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Keine rechtliche Grenze bei Balkonkraftwerken?

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(@actionandy)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Hallo Leute,

ich habe auf der Seite eines PV-Anlagen-Händlers einen interessanten Bericht gefunden. Aus dem geht hervor, dass es in Deutschland keine klare rechtliche Regelung zum Betreiben von Balkonkraftwerken gibt. Die Grenzen die wir kennen z.B. (600W), sind demnach nur Normen auf die man sich in Fachkreisen geeinigt hat, ohne juristische Verbindlichkeiten. Lest am besten selbst. Was haltet ihr davon? Ich habe vorher noch nie etwas davon gehört oder gelesen.

<a title="Hier die Seite" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener"> Link entfernt

Beste Grüße

Andy

 

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von Actionandy

   
Zitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6249
 

Halte ich für Unsinn. Wenn das so wäre, hätte sich das in Zeiten von Internet schon bei jedem rumgesprochen.

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1315
 

Veröffentlicht von: @actionandy

Link entfern

Werden Links eigentlich nachträglich von Hand entfernt?

Und weshalb?

Wie kommt es, dass manche User offensichtlich den Link sehen/sahen?

 


   
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 weg
(@nix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 274
 

Klar, Normen sind nicht gesetzlich verbindlich bzw. nicht immer. Wenn ich z.B. Geräte mit CE vertreiben möchte, muss ich mich auch an die Normen halten. Das eigentlich Problem ist die Sichtweise dass es nicht "NUR" um Normen handelt. Gerade die Normen der Fachleute sorgen dafür das überhaupt was funktioniert. Der Staat selbst hat gar nicht die Kompetenz und die Fachkräfte um das selbst umzusetzen. Du kannst ja auch 1000 Watt an deine Steckdose hängen. Auch mit Schuko. Darfst dich halt nicht erwischen lassen. Und bei einem Schadensfall selbst die Konsequenzen tragen. Das ist auch schon alles.


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Die Netzbetreiber nehmen die Normen mit in ihre Anschlussbedingungen auf. Damit erlangen sie eine gewisse Gültigkeit.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
weg reacted
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(@actionandy)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
Themenstarter  

Sobald ich den Link mit euch teilen möchte wird er gelöscht. Keine Ahnung warum.

Hier der Infotext von Alpha Solar

„Einfach erklärt - Balkonkraftwerke, welche Grenzen gibt es?
Balkonkraftwerke oder Plug-and-Play PV-Anlagen sind am Markt gebräuchliche Begriffe ohne exakte juristische Definition.
In den Normen des VDE, die wiederum keinen gesetzlichen oder juristischen verbindlichen Charakter haben, gibt es folgende Definitionen:
Balkonkraftwerke (steckerfertige Erzeugeranlagen) dürfen einfach mittels Steckdose im Hausnetz angeschlossen werden. Ein Anschluss an der Hausverteilung ist nicht zwingend notwendig, wenn diese eine Leistung von 3,68kW maximaler Netzbelastung nicht überschreiten. Dazu muss kein Antrag auf Genehmigung gestellt werden und keine Abnahme durch den Netzbetreiber erfolgen. Eine Anzeige der Inbetriebnahme für Leistungen bis 3,68 kW mittels einem dafür speziellen vereinfachten Formular und die Unterschrift eines eingetragenen Fachunternehmens sind ausreichend.
Die in den üblichen Foren genannten 600W für Balkonkraftwerke, die die maximale Ausgangsleistung des Microwechselrichters darstellen, nicht die Leistung der PV-Module, sind weder Vorschrift noch Norm. Man hat sich in Fachkreisen lediglich darauf geeinigt diese oben genannte vereinfachte Anmeldung zu akzeptieren ohne dass ein Elektrofachunternehmer diese vereinfachte Anmeldung unterschreibt.
Die entsprechenden EU-Richtlinie mit einer Obergrenze von 800 W, die z.B. in Österreich gilt, wurde von Deutschland nicht in deutsches Recht umgesetzt. Das bedeutet, dass es in Deutschland keinerlei Grenze, wie auch immer definiert, für eine 800 W Balkonkraftanlage gibt
Es gibt noch eine weitere Zahl die ab und zu genannt wird, und zwar mit 4600 Watt. Mit dieser Leistung kann eine einphasige PV-Anlage direkt an die Verteilung angeschlossen werden. Dies ist aber auf jeden Fall eine Angelegenheit für die elektrische Fachkraft. Über 4,6 kW dürfen nur 3-phasige Wechselrichter Verwendung finden. (Starkstrom 400V). Die bestellbaren 3phasigen Microwechselrichter HMT-1800/2250 mit 6 Modulen sind in jedem Fall durch ein Fachunternehme einzubauen.
Zusammenfassung:
In Deutschland kann jede Person ein Balkonkraftwerk (steckerfertige Erzeugeranlagen) erwerben, aufbauen und in Betrieb nehmen, ohne ein Gesetz zu verletzen. Eine Meldung beim Marktstammdatenregister ist unkompliziert, online und in wenigen Minuten erledigt. Wenn er die VDE-Norm einhalten möchte, ist eine vereinfachte Anmeldung an den Netzbetreiber zu machen, ohne dass es von deren Seite eine juristische Verpflichtung durch ein Gesetz gibt. Wer ein Balkonkraftwerk mit mehr als 600W Microwechselrichter- Ausgangsleistung betreiben will, kann dies bis 3,68 kW tun, aber derzeit in Deutschland nicht im vereinfachten Verfahren selbst anmelden. Wer sichergehen will, dass das VDE-konform installiert ist, kann sich durch die Einschaltung eines Elektrofachbetriebes absichern. Ein Risiko einer Leistungsüberlastung wird sicherlich im Bereich von 1 bis 2kW minimal sein. Darüber hinaus empfiehlt Alpha Solar eine Prüfung durch ein Fachunternehmen. Wer also z.B. sein Balkonkraftwerk mit 1,2 kW oder 2,4kW verdoppeln oder
Was sind Balkonkraftwerke – Stand 12/2021

verdreifachen möchte, kann dies tun, sollte aber nach eigenem Ermessen ein Fachunternehmen hinzuziehen und die Leitungen prüfen lassen. Die im Handel befindlichen Einspeisesteckdosen können, sofern gewünscht, auch bis 3, 68 kW Wechselrichterleistung genutzt werden. Ein direkter Anschluss auf die Stromleitung ist ebenfalls jederzeit möglich, aber laut VDE eigentlich auch eine Angelegenheit des Fachunternehmens, da Sie als Laie nicht mal eine Steckdose oder einen Lichtschalter ändern dürften.“

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr 2 mal von Actionandy

   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Ich kann nicht erkennen, dass der Text irgendetwas bringt. Es fehlen Belege für die Aussagen. 

 

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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 weg
(@nix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 274
 

@actionandy 

ich hab es zwar gelesen aber irgendwie fehlt mir jetzt die Information warum der Netzbetreiber nicht bestimmen kann/darf was an sein Netz gehängt werden darf. Das eine Norm nicht immer gesetzlich verbindlich ist, OK. Darum sind es ja Normen. Aber der Netzbetreiber selbst wird sich in der Regel immer an der Norm orientieren. Was auch der Sinn von Normen ist.


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @nix

Klar, Normen sind nicht gesetzlich verbindlich bzw. nicht immer. Wenn ich z.B. Geräte mit CE vertreiben möchte, muss ich mich auch an die Normen halten. Das eigentlich Problem ist die Sichtweise dass es nicht "NUR" um Normen handelt. Gerade die Normen der Fachleute sorgen dafür das überhaupt was funktioniert. Der Staat selbst hat gar nicht die Kompetenz und die Fachkräfte um das selbst umzusetzen. Du kannst ja auch 1000 Watt an deine Steckdose hängen. Auch mit Schuko. Darfst dich halt nicht erwischen lassen. Und bei einem Schadensfall selbst die Konsequenzen tragen. Das ist auch schon alles.

Normen sind zu 90 Prozent Lobbyarbeit. Unter dem Deckmäntelchen, "Wir sind die Experten, wir haben die Ahnung, wir müssen sagen wie was zu machen ist" bescheren die Lobbyverbände durch die Normen der eigenen Zunft gutes neues Einkommen. Da werden neue Vorschriften erdacht, die viele zwingen, Geld auszugeben. Und, wer hätte es gedacht, Firmen beauftragen zu müssen, die denen Klientel angehören, die die Normen erstellen.

Ich habe nix gegen Normen, die sind sicher sinnvoll. Aber die Normen sollten von unanhängigen, integren Leuten erstellt werden, nicht von Lobbisten. 

 

 

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @actionandy

Die Grenzen die wir kennen z.B. (600W), sind demnach nur Normen auf die man sich in Fachkreisen geeinigt hat, ohne juristische Verbindlichkeiten.

 

Deine juristische Verbindlichkeit ist, wie schon geschrieben wurde, dein Vertrag mit dem Netzbetreiber, in dem du dich verpflichtest, dessen Anschlußbedingungen zu befolgen.

Und die besagen halt, daß du bis 600W bei denen vereinfacht anmelden kannst, und du bis 600W per Stecker selber anschließen darfst. Ersteres ist schwierig zu übergehen, letztes natürlich nicht.

Über die sonstigen juristischen Verbindlichkeiten der VDE-Normen entscheidet dann der für dich letztinstanzliche Richter - wenns soweit kommt.

 

Oliver

 

 


   
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 weg
(@nix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 274
 

@alter-hase 

also wenn ich jetzt mal an den Maschinenbau denke, kann ich dir mit ruhigem Gewissen sagen das die Normen da zu 90% gerechtfertigt sind. Klar wird es immer Lobbyarbeit geben. Vor allem bei den Automobilern. Aber jetzt generell Normen als unverbindlich oder falsch abzustempeln ist halt ebenso falsch. Das es eine Grenze geben muss was man einfach an die Steckdose hängen soll, leuchtet jedem mit Hirn ein. Ob man nun mit der Grenze an sich zufrieden ist, ist wieder ein anderes Thema. Mit 800 Watt könnte ich persönlich z.B. leben. 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

meine Meinung zum Thema:

Es kommt drauf an, wo der eigene Fokus liegt. Unstrittig dürfte sein, dass man ein 600W Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister anmelden sollte. SOLLTE !

Denn Netzbetreiber und Versicherungen legen sowieso alles zum eigenen Vorteil aus. Sehen wir auf das, was bis jetzt passiert ist. Was ist jemandem bis jetzt passiert, der sein Balkonkraftwerk überhaupt nicht angemeldet hat ? Gab es Geldstrafen ? Wurde jemand verurteilt und musste in das Gefängnis ?   Verweigerte eine Versicheung eine Zahlung mit dem Hinweis, dass die Zahlung wegen eines nicht genehmigten Balkonkraftwerkes nicht geleistet werden muss ?

Das sind für mich die Eckpunkte. Jeder für sich selbst diese Punkte definieren und sein Verhalten danach ausrichten.

 

 

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alter Hase
(@alter-hase)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @nix

@alter-hase 

also wenn ich jetzt mal an den Maschinenbau denke, kann ich dir mit ruhigem Gewissen sagen das die Normen da zu 90% gerechtfertigt sind. Klar wird es immer Lobbyarbeit geben. Vor allem bei den Automobilern. Aber jetzt generell Normen als unverbindlich oder falsch abzustempeln ist halt ebenso falsch. Das es eine Grenze geben muss was man einfach an die Steckdose hängen soll, leuchtet jedem mit Hirn ein. Ob man nun mit der Grenze an sich zufrieden ist, ist wieder ein anderes Thema. Mit 800 Watt könnte ich persönlich z.B. leben. 

Holzöfen dürfen nicht mehr betrieben werden, Ölheizungen, ältere Autos usw. Und alles ist immer schön begründet. immer muss etwas, was nicht defekt ist ist, ersetzt werden. Das sind jetzt nur paar sachen, die mir sofort einfallen. Auch meine Firma, ergo auch ich, profitieren von sowas. Gesamtwirtschaftlich gesehen halte ich das alles für schlecht. Optimal geht nicht, auch klar. Aber die hier herrschende Wirtschafts-Diktatur geht mir auf die Nerven.

 

 

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solarfreund
(@solarfreund)
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@oliverso Als Stromkunden hast du erstmal keinen expliziten Vertrag mit dem Netzbetreiber. Dessen Geschäftsbedingungen sind den meisten nicht bekannt. Viele wissen nicht mal, dass es einen Netzbetreiber gibt. 
Ich sehe auch das Problem, dass man den Netzbetreiber nicht wechseln kann. Hier würde ich mir eine Vereinheitlichung wünschen. 400 Netzbetreiber und jeder kocht sein eigenes Süppchen.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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alter Hase
(@alter-hase)
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Veröffentlicht von: @nix

@alter-hase 

also wenn ich jetzt mal an den Maschinenbau denke, kann ich dir mit ruhigem Gewissen sagen das die Normen da zu 90% gerechtfertigt sind. Klar wird es immer Lobbyarbeit geben. Vor allem bei den Automobilern. Aber jetzt generell Normen als unverbindlich oder falsch abzustempeln ist halt ebenso falsch. Das es eine Grenze geben muss was man einfach an die Steckdose hängen soll, leuchtet jedem mit Hirn ein. Ob man nun mit der Grenze an sich zufrieden ist, ist wieder ein anderes Thema. Mit 800 Watt könnte ich persönlich z.B. leben. 

wie kann man aus meinem Beitrag folgern, dass ich "generell Normen als unverbindlich oder falsch abzustempel" ?  hmmmmmmm . . . . . . . . weiter hab ich dazu nix zu sagen.

 

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