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Termine zwischen Abgabe von F1,3,4 und F8,9 Formularen

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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Themenstarter  

In letzter Zeit hört man ja einige Horrorgeschichten von Busgeldern wegen zu früh in Betrieb genommener PV Anlagen. Der Netzbetreiber weis ja die wirkliche Inbetriebnahme nicht sofern er zu diesem Datum nicht zufällig den Zähler abliest. Er geht deshalb nach Posteingang vom Anmeldeformular zur Verträglichkeitsprüfung F1 und des Inbetriebnahmeprotokolls F8 welches auf keinen Fall mehr gleichzeitig abgegeben werden darf. Irgendwas habe ich gehört, daß es bei Anlagen bis 30kVA 4 Wochen nach Abgabe von F1 eine Genehmigungsfitkion gibt und das Teil in Betrieb gehen kann. Auf  eine frühere Netzverträglichkeitsprüfung mache ich mir keine Hoffnung, da man im MaStR auch für meinen Netzbetreiber sieht, daß eine Prüfung noch immer mindestens ein halbes Jahr dauert.

Leider habe ich schon im Jan/Feb den aktuellen Degressionsschritt verbummelt owbohl die Anlage am Start wäre. In welchem Fall muß man momentan wie lange Warten um kein Bußgeld zu riskieren? Zweirichtungszähler ist in diesem Falle schon vorhanden und der Netzbetreiber müsste nach Montage des SPD und SLS nur noch neu plombieren.

Dieses Thema wurde geändert Vor 4 Wochen von Janvi

   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @janvi

In letzter Zeit hört man ja einige Horrorgeschichten von Busgeldern wegen zu früh in Betrieb genommener PV Anlagen.

Ach, hört man das? Hast du mal einige links, wo man die Geschichten nachlesen kann? 

Oliver


   
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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 632
 

Veröffentlicht von: @janvi

vom Anmeldeformular zur Verträglichkeitsprüfung F1 und des Inbetriebnahmeprotokolls F8

Also diese Formulare kann man meines Wissens ja nicht selbst ausfüllen, sondern das muss ein Elektriker machen, der im Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers eingetragen ist. Und der wird das ja hoffentlich nicht zum ersten mal machen, sondern um diese Regelungen wissen, und einen entsprechend darauf hinweisen.

Und Horrorgeschichten - naja, also wenn ich mir überlege, was eine 15 kWp PV-Anlage incl. Installation kostet, dann würden mich da 150€ Strafe nicht großartig jucken. Das ist ein vergleichsweise kleiner Betrag, der geht quasi im Rauschen unter. Zahlen und gut ist. Vielleicht rentiert es sich sogar, das Ding früher als erlaubt einzuschalten, weil man ja immerhin dann einen Monat früher seinen Eigenbedarf mit PV-Strom decken kann.

 


   
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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 60
Themenstarter  

Alleine für das Inbetriebnahmeprotokoll F8 braucht man einen eingetragenen Installateuer. Auf allen anderen Formularen ist die Angabe der Installateurnummer optional und man kann auch als Betreiber unterschreiben. Abgesehen davon, halten sich einige Netzbetreiber daran nicht, weil sich überhaupt nur eingetragene Installateuere für den Online Prozess einloggen können. In diesem Fall kann man aber die Formulare auf Papier verschicken. Wenn diese nicht bearbeitet werden scheint es mir das Problem des Netzubetreibers. Für Installateure scheint diese Regelung auch neu zu sein nachdem es letztes Jahr praktisch keinen Vollzug der Bußgelder gegeben hat. In meinem Fall habe ich eine Volleinspeisung anzumelden die deutlich größer als 15kWp ist. Wenn du dafür bezahlen möchtest - gerne. Für 150 Euro montiere ich bei mir lieber 3 zusätzliche Module.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen 2 mal von Janvi

   
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 Rumo
(@rumo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Soweit ich das Verstanden habe, geht es da um Kenntnis der Veräußerungsform (Überschuss, Volleinspeiser, Direktvermakter usw.) des eingepeisten Stromes beim VNB. Hierfür ist die Inbetriebnahme nicht entscheidend und hat auch nichts mit den Formularen zu tun, wenn ich EEG 2023 § 21c Absatz 1 richtig interpretiere.


   
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(@mobilsolar)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 264
 

@janvi warum erinnert mich das an die Vogelspinne in der Yuccapalme und die Betäubungsgasüberfälle nächtigender Wohnmobilfahrer? Ach ja, Bullshit von KI aufbereitet ...

Ross und Reiter, also wer hat wieviel bezahlen müssen?

sonnige Grüße mobilsolar 

 

Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.


   
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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 60
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Richtig, es geht um die Veräusserungsform welche aber mit Formular "F9 Erstzuordnung der Vermarktungsform bei Neu und Bestandsanlagen" beim Netzbetreiber angemeldet werden sollte. Das sind keine geraden 4 Wochen, weil die Veräusserungsform immer nur ab 1. des Monats berücksichtigt wird. Hier ein Kommentar ohne KI dazu von RA Dr. Thomas Binder.

Die andere Sache ist Prüfung der Netzverträglichkeit für welche ein Abstand von absoluten 4 Wochen bis zum Inbetriebnahmeformular F8 gilt wo dann eine Genehmigung angenommen werden kann.

 

 

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen von Janvi

   
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 Rumo
(@rumo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ich glaube, da muss man auseinanderklamüsern, was das rechtliche notwendige ist und was du tun kannst. Du musst keine Formulare nutzen, um diese Angaben zu machen. Es sollte auch formlos gehen, da das EEG keine Form vorschreibt. Also einfach nachweisbar dem VNB die Veräusserungsform mitteilen. Das hättest du auch schon beim NAB tuen können.


   
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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 60
Themenstarter  

Genau das habe ich beim NAB mit F9 am 8.3.24 gemacht weil eben das Formular bei meinem Netzanbieter online angeboten wurde. Offensichtlich muß ich mit der Inbetriebnahme aber länger als 4 Wochen oder dem 8.4.24 abwarten. Am 1.4.24 sind es noch keine 4 Wochen, am 1.5.24 ist Feiertag womit bis zum 2.5.24 abzuwarten ist.

 


   
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 Rumo
(@rumo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Genau, da muss ein Kalendarmonat dazwischen liegen, um keine Strafe wegen der Veräußerungsform zu bekommen. Das ganze Formularsprech macht es etwas unübersichtlich, was genau gemeint ist. Am besten die Begriffe aus dem Gesetz verwenden.

Wenn du dich nicht auf die EU Norm verlassen willst, sieht das EEG auch vor, dass nach 8 Wochen ohne Antwort des VNBs auf das NAB die Einspeisezusage steht. (§ 8 Abs. 6 S. 1 EEG)

Und am Tag, ab dem du einspeist, auch dem VNB dies mitteilen. Erst dann hast du ein Recht auch Vergütung (Häufige Rechtsfrage Nr. 224)


   
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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Voraussetzung 1

ist 1 dazwischenliegender Monat vor dem 1. eines Monats nach Anmeldung der Vergütungsform

 

Voraussetzung 2

sind  4 Wochen Wartezeit bei Anlagen bis 10,8 kW

oder 8 Wochen Wartezeit bei Anlagen bis 30 kW

oder ein positiver Bescheid des NAB

 

Der Tag der Einspeisung wird ja über das Inbetriebnahmeformular F8 mitgeteilt und einen Zweirichtungszähler habe ich schon. Also muß ich wegen der Anlagengröße bis zum 9. Mai 24 abwarten.

 


   
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