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[Geschlossen] Gesetzesänderungen 2024 für Mieter keinen Nutzen?

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @pedderick

Ist es richtig das die Hausverwaltung dieses alles fordern kann?

 

Ums kurz, knapp, und vollumfänglich zu beantworten: Ja, die können das fordern. Das der Bau eines Balkonkraftwerks einem Mieter zwar nicht (ohne zwingende Gründe) verboten werden kann, aber nachweislich fachmännisch zu erfolgen hat, ist gerichtlich so schon so vorgeben worden.

 

Oliver


   
(@pedderick)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Vielen Dank für die ganzen schnellen und hilfreichen Antworten. Werde mir eins besorgen und dann schauen was nächstes Jahr bei rauskommt und zwischzeitlich mal der DUH schreiben. 

 


   
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
 

Veröffentlicht von: @pedderick

wird nahezu unmöglich bzw. Komplett unwirtschaftlich. Und die Gesetzesänderung bezüglich Mietern ist nur reine augenwischerei. 

Ja. Der Einduck täuscht nicht.

Ein Gesetz hat da bisher IMMER nur alles verkompliziert und mehr Geld in die Taschen der Lobbyfirmen gespielt.

Das ist scheints der Hauptsinn von solchen Gesetzen.

Veröffentlicht von: @pedderick

Finde das ganze ziemlich traurig wie man als Mieter abgespeist wird. 

Als Eigentümer geht es dir nicht anders. Nur meist in anderen Dimensionen...

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Statik und Elektrische Anlage sind Probleme des Eigentümers, sollte er hier Zweifel haben müsste er von sich aus und auf seine Kosten tätig werden.

Das bezweifle ich SEHR stark. Niemand wird mich zwingen können, einen Balkon für ggf tausende € "aufzurüsten", nur damit ein Mieter 50ct spart.

Ich muss ja auch nicht einen Stellplatz vergrößern, nur weil der Mieter unbedingt einen SUV fahren will.

Und kostenfrei schon garnicht.

Veröffentlicht von: @broccoli

Ich könnte mir vorstellen, dass die Statikgeschichte mit Gesetzesänderung ein Ding des Vermieters wird, wenn er da Bedenken hat… So nach dem Motto, „BKW können nicht mehr verboten werden. Wenn Vermieter Statikprobleme geltend macht, so hat er diese nachzuweisen“

Das wäre sehr einfach wegzuklagen.

Der Balkon ist für einen bestimmten Zweck gebaut. Wenn der Mieter ihn nun missbrauchen will, soll ich als Vermieter dafür sorgen, dass er das problemlos kann??

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Wenn ein Eigentümer Zweifel an der Statik eines Balkons hätte müsste er diesen sofort sperren und die die Miete entsprechend mindern.

Das siehst du aber ziemlich einseitig.

Die Statik ist für den vorgesehenen Zweck ausreichend.

Wenn sie das nicht mehr ist, wird nicht der Balkon gesperrt und die Miete gemindert, sondern dann ist der ganze Mietvertrag hinfällig und der Mieter darf ausziehen.

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Sind da Blumenkästen am Balkon? Die sind schwerer.

Ein unsinniger Vergleich. Es geht nicht um das Gewicht, sondern um die Windlast.

Veröffentlicht von: @pedderick

Erstmal Füße still halten und auf das Gesetz warten?

Ja. Besser im Sinne von eindeutiger wird es aber nicht werden. Neue Gesetze haben noch nie etwas vereinfacht.

 


   
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Veröffentlicht von: @jay

Ein unsinniger Vergleich. Es geht nicht um das Gewicht, sondern um die Windlast.

Leider beleidigend formuliert und sachlich m.E. nicht zutreffend. Es geht im senkrechte Montage an einem geschlossenem Balkon. Da fällt keine hohe Windlast an. Siehe Klage der DUH, da ist das mit DIN Normen belegt worden.

Ließ Dir die Argumente zur DUH Klage durch, dabei geht es um genau solche überzogenen Anforderungen. Die Verwaltung (keine kleine!) hat es gar nicht erst auf einen Prozess ankommen lassen sondern sofort "den Schwanz eingezogen" und das Balkonkraftwerk erlaubt.

Vielleicht müssen erst noch weitere Verwaltungen auf diesem Wege dazu aufgefordert werden, dann wird hoffentlich auch die Handreichung des Verbandes der Verwaltungen der Realität angepasst werden.

Veröffentlicht von: @jay

Wenn sie das nicht mehr ist, wird nicht der Balkon gesperrt und die Miete gemindert, sondern dann ist der ganze Mietvertrag hinfällig und der Mieter darf ausziehen.

Viel Glück damit vor Gericht.

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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

Veröffentlicht von: @pedderick

Hallo zusammen,

ich liebäugle schon länger mit einen balkonkraftwerk also habe ich meinen Vermieter gebeten dieses bei der eigentümerversammlung anzusprechen. Natürlich wurde es aus optischen Gründen abgelehnt 👎🏼. Jedoch wurde direkt gesagt mit der Gesetzesänderung gebe es da kein Problem mehr. Jetzt das große ABER.. die Hausverwaltung hat meinen Vermieter einen Zettel gegeben mit dem Anforderungen zum Anbau des balkonkraftwerkes. Ich hänge es mal an. (Hoffe man kann das lesen)

Ist es richtig das die Hausverwaltung dieses alles fordern kann? Wenn ja wird es garantiert vielen mit größeren Hausverwaltungen wie mir ergehen und die Installation eines balkonkraftwerkes wird nahezu unmöglich bzw. Komplett unwirtschaftlich. Und die Gesetzesänderung bezüglich Mietern ist nur reine augenwischerei. 

vielleicht könnt ihr mir ja mehr dazu sagen wie das Ganze geregelt werden soll. 

Vielen Dank vorab schonmal. 

Grüße 

Patrick

Also das kann er tatsächlich nicht so einfach, das ist ja der Sinn der Änderung. Er muss nachweisen, dass das Geländer der Last standhält.

Die Versicherung ist kein Problem, einfach anrufen und fertig. Eine Elektrofachkraft brauchst du nur, wenn keine Außensteckdose da ist.  Ich könnte anbieten jemanden vom Verein Balkonsolar zu fragen oder zu bitten sag hier aufzuklären.

Vermutlich sollten wir auch ein Video dazu machen und aufklären, wenn nichts gravierendes dagegen spricht, können die euch das nicht richtig verbieten.

 

Viele Grüße
Andreas


   
(@pedderick)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

@drbacke 

verbieten tut hier ja an für sich niemand etwas wenn das Gesetz in Kraft tritt. Eher wird hier mit Auflagen die man nahezu nicht einhalten kann bzw diese die Kosten sprengen würden argumentiert das man das ganze sein lässt. Da ist ja das Problem was sind denn gravierende Punkte die dagegensprechen und wer ist hier in nachweispflicht? 
Wie gesagt wenn man als Mieter all diese Punkte einhalten und nachweisen muss bringt es auch nichts das generell kein Balkonkraftwerk verboten werden darf da es ja indirekt durch die Hintertür mit den Auflagen zu Nichte gemacht wird. Von daher würde sich in vielen Fällen nichts ändern verbot hin oder her 


   
drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

Veröffentlicht von: @pedderick

@drbacke 

verbieten tut hier ja an für sich niemand etwas wenn das Gesetz in Kraft tritt. Eher wird hier mit Auflagen die man nahezu nicht einhalten kann bzw diese die Kosten sprengen würden argumentiert das man das ganze sein lässt. Da ist ja das Problem was sind denn gravierende Punkte die dagegensprechen und wer ist hier in nachweispflicht? 
Wie gesagt wenn man als Mieter all diese Punkte einhalten und nachweisen muss bringt es auch nichts das generell kein Balkonkraftwerk verboten werden darf da es ja indirekt durch die Hintertür mit den Auflagen zu Nichte gemacht wird. Von daher würde sich in vielen Fällen nichts ändern verbot hin oder her 

Ja klar, ich verstehe die Unsicherheit. Hier wurde jetzt viel spekuliert und ich biete nur an, da etwas Aufklärung zu betreiben. Da bräuchte ich allerdings höher vom Verein oder ein paar anderen Leuten die genau in solchen Dingen fit sind und aufklären können.

Ein Video wäre hier hilfreich, das Beispiel könnten wir ja exemplarisch nehmen und aufklären was der Vermieter etc. wirklich darf und wo er seine Kompetenzen stark überschreitet. War nur ein Vorschlag

 

Viele Grüße
Andreas


   
(@broccoli)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 94
 

Veröffentlicht von: @mischa

Nur, wenn dieser der Meinung ist, das Geländer könnte keine Module tragen, ist der Balkon nicht belastbar, würde ich den Balkon nicht mehr benutzen!

Das ist doc/ ein gutes Argument. Was wiegt so ein Solarmodul? 20 kg, also bei zweien 40 kg. Wenn sich dann jemand mit 80kg Körpergewicht (der Deutsche mag ja lieber doppelt „gesichert“) mal so richtig ans Geländer lehnt oder besser hängt🤪

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von Broccoli

   
(@pedderick)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

@drbacke 

 

ja das wäre super wenn es ein aufklärendes Video dazu geben würde. Bin mir sicher das nicht nur ich in solch einer Lage bin. Vielleicht bekommst du ja ein paar Informationen zusammen. Einen Daumen hättest du schonmal 😊👍🏻


   
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Leider beleidigend formuliert

Was ist daran beleidigend? Diese total verallgemeinerte Aussage ist ganz objetiv Unsinn. Es mag sein, dass in manchen Montagesituationen das Gewicht maßgeblich ist, aber zu sagen daß man daraus daß man einen Blumenkasten hinhängen darf (was man im übrigen auch längst nicht bei jedem Balkongeländer dürfen können muß) schließen kann, dass man das dann auch mit einer Solaranlage darf, ist eben völlig falsch.

Übrigens gehört auch schon das Aufhängen eines Blumenkastens NICHT zu den zwingend bereitzustellenden Leistungen eines Balkongeländers.

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Ließ Dir die Argumente zur DUH Klage durch

Das wäre genauso sinnlos wie aus einem Einzelurteil auf verallgemeinerte Rechte zu schließen.

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Viel Glück damit vor Gericht.

Womit? Das würde nichtmal zu ner Verhandlung kommen. Baufälligkeit ist definitiv ein Grund aus dem ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann.

Ich kann NICHT gezwungen werden, mein Eigentum instand zu setzen, nur damit dort ein Mieter zu alten Konditionen wohnen bleiben kann.

Wenn ich mein Haus abreißen will, dann zieht der Mieter aus. Ende.

 


   
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1314
 

Veröffentlicht von: @drbacke

Er muss nachweisen, dass das Geländer der Last standhält.

Wer ist denn "er"?

Der Mieter oder der Vermieter?

Wenn schon dann müsste der Mieter das ja tun. Gern auf eigene Kosten.

Wie sollte ein Vermieter denn nachweisen können, dass es NICHT standhält? Dranhängen lassen und schaun, ob das Geländer abfällt?

Wer haftet dann? Der Mieter? Das wären völlig hirnrissige Forderungen.

Veröffentlicht von: @broccoli

mal so richtig ans Geländer lehnt oder besser hängt

Er kann auch drüberklettern und runterspringen. Ist das dann die Schuld des Geländers?

Mal abgesehn davon, dass es dann mit dem Panel (oder auch Blumenkasten) schon 160 Kilo wären...

Veröffentlicht von: @pedderick

Vielleicht bekommst du ja ein paar Informationen zusammen.

Das Problem wird immer sein, dass es quasi nichts zu verallgemeinerndes geben wird. Es gibt so viele Arten Balkone, Geländer und Befestigungen, das jede am ende ein Einzelfall wird.

Man könnte höchstens für Neubauten vorschreiben, dass ein Balkongeländer Solarfest sein muss.

Kann dann aber auch sein, dass dadurch dann eben weniger Balkone gebaut werden...

 

 


   
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Wie der Klageschrift (oben verlinkt) zu entnehmen ist, ist bei einem Normgerechten Balkongeländer sie Stützlast ausreichend dimensioniert das die Pannels kein Problem sind.

Sollte sich eine Person nicht am Geländer abstützen können hätte der Vermieter ernsthafte Probleme.

 

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saugnapf reacted
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Veröffentlicht von: @jay

Baufälligkeit ist definitiv ein Grund aus dem ein Vermieter einen Mietvertrag kündigen kann.

Das wird in der Rechtsprechung anders gesehen. Der Mieter kann sogar Hotelkosten für diese Zeit beim Vermieter geltend machen:

https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/ersatzwohnraum-maengel/

 

Durch den Baumangel am Balkon ist keine dauerhafte Unbewohnbarkeit gegeben.

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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Zutreffend ist hier die DIN EN 1993:

 

Die geforderten Nutzlasten nach DIN EN 1993 für die Geländer betragen (bei einer maximalen Durchbiegung von 3cm):

 

FH (Holmlast) = 0,5 kN/m bei Treppen in Wohngeländen, Balkonen und offene Lauben.

 

https://www.derledhandlauf.de/informationen/richtlinien-gelaenderbau

Demnach muss ein normgerechtes Geländer 50kg pro laufenden Meter halten können.

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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Balkon nicht benutzbar: Wegen Sanierungsbedarfs ist der Balkon nicht benutzbar. Mietern steht eine 3%ige Mietminderung zu (LG Berlin, aus MM 09/1986, S. 27).

https://www.mietrecht-information.de/mietminderung/balkon/#:~:text=Mietrecht%20%E2%80%93%20Balkon%20nicht%20nutzbar%3A%20Der,ist%20der%20Balkon%20nicht%20benutzbar.

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