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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Bei mir läuft der vertrag von 01.01. Ein jahr. Die verträge, die nicht jahrsyncron laufen, die hatten vielleicht das glück, am märz oder april zu einem jetzt günstigeren anbieter wechseln zu können.

Ich kann das bis herbst entscheiden, ob ich bei unserem regionalen versorger bleibe. Habe das zurückliegend auch immer wieder mal geprüft, ob sich ein wechsel lohnt. Dasxwar  icht so. Nur wenn ich die willkommsrabatte rein gerecht habe, dann wäre es etwas günstiger gewesen. Dann muss man aber jedes jahr wechseln. Wegen paar euro. 

Der strompreis ist jetzt ja schon wieder bischen runter. Ich mach jetzt noch meine insel, meine prognose ist, dass ich 90 prozent strom selbst erzeugen kann. In zukunft wird es für mich keine hohe monatliche belastung mehr geben. 

Auch dass meine anlage komplett unabhängig vom netz funktioniert lässt mich ruhig in die zukunft blicken. Damit habe ich ein gutes stück unabhängigkeit.  

 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
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Veröffentlicht von: @alter-hase

Auch dass meine anlage komplett unabhängig vom netz funktioniert lässt mich ruhig in die zukunft blicken. Damit habe ich ein gutes stück unabhängigkeit.  

Wenn das Gesetz mit Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt nächste Woche im Bundestag durchgewunken wird, bleiben in Zukunft nur noch die nicht so effizienten Inselanlagen zur Erzielung einer größeren Unabhängigkeit von Strompreisen.

Ich hatte von der beabsichtigten Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt bei Anlagen bis 600 (800) Watt Einspeiseleistung diese Woche erfahren.

Nächste Woche wird der Entwurf dann im Bundestag zum Gesetz.

Ich frage mich, wie innerhalb von so kurzer Zeit eine Einflussnahme, Stellungnahme von Sachkundigen, Solarvereinen möglich sein soll?

Na vielleicht gibt es vom Bundesverfassungsgericht zu dieser Einschränkung der persönlichen Gestaltungsfreiheit bei den unbürokratischen Balkonsolaranlagen zukünftig noch ein Urteil.


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit deiner Inselanlage, die auch noch ohne 1-0-2 Umschalter betrieben wird, irgendwelchen Ärger bekommen könntest.

Der Argumentation (Stromanschluss -> Anmeldezwang für Inselanlagen) hatte ich auch schon glauben geschenkt und wurde eines besseren belehrt.

Heute würde ich erwidern, dass laut §5 MaStRV Abs 2 Punkt 1 die Registrierungspflicht entfällt, wenn die Anlagen weder mittelbar noch unmittelbar an das Stromnetz angeschlossen sind.

Das sehe ich auch so, sagte ja, dass ich die argumentation "stromanschluss" auch nicht für korrekt halte. Es sollte auch da keinen ärger geben. Ich mache trotzdem erst mal eine reine insel. Wenn ich gar keine netzverbindung habe, kann das auch jeder laie nachvollziehen, dass diese anlage nicht angemeldet werden muss. 

Eine automatische umschaltung netz-hybridwechselrichter ist auch leicht nachzurüsten. Kann ich ggf. Dann machen, wenn sich die lage beruhigt hat. 

Bis meine insel in betrieb geht, wird es herbst. Das erste material ist bestellt und auf dem weg zu mir. Ich mach ja alles selbst, hetze auch net .  Wichtig ist, dass es auf dem weg ist, es ist  nur noch einfe frage der zeit, bis es fertig ist. Es hat unheimlich zeit gekostet, zu entscheiden, was genau ich mache. Zuerst wollte ich auch eine nulleinspeisung machen. Habe ja auch schon hm600 bkw mit opendtu und home assistant. Die entwicklung guter hybridwechselrichter hat mich aber umschwenken lassen. Zumal ich das alles auch ohne netz betreiben kann. Jetzt, wo die entscheidung gefallen ist, ich erstes material bestellt habe, ist es auf dem weg. 

Ich habe mir auch ein angebot eingeholt, alles von einer firma zu kaufen, wegen dem mehrwertsteuererlass. Das rechnet sich nicht. Ich kaufe alles einzeln. Dachhaken, aluschinen, kleinteile, kabel, überspannungsschutz, trenner, sicherungen.  Da muss ich dann auch kein wisch ausfüllen, dass ich das für ne private photovoltaik anlage nutze. Die wollen teilweise die nummer vom melderegister. Ist dann auch noch günstiger. 

 

 

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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

@pv-fan Das geht nicht nächste Woche durch den Bundestag. Woher hast du die Info? Das ist erst der erste Gesetzesentwurf, da stehen noch einige Schritte an. Die 2kW finde ich ebenfalls merkwürdig. Ich werde beim BMWK anfragen, wo da der Sinn sein soll. Aber bitte nicht vergessen: Es geht hier nur um Steckersolargeräte und da sollten 2kW für die allermeisten Fälle ausreichen. Irgendwann sollte man sich dann auch einfach einen Elektriker holen, zumindest offiziell. Ich finde das nachvollziehbar. 

Was die Inselanlagen angeht: Ich habe das mit Staatssektretär Giegold besprochen und es ist bisher mehr oder weniger "ungeregelt". Wir waren erstmal der Meinung, dass es vielleicht auch erstmal besser so bleibt. Sobald man anfängt da Gesetze zu erlassen / Regelungen zu treffen: Wird es mit hoher Sicherheit komplizierter. Momentan läuft das eher "unter dem Radar" und vermutlich ist das auch sinnvoll. 

Viele Grüße
Andreas


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @pv-fan
Ich frage mich, wie innerhalb von so kurzer Zeit eine Einflussnahme, Stellungnahme von Sachkundigen, Solarvereinen möglich sein soll?
Kann ich Dir sagen: Gar nicht!

Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, ob es den Staat etwas angeht, was ich da auf dem Balkon oder Dach montiert habe. Das einzige, was ihn interessiert, ist das, was auf das öffentliche Netz eine (einspeisende) Wechselwirkung hat: Die Wechselrichter - aber auch nur die, die wie auch immer einspeisen.

Was die Observation per Satellit betrifft: Ist das überhaupt zulässig? Ich meine, mit einer Drohne darf ich privaten Grund ohne Erlaubnis ja auch nicht überfliegen und filmen. Und wenn die Kamera ganz weit weg ist, darf ich das? Ich kenne da das geltende Recht nicht.

Daniel

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Wenn das Gesetz mit Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt nächste Woche im Bundestag durchgewunken wird, bleiben in Zukunft nur noch die nicht so effizienten Inselanlagen zur Erzielung einer größeren Unabhängigkeit von Strompreisen.

Ich hatte von der beabsichtigten Modulleistungsbegrenzung auf 2000 Watt bei Anlagen bis 600 (800) Watt Einspeiseleistung diese Woche erfahren.

Ich interprtiere das so: man darf 1 wechselrichter 600 W mit einfacher anmeldung an das netz anschliessen. An dem wechselrichter sind üblicher weise an jeder 300 W seite ein 400 W solarpanel angeschlossen. Über lange strecken des jahres macht dieses panel aber keine 300 W . Deshalb kann man noch ein oder mehrere panel parallel auf den 300 W eingang des wechselrichters schalten. Bei 3 panel pro seite sind es 100 W, die jedes panel bringen muss, damit der 600 W wechselrichter seine volle leistung hat. Die panel sind jetzt auch preisgünstig, viele werden doppelte leistung an die wechselrichter anschliessen. 

Man könnte z.b. 2 panel in westausrichtung, 2 panel in südausrichtung und 2 panel in nordausrichtung anschliessen. So hätte man weite strecken des jahres und weite strecken des tages eine maximale auslastung des 600 W wechselrichters. 

Was die gefahr erhöht, dass es im sommer , wenn alle panel max leistung produzieren, zu einem schaden kommt. Der eingang des wechselrichters könnte so der überbelegung nicht stand halten. Oder panel gehen defekt und der strom der anderen panel lässt das defekte panel abbrennen. Deshalb die begrenzung der modulleistung auf 2.000 W . So meine vorstellung, warum es eine begrenzung gibt.

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 90
Themenstarter  

@drbacke Hallo Andreas, danke für deine Zeit und Mühe.

Der Entwurf mit Modulleistungsbegrenzung ist Teil des Solarpakets I:
Info vom BMWK zum Solarpaket I

Länder und Verbände haben nun noch Gelegenheit bis 05.07.2023 Stellungnahmen abzugeben.


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 90
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, ob es den Staat etwas angeht, was ich da auf dem Balkon oder Dach montiert habe. Das einzige, was ihn interessiert, ist das, was auf das öffentliche Netz eine (einspeisende) Wechselwirkung hat: Die Wechselrichter - aber auch nur die, die wie auch immer einspeisen.

Genau, die Wirkung auf das öffentliche Netz, das kann er regeln!


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Soll das noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen werden?


   
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 90
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@petrel Ja!


   
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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

@pv-fan Ja das stimmt, aber es geht danach nicht direkt in den Bundestag. Wäre mir zumindest neu. Wir haben intern noch etwas Streit über die Regelung. Christian Ofenheusle findet die 2kW komplett in Ordnung und ich persönlich sehe den Sinn nicht wirklich. In unserer Stellungnahme ans BMWK haben wir zumindest darum gebeten, die Einspeisewächter und auch Akkus zu bedenken und im PV Paket 2 dann entsprechende Regelungen zu treffen. Ich frage mich, ob das mit der Streichung der 2kW, nicht bereits gegessen wäre.
https://balkon.solar/news/2023/07/02/solarpaket-i-stellungnahme/

Meine Meinung zu den 2kW:
Die WR haben eine maximale Leistung und die muss man ja grundsätzlich einhalten. Ich sehe irgendwie nicht, wo die Regelung Vorteile bringen soll. Jede Einschränkung bringt meistens nur Stress mit sich und mir fehlt hier irgendwie eine sinnvolle Begründung. Aber ich diskutiere noch mit Christian, vielleicht sehe ich irgendeinen Punkt noch nicht. 
Es ist für mich etwas schwierig gegen meine eigenen Leute zu agieren, aber letztlich stehe ich im Zweifel hinter unserer Community hier und insbesondere hinter dem Forum. 
Gibt es denn wirklich Fälle in denen die 2kW überschritten werden? 

Viele Grüße
Andreas


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, ob es den Staat etwas angeht, was ich da auf dem Balkon oder Dach montiert habe. Das einzige, was ihn interessiert, ist das, was auf das öffentliche Netz eine (einspeisende) Wechselwirkung hat: Die Wechselrichter - aber auch nur die, die wie auch immer einspeisen.

Was die Observation per Satellit betrifft: Ist das überhaupt zulässig? Ich meine, mit einer Drohne darf ich privaten Grund ohne Erlaubnis ja auch nicht überfliegen und filmen. Und wenn die Kamera ganz weit weg ist, darf ich das? Ich kenne da das geltende Recht nicht.

Wie soll,wer auch immer, anhand eines Satellitenbildes bei google oder dem Landesvermessungsamtes einschätzen können das über 2kWh Modulleistung an einem BKW hängt?

Ich kann mir aktuell mein Dach mit 10 alten 200W Modulen bestücken und das sieht dann aus als hätte ich mein Dach "zugepflastert". In 5-10 Jahren wird es 600-800W Module geben. Dann kann ich mit vier Modulen 3200W erzeugen.

Ich kann und darf mir in meinem Garten so viele PV-Module oder alte Zimmertüren als Schattenspender hinstellen wir ich lustig bin. Entscheidend ist nur was WR-mäßig davon Netzrelevant verarbeitet wird.

Von kann man über den Passus der 2000W-Modulbeschränkung bei einem BKW nur den Kopf schütteln und das nicht ernst nehmen. Das ist weder kontrollier, noch sanktionierbar.

Aktuell sind übrigens der größte Teil der BKW's gar nicht angemeldet. Da greift man auch nicht ein und sanktioniert das. Geschweige denn das man zukünftig kontrolliert wie viel Modulleistung da dran hängt.

VG,

René 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @drbacke
Gibt es denn wirklich Fälle in denen die 2kW überschritten werden?
Mag jetzt etwas fiktiv sein, aber ich könnte mir vorstellen, daß es Leute gibt, die im Winter ein paar Module mehr dranhängen, um die Sonne besser auszuquetschen. Und im Mai und im Sommer die Zusatzmodule abtrennen, damit der µWR nicht überfordert wird. Oder, noch schlimmer, das mit einer Steuerung automatisch erledigen, daß zu jeder Tages- und Jahreszeit und bei (fast) jedem Wetter das Maximum herausgeholt wird.

Ob es solche Leute wirklich gibt, weiß ich nicht, aber vorstellen könnte ich mir so etwas (vielleicht in Zukunft) schon, auch wenn's eher die Ausnahme wäre. Deswegen schlüge ich die Tür nicht voreilig zu und verbarrikadierte sie mit einem 2 kWp-Riegel, sondern ließe das offen. Wer weiß, vielleicht kommen da ja noch manche Bastler auf schlaue Ideen, die möglicherweise in Zukunft noch ganz nützlich sein könnten. 😉

Daniel

 


   
pv-fan reacted
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @Anonym
Das ist weder kontrollier, noch sanktionierbar.
Kontrolliert dann der Schornsteinfeger. 😀

Ich halte auch nichts davon und halte das im Sinne der Energiewende für absolut kontraproduktiv. Alles, was sicherheitstechnisch relevant ist, sollte mit einer gewissen Vorsicht angefaßt werden, aber ansonsten möglichst alles erlauben, was denkbar ist. Wir brauchen schlaue Ideen und ausgebuffte Strategien. Irgendwelche unnötigen Verbote wirken da zu 100% nur kontraproduktiv. 🙁

Daniel


   
hombre viejo reacted
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(@pv-fan)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Veröffentlicht von: @drbacke

Gibt es denn wirklich Fälle in denen die 2kW überschritten werden? 

Aus meiner Sicht kann der Gesetzgeber den öffentlichen Bereich regeln. Wie du schon sagst, jede Einschränkung bringt irgendwie nur Stress. Mit 2 kW will er den privaten Bereich regeln.

Erstes Beispiel:
Will jemand aus uns nicht bekannten Gründen auf der Nordseite oder im Winter nennenswerte Erträge erwirtschaften, wird er vielleicht 4 oder wer weiß wieviel kW Modulleistung installieren wollen. Er wird sich ärgern, wenn der Gesetzgeber ihn durch nicht nachvollziehbare Beschränkungen von klimafreundlicher Stromproduktion abschneidet, obwohl er die Rückwirkung auf das Netz mit 600 Watt Einspeisebegrenzung einhält.

Zweites Beispiel:
Es gibt Kraftstromsteckdosen mit separater Zuleitung zum Zählerschrank und 16 A oder 32 A Absicherung. Im Zählerschrank kann ein Einspeisewächter sitzen, der per Powerline die Wechselrichter zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 600 (800) Watt bringt.

Drittes Beispiel:
Was unbürokratisch für Steckersolaranlagen möglich ist, kann bei festverdrahten Anlagen vom Netzbetreiber nicht verwehrt werden.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten 2 mal von pv-fan

   
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