@blindwiderstand die haben das leider an die virtuelle Eigentümerversammlung gekoppelt, zu der es viele Einwände gibt.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Danke für die Info.
Habe den passenden Text dazu gefunden:
"Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"
Das wird wohl voraussichtlich noch länger dauern bis deswegen eine Erleichterung eintritt.
Eine Verrechnung 1 zu 1 wäre natürlich ideal. Die Amortisation beträgt dann ca. 2 Jahre. Aber da wird wohl nix von.
Man darf schon fast dankbar sein, das man für die eingespeiste Energie keine Strafe zahlen muss....
Wie teilen sich den die lieben Energieversorger die gratis Einspeisung der mini BKW gegenseitig auf. Eigentlich erzeugen diese ja weniger, aber Rechnen über den Zähler mehr ab.
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Eine Verrechnung 1 zu 1 wäre natürlich ideal. Die Amortisation beträgt dann ca. 2 Jahre. Aber da wird wohl nix von.
Naja, es gab vor gar nicht allzulanger Zeit mal den Vorstoß, dies auf EU-Ebene gesetzlich zu verankern, hier zu lesen auf Seite 78 im Absatz 11 des Artikels 15a:
Wenn ich das richtig sehe, wurde dieser Passus - wen wundert's - wieder gestrichen. Zumindest habe ich ihn in der aktellen Fassung, die am 19.04.2024 im EU Parlament diskuitert wurde, nicht mehr gefunden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_8756_2024_INIT
SolarPaket 1 ist im Bundestag durch, wurde angenommen
Wie teilen sich den die lieben Energieversorger die gratis Einspeisung der mini BKW gegenseitig auf. Eigentlich erzeugen diese ja weniger, aber Rechnen über den Zähler mehr ab.
Du kannst davon ausgehen, dass zu dem Zeiten zu denen Du zu viel produzierst es eher ein Überangebot gibt. Ein richtiger Gewinn ist das für die VNBs nicht. Da müsste man schon ein Smart Meter installieren und den eingespeisten Strom nach Börsenpreis abrechnen. Lohnt sich weder für Dich noch für die VNBs.
Installier doch einen Akku. Dann verschenkst Du nichts.
Hallo!
SolarPaket 1 ist im Bundestag durch, wurde angenommen
Und mit einer schönen Mehrheit noch dazu: mit 384 Stimmen, 200 Enthaltungen und 79 Gegenstimmen
Was mich persönlich am meisten davon betrifft ist der Teil: „...Regeln für Solaranlagen auf Äckern und Feldern werden abgebaut...“. Bin schon gespannt, ob ich jetzt ein paar Panels zwischen unsere Apfelbaüme stellen darf.
Viele Grüße
Maximilian
<a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">Bundesrat billigt Solarpaket I
Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.
na endlich!
Kleiner Witz am Rande:
mein persönliches Solarpaket 1 bekam ich per Zufall (so der Name der Spedition) 5 Tage nach Bestellung .
Und heute - nach einer Woche - kamen dann Solarpaket 2 und sogar Solarpaket 3 !!!
Die Montage der Tragschienen kann beginnen ...
Hat mal einer ausgerechnet, wie hoch der Beitrag der Klein-PV-Anlagen und BKW's an der Energiewende in % beträgt?
Auf jeden Fall macht es Spaß, dabei zu sein!!!
Allen frohes Schaffen!!!
beste Grüße und frohes Schaffen!
Peter
Wie teilen sich den die lieben Energieversorger die gratis Einspeisung der mini BKW gegenseitig auf. Eigentlich erzeugen diese ja weniger, aber Rechnen über den Zähler mehr ab.
Das bkw geht auf irgend einen Stromzähler. Der energieversorger dieses stromzählers bekommt den strom geschenkt. Jeder kann nen anderen versorger haben, da streitet sich niemand. Ich kenne einen fall, da gibt es einen unterzähler allgemeinstrom. Ein mieter zahlt also erst mal den gesamten allgemeinstrom und bekommt mit der jahresabrechnung den strom bezahlt, der auf die andere mietparteien geht. Das wäre was, wenn man im haus gemeinsam ein bkw betreiben würde. Das man das auf den allgemeinstrom klemmt. Wobei hier eine genaue abrechnung nicht geht, wegen saldieren geht das nicht. Und man kann auch nicht einfach messen, was das bkw erzeugt hat, denn es wird ja auch viel verschenkt. Das ist alles aber auch erbsenzählerei. Wenn man sonst keine probleme hat. Kommt halt drauf an, wie hoch der grundverbrauch allgemeinstrom ist. Viel macht das nicht, wegen paar euro sollte sich niemand aufregen.
Hat mal einer ausgerechnet, wie hoch der Beitrag der Klein-PV-Anlagen und BKW's an der Energiewende in % beträgt?
Der wird verschwindent gering sein. Aber immernoch so hoch, dass die stromversorgungsunternehmen die private stromerzeugung bekämpfen, wo sie nur können.
Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?
Ist das eigentlich Schwarzgeld wenn der Energieversorger den Strom den er von BKW kostenlosen bekommt und an anderen Kunden weiter verkauft.
@wihz @alter Hase
Ich hatte mehr die Gratis Energie, die der Energieerzeuger nicht bereitstellen muss, aber dennoch abrechnet im Auge.
-> Einspeisung der BKW = Spende für den Energieriesen
Also mal ganz ohne die Dimensionen richtig und vollkommen darzustellen und nur exemplarisch (soll ja keine Doktorarbeit werden).
Gehen wir mal von einem idealen und abgeschlossenen System aus mit einem "großen Erzeuger" Energie-Versorger und 10.000 Haushalten. Es werden 100.000 Leistungswerte erzeugt und auch von den Haushalten abgenommen. Wenn nun 1000 Haushalte ein BKW haben und 1 Leistungseinheiten einspeisen würden, dann würde der Erzeuger weniger bereitstellen müssen, aber dennoch bei den Haushalten die abgenommene Menge abrechnen ohne die gratis Einspeisung abzuziehen. Ich denke, die Fragestellung ist rüber gekommen?!
Oder einfach mal als Beispiel: Wenn nur 1 % der Haushalte ein BKW haben und nur pro Tag durchschnittlich ca. 0,5 kWh einspeisen...
Von welcher Menge Energie reden wir dann?
Wie hoch sind die zu vergütenden Kosten, wenn es eine einspeisende Anlage wäre?
Wie wird das bei den Energieversorgern berücksichtigt? Wird ein pauschaler Abschlag auf den Preis für die Kunden vorgenommen, weil die Kunden Energie gratis vom "Nachbar-BKW" bekommen und nicht vom Versorger, der diesen Teil trotzdem über den Zähler abrechnet?
Bevor jetzt jemand schnell sagt: ja, aber die Leistungsverluste....
Diese müsste der Versorger ja auch ins Netz schicken!
Vielleicht sollte das in einen neuen Thread....
Hmm, da könnte man auch über Quartier-Speicherlösungen nachdenken..... dann sind die dicken Leitungen für die Haushalte nicht ganz so wichtig.
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Ist das eigentlich Schwarzgeld wenn der Energieversorger den Strom den er von BKW kostenlosen bekommt und an anderen Kunden weiter verkauft.
Die Frage könnte sein: Muss ein Energieversorger die Leistung erzeugt haben (bzw. eingekauft haben), welche er in Rechnung stellt?
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
böser noch:
eine gefundene oder sich angeeignete Ware zu veräußern ohne den rechtmäßigen Eigentümer zu entschädigen und den erhaltenen Erlös einzubehalten nennt man ...
2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von ET340, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000