrechnet, ich bekomm kein geld, ich zahl einfach weniger.


   
AntwortZitat
(@klausi75er)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 41
 

@surolac Moment, das mit der Steuer ist doch seit einem Jahr vom Tisch was ich weiß. Oder gibt es hier nicht einen Freibetrag? alles was drunter ist muss man nicht angeben ?
Ich bekomme durch einspeisen ca. 250€ pro jahr. Seit ca. 3 Jahren und hab diese nur am Anfang angegeben. Mein Steuerberater hat das nur die ersten beiden Jahren gemacht. Dann nicht mehr. 
Zudem will ich aber eh auf Null kommen mit Speicher Ausbau demnächst. 

Hier noch ein Zitat aus dem Internet was ich gefunden habe, 

" Die Photovoltaik-Einkommensteuer entfällt seit Januar 2023. Das bedeutet, die Einnahmen sind nicht nur Umsatzsteuer-befreit, sondern Hausbesitzer müssen außerdem ihr Einkommen aus der Solaranlage nicht versteuern. "

 

 


   
AntwortZitat
Surolac
(@surolac)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 222
 

Veröffentlicht von: @klausi75er

das mit der Steuer ist doch seit einem Jahr vom Tisch was ich weiß.

Da weisst du neueres als ich. 👍

 


   
AntwortZitat
(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Danke euch. Ich mach das jetzt einfach mal, sind auch ein paar Kästen Bier pro Jahr Smile


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Und das ist eine feine Sache wenn einem der Netzbetreiber Geld überweist.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
(@g1cs2009)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 26
 

Zur Ergänzung nochmal angefügt:

PV mit Einspeisevergütung war vorher, bevor es das Thema BKW per Gesetz überhaupt gab, immer als Gewerbe anzumelden, da gewerbliche Einkünfte, weil Du ja den Strom Regelmäßig Entgeltlich verkaufts. Wer aber eine kleine PV oder sehr hohen Eigenverbrauch hatte, hat zwar auch Gewerbe anmelden müssen, aber aufgrund er zu erwartenden kleinstsummen oder Nulleinnahmen beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer beantragt. Diese sind nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, heißt Du darfst dann nicht bei Zwischenhändlern ohne Mehrwertsteuer einkaufen, sagen wir mal bei dem Gastrobedarf Metro, als Kleinunternehmer muss die Umsatzsteuer wie bei Privatkauf bezahlt werden. Dafür Bedarf es aber auch keines Steuerberater, es kann einfach eine Gewinn, Verlustberechnung gemacht werden, quasi wie auf deinem Bankkonto, und Ende des Jahres wird der Betrag unter dem Strich für die Steuerzahlung heran gezogen, also das Minus was ab Mitte des Monats mal vorherrschen kann (Kleiner Scherz am Rande)

Hoffe das macht es etwas deutlich.


   
AntwortZitat
Netzbetreiber will ...
 
Teilen: