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Du wirst vermutlich Istversteuerung machen, also die "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten": wenn Geld geflossen ist, nicht nach Leistungsdatum. Also mit dem bezahlen warten bis das Gewerbe angemeldet ist. Du kannst das Gewerbe auch rückwirkend anmelden.
Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022
Mit Gewerbeanmelden meinst du die Anmeldung beim Finanzamt? Ein offizielles Gewerbe möchte ich ja nicht anmelden.
Heißt, da jetzt schon die ersten Rechnungen bezahlt sind, Anmeldung beim Finanzamt rückwirkend machen?
Danke
Markus
Gewerbe meldest du auf dem Rathaus an, das Finanzamt meldet sich dann schon bei dir.
Das Finanzamt bietet Sprechstunden an, die dürfen zwar keine Steuerberatung machen, haben trotzdem eine umfassende Hinweis- oder Beratungspflicht. Die Qualität dieser Beratung ist aber sehr unterschiedlich, bei uns auf dem Land ist sie sehr gut und bei speziellen Fragen bekommt man auch direkt vom Sachbearbeiter die Antwort, was vorteilhaft ist, da es dann später keine Rückfragen mehr gibt.
Die IHK bietet auch Beratung für die Gründung eines Gewerbes an.
Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022
Gewerbeanmeldung auf dem Rathaus muß meines Wissens nicht sein.
Du willst ja nicht als Unternehmer auftreten und den Strom oder irgendwelche Leistungen an Dritte (außer dem Netzbetreiber) verkaufen oder?
Die Gemeinde will dann meistens auch Statistiken, Entsorgungsgebühren etc. für dein Unternehmen, also viel zu viel Aufwand, Kosten und Bürokratie.
Es gibt dazu ein Urteil vom BGH VIII ZR 121/12 vom 09.01.2013.
Soweit ich das Urteil verstanden habe gilt der private Stromerzeuger nach dem Urteil weiterhin als Verbraucher (der ein Widerrufsrecht hat) und nicht als Gewerbetreibender.
Meines Wissens ist somit nur eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt nötig, damit die Finanzer zu ihrer Kohle kommen, bzw. der PV-Betreiber zu seiner Umsatzsteuer-Rückerstattung.
Herzliche Grüße
Eclipse
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂
Die Gemeinde will dann meistens auch Statistiken, Entsorgungsgebühren etc. für dein Unternehmen, also viel zu viel Aufwand, Kosten und Bürokratie.
Von mir in 21 Jahren nicht, nur Gewerbesteuer .
Für das Finanzamt natürlich Steuererklärungen und die IHK ihren Gegenleistungsfreien Beitrag .
Meines Wissens ist somit nur eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt nötig, damit die Finanzer zu ihrer Kohle kommen, bzw. der PV-Betreiber zu seiner Umsatzsteuer-Rückerstattung.
Das wäre natürlich schön wenn es für PV dafür eine Erleichterung/Vereinfachung gibt.
Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022
Von mir in 21 Jahren nicht, nur Gewerbesteuer .
Für das Finanzamt natürlich Steuererklärungen und die IHK ihren Gegenleistungsfreien Beitrag .
Um die Steuererklärungen kommen wir leider nicht rum. 🙁
Aber den ganzen anderen Aufwand können wir uns sparen nach dem Anerkenntnisurteil des BGH.
Hier laufen Steuerrecht und Privatrecht auseinander schreibt der Autor meiner Photovoltaik Fibel.
Steuerlich ist der Photovoltaikbetreiber Unternehmer privatrechtlich ist er weiterhin Verbraucher und muß daher kein Gewerbe auf dem Rathaus anmelden.
Leider hat es das Urteil für dich vor 21 Jahren noch nicht gegeben.
Herzliche Grüße
Eclipse
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Bin nicht wegen PV selbstständig. Aber ja, damals war es noch schwieriger.
Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022
Mir stellen sich ähnliche bzw. die gleichen Fragen.
Danke dafür, dass es hier schön übersichtlich zusammengefasst wurde. :thumbup:
Vom Grundsatz her habe ich es auch so verstanden.
Meine zusätzliche Fragen:
Viele Grüße
Mark
Ich habe heute mal beim Finanzamt angerufen.
Die Anmeldung beim Finanzamt muss spätesten mit der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber erfolgen.
Alle Rechnungen für die Anlage müssen auf das Unternehmen / Person ausgestellt sein für die beim Finanzamt das Gewerbe gemeldet wird.
Mit der Anmeldung müssen auch alle Rechnungen eingereicht werden.
Mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung bekommt man dann die entrichtete Umsatzsteuer zurück.
Soweit zu dem was das Finanzamt gesagt hat. Mal sehen ob das bei der Anmeldung auch noch alles stimmt :D.
Meine zusätzliche Fragen:
Kann für die Erstattung jeder Beleg eingereicht werden welcher im Zusammenhang mit dem Bau der PV zusammenhängt? Speziell geht es mir zum einen um die Rechnung vom Zählerschrankwechsel und zum anderen hab ich natürlich einige Rechnungen von Kleinstmaterialien (DIY-Anlage). z. B. 100ER Packungen Schrauben, davon werd ich sicherlich nicht alle verbrauchen. Muss ich die einzelhaft abrechnen oder wie funktioniert das?
Das Trapezblech für den Carport als Unterkonstruktion kann ich wahrscheinlich nicht abrechnen? :clap:
Problem: ich habe weder etwas beim Fa angemeldet, noch ein Gewerbe beantragt. Die Anschaffungen für den Aufbau habe ich aber bereits getätigt. Wechselrichter, Module, Unterkonstruktionen sind bereits im Laufe der letzten Wochen gekauft. Kann ich die USt. noch zurückfordern oder ist der Zug abgefahren?
Hallo Mark,
Die Fragen, die du stellst gehen in Richtung einer Steuerberatung, dass dürfen nur zugelassene Fachkräfte (Steuerberatende) machen. (Wieder mal so ne Bürokratie Sache )
Daher von mir nur allgemeine Empfehlungen.
Herzliche Grüße
Eclipse
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100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂