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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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(@tobedefined)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 385
 

Finde die Stellungnahme des VDE zum Solarpaket auch sehr enttäuschend:
https://www.vde.com/resource/blob/2265978/54f81cb66940e0cb3d417120309aece2/02-2023-07-05-vde-zum-solarpaket-stellungnahme-data.pdf

Erstens wird an keiner Stelle erwähnt (was gerade eben nur den VDE betrifft), ob und wann nun Schukostecker erlaubt sein sollen. 

Zweitens sieht der VDE die Erhöhung auf 800VA auch wieder kritisch. 

 

Alle Prozesse beim VDE enden immer darin, dass doch eine Elektrofachkraft erforderlich ist (z.b. Austausch der Sicherung von 16A auf 13A). Es ist einfach lächerlich. 
Leider halten sich Kommunen mit ihren Förderprogrammen an diese Normvorgaben des VDE, obwohl diese keinen Gesetzescharakter haben.

 

 


   
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(@mischa)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 392
 

Der VDE empfiehlt ja zum Glück nur...

Aus diesem Grund hoffe ich, das im Gesetz die 800W frei gegeben werden. Und das mit den Schwelbränden, in ganz Europa sind die 800Watt frei gegeben, haben die Europäischen Ländern eine viel bessere Hausinstallation als wir? Bestimmt nicht.

Die Einwände des VDE sind nicht unbegründet, bei der Installation eines BKW mit 800W fließen immerhin im günstigsten Fall fast 4A mehr in der Leitung, so das die Sicherung mit ihre 1,2fachen Trägheit dann erst bei 24A auslösen kann. Diese Info gehört in die Beschreibung bei jedem Microwechselrichters.

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 167
 

Veröffentlicht von: @mischa

... haben die Europäischen Ländern eine viel bessere Hausinstallation als wir? Bestimmt nicht.

Holger Laudeley hat mal erzählt, dass bestimmte Leitungen im EU-Ausland in 2,5 statt wie in D in 1,5 mm2 ausgeführt sind.

Das wäre schon ein signifikanter Unterschied und eine Erklärung für die unterschiedlichen Leistungsgrenzen.

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 8 Monaten von uwest

   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Auch mit nur 600VA Einspeiseleistung könnte man sehr rentabel unterwegs sein.
Wenn man verbrauchsgesteuert bis zu 600VA in sein Hausnetz einspeisen darf.
Dazu braucht man Speicher und mehr als 2kWp.
Beides soll es dann nicht geben?


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 884
 

Genau aus diesem Grund ist beides wohl ab 1.1. nicht mehr so einfach.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Genau aus diesem Grund ist beides wohl ab 1.1. nicht mehr so einfach.

Gemeint ist doch rückwirkend seit dem 1.1.2023?

 


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

In der Stellungnahme ist der VDE zumindest gegen die 2kWp Grenze:

Vorschlag/Änderungsformulierung
Streichen der zusätzlichen Leistungsgrenze von 2 Kilowatt, da die PV-Modulleistung für den
Netzanschluss durch die Begrenzung der Wechselrichterleistung auf 800 Voltampere bereits
ausreichend geregelt ist.

 

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @petrel

In der Stellungnahme ist der VDE zumindest gegen die 2kWp Grenze:

Vorschlag/Änderungsformulierung
Streichen der zusätzlichen Leistungsgrenze von 2 Kilowatt, da die PV-Modulleistung für den
Netzanschluss durch die Begrenzung der Wechselrichterleistung auf 800 Voltampere bereits
ausreichend geregelt ist.

Die Interessengruppen wollen auch nicht mit der Tür ins Haus fallen.
Abwechselnd sähen sie Euphorie und Peitsche.
Viele Interessen, ein Ziel.
Der VDE war auch mal für 800VA…

 


   
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(@telekatz)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 36
 

@petrel 

Du musst die Stellungsnahme genauer lesen. Die Stellungsname des VDE gibt es nicht. Das sind zwei Stellungsnahmen von verschiedenen Fraktionen des VDE.

Die einen (VDE FNN) findet 800 VA toll ,die Beschränkung auf 2 kWp überflüssig und sprechen sich auch nicht gegen den Schukostecker aus.

Die anderen (DKE) finden die Erweiterung auf 800 VA nicht nachvollziehbar und möchten weiterhin 600 VA, haben nichts gegen 2 kWp und fordern weiterhin, dass der Anschluss nicht über eine haushaltsübliche Steckvorrichtung erfolgen darf.

Beim VDE weiß die linke Hand halt auch nicht, was die rechte so an Vorschlägen für Balkonkraftwerke macht.


   
Win reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Balkonkraftwerke - Ich hab keinen Bock mehr den MEDIEN ROTZ zu korrigieren!!! - YouTube

Das neueste Video von Andreas gibt mir zu denken.
Viele Kommentare sind für mich etwas seltsam, weil sie die Idee negieren oder von einem fundierten Unverständnis zeugen.
Die Modifikation des Einspeisestromkreises wird dort angepriesen (LS Tausch).
Aus meiner Sicht ist das kein PlugAndPlay, viel schlimmer:
Erneut Zusatzkosten und ein ganz bestimmter Einspeisestromkreis mit Attest. 
Nach der Wechselrichterleistung anstatt der Einspeiseleistung(z.T.), dem Ausschluss von Speicher und der Modulleistungsbegrenzung kommt dann auch das AUS für den Schukostecker.
Wenn das an einem bestimmten Stromkreis und Anschluss zu betreiben ist, muss verhindert sein, dass man es beliebig einstecken kann >> Einspeisesteckdose.

An eine differenzierte Norm für 600 und 800VA will ich nicht so recht glauben. 😪 An Interessenkonflikte der Gremien schon eher ...

SolarHeini


   
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BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Wechselrichterleistung anstatt der Einspeiseleistung(z.T.),

Was zT?

zum Teil

oder zur Zeit?


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @baummitschatten

Veröffentlicht von: @solarheini

Wechselrichterleistung anstatt der Einspeiseleistung(z.T.),

Was zT?

zum Teil

oder zur Zeit?


Bei manchen VNBs werden z.Zt. gedrosselte Wechselrichter akzeptiert.
Das schiere Vermögen spielt z.T. keine Rolle.

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Kinners, nun laßt die Leute doch erst mal ihre Arbeit machen. Hinterher kann man sich immer noch aufregen, daß man jetzt notgedrungen eine Inselanlage bauen muß (bis auch das irgendwann noch verboten wird).

Daniel


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Kinners, nun laßt die Leute doch erst mal ihre Arbeit machen. Hinterher kann man sich immer noch aufregen, daß man jetzt notgedrungen eine Inselanlage bauen muß (bis auch das irgendwann noch verboten wird).

Daniel

Wann genau haben sie mit der Arbeit angefangen, ihre Position publik gemacht?
Wir sind auch soweit unter uns, das kann sie dann doch bei der Arbeit nicht stören.
Hinterher will es dann keiner gewesen sein und so sollte das nicht funktionieren.

Ist die Insel denn überhaupt erlaubt? Die Kombi aus beidem sicher nicht?
( Ich erwarte jetzt BITTE keine Antwort, den Sch... hatten wir zur Genüge 🙄 )

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 8 Monaten 2 mal von SolarHeini

   
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BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
 

Bei mir steht nur

Anzahl der Einheiten/Module [Stück]
Nennleistung der gesamten Anlage in [W]
Zählernummer Ihres Stromzählers

Nennleistung wäre dann 600 W, so oder so, 3 30kW PhasenWR auf 600 gedrosselt.

Wechselrichter ist Teil der gesammten Anlage

 

Im Nachbardort verzichtet mann (muss man) auf z.B. Einspeisevergütung, bei mir gibts die. In jedem Antrag steht was anderes. Man kann auch nix rausstreichen


   
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