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Keine Rückmeldung vom Messstellenbetreiber, alles legal?

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(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Hallo,

 

vor zwei Wochen habe ich meinem Messstellenbetreiber darüber informiert, dass ich ab jetzt ein Balkonkraftwerk mit 600W betreiben werde. Dafür hatte ich eine Vorlage aus dem Netz genommen, bei der explizit darauf hingewiesen wird, dass ich keine Zustimmung erwarte. Jetzt haben wir allerdings noch einen alten mechanischen Stromzähler verbaut und ich habe fest damit gerechnet, dass dieser schnellstmöglich getauscht wird. Bisher noch keine Reaktion vom Messstellenbetreiber. Kann ich die Anlage nun trotzdem legal betreiben, da ich alles brav angemeldet und verschickt habe?

Im Marktstammdatenregister ist die Anlage registriert, folgendes hat mein Messstellenbetreiber erhalten:

- Datenblatt der Solarpanele
- Datenblatt des Wechselrichters
- Einheitenzertifikat des Wechselrichters nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110
- Zertifikat für den integrierten NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105
- Auszug der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister

Versendet wurde diese Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe ab dem "Datum in 14 Tagen" eine steckerfertige Eigenerzeugungsanlage (s.g. Balkonkraftwerk) mit einer Anschlusswirkleistung von kleiner-gleich 600 VA. Die Daten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Datenblättern, Zertifikaten, sowie der Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Ich verzichte auf eine Vergütung der eingespeisten Energie nach den Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK-G).

Meines Wissens ist mein Stromzähler saldierend und verfügt über eine Rücklaufsperre. Falls dies nicht der Fall ist, veranlassen Sie bitte rechtzeitig die Installation eines neuen Stromzählers.

Da Ihre Zustimmung nicht erforderlich ist, erwarte ich keine Rückmeldung Ihrerseits.

 


   
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(@andy-4)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 82
 

Ich würde warten und davon ausgehen, dass alles gut ist.

ich denke du wirst nicht der einzige sein, sodass die nicht so schnell nachkommen mit der Bearbeitung. Und ich gehe davon aus, dass sie sich bei dir noch melden werden!

 

Bei mir hatte es auch lange gedauert, bis ich Rückmeldung bekommen habe und es wurde der Zähler ebenfalls gewechselt aber ich hatte bereits einen digitalen... 🤔 

Betreibe aktuell eine Balkonkraftanlage und eine Nulleinspeisung mit einem LiFePo4 Akku und Soyosource


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

Diese Vorgehen ist mir neu. Normalerweise stellst Du einen Einspeiseantrag und bekommst eine Einspeisezusage, dann darfst Du das BKW einstecken und gut. Beim Antrag musst Du schon Zertifikate usw. hochladen und die Zusage bekommst Du von einen BOT.

Aber interessant, wenn es so auch geht.

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
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(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Zertifikate etc. hatte ich in ausgedruckter Form per Brief mit an den Messstellenbetreiber gesendet, siehe erster Beitrag.

Hatte mal gelesen, dass es mit "meiner" Methode stressfreier geht statt das Formular des Betreibers zu nutzen. Aber bei den Meisten wird der Stromzähler innerhalb dieser zwei Wochen Frist getauscht.

 


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

@elektrofix Für ein BKW braucht man keinen Einspeiseantrag. Das wäre mir neu. Ausser man möchte vielleicht die Einspeisung vergütet bekommen. Da denke ich ist es bei einem BKW den Aufwand überhaupt nicht wert.

 

Ich kenne dazu nur so Meldungsformulare an den Netzbetreiber wo man angibt was für Wechselrichter (Leistung) und Module man als BKW anschließt und das schickt man dem zu.

Mit ein paar Angaben die der gerne hätte (manche lassen sich dort Wieland-Dose bestätigen)


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6105
 

Ich würde mir zumindest mal den Eingang deines Schreibens bestätigen lassen. Stell dir vor, die sagen irgendwann sie hätten nie was bekommen. Dann steht Aussage gegen Aussage und du hast keinerlei Nachweis, dass du überhaupt was versandt hast.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Win

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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 893
 

Veröffentlicht von: @win

Ich würde mir zumindest mal den Eingang deines Schreibens bestätigen lassen.

 

Besser, man benutzt gleich das uralte Einwurfeinschreiben. Damit ist der Zugang beim Adressaten nachgewiesen.

Eine Rückmeldung oder Erlaubnis oder Zählerwechsel ist unnötig. Die Anlage wurde ordnungsgemäß angemeldet.

Alles andere ist Sache des Adressaten.

 

 


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

Oder noch 2-3 Euro drauf legen und ein Einschreiben mit Rückschein daraus machen. Dann hat man auch die Bestätigung das es an den Empfänger ausgehändigt wurde.


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 893
 

Rückschein hat den Nachteil, dass die Annahme des Briefes abgelehnt werden kann, was bei Einwurf schlicht nicht möglich ist.

Ich habe viel mit dem Thema zu tun und ein häufiges Telefonat läuft etwa so:

"Wir haben Ihr Schreiben nicht bekommen"

"Da bin ich ja froh, dass die Postbotin am 13.1.2023 um 14:23 Uhr den Einwurf des Briefes in Ihren Briefkasten bestätigt hat."

darauf folgt entweder Schweigen oder "Wir müssen dann nochmal nachforschen wo das Schreiben bei uns geblieben ist"

 

In wirklich wichtigen Fällen nutze ich die Zustellung bzw. Einwurf durch Gerichtsvollzieher, was zuletzt für gute 10€, garnicht mal so teuer ist.


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

@petrel Bei der EWE-netz ist das erforderlich. Du musst Dich als Einspeiser registrieren, dann einen „neuen Antrag“ betätigen um dann dieses Onlineformular auszufüllen. Das gute ist, aus den Daten erzeugen Sie gleich die E1- und E2-Dokumente. Bei einer „richten“ PV (Ab zweites BKW) muss ich als eingetragener Installateur dann die Antragsnummer haben und die korrekte Installation bestätigen. Das erzeugt der Onlineformular das E8-Dokument. 

Naja, wenn der Kelch nicht an mir vorübergeht, muss ich demnächst bei der Avacon auch noch eine PV anmelden, mal sehnen ob es denn auch als Onlineformular oder alles in Papier gemacht werden muss.

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Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
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(@corriente)
Newbie
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 3
 

Hallo @Tischleuchte,

Du musst Dich an den Netzbetreiber werden. Der Messstellenbetreiber bekommt bei anderen Anforderungen diese vom Netzbetreiber genannt und muss dann umbauen. Das Zepter halt als der Netzbetreiber. Ich fand es aber schon echt super, dass jemand hier den Unterschied und diese Rolle auch kennt Wink .

Was der Netzbetreiber dann für "Macken" hat, das kann, wie hier auch schon gelesen, von NB zu NB total unterschiedlich sein. 

Eine Frage: 
Hast Du wirklich einen wMSB (als einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber) welcher nicht das gleiche Unternehmen ist wie der Netzbetreiber?

Grüße Corriente


   
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(@tischleuchte)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 10
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @win

Ich würde mir zumindest mal den Eingang deines Schreibens bestätigen lassen. Stell dir vor, die sagen irgendwann sie hätten nie was bekommen. Dann steht Aussage gegen Aussage und du hast keinerlei Nachweis, dass du überhaupt was versandt hast.

Das kann man so nicht sagen. Mit dem Postboten, der das Schreiben mitgenommen hat habe ich mich darüber unterhalten, da er selbst auch eines kaufen möchte. Falls die Post den Brief verloren hat wäre das nicht mein Problem, sofern der Postbote mir das so bestätigt. Müsste ich mal fragen Smile

Veröffentlicht von: @elektrofix

dann einen „neuen Antrag“ betätigen um dann dieses Onlineformular auszufüllen. Das gute ist, aus den Daten erzeugen Sie gleich die E1- und E2-Dokumente.

Naja, dieses Neuland von Internet kann bestimmt nicht jeder nutzen, da müsste das als Brief ja ebenfalls möglich sein.

 

Veröffentlicht von: @corriente

Das Zepter halt als der Netzbetreiber. Ich fand es aber schon echt super, dass jemand hier den Unterschied und diese Rolle auch kennt Wink .

Was der Netzbetreiber dann für "Macken" hat, das kann, wie hier auch schon gelesen, von NB zu NB total unterschiedlich sein. 

Eine Frage: 
Hast Du wirklich einen wMSB (als einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber) welcher nicht das gleiche Unternehmen ist wie der Netzbetreiber?

 

Nein, der Netzbetreiber und der MSB ist das selbe Unternehmen. Eventuell hätte ich das gleich dazuschreiben sollen:

Vorab hatte ich per Mail angefragt, ob ich bei denen richtig bin und danach kam 3 Wochen später ein Brief, dass sie für mich zuständig sind allerdings gerade technische Probleme haben und deshalb keine Email senden konnten...

 

Laut Google/Netz bekommt der Netzbetreiber sogar vom Marktstammdatenregister bescheid, wenn eine neue Anlage angemeldet wird.

Unterm Strich scheint es ja keine einheitliche Regelung geben. Dann gehe ich einfach mal davon aus, dass die sich schon melden falls noch etwas benötigt wird oder der Zähler getauscht werden müsste....


   
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Keine Rückmeldung v...
 
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