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Jetzt noch über 2kWp und Batteriedilemma

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(@izjna)
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Themenstarter  

Hallo Welt!

Ich bin neu im Forum und neu in der Engergiewenden-Welt allgemein. Zum Einstieg wollte ich mit einem BKW beginnen und habe die aktuelle Debatte insb. bezüglich der Änderungen zum nächsten Jahr sowohl hier als auch auf YouTube verfolgt. Bei meinen Überlegungen haben sich aber drei Probleme eingeschlichen, die ich nicht lösen konnte. Ich hoffe auf Hilfe:

 

  1. Macht es Sinn jetzt noch ein BKW mit mehr als 2kWp anzumelden, bzw. ist ein BKW das jetzt angemeldet wird künftig mit mehr als 2kWp bespielbar? Macht es also insgesamt Sinn, jetzt noch das BKW anzumelden, ehe ab nächstem Jahr maximal 2kWp möglich sein werden – Wird es also eine Art Bestandsschutz für BKW geben, die vor 2024 angemeldet wurden?
  2. Ich habe zwei sehr große Powerstations, die über starke PV-Eingänge verfügen. Möglich wären ca. 2x1200 Wp (bei zwei Powerstations) sowie 2 bis 4 Module über den Wechselrichter direkt (insgesamt wären also ca. 3kWp möglich). Die Powerstations könnte ich über den Wechselrichter (Ecoflow oder HM-Eigenbau mit DC-Wandler) einspeisen. Wäre das per se vom Netzbetreiber zu tolerieren – der PV-Eingang wäre also auf drei Schultern verteilt, die Einspeisung liefe aber einzig über den Wechselrichter.
  3. Wie detailliert sieht so eine Anmeldung aus? Muss man schon bei der Anmeldung angeben, wie viel kWp man haben wird oder muss nur der Wechselrichter (600w) angegeben werden?

 

Ich freue mich über jeden Beitrag. Ich bin wie erwähnt noch grün hinter den Ohren und von der Flut (teils widersprüchlicher) Informationen etwas überfordert.

Danke an dieser Stelle auch für alle Informationen, die hier von Andreas Schmitz und allen Forumsteilnehmern schon bereitgestellt werden!


   
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