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Balkonkraftwerk zusätzlich zu PV-Anlage betreiben. Was ist zu beachten?

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(@mobilsolar)
Batterielecker
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@halsbonbon: Im Referntenentwurf des Solarpaket 1, der bereits im Kabinett beschlossen worden ist, steht in Artikel 7, dass es zum 01. Januar 2023 in Kraft treten wird. Sobald es also im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird - vermutlich Ende 2023, Anfang 2024 - werden die Regelungen bereits ein Jahr lang gelten. Somit macht es Sinn, bereits jetzt zu fragen und darauf hinzuweisen.

Sonnige Grüße mobilsolar

Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.


   
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(@Anonym)
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Beigetreten: Vor 1 Sekunde
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Veröffentlicht von: @mobilsolar

Im Referntenentwurf des Solarpaket 1, der bereits im Kabinett beschlossen worden ist, steht in Artikel 7, dass es zum 01. Januar 2023 in Kraft treten wird. Sobald es also im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird - vermutlich Ende 2023, Anfang 2024 - werden die Regelungen bereits ein Jahr lang gelten.

Und was ist in diesem Entwurf genau in Bezug auf die 'vereinfachte Anlagenzusammenfassung' beschlossen worden ?

 

VG,

René


   
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(@mobilsolar)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Hi, sorry, ich werde dir jetzt nicht den Solarpakt 1 vorlesen 🙂

Den findest du unter Bundesregierung.de.

sonnige Grüße

mobilsolar

Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.


   
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(@Anonym)
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Veröffentlicht von: @mobilsolar

Hi, sorry, ich werde dir jetzt nicht den Solarpakt 1 vorlesen 🙂

Den findest du unter Bundesregierung.de.

sonnige Grüße

mobilsolar

Brauchst Du mir auch nicht vorlesen. Habe ich selber schon im Detail ausgiebig studiert.

 

Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat am 16.8.23 in Bezug auf BKW's im Solarpaket 1 folgendes erläutert (Fettschrift von mir ergänzt):

 

Balkon-PV-Anlagen sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll nicht dadurch behindert werden, dass zunächst ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Daher sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden. Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV mit dem Schukostecker zu ermöglichen. Die „Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) überarbeitet.

Um sicherzustellen, dass Balkonsolaranlagen z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer Aufdach-PV-Anlage nicht zu dem Überschreiten von Schwellenwerten für die Aufdach-PV-Anlage führen, wird eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.

Da steht nichts von unbürokratischen,zusätzlichen BKW bei selbst genutzten Einfamilienhäusern mit Altbestand-Aufdach-PV.

Oder hast Du andere Quellen?

VG,

René


   
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(@jake117)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 42
 

Moin,

ich habe jetzt mal den Vertragspartner angeschrieben. Mal sehen was er jetzt antworten wird.

 

LG

*Update*

Nachdem der Vertragspartner auf meine Mail nicht reagiert hatte, habe ich bei der tech. Hotline angerufen. Mir wurde klar zu verstehen gegeben das ich das BKW nur mit der Anmeldung im Marktstammdatenregister und mit der (schriftl.) Abnahme eines Elektrikers in Betrieb nehmen darf. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten von Jake117

Daikin ATXD35A/ARXD35A Splitklima


   
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(@solar2024)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 7
 

Bevor ich nochmals eine fast identisches Thema aufmache "PV-Anlage und BKW" würde ich das hier wieder aufleben lassen und fragen: was gibt es neues zu diesem Thema!

Bei mir ist es so:
1. wenn ich ein BKW einsetze, dann muss ich unterschreiben, das ich keine weiteren PV-Anlagen in Betrieb habe (zumindest die Stadt, bei der ich ein Fördergeld bekommen würde).

2. Man hat mir gesagt, dass ich nur innerhalb eines Jahres nach dem Anschluss meiner PV Anlage ohne Probleme ein BKW anschließen könnte. Ein Grund wäre, dass ich bei der alten Anlage 11 Cent bekomme und bei dem jetzigen BKW nur 8 Cent.

3. das ist die Momentane Aussage meines Netzbetreibers:
... so dass gewährleistet werden kann, dass beide Anlagen ordnungsgemäß abgerechnet werden...

Also 0,6W *5 Std*11Cent sind ca 33 Cent pro Tag und das an 220 Tagen wobei die Module noch eine Westausrichtung haben. Aber ich bekomme nur eine 11kW Ladestation, weil das Netz ausgereizt ist.

4. jetzt habe ich noch ein paar direktere Fragen bei meinem Netzbetreiber gestellt. Antwortzeiten können bis zu 2 Monaten dauern! Wegen Überlastung der Anfragen zu PV-Anlagen und BKWs.

Nur so zur Information.

Noch etwas:

5. Gerüchten nach müsste ich bei einer Erweiterung die neuen Komponente alle fest verkabeln und entsprechend

6. geht das nur mit einem Eliktriker

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Solar2024

   
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(@paddy72)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 604
 

Warum meldet man eigentlich nicht gleich ein paar PV-Module mehr an, als tatsächlich auf dem Dach sind - dann kann man später problemlos erweitern.

Das Mehr an PV kostet ja nicht? O.k. das gibts die unterschiedlichen Vergütungsmodelle je nach Größe der PV-Anlage, aber für die Abrechnung kommt es ja auf den tatsächlich erzeuten Strom an? 10 oder 20% mehr oder weniger würde ich da nicht so eng sehen 😉 


   
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