Anlage ist angeschl...
 
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Anlage ist angeschlossen, muss ich meine Einspeisevergütung separat irgendwo beantragen?

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(@thorsten1896)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 56
Themenstarter  

Moin, eine Frage an Euch: Ich habe von den Stadtwerken einen Zweirichtungszähler erhalten und die Anlage darf jetzt offiziell laufen. Wie geschieht das mit der Einspeisevergütung? Muss ich die angeben, wenn ich meine Zählerdaten ende des Jahres durchgebe? 

muss ich bei den Stadtwerken was anmelden?

Im Marktstammreg. bin ich eingetragen. 

 

Danke 🙂


   
Zitat
 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 385
 

Gehe nachfolgend davon aus, dass Du in DE wohnst. In AT sind die Regelungen anders.

Bei eine klassischen PV-Anlage über 600 Watt Einspeisung muss Dein Elektrikerfachbetrieb bzw. Solarteur die Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Er weiß wie das geht. Selbst anmelden geht nicht. In Betrieb nehmen darfst Du die erst, wenn der Netzbetreiber die Freigabe gibt.

Bei einer sogenannten Balkonsolaranlage musst Du die auch beim Netzbetreiber melden. Mit der vereinfachten Meldung. Klar darstellen, dass Dein Wechselrichter nur 600 Watt einspeisen kann bzw. entsprechend begrenzt ist. Und das Zertifikat des Wechselrichters zum NA-Schutz beifügen. Eine Einspeisevergütung bekommst Du bei einer solchen Anlage allerdings nicht.

Wenn Du eine Einspeisevergütung haben willst, musst Du die als normale PV-Anlage (siehe oben) über Deinen Elektrikerfachbetrieb bzw. Solarteur anmelden, was zusätzliche Kosten bedeutet. Dafür hast Du dann keine Begrenzung auf 600 Watt. Der Elektriker wird Deine Installation prüfen und ggfs. erneuern. Kann also erhebliche Kosten bedeuten, je nach Situation vor Ort. Gibt eine Menge Diskussionen dazu hier im Forum. 

Bei den Zählerdaten gibt Du weiterhin bei der Jahresmeldung den Zählerstand der verbrauchten kWh an. Was Du einspeist interessiert den Netzbetreiber nicht. Wird auch nicht abgefragt.

Es war geplant, dass die gesetzlichen Regelungen in Zukunft vereinfacht werden (keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber mehr) und die Grenze von 600 Watt auf 800 Watt erhöht wird. Das ist aber nicht nicht geschehen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von wihz

   
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(@lars72)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 70
 

Veröffentlicht von: @wihz

Was Du einspeist interessiert den Netzbetreiber nicht. Wird auch nicht abgefragt.

Also mein Netzbetreiber will auch den Zählerstand 2.8.0 (Einspeisung) wissen. Keine Vergütung. Aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die das aus abrechnungstechnischen Gründen wegen EEG abfragen müssen. U.a. auch wegen dieser Neugierde gibt es ja auch die Nulleinspeiseanlagen, wenn einer versehentlich und völlig unabsichtlich etwas mehr als ein Balkonkraftwerk auf dem Dach hat...


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1269
 

Veröffentlicht von: @thorsten1896

Ich habe von den Stadtwerken einen Zweirichtungszähler erhalten und die Anlage darf jetzt offiziell laufen.

Die Frage ist etwas komisch. Anscheinend hast du ja die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet, denn ansonsten hätten die dir keinen Zweirichtungszähler eingebaut. Im Anmeldeprozesses wird üblicherweise auch das Was, Wie und Warum zum Thema Einspeisevergütung geklärt.

Bei einem BKW ist der Verzicht ein kleines Kreuz auf der vereinfachten Anmeldung.

Oliver

 


   
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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 385
 

Veröffentlicht von: @lars72

Also mein Netzbetreiber will auch den Zählerstand 2.8.0 (Einspeisung) wissen. Keine Vergütung. Aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die das aus abrechnungstechnischen Gründen wegen EEG abfragen müssen. U.a. auch wegen dieser Neugierde gibt es ja auch die Nulleinspeiseanlagen, wenn einer versehentlich und völlig unabsichtlich etwas mehr als ein Balkonkraftwerk auf dem Dach hat...

Dann scheinen das die Netzbetreiber zu machen wie sie wollen. Bei mir fragt Westnetz nicht nach dem Zählerstand der Einspeisung. Bin davon ausgegangen, dass dies generell so ist, weil sie ja auch nichts zahlen.

Klar, würde es bei einer Ablesung vor Ort Fragen geben, wenn da viel eingespeist wird.  

 


   
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(@steve-jackson)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 6
 

Vereinfachte Anmeldung einer steckfertigen Solaranlage und Vergütung schließen sich nicht aus. Der Mythos ist nicht tot zu bekommen.

Manche Betreiber erschweren es einem und ob das den Kampf wert ist sei mal dahingestellt. Aber pauschal zu sagen das ein, salopp ausgedrückt, BKW das man selber angesteckt hat keine Vergütung erhalten kann, stimmt nicht. Bei mir war das mit einer kurzen Mail erdledigt - Versucht macht klug.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @wihz

Veröffentlicht von: @lars72

Also mein Netzbetreiber will auch den Zählerstand 2.8.0 (Einspeisung) wissen. Keine Vergütung. Aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die das aus abrechnungstechnischen Gründen wegen EEG abfragen müssen. U.a. auch wegen dieser Neugierde gibt es ja auch die Nulleinspeiseanlagen, wenn einer versehentlich und völlig unabsichtlich etwas mehr als ein Balkonkraftwerk auf dem Dach hat...

Dann scheinen das die Netzbetreiber zu machen wie sie wollen. Bei mir fragt Westnetz nicht nach dem Zählerstand der Einspeisung. Bin davon ausgegangen, dass dies generell so ist, weil sie ja auch nichts zahlen.

Klar, würde es bei einer Ablesung vor Ort Fragen geben, wenn da viel eingespeist wird.  

Das Anmeldeformular kann hier nur mit Verzicht auf Einspeisevergütung ausgefüllt werden.

Unsere BKWs bekommen hier frankierte Post: Zählerstände ablesen 1.8.0 & 2.8.0
dann bekommen sie frankierte Post: Ihr monatlicher Abschlag beträgt 0,00€
und es gab auch frankierte Post: Jahresendabrechnung Einspeisevergütung 0,00€

Da die namensgleich sind vom: Messtellenbetreiber, Netzbetreiber oder Stromlieferant ?!?

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Besteht für Steckersolargeräte (»Plug&Play-Anlagen«, »PV-Kleinstanlagen«) ein Vergütungsanspruch nach dem EEG? | Clearingstelle EEG|KWKG (clearingstelle-eeg-kwkg.de)

 

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
MhlTheOne reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

@grumpy_badger 

Ich muss mich korrigieren.
Nachdem ich ~zwei Jahre lang nicht mehr bei deren Anmeldungsseite war sehe ich:
Es hat sich etwas geändert.
Man kann nun formlos per Email auf die Einspeisevergütung verzichten.
! Weiter muss man nichts mehr beim VNB anmelden !

Wir haben vermutlich unseren Verzicht aus dem alten Anmeldepapierportal geerbt?
Es wird wohl 900 Varianten / VNBs geben ...


   
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Anlage ist angeschl...
 
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