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Balkonkraftwerk an Unterzähler

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(@usleibe)
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Themenstarter  

Hallo zusammen,

mein Vermieter lässt gerade eine Solaranlage mit Speicher aufbauen. Jetzt wird die Zählerstruktur auch geändert.

Das heißt, es wir einen Hauptzähler für das ganze Haus geben und für jede Wohneinheit einen Unterzähler. So soll der Strom vom Hausdach selbst verbraucht werden.

So möchte der Vermieter den eigens produzierten Strom an die Mieter(wie ich einer bin) verkaufen. 
Das ist alles Super keine Frage, da der Strompreis so auch geringer ist. 

Jetzt wollte ich aber auch ein eigenes Balkonkraftwerk anschaffen. Genehmigung vom Vermieter hab ich schon.

Geht das jetzt überhaupt noch da nur noch ein Hauptzähler vorhanden ist? Beim Netzbetreiber muss ja die Zählernummer angegeben werden.

Vielen Dank schonmal im vorraus.

VG

Alex


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6149
 

Dürfte so nicht so ohne weiteres gehen. Es gibt nur einen Zähler vom Energieversorger, also kann erstmal auch nur ein Balkonkraftwerk angemeldet werden. Und dieser Zähler läuft auf dem Namen deines Vermieters, also müsste es über ihn angemeldet werden. Ob das trotz der jetzigen Solaranlage geht, muss man prüfen, aber ich meine, da sind die Regeln jetzt offener. Wenn also dein Vermieter es über sich laufen lässt, sollte es gehen. Sobald er selbst aber eins will oder ein anderer Mieter, geht das nicht. Insofern eine eher ungünstige Situation.

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(@grumpy_badger)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Da die Mieter ab 1.1. vermutlich einen Rechtsanspruch auf eine steckerfertige Solaranlage haben wird es kompliziert. 

An sich müsste dann jeder der das möchte wieder aus dem Gemeinschaftszähler wieder auf einen eigenen vom Netzbetreiber wechseln.

Alternativ müssten die Balkonkraftwerke als Erweiterung der Hausanlage angemeldet werden.

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 908
 

Das ist ne gute idee, das gesamte haus über einen zähler netzbetreiber laufen zu lassen und den verbrauch über private unterzähler abzurechnen. Wenn sich jeder vorher einverstanden erklärt. Das spart schon einiges an zähler grundgebühr. Von den leitungen dürfte es auch in ordnung sein, die verteilung passiert ja im zählerschrank, wo vorher alle zähler des versorgers eingebaut waren .

Wenn ein mieter ein privates BKW betreibt, dann gehört dieses BKW zu dem einen Anschluss der noch besteht.( also kein eigenes bkw anmelden, wenn einer fragt, gehört das zu der angemeldeten PV Anlage des vermieters) Wenn dieses BKW strom produziert, müsste der Unterzähler in der lage sein, saldierend zu arbeiten. Besser noch ( für den mieter) dass es ein oller ferarriszähler ist, der die scheibe gelegentlich auch zurück dreht. So kommt der ertrag des BKW auch dem mieter zugute, denn die Abrechnung erfolgt über den unterzähler. 

Der hauptzähler des versorgers wird im besten fall saldierend sein, was bedeutet, dass auch strom in das versorgernetz eingespeist wird. 

Der vermieter wird den ertrag des eingespeisten stromes für sich selbst behalten, schliesslich hat er die PV Anlage finanziert. Die wenigen cent, die das mieter BKW dazu bei steuert kann man ausser acht lassen, der mieter spart auch die zähler grundgebühr. 

Mir erschliesst sich nicht, wie das ganze mit Akku laufen soll. Der Akku kann speichern und über nacht die grundversorgung für alle sichern. Aber Akku kostet Geld, wenn mehr Grundversorgung zu bedienen ist, muss der Akku grösser sein. Das rechnet sich für den vermieter nicht, ausser er bekommt von den mietern genug geld pro kwh. 

Lange rede kurzer sinn : es ist von vorteil, wenn es nur einen angemeldeten zähler gibt. Durch mehrere Haushalte gibt es mehr spareffekt beim saldierenen zähler. 

Das ganze hat aber auch seine Tücken, das muss sorgfältig ausgearbeitet werden, wie genau das läuft. Gerade das mit dem Akku. 

Die PV Anlage muss nach dem angemeldeten zähler, aber vor allen unterzählern installiert werden. Am besten einen eigenen zähler für die PV Anlage und auch einen Unterzähler für die Wohnung des Vermieters installieren.  Dann kann man das gut abrechnen. 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6149
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Das rechnet sich für den vermieter nicht, ausser er bekommt von den mietern genug geld pro kwh. 

Muss sich doch auch nicht rechnen, wenn der Vermieter ein Idealist ist.

Was mich interessieren würde: Welchen kWh Preis habt ihr vereinbart für Sonnenstrom?

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1292
 

Veröffentlicht von: @usleibe

Jetzt wollte ich aber auch ein eigenes Balkonkraftwerk anschaffen.

Was ist dabei deine Intention?

Möglichst viele Probleme zu machen?

Das ganze Projekt zu zerstören?

Viele unnötige Kosten zu erzeugen?

Bei der angedachten Konstruktion sind zusätzliche Balkonkraftwerke unmöglich.

Das ganze ist für den Vermieter sowieso nur möglich, wenn er VORHER eine Änderung ALLER Mietverträge hat. Und auch dann kann jeder Mieter ihm nachträglich n die Suppe Spucken.

Vom Gedanken her ist das gut, aber bereits bei 2 Mietparteien halte ich es für nicht dauerhaft durchführbar.

Ich hoffe, dein Vermieter hat sich vor dem Projekt wirklich GUT beraten lassen.

Und zwar bevor er die Zusammenlegung alle Zähler beauftragt.

Ein wieder trennen wird nämlich wohl nicht mehr möglich sein, ohne die komplette Hausinstallation auf den dann aktuellen TAB Stand zu bringen.

Und: Wieviele Parteien sind es denn? Ab mehr als 6000kWh im Jahr wird ein "intelligenter Zähler" notwendig.

Je nach Anzahl der Parteien sogar eine Wandlermessung, ggf mit Blindstromberechnung...

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6149
 

Veröffentlicht von: @jay

Was ist dabei deine Intention?

Möglichst viele Probleme zu machen?

Das ganze Projekt zu zerstören?

Viele unnötige Kosten zu erzeugen?

Muss doch nicht sein, dem Threadstarter gleich mal destruktive Motive zu unterstellen. Ist das deine Art, neuen Leuten hier ein "Herzlich Willkommen" zu sagen? 😉 

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1292
 

Lach.

Die Fragen waren rhetorisch.

Ich unterstelle diese Ziele nicht dem TE, aber das ist es, was dabei herauskommen könnte...

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Jeder Mieter kann doch ein zusätzlich ein Balkonkraftwerk betreiben, ist völlig problemlos.

Sowohl technisch wie anmeldeseitig.

Anmelden muss der Anschlussinhaber. Dieser meldet jedes Balkonkraftwerk in Marktstammregister innerhalb der ersten 12 Monate als Erweiterung der bestehenden PV-Anlage an. Danach dann als neue, weitere Anlage.

Zu klären wäre nur, ob der Überschuss der einzelnen Balkonkraftwerke vergütet oder verrechnet wird.

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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6149
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Jeder Mieter kann doch ein zusätzlich ein Balkonkraftwerk betreiben, ist völlig problemlos.

Man kann doch nur ein Balkonkraftwerk pro Zähler vom Versorger anmelden. Die Mieter haben gar keinen Zähler vom Versorger. Das ist genauso, als würde ein Untermieter und ein Hauptmieter jeweils ein Balkonkraftwerk anmelden, die sich einen Zähler teilen. Geht m.W. nicht.

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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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@win Du kannst nur eine steckerfertige Solaranlage vereinfacht pro Netzbetreiber-Zähler anmelden.

Eine vereinfachte Anmeldung ist hier jedoch nicht erforderlich, da auf dem Zähler schon eine richtige PV Anlage angemeldet ist. Die Balkonkraftwerke der Mieter sind somit nur Anlagenerweiterungen.

Da diese sich auf der Mieterseite der Unterzähler befinden werden diese auch im Innenverhältnis richtig zählen, also vorrangig den Mieter entlasten. Im zweiten Schritt wird jedoch auch der Anschlussinhaber entlastet, durch weniger Bezug oder sogar eine höhere Einspeisevergütung.

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alter Hase
(@alter-hase)
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Kommt drauf an was der Vermieter anmeldet.  Der muss sein PV Anlage halt ordentlich anmelden. Da kann er auch 10x 800 W BKW anmelden. Wenn es ein vermietetes Mehrfamilienhaus ist, würde ich das machen. Die Kosten kann man an der Steuer absetzen, ggf. Was auf die Nebenkosten des Hauses rechnen.  Das ist was ganz anderes als wenn ich privat im eigenen Haus für mich alleine was mache. 

Veröffentlicht von: @jay

Ich hoffe, dein Vermieter hat sich vor dem Projekt wirklich GUT beraten lassen.

Und zwar bevor er die Zusammenlegung alle Zähler beauftragt.

Das sollte der Vermieter machen, das alles vorher mit jedem Mieter klären. Wer net mitmachen will, behält einfach seinen eigenen zähler und Stromvertrag.

Ich finde es gut wenn der Vermieter das Haus mit Solarstrom versorgt so gut es geht. Mieter und Vermieter werden profitieren.  Warum soll es Ärger geben, wenn jeder was spart ? 

Muss man aber bis zu Ende durchdenken, wie das alles laufen soll und wie das abgerechnet wird.

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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Win
 Win
(@win)
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Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Eine vereinfachte Anmeldung ist hier jedoch nicht erforderlich, da auf dem Zähler schon eine richtige PV Anlage angemeldet ist. Die Balkonkraftwerke der Mieter sind somit nur Anlagenerweiterungen.

Ok, dann wäre es eine Anlagenerweiterung des Vermieters und er müsste diese Erweiterung dann anmelden.

Ganz so einfach scheint das aber auch alles nicht zu sein, hier mal ein erster Artikel, den ich gefunden habe:

https://www.homeandsmart.de/pv-anlage-mit-balkonkraftwerk

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(@grumpy_badger)
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@win Laut dem Artikel ist das gerade möglich und einfach wie beschrieben. Die Balkonkraftwerke haben separate Wechselrichter und werden eben nicht an den bisherigen WR mit angeschlossen.

Da der TE schreibt, das die Anlage gerade im Aufbau ist gibt es auch kein Problem mit der EEG Umlage.

Eventuell wäre es nur von Vorteil, bei der Erstanmeldung direkt die 800W je Mieter mit anzumelden, auch wenn diese jetzt noch nicht vorhanden sind.

Richtig schön wäre es, die Balkonkraftwerke über den Vermieter gesamt zu beziehen, dann sehen die auch alle gleich aus.

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Win
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(@win)
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Beiträge: 6149
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Eventuell wäre es nur von Vorteil, bei der Erstanmeldung direkt die 800W je Mieter mit anzumelden, auch wenn diese jetzt noch nicht vorhanden sind.

Ja, so müsste man es machen, damit man später keine Probleme hat.

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