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Neuer Zählerschrank für PV? Wann zwingend nötig? Alternative Lösungen?

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(@paddy72)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 627
Themenstarter  

Hallo,

wir haben ein EFH mit vermieteter Einliegerwohnung und einem Zählerschrank im Keller, der eigentlich für 3 Wohneinheiten ausgelegt ist, aber aktuell mit 2 Zählern und der Verteilung für Gemeinschaftsstrom (Keller, Außenbereich, Ölheizung, Klingeln etc.) incl. LSS dazu ausgestattet ist.

Nach erstem Blick eines Solarteuers (kein Elektriker) würde der Platz für den PV-Anschluß und die entspr. Sicherungen (und was da sonst noch so nötig ist?) nicht ausreichen. Da ich hier schon häufig gelesen habe, dass ein neuer ZS oft recht teuer ist, wenn man alle Anschlüsse vom Elektriker setzen lassen muß, suche ich eine Lösung, dass man den alten mit möglichst wenig Aufwand doch noch verwenden kann.

Wer kann mir sicher sagen, welche Komponenten für die PV unbedingt mit in den ZS müssen, gibt es dazu zwingende Vorschriften? Wechselrichter und PV-Sicherungen und ggf. Überspannungsschutz könnte man doch auch separat - oberhalb oder unterhalb des ZS installieren - oder geht das nicht? Muss das in einem Stahlschrank sein oder reicht ein 'Klemmbrett'?

Wer kann mir da eine genaue Aufstellung machen, was zwingend im ZS unterzubringen ist? Bzw. Hinweis auf die entspr. Vorschriften, wobei ich mich ungern durch seitenlanges Elektriker- und Normenlatein quälen möchte 😉

Wenn unser PV-Vorhaben aufgrund deutscher Bürokratie-, Normen- und Vorschriftenwahnsinns scheitert, wäre es ja schade. Werde wohl noch ein Foto ergänzen müssen 🙂


   
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(@paddy72)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 627
Themenstarter  

So, hier mal noch ein Bild dazu. Es handelt sich um einen Hager, Systemschrank T mit IP30/40 und Bj. 1973 - also 50 Jahre alt, aber deswegen nicht schlechter 😉

Masse ca. 100 x 80 cm (s. Maßstab unten).

Auf der rechten Seite ist noch der 1-phasige Zähler für den Gemeinschaftsstrom.


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 687
 

Moin,

die Frage ist leider nicht ob und was außerhalb für die PV installiert werden darf, leider. Es geht viel mehr darum das bei Änderungen du keinen Bestandschutz mehr hast und alles nach heutigen Vorgaben neu gemacht werden müsste.

Es gibt hier im Forum zu hauf entsprechende Berichte, selbst ein 2017 neu gemachter SZ entspricht nicht mehr den aktuellen Vorgaben und müsste neu gemacht werden.

Vllt kann dir ein Elektriker hier sagen, ob es eine Möglichkeit gibt ohne neuen SZ, aber ich würde mir da keine Hoffnung machen.

Die Vorgaben sind in der Anwendungsnorm VDE-AR-N 4101 beschrieben. 

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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 Ulli
(@ulli)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 361
 

Ja paddy, das sieht leider schlecht aus. Der hat zwar schon das Zählerkreuz, damit auch eine moderne Messeinrichtung montiert werden kann, aber gehört sonst zum "Alteisen".

In der TAB Nord in Anhang G auf Seite 48 findest Du weitere Informationen.


   
paddy72 reacted
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 687
 

Noch eine Ergänzung und Möglichkeit:

Ich denke jeder egal ob dein PV-Installateur als auch Elektriker wird sagen es muss auf die neuste Norm aktualisiert werden mit den entsprechenden Feldern (APZ, NAR, AAR und RfZ).

Du kannst aber bei deinem Netzbetreiber anfragen, ob es dies fordert bei der Installation der PV, da es seine Vorgaben sind. Es soll Netze geben die eine Installation nicht als große sondern kleine Änderung ansehen und damit wäre eine komplette Aktualisierung nicht notwendig.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Ich halte die Tatsache, dass dies jeweils vom Gutdünken des jeweiligen Netzbetreibers abhängt für …
Zumal die Erfüllung der Norm ihre technische Notwendigket schuldig bleibt.
Die gierigsten Eli’s weigern sich dann den neuen Zählerschrank an das Haus anzuschließen ohne den Rest des Hauses kernsaniert zu haben.


   
Ulli, MhlTheOne, paddy72 and 1 people reacted
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Es dürfte interessant sein welche TAB Dein Netzbetreiber anwendet.

Bei mir gilt z.B. noch die TAB 2007, da ist noch viel weniger drin geregelt als in neueren Versionen.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@paddy72)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 627
Themenstarter  

Vielen Dank schon mal!

Könnte mir hier jemand eine kleine Agenda für die verwendeten Abk. geben:

APZ, NAR, AAR und RfZ, SZ, SLS, TAB, ...

Das hört sich aber alles nicht gut an und ehrlich gesagt nach viel Willkür. Die EU macht uns ständig neue Vorschriften, wie krumm die Banane im Verkauf sein darf, wann und wie die Landwirte ihre Felder bestellen dürfen oder bis wann die Wiese gemäht sein muß etc. etc. - das braucht m.E. kein Mensch. Wann schaffen wir endlich diesen bürokratischen Wahnsinn und die Regelungswut wieder ab?

In ganz alten Häusern gibt es noch nicht einmal eine separate Erdung (Schutleiter PE), haben wir alles schon gesehen. Bei meinem Großvater waren auch noch viele Leitungen ohne. Wir haben auch nicht überall einen FI (RDS) und leben immer noch. Ist zwar in vielen Fällen sinnvoll, aber doch nicht notwendig. Nur um jetzt irgendwelche neuen Normen (alle paar Jahre offenbar wieder neu) zu erfüllen ein paar Tausender extra auszugeben, sehe ich nicht wirklich ein.

Ach ja, wir wohnen in Südhessen, vielleicht gibt es da noch spez. Landesnormen? Es scheint einen norddt. VDE und einen süddt. zu geben?


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 687
 

Agenda:

NAV = Niederspannungsanschlussverordnung

TAB = technische Anschlussbedingungen

APZ = Abschlusspunkt Zählerplatz

Dient zur Unterbringung der Kommunikationsschnittstelle und ist Bindeglied zwischen SZ und APL/APG

APL = Abschlusspunkt Linientechnik (Übergabepunkt Telefonanschluss)

APG = Anschlusspunkt Glasfaser

NAR = Netzseitiger Anschlussraum

AAR = Anlagenseitiger Anschlussraum

RfZ = Raum für Zusatzanwendungen

SLS = selektiver (Haupt-)Leitungsschutzschalter

 

Weitere Erklärung neben der Norm z.b. bei Hager:

https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100

 

Ja leider ist da einiges an Willkür dran. Frage ist halt welche TAB dein NB fordert. Deshalb meinte ich ja klär es da ab. Ansonsten heißt es alles neu nach aktuellster Norm.

Die Normen unterscheiden sich nicht. Du musst klären welche TAB bei deinem Netzbetreiber gilt. 

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
paddy72 reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Die Aktualität der Normen ist bestechend. 56k Modem, Kupfer DSL, Glasfaser usw.

Deutschland 2024! Wann kommt endlich der:

RfzF = Raum für zwei Faxgeräte

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von SolarHeini

   
JensDecker and paddy72 reacted
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 Ulli
(@ulli)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 361
 

Der überzogene Schlamassel kommt diesmal nicht von der Politik und EU. Der VDE als Verband der Elektrotechnik macht die Normen, die Versorgungsunternehmen setzten sie durch, indem es Vertragsbestandteil für den Versorgungsvertrag mit dem Kunden wird, und das seit Jahrzehnten. Ein überaus effektives Gespann. Ein Schelm, wer dabei unlauteres denkt!

Der Politik ist mMn nur insoweit Versagen anzulasten, als sie diesen Verband nicht längst für diese Dinge gefeuert hat.


   
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(@paddy72)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 627
Themenstarter  

Ist es nicht so, dass alles oberhalb des APZ mein Bereich ist (hinter dem Zähler kann ich praktisch machen was ich will - mit Einschränkungen natürlich 😉 und vor dem APZ gehört dem NB und da macht er die Vorschriften? Wenn ich also oberhalb des APZ einspeise, müßte das niemand stören. Wenn man die Normen aber auf den gesamten Zählerschrank ausdehnt und diesen dann praktisch zum 'Eigentumsrecht' des NB erklärt (obwohl wir ihn bezahlen und auch die Anschlüsse), dann müßte man außerhalb des Zahlerschranks einspeisen (und das darf man vermutlich nicht?). Leitungen nochmal irgendwo außerhalb des ZS auftrennen und vom WR dort ansetzen geht nicht?

Vermutlich gibt es auch dafür wieder Vorschriften und Normen....

Wir wohnen im besten und sichersten Deutschland, das wir je hatten - danke rot-grüne Ampel! Sollte da nicht Bürokratie abgebaut werden? Wenn der VDE-Verband die Bremse ist, muß man eben dort ansetzen. So verhindert man die Energiewende bzw. macht sie so teuer, das sie niemand haben will.


   
Ulli and SolarHeini reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Das ist eben WIN-WIN-WIN
Wer sollte das ändern wollen?

Zahl für Blechschränke, zahl für Strom, zahl für den Netzausbau, such es dir aus.

Wie wäre ein:
LdTa  =  Lass die Tür auf ( der Datenfunk wurde entdeckt )
mbn  =  mach bloß nix, das ist billiger


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 958
 

Wenn Netzbetreiber und Elektriker gnädig bzw. willig sind, reicht evtl. die Montage eines SLS und Kombiableiters im NAR. 

Beides gibt es für Hutschiene (die du vermutlich da hast) und Platz hast du auch genug.

Wenn die nicht mitspielen wollen, wäre es evtl eine Option, einen neuen Zählerschrank danebenzuhängen oder an die Rückseite der Wand, wenn da beispielsweise ein ungenutzter Kellerraum ist. Oder ganz woanders hin, z.B. in die Nähe des HAK. Den alten Zählerschrank definiert man dann einfach als Bestandsunterverteilung. 

Ein neuer Zählerschrank (nur das Material) ist nicht sooo teuer, ab ca. 500 Euro aufwärts, je nach Ausstattung.

Siehe z.B. https://www.elektroversand-schmidt.de/Zaehlerschraenke/Zaehlerschraenke/Hager-Zaehlerschraenke/Hager-Komplettschrank-ZB323T15A-1-Zaehlerfeld-1-Verteilerfeld-SLS-63A-APZ.html

 

 

 


   
paddy72 reacted
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 Ulli
(@ulli)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 361
 

Genau Paddy, so wird verhindert das auf Millionen älterer Gebäude und Grundstücke keine Solarmodule kommen. Und klar, da sollte die rot-grüne Ampel bei VDE ansetzten, vollste Zustimmung. Irgendwann wurde aus dem Bock der Gärtner und keiner hat es so richtig mitbekommen.

Im letzten Jahr hatte ich auch noch die Hoffnung, die Ampel würde etwas zum Positiven bewegen, mittlerweile bin ich ganz andere Meinung.

Mit der Einführung der Smart Meter Pflicht, werden in Millionen von alten Gebäuden die Zählerschränke auf Kosten der Eigentümer ausgetauscht. Und das sind oft ältere Leute mit schmaler Rente.

Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden.  

Nach dem GEG, Gebäudeenergie Gesetz werden Abermillionen älterer Gebäude mit sehr viel Geld gedämmt werden müssen, dafür gibt es dann zwar Förderung, nur sind trotzdem schnell 5 bis 6-stellige Kosten erreicht. 

Von den teuren neuen Heizungen will ich gar nicht mehr sprechen.

Das alles kommt von der Ampel, besonders den Grünen und für viele Leute kommt es quasi einer Enteignung gleich. Sowas haben wir zuvor nie gesehen. Ich denke, sehr viele Leute werden Dir nicht zustimmen, wenn Du sagst: Wir wohnen im besten und sichersten Deutschland, das wir je hatten - danke rot-grüne Ampel!

Ist natürlich keine Kritik an Dich 😀 

  

 

 


   
paddy72 reacted
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