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Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerk?

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(@alex04)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich möchte ein Balkonkraftwerk installieren. Natürlich ist der Hauptgrund dafür, erstmal den Bezug etwas zu reduzieren. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob man zusätzlich auf die Einspeisevergütung bestehen kann? Dabei wird es sich jährlich nur wohl um 10-20€ handeln. Nichtsdestotrotz interessiert mich das Thema.

Es sollten alle technischen Vorgaben sein, wenn ich das richtig sehe.

Eine exakte Auskunft auf der Internetseite vom VDE habe ich leider nicht gefunden. 

Verzichtet ihr dennoch weiterhin auf die Einspeisevergütung? Wie stehen die Netzbetreiber zu dem Thema?

Viele Grüße!


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Balkonkraftwerke sind Solaranlagen, die eine besondere Spezifikation haben und deshalb vereinfacht angemeldet werden können. Man kann sie auch als ganz normale Solaranlage anmelden und dann Einspeisevergütung erhalten. Bei diesem Verfahren muss ein Elektriker mitwirken. Den zu finden wird schwierig und sein Salär frist die Vergütung für Jahre oder Jahrzehnte.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@alex04)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Dass es sich dann nicht lohnt und man darauf verzichten sollte, ist plausibel. Wo steht das genau, dass dabei ein Elektriker mitwirken muss? Ich habe das so verstanden, dass durch den Wegfall der 70 %-Regelung alle technischen Vorgaben erfüllt sind, sofern auch der Zählerschrank die entsprechende Norm VDE AR N 4100 hat. Wenn man allein mal "Balkonkraftwerk Vergütung" bei Google eingibt, hört sich das meist recht positiv an.


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Die Abrechnung der Einspeisevergütung übernimmt der Netzbetreiber. Dieser hat Regelungen für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an sein Netz, die sich aus seinen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ergeben. Aus diesen ergibt sich zumeist, dass die aktuellen VDE-Richtlinien für einen Hausanschluss eingehalten werden müssen. Das bestätigt ein zugelassener Elektriker mit seiner Unterschrift und dem Stempel seines Betriebes.

Schau doch mal was Dein Netzbetreiber verlangt. Und frage ihn. Das hilft mehr als Google. Jeder der über 400 in Deutschland kocht sein eigenes Süppchen.

Ich finde auch, dass die Regelungen vereinheitlicht werden sollten. Man kann seinen Netzbetreiber nur durch Umzug oder Insel ändern.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1122
 

Veröffentlicht von: @alex04

Dass es sich dann nicht lohnt und man darauf verzichten sollte, ist plausibel. Wo steht das genau, dass dabei ein Elektriker mitwirken muss? Ich habe das so verstanden, dass durch den Wegfall der 70 %-Regelung alle technischen Vorgaben erfüllt sind, sofern auch der Zählerschrank die entsprechende Norm VDE AR N 4100 hat. Wenn man allein mal "Balkonkraftwerk Vergütung" bei Google eingibt, hört sich das meist recht positiv an.

Es gibt Netzbetreiber, die reden nicht mal mit den Endkunden.
Bei 900 Netzbetreibern in Deutschland kann man nicht pauschal einen Ratschlag geben.
Die Spanne reicht von problemlos sogar mit rückwärtsdrehenden Zähler bis ihr könnt mich mal kreuzweise.

..,-


   
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(@alex04)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Sprich es gibt dazu keine einheitliche Regelung?

Es gibt Netzbetreiber, die nach EEG vergüten, aber auch andere Netzbetreiber, die auf einen Elektriker o. Ä. bestehen?

Dann werde ich mal mein Glück versuchen. 😀 


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

@alex04 Alle Netzbetreiber vergüten nach EEG, wenn man eine EEG-Anlage hat. Mir ist jedoch keiner bekannt der das bei einer Balkonsolaranlage macht.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@moses123)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 12
 

Bei meinem Netzbetreiber wäre es sogar möglich gewesen, eine Einspeisevergütung für das BKW zu bekommen. Habe aber die Option keine Vergütung gewählt.

Trotzdem habe ich Ende des Jahres eine Abrechnung über die Einspeisung bekommen. Ist halt 0 rausgekommen.

Im Prinzip hätte ich wohl auch eine Abrechnung erhalten, die ein paar Cent als Gubthaben gehabt hätte, wenn ich das gewollt hätte.

Gruß,

Moses123


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Mahlzeit,
bei mir es so:

Ein möglicherweise notwendiger Zählerwechsel – sofern nicht bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist – ist für den Kunden kostenlos und wird durch die NGN durchgeführt. Gemäß der technischen Anschlussrichtlinie 4105 ist es zwingend erforderlich, dass der erzeugte und ins öffentliche Netz eingespeiste Strom durch einen Zweirichtungszähler gemessen wird. Die NGN als grundzuständiger Messstellenbetreiber berechnet für den Messstellenbetrieb jährlich 20,00 € brutto.

Die Verzichtserklärung war selbstredend Bestandteil der vereinfachten Anmeldung.
Hauptsache gezählt.

SolarHeini


   
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Einspeisevergütung ...
 
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