Ich habe was zusammen gesucht:
Teil 01:
3. REGELUNGEN ZUR VEREINFACHTEN FÖRDERUNG VON LUFT/LUFT-WÄRMEPUMPEN (Klimaanlage)
Die große Vielzahl möglicher Gerätekombinationen im Fördersegment „Luft/Luft-Wärmepumpen“ (genauer: Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen) lässt sich in der Geräteliste des BAFA kaum in übersichtlicher Form abbilden. Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, gelten von nun an die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW
(bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)
Single-Split-Geräte (1 Innengerät & 1 Außengerät)
• Die Geräteliste enthält Single-Split-Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ nachgewiesen wird. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden, siehe letzter Absatz „Hinweise zum Energielabel“.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der beabsichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
• Geräte-Kombinationen mit anderen (geringeren) Effizienz-Klassen als „A+++“ oder „A++“ im Energielabel sind nicht förderfähig!
Multi-Split-Geräte (mehrere Innengeräte & 1 Außengerät)
• Die Geräteliste enthält Multi-Split-Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ nachgewiesen wird kann. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden, siehe letzter Absatz „Hinweise zum Energielabel“.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der beabsichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
• Falls vor der energetischen Sanierung bereits Innengeräte vorhanden waren und diese weiterhin verwendet werden, müssen auch diese in der Gesamt-Kombination im Energielabel ersichtlich sein.
• Das Energielabel mit der gesamten Wärmepumpen-Kombinationsbezeichnung ist zum Antrag im BAFA-Portal hochzuladen.
• Geräte-Kombinationen mit anderen (geringeren) Effizienz-Klassen als „A+++“ oder „A++“ im Energielabel sind nicht förderfähig!
Teil 2:
- ANFORDERUNGEN AN ENERGIEVERBRAUCHS- UND EFFIZIENZANZEIGE SOWIE NETZDIENLICHKEIT
Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen die Wärmemengen gemessen werden.
Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Die netzdienliche Steuerbarkeit gilt ohne weiteren Nachweis als erfüllt, sofern förderfähige Wärmepumpen mindestens:
-
die unter Punkt 2.1 des aktuellen SG Ready Regulariums (V 2.0) festgelegten Anforderungen umsetzen können oder
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die in der VHP Ready 4.0 Spezifikation festgelegten Anforderungen umsetzen können oder
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über eine digitale Kommunikationsschnittstelle, bspw. gemäß VDE-AR-E 2829-6 / EN 50631, an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden können oder
-
die im FGK Status-Report 60 Version 2 festgelegten Anforderungen erfüllen.
In der folgenden Liste ist ersichtlich, inwiefern die gelisteten Wärmepumpen netzdienlich sind und über eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige (EE-Anzeige) verfügen.
Die optionale Verfügbarkeit bedeutet, dass ein zusätzliches Gerät installiert werden muss, welches auch in der Rechnung zum Verwendungsnachweis ersichtlich sein muss.
Bei Luft-Luft-Wärmepumpen kann zudem die optionale Netzdienlichkeit bedeuten, dass das auswählbare Außengerät nur in Verbindung mit einem geeigneten Innengerät netzdienlich ist.
Bei Wärmepumpen, die über keine eigene Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen und deren Nachrüstung nicht möglich ist, muss das Heizsystem mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet werden.
Teil 3:
4.1 Anlagen zur Wärmeerzeugung
Bei Errichtung von sowie Nachrüstung bestehender Anlagen mit Biomasseheizungen, Wärmepumpen,
Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen und/oder innovativer Heiztechnik zur
Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten
Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare
Energien beheizt werden (Förderrichtlinie BEG EM TMA Nummer 3.1).
Damit bleibt wohl alles beim alten. Es lohnt sich nicht, die Anlagen über eine Förderung laufen zu lassen, oder ?
Man kann was einbauen, das nicht direkt auf der Liste steht, dann muss das Innengerät aber ne sehr gute Effizenz-Klasse haben. Ausserdem muss das Innengerät auch "netzdienlich" sein.
Dann gibt es noch einen Punkt: Wenn ich Split-Klimaanlagen installiere und meine Ölheizung als Backup-System lasse, müssen die Split-Klimaanlagen (in Summe) 65 Prozent der Raumheizung abdecken.