Ist bei der Pflicht...
 
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Ist bei der Pflicht zum Smart Meter auch ein Smarter Ertragszähler Pflicht?

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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Hallo,

die Bedingungen für den Einbau eines "Smart Meter" bestehend aus "Intelligente Messeinrichtung" + "Smart Meter Gateway" sind klar.
Eigentlich ist jeder mit einer "großen" PV Anlage verpflichtet.

Was mir fehlt ist aber:
Muss dann auch der Ertragszähler mit angeschlossen werden (den ich für die Steuer benötige)?
Oder betrifft diese Pflicht nur den 2-Richtungs Netzzähler?

Weis irgendjemand eine Quelle wo man das nachlesen könnte?
Leider finde ich nichts, speziell über die Ertragszähler, welche damals (2012) vorgeschrieben waren und eben in Bestandsanlagen vorhanden sind.


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1512
 

Warum sollte ein Smartmeter Pflicht sein?

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Warum sollte ein Smartmeter Pflicht sein?

Weil es Gesetz ist ;).
Eigentlich schon mit dem §30 MsbG Gesetz von 2016 und Wirksam seit 2020 - aber das wurde wegen einiger Klagen und Zertifizierungsprobleme zeitweise ausgesetzt.
Ist jetzt aber wieder aktiv und soll beschleunigt werden.

Gersetzlich verpflichtet ist:
Wer mehr als 6000 kWh Verbrauch hat ODER eine elektrische Erzeugungsanlage (PV) hat mit mehr als 7kWp.
Außerhalb dieser Bedingungen ist es freiwillig.

Kostet mehr und bringt nichts außer noch mehr Überwachung... aber darum soll es nicht gehen im Thread.
Es geht nur darum - ob der Ertragszähler auch in der Pflicht enthalten ist oder ob man sich gegen den wehren kann, denn das ist mir unklar nach dem Gesetz...


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
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Gerade die Überwachung halte ich für nicht mit dem Grundgestz vereinbar

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Tja, da stimme ich dir persönlich zu.
Daher gab es ja auch all die Klagen und die lange Verzögerung.

Aber die Prozesse sind durch, "wir" die Datenschützer haben verloren und jetzt soll der Ausbau beschleunigt werden.
https://www.golem.de/news/smart-meter-rollout-wenn-der-installateur-keine-hochsicherheitsbox-mehr-braucht-2210-169190.html


   
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profantus
(@profantus)
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Beim SmGw geht es darum netzdienlich deine Anlage zu steuer. Für die Steuer musst du plausibel deinen Eigenverbrauch nachweisen können. Dazu brauchst du auch keinen Smartmeter bzw. Eigenverbrauchsmessung.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1512
 

Aber die Prozesse sind durch, "wir" die Datenschützer haben verloren und jetzt soll der Ausbau beschleunigt werden.
https://www.golem.de/news/smart-meter-rollout-wenn-der-installateur-keine-hochsicherheitsbox-mehr-braucht-2210-169190.html

Das muss jetzt aber belegt werden. Insbesondere mit entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile. Noch besser europäisch Gerichtsurteile.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Beim SmGw geht es darum netzdienlich deine Anlage zu steuer. Für die Steuer musst du plausibel deinen Eigenverbrauch nachweisen können. Dazu brauchst du auch keinen Smartmeter bzw. Eigenverbrauchsmessung.

Sehe ich auch so - bedeutet aber nichts für die gesetzliche Pflicht. Hier weichen Logik und Recht oft voneinander ab.
Insbesondere weil die SMGs noch überhaupt nicht steuern können und deren einzige Funktion aktuell ist, alle 15 Minuten den Zählerstand an ein Portal zu sende.
Es ist ja nur für irgendwann in der Zukunft mal geplant, dass sie das können sollen...

Daher interessiert mich:
Kann mich der Messtellenbetreiber RECHTLICH dazu verpflichten auch den Ertragszähler an das SMG anzuschließen?
Weil gegen das SMG und den Anschluss vom Netztzähler kann man sich nicht mehr wehren, es gibt keine höhere Instanz von Gerichten mehr.


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ich habe irgendwo gelesen, dass es eine paar Ifs gibt, um das Gateway nicht installieren zu müssen

Bezug < 6000 Kwh pro Jahr
keine Ladesäule für E-Auto
keine WP mit eigenem Tarif/Sperrzeiten
PV < 7KW

..,-


   
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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 27
Themenstarter  

Ich habe irgendwo gelesen, dass es eine paar Ifs gibt, um das Gateway nicht installieren zu müssen

Ja, genau richtig.
Man kann die 2 Regeln für die Verpflichtung zum Einbau auch invertieren, dann gibt es diese Liste wann man nicht einbauen muss.

Ich hab aber: 16 KWp PV + Ladesäule + 12MWh Verbrauch + WP. Da gibt es wenig Ausrede für den Netzzähler.

Die Frage ist wirklich ganz höchst Spezifisch ausschließlich über den >>> Ertragszähler <<<.
Wenn man der Pflicht für den Einbau beim Netzzähler unterliegt, ob dann auch der ERTRAGSZÄHLER angeschlossen werden muss.

Entschuldigt dass ich das bei jedem Post nochmal dazu schreiben.
Aber bisher war jede Antwort ein ganz anderes Thema als die Frage...


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ich kann die Frage nicht beantworten, ich weiß nicht ob, es jemand anderes hier im Forum das kann.
Frage den Netzbetreiber, bzw. wenn du auch einen hast, der mit seien Kunden nicht spricht, deinen Hauselektriker, der beim Netzbetreiber eine Audienz bekommt.
Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es reiner Zufall ist, wie manche die Entscheidungen ausfallen, je nachdem wer mit wem spricht.

Dann nach: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/start.html
Es sollte nicht die PV Größe, sondern die Einspeiseleistung der Maßstab sein, plus es sollte Bestandsschutz geben, aber so flexibel sind die nicht.
Für nicht bedeutet, dass ich meine PV Anlage auf <7kWp limitieren muss, und den Rest als Insel betreiben, solange es keine Rechtssicherheit gibt.

..,-


   
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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 27
Themenstarter  

....
Frage den Netzbetreiber, bzw. wenn du auch einen hast, der mit seien Kunden nicht spricht, deinen Hauselektriker, der beim Netzbetreiber eine Audienz bekommt.
...

Leider hab ich einen der absolut Blockiert. Und ich bin selbst der Elektriker der Gefragt wurde.
Die Hotline beim Netzbetreiber für Elektriker musste ich gestern 19x (Neunzehn!) anrufen um überhaupt in die Warteschleife zu kommen. Dann 40 Minuten Warteschleife zu einem Mitarbeiter der nur sagte "Ich frag demnächst mal in der Fachabteilung nach, kann ich sonst etwas für sie tun?".

Also mein Fazit bisher ist nach 3 Tagen Suche:
Das ist weder Gesetzlich geregelt, noch hat sich der Netzbetreiber (Ist bei uns identisch mit dem Messtellenbetreiber) darüber auch nur Gedanken gemacht.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Wenn ich dich richtig verstehen war die Frage nicht ob du ein Energy Meter wie z.B. EM24 einbauen musst sondern nach dem Messkonzept das dein VNB dir aufs Auge drückt.
Soweit mir bekannt kann jeder VNB seine Messkonzepte selber definieren und auch die Regeln fest legen wann welches Messkonzept zum Einsatz kommen muss.

Schau mal hier:

Das hat aber nichts mit dem SMGw zu tun und ich kenne auch in diesem Zusammenhang keine Regelung.

Am Ende bekommt ja jeder eine SMGw wenn der Stromverbrauch > 6kW pro Jahr oder die PV Anlage > 7kWp ist.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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(@solartiger)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 27
Themenstarter  

Wenn ich dich richtig verstehen

Nein - das war nicht die Frage. Aber trotzdem danke für die viele Mühe die sich hier alle geben.
Sowas wie ein EM24 ist ja Technisch nötig, wenn man einen Batteriespeicher einbaut/hat/nutzt. Das ist damit komplett Freiwillig wer sich sowas einbaut oder nicht.
Es geht mir rein um die Gesetzlich vorgeschriebenen Stromzähler des EVU.

Nochmal konkret:
Bei einer Messkonzept A3 (bzw. B2) Anlage aus 2012.... Es ist jetzt Vorschrift dass der Netzzähler (Z1) mit einem SMG zum "Smart Meter" gemacht wird.
Was ist mit dem Ertragszähler (Z2), gibt es eine Rechtliche Verpflichtung dass dieser ebenfalls an das dann vorhandene SMG angeschlossen werden muss, oder darf man den "dumm" lassen und das Kabel zwischen Ertragszähler Z2 und dem SMG verweigern aus Datenschutzgründen?

Eine Weigerung den Z1 "Smart" zu machen würde zum Verlust der Einspeisevergütung führen und der Netzbetreiber kann/muss ein Strafverfahren einleiten. Das kann bis zum Ausschluss aus dem öffentlichen Stromnetz führen.
Aber was ist mit dem Ertragszähler Z2. Kann man den Verweigern? Kann das sanktioniert werden so wie beim Z1?


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ich kenne das nur so wie oben im pdf beschrieben.
Wenn du unter 30kWp bist langt ein Zweirichtungszähler über 30kWp muss noch ein Einspeisezähler dazu.

Schau mal bei deinem EVU auf der Web-Site. Mein EVU hat dort die möglichen Messkonzepte hinterlegt.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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