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Solarpanele am Balkon über 4 m Höhe

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(@benhur)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7
Themenstarter  

Hallo zusammen,

Ich habe eine rechtliche Frage bezüglich der Montage von Solar Panelen am Balkon von aussen
Ich wollte meiner Eigentümergemeinschaft vorschlagen, es zu gestatten, Solarpanele außen an das Baklongitter zu montieren. Ich bewohne den 3. Stock.
Ich wurde von folgendem überrascht:
Es soll nicht zulässig sein, normale schwere Glas-Panele außen an die Balkone zu montieren, wenn sich unterhalb Personen befinden können, ab einer Höhe von 4m.
dabei wurde mir folgender Ratgeber unter die Nase gehalten:

https://www.solaranlagen-portal.de/photovoltaik-technik/der-grosse-ratgeber-zur-mini-solaranlage.html
Meine Frage: Stimmt das, wenn ja, welches Gesetz ist das ?

MFG
Matthias

MFG
Matthias


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1524
 

Die Frage nach der rechtlichen Grundlage ist Elementar. Irgendeine Webseite zu benennen reicht nicht.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Irgendeine Webseite zu benennen reicht nicht.

Es ist ja mehr als nur "eine" Webseite. Da könnte ich Dir beispielsweise sofort https://priwatt.de/blog/balkonkraftwerk-test-entscheidungskriterien-fur-mini-pv-anlagen/ oder auch https://www.dgs.de/news/en-detail/030317-versuch-der-verunsicherung-fragwuerdige-warnung-vor-stecker-solar-geraeten/ bzw. https://www.pvplug.de/technik/ (unter Baurecht) nennen, also so ganz aus der Luft gegriffen ist das nicht. Es ist ja auch immer eine Frage, wer nachher haftet, wenn sich so ein Ding selbständig macht und eine Person erschlägt. Dann ist das Geschrei groß.

Daniel


   
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 Nelo
(@nelo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 16
 

Auch wenn das stimmen mag, stimmig ist das meiner Meinung nach nicht.
Man darf Blumenkästen etc. dranhängen die das Potential haben einen Mensch zu erschlagen, und gleiches Potential gilt ja auch für auf dem Dach montierte Panele.

Eine Lücke wäre eventuell, das Solarpanel als dekoratives oder bauliches Teil des Geländers zu definieren.
Was in deinem Fall aber nicht klappen wird, wenn die Eigentümergesellschaft kein Bock drauf hat, braucht es ja nur die Mehrheit, noch nichtmals Gründe.

Edit: habe gesehen das es nur für Glasmodule gilt, dann nimm doch ein Glas/Folie Modul, das ist erlaubt?


   
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(@benhur)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7
Themenstarter  

Hi,
gem. der Webseite wäre ein leichtes Modul erlaubt.
Ich frage mich, welches Gesetz dafür verantwortlich ist.
edit: Habs in einem der Links gefunden:

Baurecht
Nur bis 4 m Einbauhöhe, wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, dürfen Glas-Folien-Module eingesetzt werden: “Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsflachen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können.” In allen anderen Fällen müssen geeignete Glas-Glas-Module oder Kunststoff-Module eingesetzt werden.

MFG
Matthias


   
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(@juergen_1669379614)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 15
 

BRL steht wohl für Bauregelliste (vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)). Auf diese wird in den Landesbauordnungen verwiesen.
https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42315286.pdf
Unter Punkt 11.12 geht es um "Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas nach EN 12150-2" und von den 4m kann ich nichts finden.
Wo kommt das also her?

Aber es ist leider noch viel schlimmer. Schaut mal in die Punkte 1.5.4.1 und 1.5.4.3 Bauregelliste B Teil 2. In Bezug auf den Brandschutz sind alle Module, die ich kenne, zertifiziert. In Bezug auf den Glasbau (und das ist hier das wesentliche Stichwort) habe ich inzwischen nur etwas von Solarwatt gefunden (schwer, ineffizient und super teuer). Alle anderen Module sind in Bezug auf Regeln und Normen im Glasbau nicht zertifiziert (wenn ich mich irre, bitte nennen).

Wenn man das erst nimmt und sich daran hält, ist das das Ende aller Balkonkraftwerke.


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 843
 

Aber es ist leider noch viel schlimmer. Schaut mal in die Punkte 1.5.4.1 und 1.5.4.3 Bauregelliste B Teil 2. In Bezug auf den Brandschutz sind alle Module, die ich kenne, zertifiziert. In Bezug auf den Glasbau (und das ist hier das wesentliche Stichwort) habe ich inzwischen nur etwas von Solarwatt gefunden (schwer, ineffizient und super teuer). Alle anderen Module sind in Bezug auf Regeln und Normen im Glasbau nicht zertifiziert (wenn ich mich irre, bitte nennen).

Wenn man das erst nimmt und sich daran hält, ist das das Ende aller Balkonkraftwerke.

Das ist ja wohl massiv übertrieben. Erstens sind nicht alle über 4 m und zweitens kannst du ja innerhalb des Balkons montieren. Das betrifft ja nur welche, die ausserhalb montiert werden. Es ist das Ende aller billig Balkonkraftwerke über 4 m mit aussen montierten Modulen.
Es gibt einige, die eine Zulassung nach dem Baurecht haben.
Zudem ist auch verboten module über 2 qm auf dem Dach zu montieren. Machen sie hier in der Gegend an einigen Stellen. Solange niemand anzeigt ist das kein Problem.

Stefan


   
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E-t0m
(@e-t0m)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 821
 

Zudem ist auch verboten module über 2 qm auf dem Dach zu montieren.

imho gilt das für jegliche "Bauteile" und sie sind nicht verboten, sondern genehmigungspflichtig.

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Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 843
 

Zudem ist auch verboten module über 2 qm auf dem Dach zu montieren.

imho gilt das für jegliche "Bauteile" und sie sind nicht verboten, sondern genehmigungspflichtig.

Theoretisch richtig aber der Text in der Verordnung lautet

Diese orientieren sich an der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVVTB. Laut MVVTB können PV-Module, die eine maximalen Glasdeckfläche von 2m² überschreiten, kein geregeltes Bauprodukt mehr sein und können somit nicht mehr ohne eine bauaufsichtliche Zulassung eingesetzt werden.
Nachzulesen in der MVVTB Punkt B 3.2.1.25 und B 3.2.1.27:

Das bedeutet man muss für ein Modul eine bauaufsichtliche Zulassung beantragen, da die Module kein geregeltes Bauprodukt mehr sein KÖNNEN. Eine solche Zulassung als Privatmann finanzieren ist nahezu unmöglich und selbst den Herstellern ist das zu teuer.

Stefan


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Das bedeutet man muss für ein Modul eine bauaufsichtliche Zulassung beantragen, da die Module kein geregeltes Bauprodukt mehr sein KÖNNEN. Eine solche Zulassung als Privatmann finanzieren ist nahezu unmöglich und selbst den Herstellern ist das zu teuer.

Und die Moral von der Geschicht':
Montier auf's Dach sie besser nicht! 😉

Daniel


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 843
 

Ne 🙂

Die Moral von der Geschicht. Module in DEUTSCHLAND montieren mag die Bauaufsicht nicht 🙂

Stefan


   
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(@alekob)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5
 

Hallo zusammen,

gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse?

Ich habe gerade die Bestellung der Solarmodule für mein BKW storniert, da ich über die gleiche Seite ( http://pvplug.de/technik ) gestolpert bin und im 3. OG wohne. Auf einen baurechtlichen GAU oder gar Haftungsschaden habe ich keine Lust!

Auf der Seite ist aber nur von "Nicht heißgelagertem ESG.." die Rede und "geeigneten Glas-Glas-Modulen. Soll das heißen, nur solche mit AbZ?

Besten Dank & viele Grüße,
Alex


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Ich habe gerade die Bestellung der Solarmodule für mein BKW storniert, da ich über die gleiche Seite ( http://pvplug.de/technik ) gestolpert bin und im 3. OG wohne. Auf einen baurechtlichen GAU oder gar Haftungsschaden habe ich keine Lust!

Auf der Seite ist aber nur von "Nicht heißgelagertem ESG.." die Rede und "geeigneten Glas-Glas-Modulen. Soll das heißen, nur solche mit AbZ?

Keine Ahnung, was ESG und AbZ sein soll. Aber nochmal von vorne:

Es geht darum, daß nicht irgendwelchen Passanten schwere Glasmodule auf die Fontanelle fallen. Meiner Kenntnis nach (man korrigiere mich ggf.) sind die Folienmodule davon ausgenommen, die aber einige Nachteile mit sich bringen. Du sagtest ja, Du wolltest ein BKW bauen. Muß das denn außen am Geländer befestigt werden oder wäre auch eine Montage möglich, bei der die Module zwischen Geländer und Hauswand, also auf Deiner Balkonseite montiert wären? In diesem Fall wäre ein Herabfallen ausgeschlossen und Du könntest doch noch die begehrten Glasmodule montieren. (Bitte sturmfest auch bei Windstärke 12.)

Da muß man sich halt a bissel was ausdenken. 😉

Daniel


   
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(@alekob)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5
 

Keine Ahnung, was ESG und AbZ sein soll.

Da muss man halt ein bissl googlen.. herablassend kann ich auch!

ESG: Einscheibensicherheitsglas
AbZ: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

An der Fassade anbringen ist wg. der WEG nicht und ich stelle mir den Balkon mit sog. Solartischen *nicht* voll; will mich schließlich noch umdrehen können


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

An der Fassade anbringen ist wg. der WEG nicht und ich stelle mir den Balkon mit sog. Solartischen *nicht* voll; will mich schließlich noch umdrehen können

Tja, dann wird's schwierig. So ad hoc fällt mir da auch nichts ein, tut mir leid.

Daniel


   
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