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Umsatzsteuer / Einkommensteuer

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profantus
(@profantus)
Mitglied
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Beiträge: 1198
Themenstarter  

Umsatzsteuer

  • Nach Anmeldung beim Finanzamt muss ich Umsatzsteuer für den Strom entrichten der durch meine PV Anlage erzeugt wird. Die Umsatzsteuer muss auf die Einspeisevergütung entrichtet werden.

  • Für den Eigenverbrauch muss auch Umsatzsteuer entrichtet werden. Die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch wird aus dem Preis pro kWh aus meine Einspeisetarif (Netto) berechnet.

  • Die Umsatzsteuer für den Kauf / Installation der PV Anlage kann ich geltend machen und bekomme diese zurück.

  • Will ich die Umsatzsteuer loswerden muss ich in die Kleinunternehmerregelung wechseln.

  • Ich kann auch erst als Unternehmer (Regelbesteuerung) tätig sein und nach Ablauf von 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung wechseln.
  • Fragen

  • Stimmt das so?

  • Kann ich die Umsatzsteuer für die PV Anlage auch rückwirkend geltende mach? Heißt ich installiere die Anlage in 2022. Melde die erst 2023 an. Bekomme ich die komplette Umsatzsteuer dann zurück aus 2022?

  • Macht es Sinn/ kann ich vor der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber mein Gewerbe beim Finanzamt anmelden um möglichst früh von der Rückzahlung der Umsatzsteuer zu profitieren?
  • Einkommensteuer

  • Für die Einkommensteuer muss ich meine Gewinne aus dem Stromverkauf (Einspeisevergütung) versteuern.

  • Auch der Eigenverbrauch wird versteuert in Höhe der Einspeisevergütung.

  • Ich kann die Installationskosten der Anlage (Abschreibung über 20 Jahre) + jährliche Kosten geltend machen.

  • Möchte ich von der Einkommenssteuer befreit werden muss ich Liebhaberei nachweisen.
  • Fragen

  • Stimmt das so?
  • HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


       
    Zitat
    Mnyut
    (@mnyut)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 301
     

    Du wirst vermutlich Istversteuerung machen, also die "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten": wenn Geld geflossen ist, nicht nach Leistungsdatum. Also mit dem bezahlen warten bis das Gewerbe angemeldet ist. Du kannst das Gewerbe auch rückwirkend anmelden.

    Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
    — Andreas Schmitz, 31.07.2022


       
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    profantus
    (@profantus)
    Mitglied
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 1198
    Themenstarter  

    Mit Gewerbeanmelden meinst du die Anmeldung beim Finanzamt? Ein offizielles Gewerbe möchte ich ja nicht anmelden.
    Heißt, da jetzt schon die ersten Rechnungen bezahlt sind, Anmeldung beim Finanzamt rückwirkend machen?

    Danke
    Markus

    HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


       
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    Mnyut
    (@mnyut)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 301
     

    Gewerbe meldest du auf dem Rathaus an, das Finanzamt meldet sich dann schon bei dir.
    Das Finanzamt bietet Sprechstunden an, die dürfen zwar keine Steuerberatung machen, haben trotzdem eine umfassende Hinweis- oder Beratungspflicht. Die Qualität dieser Beratung ist aber sehr unterschiedlich, bei uns auf dem Land ist sie sehr gut und bei speziellen Fragen bekommt man auch direkt vom Sachbearbeiter die Antwort, was vorteilhaft ist, da es dann später keine Rückfragen mehr gibt.

    Die IHK bietet auch Beratung für die Gründung eines Gewerbes an.

    Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
    — Andreas Schmitz, 31.07.2022


       
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    Eclipse
    (@eclipse)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 990
     

    Gewerbeanmeldung auf dem Rathaus muß meines Wissens nicht sein.
    Du willst ja nicht als Unternehmer auftreten und den Strom oder irgendwelche Leistungen an Dritte (außer dem Netzbetreiber) verkaufen oder?
    Die Gemeinde will dann meistens auch Statistiken, Entsorgungsgebühren etc. für dein Unternehmen, also viel zu viel Aufwand, Kosten und Bürokratie.

    Es gibt dazu ein Urteil vom BGH VIII ZR 121/12 vom 09.01.2013.
    Soweit ich das Urteil verstanden habe gilt der private Stromerzeuger nach dem Urteil weiterhin als Verbraucher (der ein Widerrufsrecht hat) und nicht als Gewerbetreibender.

    Meines Wissens ist somit nur eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt nötig, damit die Finanzer zu ihrer Kohle kommen, bzw. der PV-Betreiber zu seiner Umsatzsteuer-Rückerstattung. Mr. Green

    Herzliche Grüße

    Eclipse

    Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

    Installation:
    Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
    Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
    Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
    31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
    Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
    Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
    100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


       
    AntwortZitat
    Mnyut
    (@mnyut)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 301
     

    Die Gemeinde will dann meistens auch Statistiken, Entsorgungsgebühren etc. für dein Unternehmen, also viel zu viel Aufwand, Kosten und Bürokratie.

    Von mir in 21 Jahren nicht, nur Gewerbesteuer Mr. Green .
    Für das Finanzamt natürlich Steuererklärungen und die IHK ihren Gegenleistungsfreien Beitrag Roll .

    Meines Wissens ist somit nur eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt nötig, damit die Finanzer zu ihrer Kohle kommen, bzw. der PV-Betreiber zu seiner Umsatzsteuer-Rückerstattung.

    Das wäre natürlich schön wenn es für PV dafür eine Erleichterung/Vereinfachung gibt.

    Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
    — Andreas Schmitz, 31.07.2022


       
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    Eclipse
    (@eclipse)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 990
     

    Von mir in 21 Jahren nicht, nur Gewerbesteuer Mr. Green .
    Für das Finanzamt natürlich Steuererklärungen und die IHK ihren Gegenleistungsfreien Beitrag Roll .

    Um die Steuererklärungen kommen wir leider nicht rum. 🙁

    Aber den ganzen anderen Aufwand können wir uns sparen nach dem Anerkenntnisurteil des BGH.
    Hier laufen Steuerrecht und Privatrecht auseinander schreibt der Autor meiner Photovoltaik Fibel.
    Steuerlich ist der Photovoltaikbetreiber Unternehmer privatrechtlich ist er weiterhin Verbraucher und muß daher kein Gewerbe auf dem Rathaus anmelden.

    Leider hat es das Urteil für dich vor 21 Jahren noch nicht gegeben.

    Herzliche Grüße

    Eclipse

    Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

    Installation:
    Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
    Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
    Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
    31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
    Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
    Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
    100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


       
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    Mnyut
    (@mnyut)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 301
     

    Bin nicht wegen PV selbstständig. Aber ja, damals war es noch schwieriger.

    Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
    — Andreas Schmitz, 31.07.2022


       
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    (@marsol)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 59
     

    Mir stellen sich ähnliche bzw. die gleichen Fragen.

    Danke dafür, dass es hier schön übersichtlich zusammengefasst wurde. :thumbup:

    Vom Grundsatz her habe ich es auch so verstanden.

    Meine zusätzliche Fragen:

  • Kann für die Erstattung jeder Beleg eingereicht werden welcher im Zusammenhang mit dem Bau der PV zusammenhängt? Speziell geht es mir zum einen um die Rechnung vom Zählerschrankwechsel und zum anderen hab ich natürlich einige Rechnungen von Kleinstmaterialien (DIY-Anlage). z. B. 100ER Packungen Schrauben, davon werd ich sicherlich nicht alle verbrauchen. Muss ich die einzelhaft abrechnen oder wie funktioniert das?

  • Das Trapezblech für den Carport als Unterkonstruktion kann ich wahrscheinlich nicht abrechnen? :clap:

  • Problem: ich habe weder etwas beim Fa angemeldet, noch ein Gewerbe beantragt. Die Anschaffungen für den Aufbau habe ich aber bereits getätigt. Wechselrichter, Module, Unterkonstruktionen sind bereits im Laufe der letzten Wochen gekauft. Kann ich die USt. noch zurückfordern oder ist der Zug abgefahren?
  • Viele Grüße
    Mark


       
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    profantus
    (@profantus)
    Mitglied
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 1198
    Themenstarter  

    Ich habe heute mal beim Finanzamt angerufen.

    Die Anmeldung beim Finanzamt muss spätesten mit der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber erfolgen.
    Alle Rechnungen für die Anlage müssen auf das Unternehmen / Person ausgestellt sein für die beim Finanzamt das Gewerbe gemeldet wird.
    Mit der Anmeldung müssen auch alle Rechnungen eingereicht werden.
    Mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung bekommt man dann die entrichtete Umsatzsteuer zurück.

    Soweit zu dem was das Finanzamt gesagt hat. Mal sehen ob das bei der Anmeldung auch noch alles stimmt :D.

    HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


       
    AntwortZitat
    Eclipse
    (@eclipse)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 990
     

    Meine zusätzliche Fragen:

  • Kann für die Erstattung jeder Beleg eingereicht werden welcher im Zusammenhang mit dem Bau der PV zusammenhängt? Speziell geht es mir zum einen um die Rechnung vom Zählerschrankwechsel und zum anderen hab ich natürlich einige Rechnungen von Kleinstmaterialien (DIY-Anlage). z. B. 100ER Packungen Schrauben, davon werd ich sicherlich nicht alle verbrauchen. Muss ich die einzelhaft abrechnen oder wie funktioniert das?

  • Das Trapezblech für den Carport als Unterkonstruktion kann ich wahrscheinlich nicht abrechnen? :clap:

  • Problem: ich habe weder etwas beim Fa angemeldet, noch ein Gewerbe beantragt. Die Anschaffungen für den Aufbau habe ich aber bereits getätigt. Wechselrichter, Module, Unterkonstruktionen sind bereits im Laufe der letzten Wochen gekauft. Kann ich die USt. noch zurückfordern oder ist der Zug abgefahren?
  • Hallo Mark,

    Die Fragen, die du stellst gehen in Richtung einer Steuerberatung, dass dürfen nur zugelassene Fachkräfte (Steuerberatende) machen. (Wieder mal so ne Bürokratie Sache Roll )
    Daher von mir nur allgemeine Empfehlungen.

  • Alle Belege einreichen, die Im Zusammenhang mit der Erreichtung stehen, es wird meistens eh was rausgestrichen.

  • Wenn du das Trapezblech gut begründen kannst, dass es für die Errichtung notwendig war, sollte zumindest die Märchensteuer zurückfließen.

  • Die Anmeldung beim FA ist Pflicht, ansonsten bekommst du nix zurück, aber du kannst auch rückwirkend anmelden bzw. Investition vor Gründung nutzen, aber das soll dir wirklich Steuerberatende (Scheiss Gendern, klappt nie richtig :crazy: ) erklären, was da besser ist.
  • Herzliche Grüße

    Eclipse

    Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

    Installation:
    Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
    Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
    Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
    31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
    Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
    Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
    100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


       
    AntwortZitat
    Umsatzsteuer / Eink...
     
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