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[gelöst] Netzbetreiber verweigert inbetriebnahme einer Inselanlage

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(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
Themenstarter  

Ich war heute beim Finanzamt und dem Netzbetreiber wegen meiner gepanten Insel On Grid Anlage.

Da gab es gleich 2 Backpfeifen.
Der Netzbetreiber untersagt mir den Insel On Grid Betrieb mit der Begründung das sei Rechtlich nicht eindeutig geklärt und haben mir bei der Installation einer solchen Anlage mit der Zwangsstilllegung gedroht.
Das sei ein Märchen der Solarbranche das eine Inselanlage anmeldefrei sei.
Das Finanzamt geht da mit. "Wir haben schon einen Anruf vom Netzbetreiber bekommen und die haben uns über die rechtliche Seite Informiert"

Beide Fraktionen meinten das die Formulierung diesbezüglich doch eher schwammig wäre und sie da keinen Handlungsspielraum hätten.

Ich muss wohl klagen wie es aussieht.


   
Zitat
(@sunap)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 164
 

Hallo Andy,
mann sowas nervt, ich fühle echt mit Dir !
Ich verstehe den Netzbetreiber, dem die Felle wegschwimmen. Obwohl dieser wahrscheinlich auch falschliegt.
Was ich nicht verstehe ist das Finanzamt weil ich das so verstanden hatte das Du alles selbst verbrauchen wolltest und nicht einspeisen.
Deshalb dachte ich was hat das Finanzamt damit zu tun ?
Also auch was hat das Finanzamt damit zu tun ob Du mit Gas heizt oder mit Holz ?
Aber ich denke die Themen sind Dir auch bekannt, ich wollte nur meine Meinung äußern zu Inselanlagen.

Inselanlagen sind nicht mit dem Stromnetz der Netzbetreibers verbunden und gehen diesen nichts an.
Inselanlagen sind meldefrei.

Bundesnetzagentur - Das Marktstammdatenregister -
Ich hab keine Lust alles zu schreiben, copy paste vom Marktstammdatenregister heute 05.02.2020
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen.html
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
ORIGINAL:
Welche Anlagen müssen registriert werden?
Die Registrierung ist bei allen Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen sind oder werden sollen. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. Verbrauchsanlagen sind nur zu registrieren, wenn sie an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind.
Strom
Gas
Erzeugung
alle Anlagen, die an ein Stromnetz angeschlossen sind
alle Anlagen, die an ein Gasnetz angeschlossen sind
Verbrauch
Anlagen, die an ein Hoch- oder Höchst­spannungs­netz angeschlossen sind
Anlagen, die an ein Fern­leitungs­netz angeschlossen sind

Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn Du möchtest bitte mal durchlesen, ich denke da steht :
Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden.

Ich möchte nicht klugscheissen, ich möchte Dich versuchen aufzubauen und zu motivieren weiter zu machen , ist mein Ernst !
Also verstehe ich das als anmeldefrei.

Aber warte mal bitte auf die Leute die auch eine Insel-Hybrid oder Insel-Netzgekoppelte Anlage oder wie auch immer das heißt eventuell schon angemeldet oder
laufen haben. Da kennen sich doch hier hoffentlich einige mit aus. Oder ob das ein völlig anderes System werden soll, damit man 2 vollständig unabhängig Netze
hat Auf deren Meinung bin ich auch gespannt.

Erstmal alles gute
sunap


   
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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

Hast du denn jetzt eine Inselanlage oder eine On-Grid? Das habe ich irgendwie nicht verstanden.

Viele Grüße
Andreas


   
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(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
Themenstarter  

Beim Netzbetreiber war ich weil ich wissen wollte wie die es haben wollen. Umbau/Neubau vom Zählerschrank etc. denn mein Zählerschrank ist recht alt, ich würde das gleich modernisieren wollen.
Und Die Elektrofürsten habe doch immer irgendwas zu mosern.
Ich hab dem Schreibtischtäter also erklärt was ich machen will und so kam der Ball ins rollen^^

Das Finanzamt habe ich kontaktiert weil der Netzbetreiber meint er meldet das in jedem Fall der Finanzamt.
Also bin ich dort hin und habe versucht denen zu erklären das es keine Einspeisung gibt und die mal ihre Füße still halten sollen.

Die spielen "Ämter Ping-Pong" und das hat System laut Aussage eines Elektrikers aus dem Nachbarbundesland Meck-Pom. Letzlich lenken die immer ein.
Der hat mich auch ein wenig beruhigt was die Situation angeht.

Klemmen wird er mir die Anlage in jedem Fall und er wird mir auch schriftlich geben das die Anlage nicht einspeisen kann.
Ich soll einfach Fakten schaffen und dann sehen wie sie reagieren.
Er hat schon ein paar solcher Anlage geklemmt und es ist immer unser Netzbetreiber der den Kasper aus der Schublade holt.
Es ist so das unser Netzbetreiber der EON das Netz vor ein paar Jahren abgekauft hat um ihren "Ökostrom" aus diversen Biogasanlagen und Solarparks selber zu vermarkten und günstiger als der Strom von der EON sollte das auch werden.
Das hatte denen eine Beraterfirma fein zurechtgerechnet.

Die Realität sieht aber anders aus.
Kurz und gut, sie sind genervt wegen den privaten PV Anlagen.
Die möchten das man einspeist für wenige Cent und für teuer kauft oder noch besser ich verpachte denen meine Dachflächen schön billig.

"Ach die Typen....die sind doof und rennen vorwärts wenn man denen in den Arsch tritt, immer treten" war sein Statement dazu^^.


   
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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

Denke du schlägst da den richtigen Weg ein und lässt dich nicht einschüchtern. Der Betreiber sollte da eigentlich keinerlei Rechte haben, solange du nicht am Netz bist. Halt uns auf dem laufenden 🙂

Viele Grüße
Andreas


   
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
 

Hi Andy,

Halte uns auf jeden Fall auf den laufenden.

Die Definition einer Inselanlage ist auch echt doof beschrieben. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu folgendes.

Zu den Anforderungen an die Einstufung als Inselanlage vgl. Eigenversorgungs-Leitfaden der Bundesnetzagentur, S. 55 ff.: „Das negative Tatbestandsmerkmal, dass die Person des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen sein darf, setzt im Kern voraus, dass der Eigenversorger weder zusätzlichen Strom aus dem Netz beziehen oder überschüssigen Strom in das Netz einspeisen kann. Die technische Möglichkeit zum Strombezug aus bzw. zur Stromeinspeisung in das Netz muss bereits ausgeschlossen sein unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.“ (Hervorhebungen im Original)

Die „technische Möglichkeit“ ist halt sehr wage beschrieben. Wann das genau tritt die Möglichkeit ein?. Gilt das schon wenn im gleichen Gebäude win Stromanschluss existiert?

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
Themenstarter  

Die technische Möglichkeit zum Strombezug aus bzw. zur Stromeinspeisung in das Netz muss bereits ausgeschlossen sein unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Das ist der Satz auf den sich mein Netzbetreiber bezieht.
Ich darf eine Inselanlage bauen aber nicht "on Grid" denn es heisst ....dass der Eigenversorger weder zusätzlichen Strom aus dem Netz beziehen oder überschüssigen Strom in das Netz einspeisen kann.

Eine "OnGrid" Anlage bezieht aber zusätzlichen Strom bei Bedarf aus dem Netz.
Diese Tatsache wird zwar vielerorts geduldet, hier aber eben nicht.


   
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
 

Hi Andy, das bekommst du sicherlich hin. Dann würde ich aber dringend Abstand davon nehmen einen "Hybrid-WR" zu kaufen, ansonsten könnte die "technische Möglichkeit" wieder gegeben sein.

Allerdings könnte eine "technische Möglichkeit" auch schon gegeben sein, wenn du einen WR hast, der einen "Stromeingang" hat. Das ist irgendwie Auslegungssache. Übrigens stellt sich auch die Frage, ob du dich beim Marktstammregister eintragen musst. Da steht eine ähnliche Beschreibung:

„Eine Ausnahme von der Meldepflicht gilt für Inselanlagen, das sind solche Anlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Rücklaufsperren oder ein stetiger Verbrauch, der über der Erzeugung liegt, entbinden nicht von der Meldepflicht.“

https://www.pv-magazine.de/2019/01/29/marktstammdatenregister-geht-online-alle-photovoltaik-anlagen-muessen-neu-gemeldet-werden-auch-balkonmodule/

"keinen Netzzugang" würde ich mit "keinen Stromanschluss im Haus" gleichsetzen.

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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(@nabnak)
Newbie
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4
 

Hi,

wäre das nicht die Lösung des Problems: Verwendung eines Hybridwechselrichters - hab auch auf die Schnelle ein YouTube Video gefunden:


   
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(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
Themenstarter  

Genau sowas wird es werden. Welcher HWR es wird ist aber noch offen.

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drbacke
(@drbacke)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 1108
 

Also eigentlich ist ein Hybridwechselrichter einer der einspeist und Off-Grid kann.
Das fand ich erstmal etwas verwirrent. Ist der vorgestellte nicht einfach ein ganz normaler Off-Grid WEchselrichter wie ich ihn habe (PIP5048MG)
Ich versorge die Räume einfach direkt damit und wenn der Akku leer ist/keine PV-Leistung dann schaltet er auf Netz um, bis der Akku wieder genug Saft hat.
Anmelden musst du die Anlage aber trotzdem, nur komplett reine Inseln (also wirklich komplett ohne Netz) müssen nicht angemeldet werden.

Würden die das denn dulden? Ich meine im Prinzip kann denen das ja egal sein, aber stellt halt einen Verlust für die Netzbetreiber dar.

Viele Grüße
Andreas


   
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Stefanseiner
(@stefanseiner)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 2258
 

ich denke, "Hybrid" bezeichnet erstmal nur einen WR, der auch Batterie kann.
Dazu kommt dann noch die Unterscheidung Off-Grid (ohne Einspeisung) oder On-Grid.

Bin mal gespannt, wie die Geschichte ausgeht Smile

Leitfaden Akkus & PV von A-Z
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Beschaffung der Akkus und deren Kosten // Akkuquellen


   
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
 

Hi Stefan,

das sehe ich anders. In anderen Ländern unterscheidet man zwischen on-grid, off-grid und hybrid inverter. Das ist erstmal nur die grobe Spezifikation, ob sie ein Netz benötigen um zu funktionieren (on-grid) oder selbst das Netz aufbauen (off-grid). Und ein Hybrid kann halt beides, also sowohl an ein existierenden Netz angeschlossen sein aber auch die Rolle eines Netz-"Erstellers" darstellen. Um technisch in das öffentliche Netz einspeisen zu können, benötigt man natürlich einen Wechselrichter, der auch mit dem Netz zusammenarbeiten kann, also on-grid oder Hybrid.

Ob die Energie nun von den Solarzellen, einem Windrad, einem BHKW oder einer Batterie kommt, spielt für die grobe Eingruppierung zwischen off-/on-grid oder Hybrid erstmal keine Rolle. Und ob ein Wechselrichter wirklich einspeist hat auch damit zu tun, wie viel Energie er in das Netz abgibt. Es gibt ja schließlich auch on-grid Wechselrichter mit Limiter, der misst den Strom der durch den Zähler in Haus kommt und erzeugt nur max. genau so viel Strom. Es wird also bei dem WR auch nichts eingespeist, obwohl es ein on-grid WR ist. (Allerdings sind die in DE trotzdem anmeldepflichtig). Und auch off-grid WR können zwar nicht Netzparallel arbeiten, also nicht auf die gleichen Kabel wo schon das Netz angeschlossen ist zusätzlich einspeisen, trotzdem haben einige einen automatischen Stromumschalter (automatic transfer switch), der den Netzstrom durchschalten kann, wenn die Batterie leer ist. Die können aber dann nicht zeitgleich noch PV-Strom "beimischen", sondern schalten dann wieder in den off-grid Betrieb, wenn die Battereien wieder voll genug sind. (Das machen z.B. die MPPSolar PIP so)

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 6 Jahren
Beiträge: 486
Themenstarter  

Der HybridWR wird nicht einspeisen. Der zieht sich nur Strom aus den öffentlichen Netz wenn PV oder Speicher nicht genug liefert aber kann nicht einspeisen.
Das ist von der Montage her aufwendiger aber nicht wesentlich teurer.


   
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Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1671
 

Hi Andy. Welchen wechselrichter hast du dir denn besorgt?

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
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