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Argumentationshilfe gegenüber dem VNB - Anmeldung eines Speichers

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @stefanelo

Unter 10Kwh muss man normalerweise beim Netzbetreiber nicht anmelden.

 

Sagt wer, ausser dir?

 

Oliver


   
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(@wollewolle)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 50
 

Veröffentlicht von: @stefanelo

Das ist nicht richtig. Du musst den akku bei der BNA anmelden. Kann dir die Richtlinien verlinken.

Wenn du sagst das interessiert dich nicht, weil du es nicht melden willst. Ok. Aber rein rechtlich musst du es melden.

Stefan

 

Natürlich ist das richtig, zeig mir mal bitte das Gesetz, welches besagt ich müsste meinen ortsveränderlichen Speicher irgendwo anmelden.

 


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 655
 

Veröffentlicht von: @wollewolle

Veröffentlicht von: @stefanelo

Das ist nicht richtig. Du musst den akku bei der BNA anmelden. Kann dir die Richtlinien verlinken.

Wenn du sagst das interessiert dich nicht, weil du es nicht melden willst. Ok. Aber rein rechtlich musst du es melden.

Stefan

 

Natürlich ist das richtig, zeig mir mal bitte das Gesetz, welches besagt ich müsste meinen ortsveränderlichen Speicher irgendwo anmelden.

 

 

Ok ok. 1:0 für dich. Wenn du deinen Speicher als ortsveränderlich deklarierst 🙂 Kann man halt drüber streiten. Im Fall des Fragenden scheint das ja ein extrem kleiner Speicher zu sein. Den würde ich dann auch nicht anmelden.

Stefan

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6914
 

man, ihr habt echt probleme 🙄 

anmelden hier, erlaubnis da....

gut dass ich von so nem mist verschont bleibe

 

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 655
 

@voltmeter 

Du lebst ja auch im Solarwunderland und hast keinen VNB Anschluss mehr. Dann wäre mir das alles auch egal 🙂

Stefan


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Oh man wie oft noch dieses Thema.  Ich will es kurz machen.  In der NAV ist beschrieben was der VNB in seinen TAB fordern darf. Da steht irgendwas vonwegen "Alles was den sicheren Betrieb des Netzes beeinflussen kann" , das tut ein Speicher nicht bzw stellt ihr beim DC Speicher es dadurch sicher, das der Wechselrichter die VDE 4105-2018 und den internen NA Schutz erfüllt. 

Speicher bei der Netzargentur melden!!!!!. Den VNB geht es nichts an überhaupt nichts


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 889
 

E-Auto braucht man ja nicht melden ...

 

Man könnte ein altes City-EL, für eine Handvoll Euros, in irgendeine Ecke stellen und mit bis zu 200kg = 32 kWh vollpacken. 😉

 

Hätte dann auch rund 1000km Reichweite ...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Uschi

   
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(@wollewolle)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 50
 

Oder einfach ein paar Rollen und Stecker dran und nicht anmelden.


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 655
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Oh man wie oft noch dieses Thema.  Ich will es kurz machen.  In der NAV ist beschrieben was der VNB in seinen TAB fordern darf. Da steht irgendwas vonwegen "Alles was den sicheren Betrieb des Netzes beeinflussen kann" , das tut ein Speicher nicht bzw stellt ihr beim DC Speicher es dadurch sicher, das der Wechselrichter die VDE 4105-2018 und den internen NA Schutz erfüllt. 

Speicher bei der Netzargentur melden!!!!!. Den VNB geht es nichts an überhaupt nichts

Um deine Formulierung zu verwenden:

Oh man wie oft noch dieser Einwand.

Deine Aussage ist gültig für Inselanlagen. Und die muss man sowieso nicht anmelden.

Aber entgegen deiner Aussage ist es in diesem Fall kein Problem von "sicheren Betrieb des Netzes beeinflussen" sondern ein Fall von EEG Umlage. Und da die VNB dafür zuständig sind die EEG Umlage zu managen, können sie verlangen, dass der Speicher angemeldet werden muss. Beim Stammregister muss ein Akku auf jeden Fall gemeldet werden.

"Zu den erforderlichen (Mindest-)Angaben, die Eigenversorger (bzw. Eigenerzeuger oder sonstige Letztver- braucher) den zuständigen Netzbetreibern für die ordnungsgemäße Abrechnung der EEG-Umlage nach den Mitteilungspflichten gemäß § 71 Nr. 1 EEG i.V.m. § 9 Abs. 2 AusglMechV bzw. § 70 S. 1 EEG i.V.m. § 9 Abs. 1 AusglMechV zur Verfügung stellen müssen, zählen insbesondere folgende Basisangaben darüber,
- ob eine Eigenversorgung (bzw. Eigenerzeugung oder ein sonstiger Letztverbrauch) vorliegt,181
- ob nach Einschätzung des Eigenversorgers (bzw. Eigenerzeugers oder sonstigen Letztverbrauchers) eine
konkrete gesetzliche Ausnahme die EEG-Umlagepflicht anteilig oder vollständig entfallen lässt,
- ob zwischenzeitlich Änderungen eingetreten sind, die für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, relevant sein können."

In einem anderen Thread hatte ich schon mal < 10kwh Speicher erwähnt, die üblicherweise da rausfallen, wegen folgender Regelung

§61 EEG bezieht sich auf Kleinanlagen mit höchsten 10kW Erzeugung und einer Eigennutzung von max. 10 MW/h pro Jahr, wenn der Betreiber und der Verbraucher personenidentisch sind und der Eigenverbrauch ortsnah zur Erzeugunsanlage stattfindet. In diesem Fall kann die EEG-Umlage entfallen (minimis-Regelung).
Bei einem Batteriespeicher von 10 kW können die 10 MW/h überschritten werden. weshalb messtechnisch nachzuweisen wäre, dass nicht mehr Eigenversorgung (direkt und gespeichert) stattgefunden hat.

 

Es hat also nix mit der Sicherheit des Netzes zu tun sondern mit der EEG Umlage, warum Speicher eventuell gemeldet werden müssen.

 

Stefan

 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Das ist so nicht richtig. 

Inselanlagen sind sowieso raus, allerdings ist das gibt es fast keine Inselanlagen obwohl es manche gerne anders möchten. 

Ich habe eine netzparallele Eigenverbrauchsanlage andere nennen es Nulleinspeisung, für mich gilt das EEG überhaupt nicht. Das habe ich amtlich. Von daher ist das von dir zitierte schon mal nicht richtig. 

Selbst bei einer Einspeiseanlage zum Beispiel einer Überschusseinspeisung wüsste ich nicht was die Speicheranmeldung mit dem EEG zu tun hat.  

 


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 655
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Das ist so nicht richtig. 

Inselanlagen sind sowieso raus, allerdings ist das gibt es fast keine Inselanlagen obwohl es manche gerne anders möchten. 

Ich habe eine netzparallele Eigenverbrauchsanlage andere nennen es Nulleinspeisung, für mich gilt das EEG überhaupt nicht. Das habe ich amtlich. Von daher ist das von dir zitierte schon mal nicht richtig. 

Selbst bei einer Einspeiseanlage zum Beispiel einer Überschusseinspeisung wüsste ich nicht was die Speicheranmeldung mit dem EEG zu tun hat.  

 

Wenn du keine EEG Förderung bekommst, ist das mit der Speicheranmeldung beim VNB hinfällig. Beim Stammregister aber dennoch notwendig. Wenn jemand EEG Umlage bekommt könnte man den Speicher für EEG Betrug verwenden (du lädst deinen Speicher wenn der Preis für den Bezug unter deiner Umlage ist und speist wieder ein).

Wenn der Speicher groß genug ist kann sich das lohnen.

Stefan

 


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Du ich bin Victron Betreiber und teste seit mehreren Monaten das neue DESS. Über Speichernutzung bitte kein Gespräch.  Speicherladung und anschließender EEG Verkauf ist ja wohl der größte wirtschaftliche Blödsinn den man betreiben kann.  Von daher schon mal völliger Quatsch.  Die Kalkulation muss ich dir hoffentlich nicht nachrechnen.  Meine Anmeldung als Nulleinspeisung und damit der Verzicht auf EEG beruht gerade darauf, jeglichen Verdacht auszuschließen, auch entsprechende Regelverluste.

Natürlich ist jeder Speicher beim Marktstammdatenregister zu melden,  das bestreite ich auch nicht.  

Ändert aber alles immer noch nichts an der Anmeldeverpflichtung von Speichern.  Die beruhen auf den technischen Anschlussbedingungen der VNB und die Niederspannungsanschlussverordnung regelt was der VNB darin fordern darf.

Für etwaigen Subventionsbetrug ist übrigens nicht der VNB verantwortlich, sondern der Zoll als ausführende Behörde des Finanzministerium. Das ein privatwirtschaftliches Unternehmen für hoheitliche Aufgaben betreut wird, wäre mir neu.


   
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(@wollewolle)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 50
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Natürlich ist jeder Speicher beim Marktstammdatenregister zu melden

Nein, nur ortsfeste, und selbst das würde vor Gericht wahrscheinlich einkassiert werden.

 


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 591
 

Also mein Auto habe ich nicht dort angemeldet 🙂


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @wollewolle

und selbst das würde vor Gericht wahrscheinlich einkassiert werden.

 

Sitzen zwei Richter in der Kneipe, und trinken Bier. Kommt eine Frau vorbei, und sagt zu dem einen Richter: Ihr Hund hat mich gebissen!! Ich will 200 Euro!!!

Der Richter nimmt sein Portemonnaie aus der Tasche, und zahlt. Da sagt der andere Richter: "Warum zahlst du? Du hast doch gar keinen Hund".

Sagt der erste: "Ich weiß das, du weißt das, die Frau weiß daß, aber vor Gericht...".

 

Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, daß ein Richter gegen den Wortlaut existierender und gültiger Verordnungen und Gesetze entscheidet, dann doch äußerst gering.

 

Oliver

 

 

 


   
Sarowe1972 reacted
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