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BKW beim Energieversorger (Fairnetz) anmelden

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(@mitschi)
Newbie
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo ForumsmitgliederInnen, 

ich möchte mein BKW beim Energieversorger, in meinem Fall die Fairnetz GmbH, anmelden um es endlich in Betrieb nehmen zu können 🙃 

Hierfür hat die Fairnetz ein wunderschönes pdf-Formular auf ihrer Internetseite zum download bereit gestellt. Dieses Dokument wirft bei mir einige Fragen auf:

Ich kopiere hier mal ein paar Textauszüge rein damit man den ein oder anderen Punkt leichter zitieren kann:

Anlagendaten:

· Modulleistung [W]
· Modulanzahl [Stück]
· Modulleistung gesamt [W]
· Wechselrichtertyp
· ModultypAus welchem Grund möchte der EV so sehr wissen was dem Wechselrichter vorgeschaltet ist? Würde es prinzipiell nicht reichen den Wechselrichter Typ zu nennen und zu bestätigen dass dieser nur 600VA einspeist?

Der Anlagenbetreiber bestätigt:

· Die Richtigkeit der oben genannten Angaben
· Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß EEG beansprucht.
· Die maximale Leistung von 600 W wird nicht überschritten und es werden keine weiteren Stromerzeugungsanlagen
betrieben
· Die Stromerzeugungsanlage wird über eine spezielle Energiesteckdose betrieben
· Die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Weitere technische Hinweise:

· Das Einstecken der Anlage in eine normale Schuko-Steckdose ist verboten
· Für den Betrieb einer steckfertigen Anlage muss ein Zweirichtungszähler verwendet werden
· Anlagen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft angeschlossen werden
· Anlagen müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden, Anmeldung im Marktstammdatenregister ist hier möglich
Wird die Registrierung der Anlage nicht fristgerecht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme vorgenommen,
erfolgt lt. § 52 Abs 1 bis 3 EEG 2023 eine Sanktion in Höhe von 10 Euro je kW installierter Leistung für jeden
Kalendermonat, in dem der Verstoß ganz oder teilweise liegt. Die Sanktion ist ab 01.01.2023 gültig und gilt auch
für Bestandsanlagen
· Eine Zusammenstellung der Antworten von häufig gestellten Fragen stellt der VDE|FNN unter folgendem Link
zur Verfügung
Der Anlagenbetreiber bittet um Prüfung, ob der oben angegebene Stromzähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage auszutauschen ist.
Bitte legen sie ihrer Anmeldung Fotos der installierten Anlage bei.

Brauche ich einen schriftlichen Nachweis dass das BKW von einer Elektrofachkraft angeschlossen wurde?

Was sagt ihr zu dem Satz mit den Sanktionen in Höhe von 10 Euro je kW installierter Leistung? Ist damit die Ausgangsleistung des Wechselrichters gemeint? Damit wären das jährlich 72,- an Sanktion, habe ich richtig gerechnet? 

Was haltet ihr generell von diesem Dokument? Sieht das so in etwa bei jedem Netzbetreiber aus?

Nun bin ich auf eure Antworten gespannt! Danke schon mal an alle! 

Grüße Micha aus RT


   
Zitat
(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 893
 

Veröffentlicht von: @mitschi

Brauche ich einen schriftlichen Nachweis dass das BKW von einer Elektrofachkraft angeschlossen wurde?

 

Nein, wie kommst Du darauf?

Warum willst Du nicht beim Marktstamm anmelden und dann 6€ pro Monat zahlen? 

 

Unterschreiben, hinschicken, Anlage einschalten und bei Marktstamm anmelden. Fertig.

Mach es nicht komplizierter als es sein muß. Oder bist Du Beamter? 😉

 


   
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Trag dein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister ein und informier den Netzbetreiber formlos hierüber. Am Besten mit Nummer aus dem Marktstammdatenregister. Der Netzbetreiber hat hierauf Zugriff und sieht alle für ihn relevanten Daten. 

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
AntwortZitat
(@mitschi)
Newbie
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Der Eintrag beim MaStR ist von mir am 03.01.24 bereits erfolgt. Da ich einen Drehscheibenzähler habe ist also im schlimmsten Fall eine Sanktion in Höhe von 6,- pro Monat bis hin zum Zählertausch zu erwarten? Damit könnte ich leben

Bin kein Beamter aber mag den Gedanken nicht als höchst kriminell angesehen zu werden 😏 


   
AntwortZitat
BKW beim Energiever...
 
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