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DIY Stromspeicher anmelden

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(@andy22)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 177
 

Um es aufzulösen: Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung im Niederspannungsnetz (NAV) regelt in Paragraph 20 die technischen Anschlussbedingungen und damit das Recht des VNB, dass ein Speicher angemeldet werden muss (soweit er dies möchte):

Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.

Nachzulesen unter: 

 

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/

 

Aber es ist auch wirklich nicht der Aufwand bei myHammer einen Elektriker zu suchen und flott die Anmeldung zu machen. Ist kein großer Aufwand. 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Na das ist doch mal etwas.  Das kannte ich in der Tat noch nicht. "DER ANSCHLUSS DARF NUR VERWEIGERT WERDEN , WENN EIN STÖRUNGSFREIERR............" 

Trifft das auf Akkus zu. ...?  Wenn der Hybridwechselrichter oder Multiplus zwischen Netz und Akku alle Schutznormen erfüllt -Also DIN 4105-2018. JA! !!!!! 

Also geht es Sie nichts an. ......

DANKE 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

"Aus Gründen des sicheren und störungsfreien Betriebs, des Verteilernetzes........"

Das muss ich mir morgen echt mal runterladen und ausdrucken. ......


   
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(@andy22)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 177
 

@sarowe1972 

 

Bitte lies dein Zitat nochmal selbst. Das wichtige Wort ist „verweigert“. Es wird hier immer latent unterstellt, dass der VNB die Anmeldung verweigert. Wem von euch ist es denn so ergangen? Deine Schlussfolgerung mit ihm geht es nichts an, lese ich ebenfalls nicht aus deinem Zitat  

Ich kann nur Positives berichten. Habe meine Multiplusse als Batterie(wechselrichter) mit den notwendigen Zertifikaten angemeldet. Dabei habe ich ein einpoliges Schaubild erzeugt. Hat alles wunderbar geklappt. Die Zellen, das BMS o.ä. interessiert ihn nicht. 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@ Oliver. ....

Bei mir SH Netz, habe ich mehrmals erwähnt. 

Und wie auch schon erwähnt, meine Meldung ist durch ohne Spricheranmeldung.  Ist nur eine Rückversicherung falls noch etwas kommt.  Hier ist erwähnt worden, das jemand nachmelden musste, weil es beim Abgleich zwischen Netzbetreiber und Netzargentur aufgefallen ist. 

Ich habe mich über die gesamte Anmeldung einfach richtig geärgert. Hier verlangen sie einen Katasterplan 1:500 und all solchen quatsch. Allein der Maßstab 1:500 ist eine Frechheit.  Bei meiner Anlage, sogenannte Nulleinspeisung schon eine Frechheit. Was geht die das an? Aber ich habe es alles brav getan. 

Der Burner war eigentlich und das nur am Rande und Beispielhaft.  Ich habe eine "Nulleinspeisung" veantragt, dabei eine Verzichtserklärung auf EEG Vergütung gestellt, der Antrag kam zurück, weil ich keine Steuerangaben und keine IBAN und Kontodaten angegeben habe. Und schon gar nicht, ob ich meine Vergütung monatlich, halbjährlich oder per anno haben möchte.  Ich dachte mir fliegt das Blech weg. 

Vielleicht versteht ihr, warum ich deshalb etwas auf Krawall gebürstet bin und so genau nachfrage. 

Ceep kalm

 

 

 

 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@Andy. .....

Bei mir genau so. .....

Multiplus als einspeisende Instanz gemeldet und fertig. ......

Konformatitätserklärung von Victron und Bestätigung Ländercode. 

Die Zellen und das BMS und daraus besteht nunmal der Speicher, hat nichts mit der Meldung beim Netzbetreiber zu tun. 


   
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(@andy22)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 177
 

@sarowe1972 

Die Kapazität bzw. Speichergröße der Zellen habe ich allerdings erwähnt auf dem Formular vom Multiplus. 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Mag jetzt noch sein, das er wissen darf, das da ein Speicher ist.  So what. ......

Aber das ist doch jetzt mal etwas konkretes. 

Ich werde mir morgen, die entsprechenden Sachen runterladen und brav in meinen Ordner heften. 

Danke Jungs 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@Andy. ....

In vielen Foren, als Beispiel das PV-Forum, laufen Leute rum, die behaupten Selbstbau Akkus wären nicht meldbar.  Es ging soweit, das behauptet wurde, billige Akkus oder kostengünstige Speicher (Titan, pylontech) könnte man nicht betreiben, weil man sie nicht anmelden könnte 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Die Theorie dort,  man müsse einen Speicher für 800-1000  €/kwh kaufen, damit er anmeldbar wäre.  Und das wäre immerhin nicht rentabel 


   
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(@andy22)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 177
 

@sarowe1972 

 

Das ist natürlich Blödsinn. Stand heute interessieren nur die Zertifikate des Batteriewechselrichters, weil diese eben Auswirkungen auf das Netz ausschließen. Für Starionäre Speicher im Privatumfeld gibt es nur die VDE AR 2510-50, die aber keine rechtliche Bewandtnis hat und damit nicht zwingend angewendet wird. Aber wie (ich glaube) Arc bereits in einem Thread geschrieben hat, werden zunehmende Speicherbrände für mehr Regulierung sorgen. Auch wird die hiesige Industrie versuchen über vorgeschriebene Normen o.ä. ihren Markt zu schützen. Aber bis dahin haben wir als DIYler hoffentlich noch ein wenig Zeit und können unsere Speicher bauen sowie anmelden.  


   
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(@longwire)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 20
 

@oliverso So so, Speicher muss man anmelden. Muss ich dann auch meinen 87Kwh vom Tesla anmelden 😉


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1269
 

Ja und Ja. Den stationären Akku beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, den Tesla beim Strassenverkehrsamt, bei der Bafa, und beim Finanzamt, die Wallbox dazu beim Netzbetreiber. Und ich wette, den Tesla hast du da überall freiwillig angemeldet 😉

 

Oliver


   
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(@moonlight)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 10
 

Wie kann oder muss man folgendes Verstehen?

Baunetzwissen > Meldepflicht-fuer-pv-anlagen:

Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

Das würde ich aber auch so verstehen das eine Anlage die Strom erzeugt aber der nicht Vergütet wird nach EEG müsste der Bundesnetzagentur nicht gemeldet werden?

 


   
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