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PV bis 25kW, 70%, Rundsteuerempfänger, intelligente Messeinrichting?

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BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
Themenstarter  

Hallo, ich bitte euch um etwas Licht in meinem PV AnmeldeDunkel.

Ich habe eine BalkonPV und einen dummen Zweirichtungszähler. Die Anlage kann noch erweitert werden. Welche Grenzen gibt es da im Moment?
Ich hab mal was von >6kW_gen gelesen, dass da 70% oder Rundsteuer oder intelligente Messeinrichtung zu installieren sind.

Ich möchte keinen 15-Minuten superintelligentZähler.

Ich habe zwei Wechselrichter mit 5kVA und 3 kVA.

 

Macht es einen Unterschied ob ich 5kVA oder 8kVA anmelde?
Sind Änderungen im Bereich 1-30kVA Anlagen im neuen Balkonanlagenverschlechterungsgesetz vorgesehen?

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 4 Monaten von BaummitSchatten

   
Zitat
(@mr-moose)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 54
 

Dann versuche ich mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

  • Die Drosselung auf 70% gibt es bei Neuanlagen bis 25 kWp nicht mehr. In Bestandsanlegen bis 7 kWp kann die 70% Drosselung entfernt werden. Da bist du mit deiner Anlage also nicht betroffen, egal ob 5 oder 8 kWp.
  • Anlagen mit einem Jahresverbrauch von mehr wie 6000 kWh und Erzeugeranlagen mit mehr wie 7 kWp erhalten intelligente Messsysteme (iMSys). Für diese Gruppe müssen bis zu folgenden Jahren eine bestimmte Anzahl von Anlagen ausgerüstet sein.
    2025: 20%
    2028: 50%
    2030: 95%
    Die Kosten für die iMSys sind mittlerweile auf 20 EUR begrenzt. Von daher spricht eigentlich nur noch die Tatsache, dass sich der Zählerstand nicht mehr "tunen" lässt gegen diese Art der Messung.
    Wenn du unter 7 kWp bleibst ist die Wahrscheinlichkeit ein iMSys zu erhalten deutlich kleiner.
  • Alles über 600 W bzw. in Zukunft 800 W sind keine Balkonkraftwerke. Eine Anmeldung der Anlage ist nur mit einer Unterschrift durch ein konzessioniertes Unternehmen möglich. Dafür gibt es dann aber auch Einspeisevergütung (8,2 ct pro kWh bis 10 kWp bzw. 7,1 ct pro kWh ab 10kWp). Ab Februar sinkt die Einspeisevergütung jedes halbe Jahr um 1 Prozent. 

Wenn du also den Smartmeter nicht willst, installierst du am besten 6,9 kWp. Hier zählt übrigens die Modulleistung, nicht die Wechselrichterleistung. Dass du 8 kW Wechselrichter hast ist also egal.
Wenn du mit dem Zähler leben kannst und Platz hast, kannst du die Wechselrichter aber auch überbelegen und 10 kWp aufs Dach packen.


   
AntwortZitat
BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
Themenstarter  

Vielen Dank, das ist sehr aufschlussreich.

Für mich ist das loose loose. Ich bin wegen des vielen Schatten auf maximale Überbelegung angewiesen.


   
AntwortZitat
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