Also lies die VDE Regeln und erwarte nichts an Verbesserung! Außer 2000kWp an 800 W Wechselrichter
...
und im Markstammdatenregister steht bereits bei Prüfung durch den Netzbetreiber „Nicht vorgesehen“, da stand zuvor „geprüft“ oder „in Prüfung“
Ein zu prüfendes Netzanschlussbegehren hat wohl noch nie jemand für ein 600/800VA BKW stellen müssen?
SolarHeini
Ein zu prüfendes Netzanschlussbegehren hat wohl noch nie jemand für ein 600/800VA BKW stellen müssen?
Es geht aber nicht um ein Netzanschlussbegehren für ein BKW.
Es war bisher so, nach Anmeldung im Marktstammdatenregister das eine Prüfung (von was auch immer, wohl ob die Daten mit der Anmeldung beim Netzbetreiber vom Netzbetreiber übereinstimmen) vorgenommen werden musste. Dem entsprechend stand unter dem Reiter „In Prüfung“ oder halt „geprüft“, grün hinterlegt. Und in Anbetracht, dass der Gesetzgeber die Anmeldung beim Netzbetreiber abzuschaffen gedenkt, wurde bereits die Prüfung vom Netzbetreiber geändert. Den Reiter gibt es noch, allerdings grau hinterlegt mit dem Hinweis „Nicht vorgesehen“.
Die Anmeldung beim VNB fällt nicht weg, man nimmt sie nur nicht mehr selbst vor.
Die Prüfung, ob das Gemeldete zu den Anschlussbedingungen des VNB/VDE konform ist, wird weiter bestehen?
Der VNB wird nicht mehr prüfen, ob der richtige Zähler bereits vorhanden ist.
Der Betrieb soll sofort aufgenommen werden dürfen.
Man kann sich etwas schön trinken oder einfach absitzen, wenn das Pferd tot ist.
Die Anmeldung beim VNB fällt nicht weg, man nimmt sie nur nicht mehr selbst vor.
Ist ja dann keine Anmeldung, sondern eine "interner" Datenabgleich (Hmm, da müsste man doch zustimmen "DSGVO") - egal....
Kann man den das "alte" Kundenkonto beim VNB schließen lassen, da es dann wohl überflüssig ist. (hmm, ist auch wieder ein DSGVO Thema: Datenreduzierung und Löschung von nicht benötigten Daten - aber das ist was für ein anderes Forum 😉 )
Frage: Welche 2 Unterschiede zwischen Politik und Physik gibt es? Antwort: Physik ist immer so realistisch, aber berechenbar. Politik nicht!
Der nächste spannende Termin ist kommenden Woche am Freitag, oder?
Frage: Welche 2 Unterschiede zwischen Politik und Physik gibt es? Antwort: Physik ist immer so realistisch, aber berechenbar. Politik nicht!
Na,
evtl. gibt es ja morgen ( 22. April 2024 , 15.00 Uhr ) was neues.
Zumindest kann man wohl zuschauen 😉
( # www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2024/pm-240419-oepm-2204-klimaschutz-999200 )
( # www.bundestag.de/mediathek )
gRuss Ralf
Was für ein Monster
Ideale sind wie andere Sterne, für Menschen unerreichbar aber man kann sich sehr gut daran orientieren.
Zitat daraus auf Seite 5:
" Ein Steckersolargerät oder
mehrere Steckersolargeräte mit einer in-
stallierten Leistung von insgesamt bis zu
2 Kilowatt und einer Wechselrichterleis-
tung von insgesamt bis zu 800 Voltam-
pere, die hinter der Entnahmestelle eines
Letztverbrauchers betrieben werden und
der unentgeltlichen Abnahme zugeord-
net werden, können unter Einhaltung der
für die Ausführung eines Netzanschlus-
ses maßgeblichen Regelungen ange-
schlossen werden. Registrierungspflich-
ten nach der Marktstammdatenregister-
verordnung bleiben unberührt; zusätzli-
che gegenüber dem Netzbetreiber abzu-
gebende Meldungen von Anlagen nach
Satz 1 können nicht verlangt werden.“
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Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Ich denke mal, das geht diesen Monat nicht mehr durch, die Opposition hat sich wieder mal beschwert, es geht zu schnell. Auf der anderen Seite meckern sie es geht zu langsam, was denn nun. Das ganze Thema ist doch schon vom letzten Ostern...
800 VA und 2 kWp klingt schon mal gut. Bin gespannt was heute dabei herauskommt.
Leider habe ich zum Thema "WEG und Privilegierung" in diesem Entwurf nichts gefunden. Steht das woanders?
800 VA und 2 kWp klingt schon mal gut.Das stand doch von Anfang an drin und ist jetzt keine Neuerung.
Zitat daraus auf Seite 5:
" Ein Steckersolargerät oder
mehrere Steckersolargeräte mit einer in-
stallierten Leistung von insgesamt bis zu
2 Kilowatt und einer Wechselrichterleis-
tung von insgesamt bis zu 800 Voltam-
pere, “
Hi, das ist doch wieder sowas von daneben, Wie ist denn der Markt, durch die Anfangsregelung war die Begrenzung 600 VA, d.h. es sind und waren entsprechende Wechselrichter von 600 oder 2x300 verbaut, die die jetzt preiswert ihre 600-er nachrüsten wollen mit fast nichts mehr kostenden 300-er kommen schon über die Grenze nämlich auf 900, ergo, diese Regelung interessiert der Fuchs!
mfg, stocki
2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von ET340, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000
Die 960 Wp sind das Schreckgespenst aus der VDE-(Gerüchte-)Küche und hatten nie etwas mit dem Gesetzgebungsverfahren zu tun. Im Rahmen einer Normung für Steckersolargeräte möchte der VDE die Leistung der Module auf die WR-Leistung + 20 % begrenzen. Die Hintergründe dazu hat Andreas ja mal in einem Video aufgezeigt.
@blindwiderstand
Niemand hatte vor das in das Gesetz zu packen?
Das Gerücht geht um die Norm und die Zulässigkeit beim VNB, jene "maßgeblichen Regelungen für den Netzanschluss"
"... , können unter Einhaltung der
für die Ausführung eines Netzanschlusses
maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden."