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Netzanschlussgebühr und Funksteuerempfänger

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 MiH
(@mih)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 35
Themenstarter  

Hallo zusammen,

 

ich hab heute den Einspeisevertrag vom Netzbetreiber bekommen. Die Anlage hat 13,29kW Wechselrichterleistung und knapp 30KW Modulleistung.

Der Netzbertreiber verlangt jetzt:

- Inbetriebsetzungskosten ~120€

- Funksteuerempfänger ~430€

Er hat bis dato nichts getan oder installiert. Es ist bereits ein Zweirichtungszähler installiert. Also Einschalten passt.

Wie ist es rechtlich gesehen? Bis 25KW Einspeiseleistung sollte ja nichts zu machen sein. Die Modulleistung hat ihn ja meiner Ansicht nicht zu ineressieren.

Danke für eure Meinung. Idealweise mit Gesetzestext.

 

Viele Grüße

Michael


   
Zitat
Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

Bei Balkonkraftwerken gilt die Leistung des WR in kW, bei PV-Anlage die Generatorleistung also kWp.

Da du 30kWp hast, fällst Du aus den Kleinanlage raus und auch Steuerlich ist das was anderes ab 30kWp. Nimm die Anlage nicht in Betrieb, Änder den Einspeiseantrag auf unter 30kWp und dann sollte alles besser laufen. Die Preise des Netzbetreibers variieren und sind im PLV des VNB einzusehen, schau mal nach ob die Preise da drin stehen.

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
AntwortZitat
(@corriente)
Newbie
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 3
 

Meiner Ansicht nach interessiert die Modulleistung nicht. Denn die Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied. Der Wechselrichter bringt mach 13,29KW. Somit ist die Anlage unter 25kWp. 
Für was will der NB einen Rundsteuerempfänger installieren? Will der die Anlage drosseln können? 

Die Inbetriebsetzungskosten würde ich ablehnen. Es gibt NB die kommen nicht mal vorbei. Das ist leider ganz unterschiedlich. 

Wenn die kommen wollen, dann würde ich denen mitteilen, dass dies auf deren Wunsch geschehen sei. Einen Auftrag, dass die kommen, hast Du ja nicht erteilt. 

Und wenn die das als Bearbeitungsgebühr verlangen. Dann würde ich mich mal im Tulpenfeld 4 in Bonn melden (Bundesnetzagentur). 


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

@corriente Deine Ansicht ist zwar logisch, aber der Amtsschimmel I Dont Know

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @corriente

Meiner Ansicht nach interessiert die Modulleistung nicht. 

Deine Ansicht mag logisch richtig sein, aber die zuständigen Gesetze und Verordnungen definieren die Leistung einer Energieerzeugungsanlage nun mal über die Generatorleistung, und das ist bei PV die Modulleistung. 

Solche Details sollte man aber klären, bevor man sich für einige 10000 Euro Material aufs Dach nagelt.

Entweder lebst du jetzt mit dem Rundsteuerempfänger, oder du reduzierst die Anlage um 5kWp. Über die Inbetriebnahme kann man dann separat diskutieren.

 

Oliver

 


   
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