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(Steuer)rechtliche Einordnung für Allgemeinstrom im Mehrfamilienhaus

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(@vittorio)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 7
Themenstarter  

Hi zusammen,

Ich plane in einem 18 Parteienhaus mit hohem Allgemeinstrombedarf (ca. 4000kwh durch Lift, Licht etc) und potenziell hoher Steigerung durch Wärmepumpe, Ladesäulen ein PV Projekt durchzuführen, am liebsten mit allen Eigentümern.  Das Dach wird ca. 10 kwp vertragen, dadurch schätze ich, dass sich die rechtlichen Hürden für Mieterstrom nicht lohnen.

Nun gab es ja Anfang 2023 große Änderungen. Mehrwertsteuer ist entfallen, bis 30 kwp keine einkommenssteuerpflichtige Berücksichtigung oder Gewerbliche Einklassifizierung.

Ich will im Mai der Eigentümerversammlung bereits einen Vorschlag machen, weiß aber nicht, ob ich mir das zu leicht vorstelle bzw. etwas übersehe:

Wenn alle Parteien mehrheitlich beschließen, die PV anteilig für die Installation zu bezahlen, dann könnte man den Strom bswp. 15% unter Grundversorgerpreisen verkaufen und damit die Kosten reduzieren, die danach eh auf die Mieter umgelegt werden. Dadurch, dass in der WEG eh alle Kosten und Einnahmen dann anteilig persönlich in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden müssen, sehe ich keinen Bedarf, eine Gesellschaft zu gründen oder die PV anderweitig gesondert zu betrachten. Die Mieter haben eigentlich auch keinen Einfluss, welcher Stromversorger für den Allgemeinstrom ausgewählt wird und profitieren von günstigeren Preisen. Ein Stromliefervertrag geht die WEG dadurch auf jeden Fall nicht ein.

Was denkt ihr, sehr ihr noch irgendwelche Hürden oder Probleme oder habt darin schon Erfahrungen gemacht?

VIelen Dank!


   
Zitat
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 951
 

Veröffentlicht von: @vittorio

..... 18 Parteienhaus mit hohem Allgemeinstrombedarf (ca. 4000kwh durch Lift, Licht etc) ...... 10 kwp vertragen, dadurch schätze ich, dass sich die rechtlichen Hürden für Mieterstrom nicht lohnen.

Naja, bei 18 Parteien könnte man auch über das vom Gesetzgeber vorgesehene Mieterstrommodell nachdenken. Da es hier aber nur um 10kWP und Allgemeinstrom geht, würde ich das klassische Mieterstrommodell auch verwerfen.

 

Nun gab es ja Anfang 2023 große Änderungen. Mehrwertsteuer ist entfallen, bis 30 kwp keine einkommenssteuerpflichtige Berücksichtigung oder Gewerbliche Einklassifizierung.

Stimmt so nicht. Man übt als PV Betreiber nach wie vor eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Nur ist die MWSt=0 und der Gewinn, also das Einkommen aus PV ist steuerfrei.

 

Ich will im Mai der Eigentümerversammlung bereits einen Vorschlag machen, weiß aber nicht, ob ich mir das zu leicht vorstelle bzw. etwas übersehe:

Wenn alle Parteien mehrheitlich beschließen, die PV anteilig für die Installation zu bezahlen,

Reicht da mehrheitlich oder muss es einstimmig sein ?!?

 

dann könnte man den Strom bswp. 15% unter Grundversorgerpreisen verkaufen und damit die Kosten reduzieren, die danach eh auf die Mieter umgelegt werden. Dadurch, dass in der WEG eh alle Kosten und Einnahmen dann anteilig persönlich in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden müssen, sehe ich keinen Bedarf, eine Gesellschaft zu gründen oder die PV anderweitig gesondert zu betrachten.

Ich verstehe die Frage nicht. Du bist PV-Betreiber und verkaufst als solcher deinen Strom. Also bist du gewerblich tätig und kannst/musst Rechnungen stellen.

Die Mieter haben eigentlich auch keinen Einfluss, welcher Stromversorger für den Allgemeinstrom ausgewählt wird und profitieren von günstigeren Preisen. Ein Stromliefervertrag geht die WEG dadurch auf jeden Fall nicht ein.

Natürlich geht die WEG (oder der, der den Strom bezahlt) einen Stromliefervertrag ein. Nämlich mit dir als Lieferant.

Was denkt ihr, sehr ihr noch irgendwelche Hürden oder Probleme oder habt darin schon Erfahrungen gemacht?

Wenn alle Parteien mitspielen ist das sicher gut und finanziell für alle lohnenswert. Wenn aber irgendjemand nicht will, was bei 18 Parteien schon fast vorprogrammiert ist, gibt es wohl Problem... ob die lösbar sind oder du bei Nichtlösbarkeit deine Position durchsetzen kannst weiss ich nicht.

Wenn du selbst in dem Haus wohnst....könntest du nicht einfach die Dachfläche pachten, und den Großteil des Stroms für dich nutzen ?

 


   
AntwortZitat
(@vittorio)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 7
Themenstarter  

Hi rasti, danke erst mal für deine Antwort. Leider wohne ich dort selber nicht, die Pachvariante fällt damit leider aus.

Nun gab es ja Anfang 2023 große Änderungen. Mehrwertsteuer ist entfallen, bis 30 kwp keine einkommenssteuerpflichtige Berücksichtigung oder Gewerbliche Einklassifizierung.

 

Stimmt so nicht. Man übt als PV Betreiber nach wie vor eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Nur ist die MWSt=0 und der Gewinn, also das Einkommen aus PV ist steuerfrei.

 Ah okay, aber muss man dann als Gesellschaft auftreten oder reichts durch das Auftreten der Eigentümergemeinschaft?

Ich will im Mai der Eigentümerversammlung bereits einen Vorschlag machen, weiß aber nicht, ob ich mir das zu leicht vorstelle bzw. etwas übersehe:

Wenn alle Parteien mehrheitlich beschließen, die PV anteilig für die Installation zu bezahlen,

 

Reicht da mehrheitlich oder muss es einstimmig sein ?!?

 Glaube bis zu einem bestimmten Betrag, der dann nicht überschritten wäre, mehrheitlich. Vorteil ist auch, dass innerhalb der Familie bereits >30% Anteil gehalten wird.

Die Mieter haben eigentlich auch keinen Einfluss, welcher Stromversorger für den Allgemeinstrom ausgewählt wird und profitieren von günstigeren Preisen. Ein Stromliefervertrag geht die WEG dadurch auf jeden Fall nicht ein.

 

Natürlich geht die WEG (oder der, der den Strom bezahlt) einen Stromliefervertrag ein. Nämlich mit dir als Lieferant.

Die Bewohner gehen ja nicht einen Stromvertrag mit dem Lieferanten ein, sondern kriegen die Kosten abgerechnet. Diese Kosten würden sich dann eben jetzt nur aufsplitten zwischen externen Stadtwerken und eigener PV auf dem Dach, so zumindest die Vorstellung.

 


   
Witchlover reacted
AntwortZitat
(Steuer)rechtliche ...
 
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