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DIY PV Anlage/Batteriespeicher ohne Anmeldung legal betreiben?

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 885
 

Veröffentlicht von: @mager

Das sind versch. Diskussionsebenen: das was physikalische Realität ist - und das was der Sachbearbeiter bei EVU sagt. Das EVU hat ne Rechtsabteilung, ich nicht. Klarer Fall: unter dem Radar bleiben, wo es geht.

Oder "keine schlafenden hunde wecken"

Sich nicht mit irgend sachbearbeitern anlegen, die null kompetenz haben. Die was umsetzen sollen, von dem sie überhaupt nicht verstehen, was da umzusetzen ist. Die bekommen was von oben vorgesetzt, müssen das umsetzen. Die leute können einem leid tun. Hilft aber nix. Es ist auf jeden fall sinnlos, mit solchen personen irgend fachliche diskussionen zu versuchen. So wie hier auch, mit den leuten, die nur nur was nachplappern. Ohne ein sachverstand der dinge zu haben. Das erinnert mich an meine bundeswehr zeit. Es gibt eine zentrale Dienstvorschrift. Wenn am 1. April laut dienstvorschrift Sommer ist, dann treten wir im März bei Sonnenschein in der winterkleidung an und schwitzen, im April in Sommerkleidung frieren wir, weil es nochmal kalt geworden ist. Aber die Dienstvorschrift muss eingehalten werden. Für einfach gestrickte leute ist das schön, nix denken, nur machen was einer sagt. Wird schon stimmen, sonst hätte sich das  ja niemand schaues ausgedacht. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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 12kw
(@12kw)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 6
 

@mager Das stimmt so nicht, denn das Eine ist die REALITÄT, das ANDERE das was der Sachbearbeiter sagt, und das ist grad mal eine BEHAUPTUNG.

Aber sonst hast du recht, unter dem Radar ist am besten Wink  


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1381
 

@12kw Auch wenn hier immer von Interpretationen gesprochen wird:

Was ein unmittelbarer Anschluss ist, das dürfte widerspruchsfrei bekannt sein. Die PV-Anlage ist direkt mit dem Netz des VNB verbunden. Ohne weitere Schalter.

Bleibt noch mittelbar und Insel.

Eine Insel zeichnet sich durch rundum Wasser aus, auch durch eine Fähre ändert sich das nicht. Übertragen heißt das keinerlei Verbindung zum Netz des VNB.

Mittelbar muss also was dazwischen sein.

Warum interessiert den VNB das? NA-Schutz? Netzbelastung durch Einspeisung? K.A.

Daher bedeutet mittelbar, jedenfalls für mich:

Auf Wunsch des Betreibers wird zwischen dem Netz des VNB und dem an die PV-Anlage angeschlossenen Netz des Betreibers eine Verbindung hergestellt. Also Akku leer, Sonne weg, und durch einen Spannungswächter oder händisch wird per Relais oder manuellem Umschalter eine Verbindung zwischen der an der Insel angeschlossenen Tiefkühltruhe und dem öffentlichen Netz hergestellt.

Das ganze Gerede von wg. Aufwand ist eine Scheindiskussion.

Natürlich kann ich, mit entsprechendem Aufwand die per PV auf dem Gartenhaus betriebene Beleuchtung des selbigen mit einem entsprechend langen Kabel auch ans öffentliche Netz anschließen. Das ist nach TAB aber üblicherweise auf konzessionierte Elektriker beschränkt.

Ob das sinnvoll ist, dass der Altgeselle Elektroanlageninstallateur zwar im Betrieb Steckdosen installieren darf, in seinem eigenen Dunstkreis aber nicht?

Ich tendiere zu eher nicht, aber das ist aus meiner Sicht halt die Rechtslage.

Wer das anders sieht, der kann das ja notfalls auf dem Rechtsweg klären. Am besten Obergerichtlich, dann bindet das auch die unteren Instanzen. Vorher mal bei der Rechtschutz nachfragen, ob die für sowas die Kosten übernehmen. Auch hier lautet meine Prognose: Werden sie nicht. Weil keine Aussicht auf Erfolg besteht. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Daher bedeutet mittelbar, jedenfalls für mich:

Auf Wunsch des Betreibers wird zwischen dem Netz des VNB und dem an die PV-Anlage angeschlossenen Netz des Betreibers eine Verbindung hergestellt.

Damit hast Du eine mittelbare Verbindung zu den Verbrauchen, das mag so passen.

Was Du aber auch in diesem Fall nicht hast ist irgendeine Art von Verbindung zu dem umstrittenem Wechselrichter oder dem Akku. In dem Moment (sogar kurz davor) in dem zu die Verbindung zu den Verbraucher herstellst wird die andere zwangsweise weggeschaltet.

Es ist also auch bei diesem Umschalter physikalisch nicht möglich, das Inselnetz mit dem öffentlichen Netz zu verbinden.

Was einige Sachbearbeiter bei Netzbetreibern sich ausdenken ist mir ziemlich egal. Die rechtlichen Hürden für eine zwangsweise Netztrennung seitens des Netzbetreibers sind sehr hoch und alleine die Androhung ist gerichtlich sehr einfach anzufechten.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1381
 

@grumpy_badger Dann mach doch mal und berichte hier. Das wird bestimmt viele interessieren.

Der TE hat nämlich die Frage gestellt und erwähnt, dass es eine Nulleinspeisung gibt und eine Nachteinspeisung.

Nulleinspeisung bedeutet gerade, dass eine Verbindung besteht. Ob automatisch gesteuert oder per Hand wäre Latte. Wie der Umschalter genau beschaltet wäre, das macht dann den Unterschied. Der könnte ja durchaus einfach das Netz auf den bestehenden Kreis aufschalten und nicht, wie der Begriff das suggeriert die Truhe wahlweise mit dem Netz oder der Insel verbinden.

 

Wenn Du das "anerkennst":

"

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

 

Daher bedeutet mittelbar, jedenfalls für mich:

Auf Wunsch des Betreibers wird zwischen dem Netz des VNB und dem an die PV-Anlage angeschlossenen Netz des Betreibers eine Verbindung hergestellt.

 

 

Damit hast Du eine mittelbare Verbindung zu den Verbrauchen, das mag so passen."

 

dann darf für Deine Definition zu keinem Zeitpunkt eine physische Verbindung zwischen Insel und VNB existieren.

Also quasi zwei Steckdosen, eine VNB, die andere Insel. Bei Strommangel auf der Insel wackel ich zu dem entsprechend mangelversorgten Gerät und stöpsel den Stecker aus der Insel aus und in die VNB ein. Ob das auch automatisiert gehen würde, also "legal nach VNB", weiß ich nicht.

Nulleinspeisung kann per Begriff schon keine Insel sein. Wenn ich keine Verbindung zum VNB habe, dann kann ich nicht einspeisen.

Hätte ich Verbindung, wäre es keine Insel mehr.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Nun, ich habe es so. Wie in der Signatur steht habe ich einen Multiplus C. Dieser hat keine Verbindung an AC-in. Durch zwei Hoymiles Wechselrichter und drei MPPT komme ich damit über den Sommer. Habe alles zu Hause auf einer Phase angeschlossen.

Wenn es nicht reicht wird die Phase von AC-out aufs Netz umgeschaltet, inkl. der Hoymiles Wechslrichter, deswegen sind die auch angemeldetet.

Und ja, mein Netzbetreiber weiss davon, Wechselrichter und Akkus sind im Marktstammregister.

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