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Themenstarter 2. November 2022 2:03
Immerhin.
Insbesondere das Ersatzvornahmerecht (Punkt 4 des Papiers) wird meiner Meinung nach "Energie erzeugen".
Mal sehen was daraus wird.
VG
Jürgen
2. November 2022 7:46
Braucht der Messstellenbetreiber mehr als einen Monat, darf man einen Elektriker rufen, der sicherlich noch schneller ist?!
Themenstarter 2. November 2022 12:29
Braucht der Messstellenbetreiber mehr als einen Monat, darf man einen Elektriker rufen, der sicherlich noch schneller ist?!
Da kann die Netzagentur aber nun wirklich nichts dran machen.
Es soll aber auch den Ein oder auch Anderen geben, der eine kleine Arbeit (nichts anderes ist die Installation eines Energymeters) kurzfristig erledigt bekommt, sogar von 'nem Elektrischen.
Ich finde das gesetzte Signal gut, bin aber auch zugegeben Berufsoptimist. 😉
VG
Jürgen